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Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: AW: Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung
Sag doch einfach SV, dann gibts keine Probleme weils dirs geben müssen. Wenn du da jetzt wieder nur Sportschießen angibst kanns natürlich sein dass dich net lassen, aber irgendwie kommts mir so vor als würdest du die Intoleranz dir gegenüber geradezu provozieren, und falls es net hinhaut sich selbst als Opfer darstellen. Also sag einfach SV & Sportschießen und gut ist. Manchmal muss man gewisse Sachen eben akzeptieren wie sie sind. Punkt.
If we give 'em an inch they will try to take a mile
Re: Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung
Ganz egal wie wer auf welcher BH drauf ist; grundsätzlich IMMER als Grund zum Antrag einer WBK auf den §22 WaffG berufen:
Also "Bereithaltung zur Selbstverteidigung in den eigenen Wohnräumen" sollte reichen für 2 Plätze; bei Bedarf Lust und Laune kannst du dann noch Sportschiessen zurätzlich angeben; aber der §22 WaffG hat meiner Meinung nach höhere Priorität. Diese Begründung reicht im Normalfall.
Grüße,
Weissi
(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, daß er die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will.
Also "Bereithaltung zur Selbstverteidigung in den eigenen Wohnräumen" sollte reichen für 2 Plätze; bei Bedarf Lust und Laune kannst du dann noch Sportschiessen zurätzlich angeben; aber der §22 WaffG hat meiner Meinung nach höhere Priorität. Diese Begründung reicht im Normalfall.
Grüße,
Weissi
Re: Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung
Dem Psychodoc geht es eigentlich garnichts an, warum man die Waffe haben möchte. Ich habe beim Gutachten damals "technisches Interesse" angegeben und beim Antrag "SV + Sportschießen". Hat niemand danach gefragt.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
-
- 9mm Para
- Beiträge: 16
- Registriert: Mo 26. Mai 2014, 07:28
Re: AW: Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung
Weissi hat geschrieben:Ganz egal wie wer auf welcher BH drauf ist; grundsätzlich IMMER als Grund zum Antrag einer WBK auf den §22 WaffG berufen:
Vl. hab ich mich falsch ausgedrückt bzw ganz sicher... Mit "weis jemand wie die drauf" sind wollte ich eigentlich wissen ob jemand weis wie lange die es im Schnitt dauert bis ich sie in den Händen halte

Ok danke für die Antworten..
Cerakote hat geschrieben:Sag doch einfach SV, dann gibts keine Probleme weils dirs geben müssen. Wenn du da jetzt wieder nur Sportschießen angibst kanns natürlich sein dass dich net lassen, aber irgendwie kommts mir so vor als würdest du die Intoleranz dir gegenüber geradezu provozieren, und falls es net hinhaut sich selbst als Opfer darstellen. Also sag einfach SV & Sportschießen und gut ist. Manchmal muss man gewisse Sachen eben akzeptieren wie sie sind. Punkt.
Mich würde jetzt schon sehr interessieren wie du zu dieser aussage kommst...
Cerakote hat geschrieben:irgendwie kommts mir so vor als würdest du die Intoleranz dir gegenüber geradezu provozieren, und falls es net hinhaut sich selbst als Opfer darstellen.
Wie Kommst du darauf das ich das provoziere bzw warum stelle ich mich als Opfer hin???

Weil ich mein Erlebtes geteilt habe? Dachte ein Forum ist dafür da um Erfahrungen auszutauschen. Die Geschichte war/ist halt die Erfahrung die ich gemacht habe...wo ist dein Problem damit?
Trotzdem Danke für deine Antwort.

Lg
Re: Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung
Vergiss es, du hast im Prinzip nix falsch gemacht, außer, dass du der intoleranten Welt nicht den Good-Guy vorgespielt hast, den sie sehen wollte (lange Ärmel).

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung
Na siehste geht doch!
Ich glaub nach allem was ich gelesen hab müsste es überall ausser in Voralberg und Wien, mit weit unter einem Monat Laufzeit erledigt sein.

Ich glaub nach allem was ich gelesen hab müsste es überall ausser in Voralberg und Wien, mit weit unter einem Monat Laufzeit erledigt sein.