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Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Cerakote
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Re: AW: Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung

Beitrag von Cerakote » Mo 2. Jun 2014, 07:49

Sag doch einfach SV, dann gibts keine Probleme weils dirs geben müssen. Wenn du da jetzt wieder nur Sportschießen angibst kanns natürlich sein dass dich net lassen, aber irgendwie kommts mir so vor als würdest du die Intoleranz dir gegenüber geradezu provozieren, und falls es net hinhaut sich selbst als Opfer darstellen. Also sag einfach SV & Sportschießen und gut ist. Manchmal muss man gewisse Sachen eben akzeptieren wie sie sind. Punkt.
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Weissi
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung

Beitrag von Weissi » Mo 2. Jun 2014, 07:50

Ganz egal wie wer auf welcher BH drauf ist; grundsätzlich IMMER als Grund zum Antrag einer WBK auf den §22 WaffG berufen:

(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, daß er die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will.


Also "Bereithaltung zur Selbstverteidigung in den eigenen Wohnräumen" sollte reichen für 2 Plätze; bei Bedarf Lust und Laune kannst du dann noch Sportschiessen zurätzlich angeben; aber der §22 WaffG hat meiner Meinung nach höhere Priorität. Diese Begründung reicht im Normalfall.

Grüße,

Weissi

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Re: Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung

Beitrag von Stickhead » Mo 2. Jun 2014, 08:07

Dem Psychodoc geht es eigentlich garnichts an, warum man die Waffe haben möchte. Ich habe beim Gutachten damals "technisches Interesse" angegeben und beim Antrag "SV + Sportschießen". Hat niemand danach gefragt.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: AW: Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung

Beitrag von Nemeisprojekt » Mo 2. Jun 2014, 08:31

Weissi hat geschrieben:Ganz egal wie wer auf welcher BH drauf ist; grundsätzlich IMMER als Grund zum Antrag einer WBK auf den §22 WaffG berufen:


Vl. hab ich mich falsch ausgedrückt bzw ganz sicher... Mit "weis jemand wie die drauf" sind wollte ich eigentlich wissen ob jemand weis wie lange die es im Schnitt dauert bis ich sie in den Händen halte :mrgreen: .

Ok danke für die Antworten..

Cerakote hat geschrieben:Sag doch einfach SV, dann gibts keine Probleme weils dirs geben müssen. Wenn du da jetzt wieder nur Sportschießen angibst kanns natürlich sein dass dich net lassen, aber irgendwie kommts mir so vor als würdest du die Intoleranz dir gegenüber geradezu provozieren, und falls es net hinhaut sich selbst als Opfer darstellen. Also sag einfach SV & Sportschießen und gut ist. Manchmal muss man gewisse Sachen eben akzeptieren wie sie sind. Punkt.


Mich würde jetzt schon sehr interessieren wie du zu dieser aussage kommst...
Cerakote hat geschrieben:irgendwie kommts mir so vor als würdest du die Intoleranz dir gegenüber geradezu provozieren, und falls es net hinhaut sich selbst als Opfer darstellen.

Wie Kommst du darauf das ich das provoziere bzw warum stelle ich mich als Opfer hin??? :think:

Weil ich mein Erlebtes geteilt habe? Dachte ein Forum ist dafür da um Erfahrungen auszutauschen. Die Geschichte war/ist halt die Erfahrung die ich gemacht habe...wo ist dein Problem damit?
Trotzdem Danke für deine Antwort. ;)

Lg

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Stickhead
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung

Beitrag von Stickhead » Mo 2. Jun 2014, 10:54

Vergiss es, du hast im Prinzip nix falsch gemacht, außer, dass du der intoleranten Welt nicht den Good-Guy vorgespielt hast, den sie sehen wollte (lange Ärmel).
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenpsychologisches Gutachten Entäuschung

Beitrag von Smula » Mo 2. Jun 2014, 12:47

Na siehste geht doch! :D

Ich glaub nach allem was ich gelesen hab müsste es überall ausser in Voralberg und Wien, mit weit unter einem Monat Laufzeit erledigt sein.

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