Also einen Beitrag aus 2014 auszugraben ist ja schon fast Leichenfledderei...

Und so nebenbei möchte ich festhalten dass es sich bei dem zitierten Text um eine Frage handelt, KEINE Feststellung!
Was mich vor fast fünf Jahren zu dieser Frage bewegt hat, kann ich Dir aber jetzt auch nicht mehr sagen...
Nachtrag: Hab mir jetzt doch noch ein paar mal den Gesetzestext durchgelesen. Ich vermute damals aus den Text gedanklich falsch gekürzt zu haben auf:
"(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ... , die als Kriegsmaterial anzusehen sind." und daraus wohl abgeleitet, dass es wohl auch Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß gibt, die nicht als Kriegsmaterial anzusehen sind.
Wie gesagt ist das jetzt alles Spekulativ. Fix ist halt, dass man für .308 und .223 in VM eine WBK/WP oder Jagdkarte braucht.