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WBK "Bestand" nur mehr persönlich-Wien ist anders...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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ordonanzler
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Re: WBK "Bestand" nur mehr persönlich-Wien ist anders...

Beitrag von ordonanzler » Do 11. Dez 2014, 13:25

Bonfire hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
Bonfire hat geschrieben:
Smula hat geschrieben:Heisst das jetzt wenn ich meiner Sorgfaltspflicht nachkommen will, muss ich mir jedes mal Urlaub nehmen um zu erfahren ob auch alles ordentlich gemeldet ist?! :tipphead:

Wieso das?
Behördenwege sind keine Freizeit.
Lass dir eine Zeitbestätigung geben.


Ich bin selbst Arbeitgeber...was sollen Behördenwege die wegen eines Hobbies oder Ähnlichem anfallen denn sonst sein wenn nicht Freizeit?


Ob ich wegen einem Hobby bei einer Behörde war oder aus einem anderen Grund geht meinem Arbeitgeber nichts an.


das sagt dir dann schon dein Arbeitgeber - da bin ich mir sicher :D

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 80101.html
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Re: WBK "Bestand" nur mehr persönlich-Wien ist anders...

Beitrag von Dextera » Do 11. Dez 2014, 13:28

BigBen hat geschrieben:Öffnungszeiten die für JEDEN passen gibt es nicht.


Man merkt einfach dass du ein Arbeitgeber bist :D

Dass so etwas NIEMALS für JEDEN passen kann ist klar - aber wenn man nicht fernab jeglicher Realität ist sollte man schon zugeben können, dass diese Zeiten eben für so gut wie NIEMANDEN passend sind. Also normaler Mensch geht man nunmal einer Tätigkeit nach - welche üblicherweise mit diesen Zeiten konkurriert.
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Re: WBK "Bestand" nur mehr persönlich-Wien ist anders...

Beitrag von gewo » Do 11. Dez 2014, 14:32

schwadorf hat geschrieben:ich glaube auch mich daran zu erinnern, das wir damals seine B waffen die schon seit
jahren registriert sind, gesehen haben.
kommt somit auf einen versuch an - ich selbst habe aber keine bürgerkarte (noch nicht) ....
gruss aus WU


hi

an sich war das auch so geplant
in den ersten wochen nach inbetriebnahme des ZWR konnte man soweit ich weissmit der buergerkarte die waffen einsehen die auf einen selber registriert waren. A, B, C und D
auch der fachhandler konnte das einsehen

das hat man aber nach ein paar wochen aus bestimmten gruenden wieder abgedreht

bis zum ende der nachmeldefrist am 1.7.2014 konnten dann der jeweilige buergerkartenbenuetzer nur jene kat C und D waffen sehen die er SELBER eingetragen hatte

nach dem abschalten des zugangs mit der buergercard wurde die urspruenglich bestehende funktion fuer die haendler wieder freigeschalten
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Re: WBK "Bestand" nur mehr persönlich-Wien ist anders...

Beitrag von Al3x » Do 11. Dez 2014, 14:51

Wundert mich nicht dass sie das wieder abgedreht haben, wäre ja mal etwas gewesen das etwas für uns vereinfacht UND noch dazu gratis ist.

Unter welchen Umständen kannst du jetzt legal meine B Waffen sehen, Gerhard?
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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Re: WBK "Bestand" nur mehr persönlich-Wien ist anders...

Beitrag von gewo » Do 11. Dez 2014, 16:01

Al3x hat geschrieben:Unter welchen Umständen kannst du jetzt legal meine B Waffen sehen, Gerhard?


wenn ich das aufgrund einer mit der waffen bezug habenden veranlassung muss
also zb wenn ich die waffe von dir ankaufe
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Re: WBK "Bestand" nur mehr persönlich-Wien ist anders...

Beitrag von Bonfire » Do 11. Dez 2014, 16:11

ordonanzler hat geschrieben:
Bonfire hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
Bonfire hat geschrieben:
Smula hat geschrieben:Heisst das jetzt wenn ich meiner Sorgfaltspflicht nachkommen will, muss ich mir jedes mal Urlaub nehmen um zu erfahren ob auch alles ordentlich gemeldet ist?! :tipphead:

Wieso das?
Behördenwege sind keine Freizeit.
Lass dir eine Zeitbestätigung geben.


Ich bin selbst Arbeitgeber...was sollen Behördenwege die wegen eines Hobbies oder Ähnlichem anfallen denn sonst sein wenn nicht Freizeit?


Ob ich wegen einem Hobby bei einer Behörde war oder aus einem anderen Grund geht meinem Arbeitgeber nichts an.


das sagt dir dann schon dein Arbeitgeber - da bin ich mir sicher :D

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 80101.html


Bis jetzt gabs keine Beschwerden.

Ausserden:
Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung für sonstige Behördenwege gebührt nur, wenn diese während der Dienstzeit erfolgen müssen und nicht auf andere Weise (z.B. durch ein Telefonat) erledigt werden können.

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Re: WBK "Bestand" nur mehr persönlich-Wien ist anders...

Beitrag von BigBen » Do 11. Dez 2014, 17:15

Dann zitier auch vollständig

Handelt es sich bei Amtswegen im Einzelfall um eine behördliche Vorladung, gebührt in der Regel Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung. Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung für sonstige Behördenwege gebührt nur, wenn diese während der Dienstzeit erfolgen müssen und nicht auf andere Weise (z.B. durch ein Telefonat) erledigt werden können.

TIPP
Die Dienstverhinderungsgründe mit Entgeltfortzahlung sind in der Regel in den Kollektivverträgen geregelt.


und aus dem erwähnten Angestelltengesetz
§8 (3) Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird.


Da steht also OHNE SEIN VERSCHULDEN....wenn du aber einen WP oder eine WBK beantragst, ist das sehr wohl dein "Verschulden". Was anderes ist es, wenn du von einer Behörde vorgeladen wirst z:B. als Schöffe, als Zeuge usw.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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