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Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Mo 2. Jan 2017, 22:11
von Promo
Nur Kat.C Einträge im ZWR durch den Händler sind "sofort drin", alles andere muss die Behörde noch per Klick bestätigen/scharfschalten (dto. Zubehör).

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Mo 2. Jan 2017, 22:13
von rupi
Promo hat geschrieben:Nur Kat.C Einträge im ZWR durch den Händler sind "sofort drin", alles andere muss die Behörde noch per Klick bestätigen/scharfschalten (dto. Zubehör).

ha ?

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Mo 2. Jan 2017, 22:20
von Myon
gewo hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Hm nett, kann ich endlich schauen ob der Gewo schon alles gemeldet hat :)


der gewo hat ganz sicher alles brav gemeldet
die frage ist nur ob die behoerde es auch eingetragen hat ...


Ja das weiß ich ja eh :) Ist ja noch nicht solange her und Feiertage waren auch, dazu noch die Schneckenpost und schon dauerts 3-4 Wochen ;)

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Mo 2. Jan 2017, 22:39
von gewo
Jürgen_ hat geschrieben:Und ich habe in meiner Naivität angenommen, dass zumindest für den Handel alles digital und live läuft - man könnte es ja auch mal einfach machen, die Möglichkeit besteht und funktioniert nachweislich.

Zertifizierung klingt gut, da wird der Unternehmer wohl wieder anständig geschröpft :shifty:


noe
zertifizierung an sich kosten nichts

aber wenn ich mal zertifiziert bin kostet es eine menge arbeit den kat B kram einzutippen

eine vernetzung mit der warenwirtschaft ueber eine API ist nicht moeglich
dass heisst ich darf den ganzen kram
1.) in meinem waffenbuch auf papier eintragen ( muss auf papier sein, elektronisch nicht moeglich)
2.) in meiner warenwirtschaft wegen wareneingangsbuch, lagerstand, nachbestellung, preisermittöung usw eintippen, und
3.) das ganze nochmal im ZWR eintippen

wennst nicht zertifiziert bist sparst du dir einen von drei punkten
somit 1/3 arbeitszeit
weil meine warenwirtschaft die meldung nach paragraph 28 fix fertig ausdruckt bzw mailt oder faxt
da brauch ich mich um fast nix mehr kuemmern

bei kat C und kat D darf ich was verlangen fuers melden ins ZWR
bei kat B ist das untersagt

und da ich mehr als 10x so viele kat B wie kat C/D verkaufe rechnet sich das halt nicht fuer uns

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Mo 2. Jan 2017, 23:08
von IT Guy
gewo hat geschrieben:...
bei kat C und kat D darf ich was verlangen fuers melden ins ZWR
bei kat B ist das untersagt
...

kannst mir sagen wo das steht?

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 00:02
von masterman04
Danke für die Info! Ist echt eine praktische Sache...

@gewo: wie lange dauert das denn ca bis mein Kat. C Repetierer, den ich bei dir vor ca 2 Wochen hab registrieren lassen, da aufscheint?

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 00:02
von gewo
IT Guy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...
bei kat C und kat D darf ich was verlangen fuers melden ins ZWR
bei kat B ist das untersagt
...

kannst mir sagen wo das steht?


es ergibt sich aus der gesetzeslage

der waffenfachhaendler ist gesetzlich beliehen hoheitliche aufgaben zu erfuellen
er darf nur dann dafuer gebuehren eingeben wenn ihm das gesetzlich zugestanden wurde
zb bei den kat C und kat D registrierungen
deshalb steht das auch ausdruecklich im gesetz
ansonsten waere es unzulaessig...

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 00:04
von gewo
masterman04 hat geschrieben:Danke für die Info! Ist echt eine praktische Sache...

@gewo: wie lange dauert das denn ca bis mein Kat. C Repetierer, den ich bei dir vor ca 2 Wochen hab registrieren lassen, da aufscheint?


lt gesetz habe ich dafuer 6 wochen zeit
in aller regel melden wir innerhalb von zwei wochen ca .....

kat C oder D scheint dann sofort auf

bei kat B kommt es dann darauf an wie bald die behoerde das eintraegt
da kann es, je nachdem welche behoerde, durchaus auch zu laengeren verzoegerungen kommen

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 00:08
von Promo
Wenn man etwas nicht versteht, sollte man seine Frage vielleicht präzisieren und nicht in die drei primitiven Buchstaben "ha?" fassen.

Vielleicht in Ergänzung zum Gerhard: Kat.C und D muss der Waffenhändler nicht melden, es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung. Der Ausgang aus dem Waffenbuch reicht hier rein theoretisch. Bei Kat.A und B ist gesetzlich verpflichtend dass der Händler die Meldung machen muss, und die Pflicht trifft hier laut Gesetz nicht den Erwerber (im Falle des Kaufes bei einem Händler).

So verkauft mW die Fa. Sprinter die Waffen in der Auktion bei Kat.C ohne ZWR-Meldung. Wenn jemand diese möchte, muss er regulär wie bei jeder anderen Kat.C Meldung bezahlen. Bei Kat.B geht das (siehe oben) natürlich nicht.

Edit: im Gegensatz zu Gerhard gibt es natürlich Händler, die ihren Warenbestand nicht von vornherein behördlich erfasst haben wollen. Theoretisch ist ein elektronisches Waffenbuch aber möglich, müsste nur die jeweilige zuständige Behörde abnicken.

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 00:36
von rupi
Promo hat geschrieben:Wenn man etwas nicht versteht, sollte man seine Frage vielleicht präzisieren und nicht in die drei primitiven Buchstaben "ha?" fassen.


na dann:
bitte lieber Promo erkläre mir was du damit meinst wenn du sagst
Nur Kat.C Einträge im ZWR durch den Händler sind "sofort drin", alles andere muss die Behörde noch per Klick bestätigen/scharfschalten (dto. Zubehör).

willst du damit sagen dass ZWR Einträge von Kat B durch einen Händler nicht sofort gültig sind ?
oder dass sie nicht im ZWR auftauchen bevor sie von der BH nicht bestätigt wurden ?


oder berufst du dich auf Privatmeldungen an die BH die erst abgearbeitet werden müssen ?

oder XYZ?


und "Zubehör" kannst auf dreierlei Arten im ZWR melden, nur so nebenbei
als unsichtbare Meldung an den Sachbearbeiter
direkt offen als Platzeintrag
als Zuordnung zu einem genehmigten und eingetragenen Zubehörantrag

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 05:49
von IT Guy
gewo hat geschrieben:
IT Guy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...
bei kat C und kat D darf ich was verlangen fuers melden ins ZWR
bei kat B ist das untersagt
...

kannst mir sagen wo das steht?


es ergibt sich aus der gesetzeslage

der waffenfachhaendler ist gesetzlich beliehen hoheitliche aufgaben zu erfuellen
er darf nur dann dafuer gebuehren eingeben wenn ihm das gesetzlich zugestanden wurde
zb bei den kat C und kat D registrierungen
deshalb steht das auch ausdruecklich im gesetz
ansonsten waere es unzulaessig...

Danke! Dann werd ich da mal mit einem Händler sprechen müssen...

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 07:47
von Lindenwirt
Ach verflucht, jetzt habe ich doch einen Fehler gefunden, die Winchester ist als Büchse (Kat. C) gemeldet. Als Kaliber steht 12/76.
Na dann, geht gleich einmal eine Mail an die BH.

Wo findest man eigentlich den Link außer in diesem Thread, hab jetzt 5min gegoogelt und es nicht geschafft das Portal zu finden?

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 07:53
von hmg382
Lindenwirt hat geschrieben:Wo findest man eigentlich den Link außer in diesem Thread, hab jetzt 5min gegoogelt und es nicht geschafft das Portal zu finden?


Vielleicht wollen die das ja noch nicht ;-)

Im Ernst: ich hab auch nix gefunden, hab aber gleich mal einen Update-Vorschlag an help.gv.at geschickt, das in solchen Dingen eigentlich immer die erste Anlaufstelle ist.

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 07:56
von Perock
Lustig :) der Promo schreibt das ein Händler Kat C und D nicht melden muss wenn er nicht will.....
Also ich habe mal versucht bei meiner BH eine KAT C zu registrieren so wie ich das immer mit Kat B mache.....
BH hat mich angewiesen das bei einem Händler zu machen, weil sie es nicht eintragen können,wollen K.A
:clap:

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 08:05
von rupi
da hat der Promo schon recht, der Händler bei dem du die C+D Waffe kaufst muss sie nicht verpflichtend im ZWR für dich melden

du kannst das bei einem anderen machen lassen

aber die BHs tragen sie nicht mehr für dich ein, ergo gehts nur mehr über den Händler