DANKE! Kommt gleich in den Übersicht-Thread.Kapselpracker hat geschrieben:Diesen Satz sollte sich jeder der Erweitern geht X mal durchlesen.Magnum828 hat geschrieben:...
Du bekommst die Stückzahl die du glaubhaft begründen kannst (Rechtfertigung) sobald du sie glaubhaft begründen kannst.
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Keine WBK Erweiterungen mehr >5
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5
Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5
Genau...und der Sachbearbeiter ist derjende der es glauben muss. Wenn der einen schlechten Tag und keine Lust dir deine Begründung zu glauben...hast Pech gehabt. Ich sag nicht dass das Usus ist und wenn man sich an bestimmte Spielregeln bei der jeweils zuständigen BH hält, klappt es eh relativ gut. Aber die Unterschiede unterhalb der verschiedenen BHs, Bundesländer usw. bei der Ausstellung von Erweiterungen machen doch eindeutig klar dass es sehr wohl einen Riesen-Ermessensspielraum gibt.Magnum828 hat geschrieben: Du bekommst die Stückzahl die du glaubhaft begründen kannst (Rechtfertigung) sobald du sie glaubhaft begründen kannst.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf