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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 11. Jan 2016, 11:10
von ianos
Danke, karl255! [emoji851]

Ja, das dachte ich mir schon, dass Du nicht in Wien sein kannst.

Ab jetzt werde ich mein Hauptaugenmerk auf eine Dokumentation meiner Übungssessions legen! [emoji51]

Schade, dass mir einige mit dem Coach durch die Lappen gegangen sind. [emoji17]

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 11. Jan 2016, 11:40
von karl255
... Bewerbe, nicht Übungssessions sind das wichtige,
also offizielle Ergebnislisten der Veranstaltungen!

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 11. Jan 2016, 12:16
von ianos
Ok, Danke. [emoji106][emoji851]

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 11. Jan 2016, 12:34
von Stickhead
gewo hat geschrieben:- ordentliches auftreten beim ansuchen


Gibt's garkeinen Dresscode? Wundert mich ehrlichgesagt.

btt:
Man darf grundsätzlich IMMER erweitern. Auch wenn es am Tag des Erhalts der WBK ist - es geht. Nur muss eben die Begründung und die Behörde stimmen (=vor allem nicht Wien).

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 11. Jan 2016, 14:31
von gewo
Stickhead hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:- ordentliches auftreten beim ansuchen


Gibt's garkeinen Dresscode? Wundert mich ehrlichgesagt.

btt:
Man darf grundsätzlich IMMER erweitern. Auch wenn es am Tag des Erhalts der WBK ist - es geht. Nur muss eben die Begründung und die Behörde stimmen (=vor allem nicht Wien).


wien argumentiert - was nicht ganz von der hand zu weisen ist - von einer "schiessportlichen entwicklung" des erweiterungswilligen sportschuetzen, welche somit auch eine zeitliche komponenten enthaelt.

antraege unter 6 monate gehen da garnicht
unter einem jahr nur sehr unwillig

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 11. Jan 2016, 14:40
von Stickhead
Man kann den Schießsport auch
- mit Leihwaffen oder
- Kat-C/D-Waffen
X Jahre vor der Erstantragsstellung ausüben. Von daher ist dieses Argument nicht haltbar.

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 17:26
von Heisenberg
Hab ich eine Chance auf eine Erweiterung oder soll ich es noch lieber 2 Jahre aussitzen?

-WBK seit 2013
-2 von 2 Plätzen belegt (unterschiedliches Kaliber)
-Innerhalb der letzten 6 Monate 3 Bewerbe geschossen

LG
Heisenberg

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 17:35
von BigBen
3 Bewerbe in 6 Monaten wird in Wien zach...schiess noch 3-4 mit Leihwaffen, dann wirds etwas realistischer.

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 17:41
von granatapfel
Habe ich das richtig verstanden? Nach 5 Jahren braucht man keine Ergebnislisten o.ä.?

Und noch etwas: wenn man mehr Plätze bekommen hat, sollten die dann auch zeitnah befüllt werden? Soll heißen, hat die Behörde die Möglichkeit, mir wieder Plätze wegzunehmen, wenn ich sie nicht verwende? Falls ja, was ist denn so der Zeitrahmen?

Vielen Dank!

MfG

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 18:02
von lalaton
ianos hat geschrieben:Kurze Frage an die Community:

ein User hat vor ein paar Posts geschrieben, dass er nach 8 Monaten auf 5 erweitert hat.

Ist das möglich? Heißt's nicht, dass min. 5 Jahre Besitz ohne Vorkommnisse benötigt wird?

Das stimmt. Ich war heute meine WBK auf der BH im Bezirk Feldkirchen abholen (ging mit Weihnachten dazwischen in 4 Wochen und war ganz korrekt und angenehm wie auch kompetent).

Dann habe ich gefragt wann ich erweitern kann. Es ist so das es von der Zeit nicht abhaengt. Was ich brauche ist Mitgliedschaft im Verein und Nachweis das ich mit der Pistole und dem Steyr Aug (beides bestelle ich in den naechsten Tagen) an Bewerben teilgenommen habe. Das werde ich jetzt machen und im Spaetsommer gehe ich dann hin und lasse auf 5 Plaetze erweitern weil ich eben auch noch andere Kaliber (.308) und Schrot bei Bewerben schiessen will.

Meine persoenliche Meinung ist ohnehin das man die Limitierung vollkommen aufheben soll, also nicht was Kategorien angeht, soll Kat A verboten bleiben (bisschen schade das man nicht .50 BMG usw haben kann aber ok), aber warum soll man den bitte wenn man die WBK bekommt nicht so viele Waffen kaufen koennen wie man will, man ist ja mit 10 Pistolen nicht gefaerhlicher als mit einer von daher... jaja, Waffenrecht und Logik aber ist doch so...

Am Ende, als Sportschuetze, sind 5 Plaetze ja auch nicht wirklich viel, eine Glock 17, eine Glock 43, ein Steyr Aug, ein OA10 und eine Bernelli M4 und man ist auf 5 Plaetzen, da hat man noch nicht mal mehr als 2 FFW usw und kann schon nichts mehr dazu kaufen.

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 18:08
von McMonkey
granatapfel hat geschrieben:...hat die Behörde die Möglichkeit, mir wieder Plätze wegzunehmen, wenn ich sie nicht verwende?
Nein.

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 18:23
von Gasser M1870
da klinke ich mich auch gleich in die frage ein:

hab 2012 die wbk mit 2 plätzen bekommen und 2013 einen waffenpassmit 1 platz, wann kann ich erweitern? 2017 oder 2018?

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 18:25
von lalaton
Gasser M1870 hat geschrieben:da klinke ich mich auch gleich in die frage ein:

hab 2012 die wbk mit 2 plätzen bekommen und 2013 einen waffenpassmit 1 platz, wann kann ich erweitern? 2017 oder 2018?

Du kannst schon lange erweitern, es gibt Urteile vom VwGH welche du dir ansehen kannst und welche eben so argumentieren das wenn du nachweislich Schiesssport machst, im Verein bist und weitere Bewerbe wo du andere Kaliber/Schrot hast machen willst auch die Erweiterung bekommen solltest.

Das man 5 Jahre warten muss, dass habe ich explizit gefragt, stimmt nicht. Realistisch ist vermutlich ein halbes Jahr bis Jahr nach der Erstausstellung, du brauchst ja auch die Zeit um die Bewerbe zu machen, Ergebnislisten zu sammeln usw.

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 18:35
von granatapfel
McMonkey hat geschrieben:
granatapfel hat geschrieben:...hat die Behörde die Möglichkeit, mir wieder Plätze wegzunehmen, wenn ich sie nicht verwende?
Nein.


Vielen Dank!

Und braucht man Ergebnislisten, eine Mitgliedschaft in einem Verein o.ä. nach den 5 Jahren?

MfG

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 18:45
von Heisenberg
BigBen hat geschrieben:3 Bewerbe in 6 Monaten wird in Wien zach...schiess noch 3-4 mit Leihwaffen, dann wirds etwas realistischer.


Die aktuelle Saison ist eh wieder eröffnet [emoji1]
Hab vergessen dass ich beim HSV dabei bin..