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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 13:58
von GreaseMonkey
gewo hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 09:18
eine waffe die mal im ZWR wird nicht wieder geloescht (ein duplikat schon)
Auch nicht bei

- Vernichtung (zB Waffe defekt und wird beim BüMa entsorgt)
- Export ins Ausland?

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 14:08
von HowlingWolf
GreaseMonkey hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 13:58
Auch nicht bei

- Vernichtung (zB Waffe defekt und wird beim BüMa entsorgt)
- Export ins Ausland?
Wird vermutlich als eben vernichtet oder exportiert markiert, aber sicher nicht gelöscht. Was wäre sonst, wenn die betreffende Waffe durch "Wunderheilung" oder "Re-Import" bei einem Verbrechen wieder auftaucht?

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 14:09
von gewo
GreaseMonkey hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 13:58
gewo hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 09:18
eine waffe die mal im ZWR wird nicht wieder geloescht (ein duplikat schon)
Auch nicht bei

- Vernichtung (zB Waffe defekt und wird beim BüMa entsorgt)
- Export ins Ausland?

ich glaube nicht

bei vernichtung braucht der Waffenhaendler bzw BueMa ein gutachten vom sachverständigen dass die Waffe keine Waffeneigenschaft mehr hat
wenn ich das ZWR geplant haette dann wuerde ich einen Benutzer "vernichtete waffen" angelegt haben wo derartige waffen hingeschobene und eingefroren werden
denn man muss ja auch spaeter noch nachvollziehen koennen was aus einer Waffe geworden ist
da gibts sicher a menge gruende dafür
was ist zb wenn die gestohlen wurde vorher
dann existiert zwar a ZWR Meldung ueber das ding und dann wenn sie gesucht und ausgeschrieben wird ist sie ploetzlich nicht mehr in der DB ?
das waere verrueckt
aber ich kann natuerlich ned ausschliessen dass ... naja

beim export ins Ausland ist sie sicher auch noch drinnen aber der export wird wohl vermerkt sein
selber Grund wie oben


der einzige fall wie eine Waffe wieder aus dem ZWR verschwinden kann ist wenn der Sachbearbeiter sich vergewissert hat dass es sich um eine irrtümliche Doppeleintragung gehandelt hat
dann kann er sie "entfernen"
aber selbst da wuerde ICH einen user "doppelte geloeschet" im ZWR anlegen und den Vorgang dorthin schieben und einfrieren
auch solche Doppelmeldungen muessen nachvollziehbar bleiben in einer vernünftig gemachten DB

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 15:08
von Alaskan454
Ja aber interessant wäre wenn die Behörde in ein paar Jahren anfängt C &D Waffen zu kontrollieren.
Dann ist man ziemlich sicher ohne Daten vom Käufer wenn die noch im Zwr drin steht wirklich in der Rue Della kack,oder sehe ich das falsch???

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 16:34
von gewo
Alaskan454 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 15:08
Dann ist man ziemlich sicher ohne Daten vom Käufer wenn die noch im Zwr drin steht wirklich in der Rue Della kack,oder sehe ich das falsch???
ob die Strasse jetzt genau so oder doch anders heisst weiss ich nicht
aber du hast sicher probleme und ärger

je nach sachbearbeiter mehr oder weniger starke

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 20:51
von aragorn
Alaskan454 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 15:08
Ja aber interessant wäre wenn die Behörde in ein paar Jahren anfängt C &D Waffen zu kontrollieren.
Dann ist man ziemlich sicher ohne Daten vom Käufer wenn die noch im Zwr drin steht wirklich in der Rue Della kack,oder sehe ich das falsch???
Bist Du nicht. Du sagst, Du hast die Waffen verkauft. Dann wartest Du, bis Dir die Behoerde das Gegenteil beweist. Koennen sie das nicht, haben sie halt Pech gehabt :idea:

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 21:32
von IT Guy
der §34 ist doch eindeutig:
(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.

(6) Wer seinen Besitz an einer Schusswaffe der Kategorie C anders als durch Veräußerung aufgegeben hat, hat dies der Behörde binnen sechs Wochen zu melden und einen Nachweis über den Verbleib dieser Waffe zu erbringen.
Also wenn ich verkaufe muss ich die Registrierungsdaten bekannt geben. Ich muss aber nicht für die Registrierung des Käufers sorgen.
Anders ist das bei Kat-B, da muss ich auch als Verkäufer an die Behörde des Käufers melden.

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 21:43
von bino71
So wie aragorn und IT Guy schreiben kann ich alle meine Kat C ohne Konsequenzen an die Mafia verkaufen, auch an 12jährige.
Ich hab ja nämlich keine Ahnung wem ich es verkauft habe.

Spaß beiseite:
Glaubt ihr wirklich das was ihr schreibts?

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 05:38
von IT Guy
@bino71 kannst du mir die rechtliche Grundlage, nach der ich verpflichtet bin, mir zu notieren an wen ich verkauft habe, nennen?
An 12 jährige darf ich nicht verkaufen, steht auch so im Gesetz. An "die Mafia" kann ich nicht überprüfen, wie auch? Wie wir wissen kann ich nicht mal überprüfen ob gegen den Käufer ein Waffenverbot besteht.

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 17:02
von Promo
Gewo du liegst falsch, wenn du eine Waffe exportierst bekommst du von der Behörde eine EU-Exportgenehmigung. Wenn du den Export dann tatsächlich durchgeführt hast (und was jetzt zusätzlich ausdrücklich neu im § 34. Abs. 6 geregelt wurde), dann muss man eine Meldung an die Behörde machen und diese löscht die Waffe aus dem ZWR.

Wenn ein Händler eine Waffe vernichtet, dann muss er die Waffe vom Überlasser im ZWR ankaufen. Was er dann damit im Waffenbuch macht, bleibt dem Händler überlassen. Grundsätzlich ist aber dann der Weg der Waffe verfolgbar.

Interessant ist es nur, wenn eine Waffe einem Händler ohne ZWR Zugang (ja, auch solche gibt es) überlassen wird. Dieser müsste dann theoretisch die Behörde des Überlassers informieren und diese hätte die Aufgabe die Waffen aus dem ZWR zu löschen.

Im Übrigen teile ich die Ansicht, dass die Behörde die Verpflichtung hat, dem Antrag einer Löschung aus dem ZWR zu prüfen und ggf. nachzukommen. Meldet ein Erwerber den Erwerb einer Kat.C/D Waffe nicht im ZWR, so ist dies nicht die Verantwortung des Verkäufers. Grundsätzlich ist es auch nicht die Verpflichtung des Verkäufers dies bei der Behörde anzuzeigen, wohl aber im Eigeninteresse des jeweiligen Verkäufers um einen korrekten Waffenbestand zu haben. Eine Verpflichtung die Daten des Käufers festzuhalten gibt es auch nicht. Bei berechtigtem Zweifel der Behöde an den Angaben eines Verkäufers hat diese ggf. eine Prüfung (z.B. Verwahrungskontrolle, bei der festgestellt wird, ob die gegenständliche Waffe tatsächlich nicht mehr vorhanden ist, sowie eine ZWR-Prüfung, ob eine Waffe mit z.B. gleicher Seriennummer oder anderen ähnlichen Parametern auf eine andere Person gemeldet ist und es sich daher um eine Doppelmeldung handelt, etc.) einzuleiten, es ändert aber mE nichts am berechtigten Interesse des Verkäufers an einem richtigen Waffenbestand.

Löschvorgänge im ZWR können übrigens nicht durch einen Händler durchgeführt werden sondern obliegen ausschließlich den Waffenbehörden. Insofern ist auch ausschließlich die Waffenbehörde Ansprechpartner hierfür.

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 17:18
von aragorn
bino71 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 21:43
So wie aragorn und IT Guy schreiben kann ich alle meine Kat C ohne Konsequenzen an die Mafia verkaufen, auch an 12jährige.
Ich hab ja nämlich keine Ahnung wem ich es verkauft habe.

Spaß beiseite:
Glaubt ihr wirklich das was ihr schreibts?
Nein, Du darfst Deine Kat. C nicht an unter 18 jaehrige veraeussern. Allerdings schon an Personen, gegen die ein Waffenverbot besteht, da macht sich der Erwerber strafbar, Du - bei Nichtwissen - nicht.

Ich glaube es nicht, ich weiss es.

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 18:02
von gewo
Promo hat geschrieben:
Do 18. Apr 2019, 17:02
Gewo du liegst falsch, wenn du eine Waffe exportierst bekommst du von der Behörde eine EU-Exportgenehmigung.

du meist nach 37.2 ?
das ist keine genehmigung
das ist eine anzeige

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 18:31
von Huck_Finn
Kategorie D kannst jetzt noch verkaufen ohne das der Verkäufer vorher registrieren muss. Kaufvertrag ist natürlich von Vorteil um den Verkauf nachzuweisen. Der Käufer hat dann 2 jahre Zeit zum Registrieren. Oder sehe ich das falsch? :think:

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 18:50
von Incite
Huck_Finn hat geschrieben:
Do 18. Apr 2019, 18:31
Kategorie D kannst jetzt noch verkaufen ohne das der Verkäufer vorher registrieren muss. Kaufvertrag ist natürlich von Vorteil um den Verkauf nachzuweisen. Der Käufer hat dann 2 jahre Zeit zum Registrieren. Oder sehe ich das falsch? :think:
Nein, die Flinte muss innerhalb von 6 Wochen gemeldet werden vom Käufer

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 18:55
von panhandle
Huck_Finn hat geschrieben:
Do 18. Apr 2019, 18:31
Kategorie D kannst jetzt noch verkaufen ohne das der Verkäufer vorher registrieren muss. Kaufvertrag ist natürlich von Vorteil um den Verkauf nachzuweisen. Der Käufer hat dann 2 jahre Zeit zum Registrieren. Oder sehe ich das falsch? :think:
Naja.... ned so ganz......

So Du eine "Altbestands Kat D" ( die Du ja noch nicht registrieren musstest) verkaufst, hat der Käufer das Ding innerhalb der 6 Wochenfrist zu registrieren....ist für ihn ja kein Altbestand, hat er das Ding ja grad erworben.

Diese 2 Jährige Frist zur Nachregistrierung (ab 14.12.2019) betrifft nur die Altbestandsbesitzer ( bezogen nun auf Kat D).

g
willi