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waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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bino71
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von bino71 » Do 25. Feb 2016, 08:50

Ich vertrete auch die Meinung, dass ein Gutachter versuchen muß den zukünftigen WBK Besitzer aus der Reserve zu locken
UND das Ergebnis in eine Psychologen-Datenbank, damit es keine Option gibt, Gutachter Jumping zu machen.

OT @Dauerfeuer
Fast jeden Tag auf der A22, A23 in Wien. Und es wird jedes Jahr schlimmer.
Heutiges Highlight um 5:45: Von der Spur wegdrängen und das mit voller Absicht.

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Revierler_old
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von Revierler_old » Do 25. Feb 2016, 08:52

Dauerfeuer hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:...das Auto sehen ja Einige als Waffe und benutzen es auch so.

Tun das "einige"? bitte um weitere Quellen (Graz kennen wir alle, danke) für diese Behauptung


Bei uns fahren einige herum in VW-Fahrzeugen mit dem Heckscheibenaufkleber "Waffenschmiede Wolfsburg". Reicht dir das, um die Einstellung des Lenkers zu demonstrieren?

Nein, ich habe kein pic, da ich besseres zu tun habe als Debile zu fotografieren.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Dauerfeuer
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von Dauerfeuer » Do 25. Feb 2016, 09:26

Revierler hat geschrieben:...Bei uns fahren einige herum in VW-Fahrzeugen mit dem Heckscheibenaufkleber..

was der Unterschied is zwischen einer Quellenangabe und den Geschichtl die du erzählst lernst vielleicht auch noch irgend wann.
Das is dann vielleicht auch der Zeitpubnkt, wo du (und so wie es trauriger weise aussieht, viele andere hier) nicht mehr auf Vorurteile und Pauschalierungen zurück greifen musst, weil du keine Argumente findest.
Was hier in letzter Zeit abgeht...zum weinen...
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trenck
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von trenck » Do 25. Feb 2016, 09:39

bino71 hat geschrieben:Ich vertrete auch die Meinung, dass ein Gutachter versuchen muß den zukünftigen WBK Besitzer aus der Reserve zu locken
UND das Ergebnis in eine Psychologen-Datenbank, damit es keine Option gibt, Gutachter Jumping zu machen.


Eine ganz hervorragende Idee, damit macht man sich komplett abhängig von der Willkür von AWN-Psychofuzzis, die oft selbst geistig nicht ganz sauber sind. Bei solchen Wortmeldungen greifst Dir wirklich an den Kopf.

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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von trenck » Do 25. Feb 2016, 09:41

bino71 hat geschrieben:Wäre bei Führerschein auch sehr OK...das Auto sehen ja Einige als Waffe und benutzen es auch so.


Gute Idee, und bitte auch noch bei Firmengründungen, vor Eheschließungen, vor Beginn eines Studiums (vor allem vor Beginn des Psychologiestudiums!) und überhaupt vor allen wichtigen Entscheidungen muss unbedingt vorher ein Psycho-Bootcamp her.

Trenck
Zuletzt geändert von trenck am Do 25. Feb 2016, 10:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von DerDaniel » Do 25. Feb 2016, 09:58

Senf hat geschrieben:Da hab ich auch eins.. nimm einer wildfremden Mutter das Kind ausm Wagerl und renn um die nächste Ecke...

Weist die nachfolgende Reaktion deiner Meinung nach auch "...sehr deutlich auf großes Aggressionspotential (bei dem Thema) hin."?
Der entscheidende Unterschied ist, dass du und auch jeder andere in dem Fall (seine Waffe auspacken darf und) den Kidnapper mit aller Gewalt stoppen darf, da gerade ein Angriff auf Leib und Leben des Kindes geschieht. Es wäre schlicht berechtigte Notwehr/Nothilfe.

Senf hat geschrieben:Die Frage ist ob jedes Thema dazu berechtigt ist. Denn ich behaupte jetzt einfach mal dass JEDER so ein No-Go Thema hat. Und wenn dir wer lang genug am Senkel geht dann zuckst auch aus... die Frage ist nicht ob das Fass übergeht sondern wann und wielang es dauert bzw. was passieren muss dass es übergeht.
Ich wage zu bezweifeln, dass jeder bei einem egal wie lange dauernden verbalen Angriff aggressiv wird. Sollte jemand das von sich wissen, sollte er meiner Meinung nach an seiner eigenen Eignung zweifeln.
Wie gesagt, es geht um einen rein Verbalen Angriff, der keinerlei physischen Schaden verursacht. Wenn man einfach irgendwann geht weil man keine Lust mehr hat, ist das vollkommen OK. Aber Aggressiv werden geht garnicht und zeigt m.M.n. wie hoch das Aggressionspotential bzw. niedrig die Schwelle zum Ausrasten ist.
Würdest du jemandem eine WBK zusprechen, wenn es reicht ihn eine Minute lang als Hu***sohn zu bezeichnen, dass er dir gegenüber aggressiv wird, weil seine Mutter zufällig in dem Gewerbe gearbeitet hat und ihn das traumatisiert hat? Was ist wenn das auf dem Weg zum Schießstand passiert...

Senf hat geschrieben:Das kann man auch anders erreichen und man muss nicht auf einem offenbar nicht verwundenen frühen Verlust der Vaterfigur herumreiten.
Nein, das kann man nicht anders erreichen, als genau an der empfindlichsten Stelle anzusetzen. Denn, wie schon geschrieben, ist das die empfindlichste Stelle und wenn er da ruhig bleibt, wird er es auch überall anders bleiben. Alle anderen Hebel sagen nur etwas über schwächere Angriffspunkte aus und damit nicht wirklich was über den Extremfall.
Im übrigen gehe ich davon aus, dass der Psychologe (unabhängig von eventuellen eigenen Problemen) bisal was kann und recht schnell gemerkt hat wie das Thema "Vater" auf den Herren wirkt und hat es zur Bestätigung seines Verdachts weiter ausgeführt.

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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von BigBen » Do 25. Feb 2016, 10:09

"Ehre" ist kein verteidigungsfähiges Gut :mrgreen:
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von Revierler_old » Do 25. Feb 2016, 10:14

Dauerfeuer hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:...Bei uns fahren einige herum in VW-Fahrzeugen mit dem Heckscheibenaufkleber..

was der Unterschied is zwischen einer Quellenangabe und den Geschichtl die du erzählst lernst vielleicht auch noch irgend wann.
Das is dann vielleicht auch der Zeitpubnkt, wo du (und so wie es trauriger weise aussieht, viele andere hier) nicht mehr auf Vorurteile und Pauschalierungen zurück greifen musst, weil du keine Argumente findest.
Was hier in letzter Zeit abgeht...zum weinen...


Das ist eine mehrfache, wenn du willst auch dienstliche, Wahrnehmung meinerseits, mit meinen eigenen Augen gesehen. Also emiprische Werte. Was du für eine sichere Quelle hältst ist mir wurscht, auch ob du traurig bist und mich pauschal als vorurteilsbehafteten Menschen abkanzelst ohne dazu eine eigene, direkte Wahrnehmungen ins Treffen führen zu können, da du mich nicht kennst.

Braucht man für eine eigene Wahrnehmung eine Quellenangabe? Ich bin die Quelle.

Die Dinger gibts zu kaufen. https://www.google.at/search?q=waffensc ... 86&bih=672
Zuletzt geändert von Revierler_old am Do 25. Feb 2016, 10:28, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von pointi2009 » Do 25. Feb 2016, 10:16

wer glaubt, dass gewissen Leute Fahrzeuge nicht als potentielles Drohmittel einsetzen, soll sich bitte täglich auf die Autobahn begeben.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von BigBen » Do 25. Feb 2016, 12:23

@Dauerfeuer ich würde dir wirklich empfehlen deine Klappe nicht immer so weit aufzureissen...insbesondere bei Dingen von denen du offensichtlich keine Ahnung hast...immer wieder und wieder...und wenns dir hier nicht gefällt, such dir einfach einen anderen Spielplatz...oder mach selber einen auf.
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von eierkopf » Do 25. Feb 2016, 12:28

bino71 hat geschrieben:Ich vertrete auch die Meinung, dass ein Gutachter versuchen muß den zukünftigen WBK Besitzer aus der Reserve zu locken
UND das Ergebnis in eine Psychologen-Datenbank, damit es keine Option gibt, Gutachter Jumping zu machen.



Klar, solange es nur die anderen betrifft und nicht dich wirds schon ok sein oder?
Vorallem wenn es dann alle 5 Jahre oder früher der Fall ist und du mal in einer vielleicht schwierigen (privaten) Phase am falschen Fuß erwischt wirst, passt dann wunderbar zusammen, aber dann war es sicher unfair...


Und jetzt bitte nicht mit ein Waffenbesitzer muß absolut immer und in jeder Situation die absolute Kontrolle haben/behalten und so Zeug. Es ist bereits vorgekommen daß auch einem Staatsbediensteten der Popsch geplatzt ist weils einfach gereicht hat.
Der Unterschied liegt dann im weiteren Verhalten, würde diese Person vielleicht gröber gewalttätig werden oder gar eine Krachn nehmen oder würde sie es nicht.

Ein geschulter und intelligenter Psychologe kann fast jeden bis aufs Blut reizen wenn er es denn möchte. Angriffspunkte hat so gut wie jeder.
Mit der Familie zu kommen und vorallem auf diese Art und Weise finde ich allerdings grenzwertig.

Ich wurde auch gereizt, es wurden Unterstellungen zu meiner Persönlichkeit gemacht usw. nur bin ich ruhig geblieben und hab das Spiel zum Teil mit Sarkasmus mitgemacht.
Aber auch mir hats dann mal gereicht und ich habe freundlich mitgeteilt das man das stecken lassen kann weil ich schön langsam sauer werde. Hat auch gepasst und war ok, mit einem Grinsen zur Kenntnis genommen.
Das Gespräch wurde allerdings bei weitem nicht so Plump gestaltet.

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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von RR1000 » Do 25. Feb 2016, 12:30

@Dauerfeuer, da hast deine Quelle

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Musashi
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von Musashi » Do 25. Feb 2016, 12:33

Solche explorativen Gespräche sind derart situationsgebunden, dass es irre wäre, wenn man auf einen bestimmten Psychologen / Anzahl von Wiederholungen beschränkt wäre.
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markolinolein
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von markolinolein » Do 25. Feb 2016, 15:58

Liebes Forum,

so wie ich sehe, gibt´s auch noch andere Leute, die eine ähnliche Erfahrung beim Psychologen gemacht haben.

Mein Eindruck jetzt:

Es wird schon ok sein, wenn der Psychologe einem testet und reizt (auch wenn es unangenehm war und ich froh war, dass ich seinen Raum verlassen konnte). Man bekommt ja schließlich die Erlaubnis eine Waffe zu besitzen, mit der man viel Schlimmes anrichten kann. Klar kann man das auch mit anderen Gegenständen, aber vielleicht nicht so einfach.

Danke für eure Diskussion

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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von ebner33 » Do 25. Feb 2016, 19:30

Also scheinbar gibt es auch bei den Psychologen große Unterschiede...

Hatte eine nette Dame,welche mit mir 15mins geplaudert hat, mich über Job sowie Familiensituation,Hobbys etc befragt.

Jedoch glich das meiner Meinung nach wirklich einem einfachen Kennenlernen,dazwischen hat sie auch anklingen lassen dass sie selbst LWB ist :mrgreen:

Der abschließende Satz hat mich dann zum schmunzeln gebracht.. :" Die WBK sollte man sowieso so bald als möglich machen,wer weis was den EU Schergen in Zukunft noch so einfällt" :lol:

Danach folgte der Computertest welcher knapp 20mins gedauert hat,und das wars dann.
Gutachten konnte ich auch direkt mitnehmen.
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