Elmo12 hat geschrieben:Danke gewo für die background Infos....also alles im allen...... Bis rechtlich durchjudiziert alles Schall und Rauch hier oder überseh ich da was?
ich bin kein jurist
daher wuerde ich das nicht sagen
aber die liste ging an die waffenrechtlichen sachbearbeiter,
die endkunden sind nicht die adressaten der liste
die modellbezeichnung alleine sagt aber eben viel zu wenig aus
frueher wurde zb das AUG-Z am deutschen markt in einer voellig anderen ausfuehrung verkauft als in oesterreich. mit den dicken 5,5mm (?) schienen wie bei der milit. variante und nicht wie bei der austria version mit den duenneren 4,5mm (?) schienen.
beide haben aber damals - so wie auch heute - AUG-Z geheissen
eines ist eigentlich kat A
das andere kat B
von aussen nicht zu unterscheiden
und selbst bei zerlegung nur von kundigen personen
aber jedenfalls nicht von einem sachbearbeiter der eine evt importgenehmigung fuer einen privaten endkunden ausstellt
und auch nicht von dem endkunden selber
das ist eben einfach nicht judizierbar mit so einer simplen liste
daher ist die reaktion des genannten AR importeurs auch durchaus nachvollziehbar
kein mensch kann ihm verbieten allen seine modelle nun als (erlaubte) m4 zu bezeichnen
es gibt ja in dieser liste keinerlei technische details und beschreibungen
ein kleiner vergleich um es etwas bildhafter zu machen:
gesetzt den fall es gaebe einen maximalen CO2 ausstoss fuer kfz
und alle fahrzeuge die "besonders luxoriös" sind muessen beim umweltministerium geprueft werden ob sie den wert nicht ueberschreiten
grundproblem:
die spezifizierung ist unklar
"besonders luxoriös" ist kein masstab
keiner weiss welche fahrzeuge genau durch das umweltministerium geprueft werden duerfen/muessen
alle die ziemlich edel wirken kommen halt zum test ....
dann :
das verkehrsministerium wird ploetzlich fuer die tests zustaendig und schickt ploetzlich unvermutet an alle zulassungsstellen eine liste in der u.a. bekannt gegeben wird das "die fahrzeuge der marke XY" ab sofort nicht mehr besessen werden duerfen da diese einen zu hohen CO2 ausstoss haben". die genauen modellspezifikationen werden in der liste jedoch nicht angegeben.
nun gibt es aber modelle der marke XY welche ganz klar messbar einen zulaessig geringen CO2 ausstoss haben als den grenzwert, es gibt auch welche die einen zu hohen haben aber die ganz und gar nicht luxoriös sind, es gibt sogar komplette elektrofahrzeuge der marke XY, die ganz sicher ueberhaupt keinen CO2 ausstoss haben ( es seie denn man rechnet jenen der stromerzeugung dazu, was aber zuvor noch nicht geklaert wurde) und trotzdem fallen sie unter die nicht zulaessigen modelle, wenn man der liste glauben schenken will.
und es gibt ein paar modelle die sind wirklich luxoriös und haben einen zu hohen CO2 ausstoss, die wurden aber schon zum verkehr zugelassen bevor die liste aufgetaucht ist ...
trotzdem sollen ploetzlich alle XY laut liste nicht mehr besessen werden duerfen ...
und das verkehrsministerium geht nach versand der liste in deckung
weil fuer den vollzug ist ja nach wie vor das umweltministerium zustaendig...
fazit:
so gehts ned
zu wenig informationen
die modelle muessen ordentlich spezifiziert sein
technische eigenschaften
abmessungen
explosionszeichnungen
erst dann laesst sich ordentlich feststellen welches modell damit wirklich gemeint ist
und welches damit nicht gemeint sein kann, obwohl es die selbe modellbezeichnung hat ...