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Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Sa 31. Dez 2016, 00:31
von Maddin
Plinkster hat geschrieben:Oder - man wird ja noch träumen dürfen - eine Rechtsauslegung, wo man auf den Verstand vertrauen kann und nicht jeden Schmarrn bis zum Exzess mit § regeln muss. Aber gut, das ist wohl noch unrealistischer.

Bezüglich Unterschied einer Tasche/zwei Taschen: genau das hast analog zB. beim Grenzübertritt in die Schweiz. 9999,99€ darfst frei mitnehmen, alles darüber musst deklarieren. Hast du jetzt ein Kuvert mit genau dem Betrag einstecken, und deine Frau im Auto neben dir ebenso, dann ist alles legal. Hast du beide Kuverts selbst eingesteckt und deklarierst es nicht, dann ist es nicht legal.
Soll heißen: effektiv mag es wurscht sein, dem Gesetz entsprichts trotzdem nicht - und wenn du an den falschen Beamten gerätst...


Eingesteckt ist klar, darf man bei den Waffen auch nicht. Wie siehts mit der Lagerung der Kurverts im Kofferraum aus ? Wird wohl schon schwieriger zu beurteilen, wem das Kurvert jetzt zugerechnet wird.

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Sa 31. Dez 2016, 00:39
von Maddin
gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Klar könnte man das so auslegen, auf der anderen Seite warum darf ich dann zuhause gemeinsam Verwahren ? Würde ja keinen Sinn machen wenn dann nicht auch gemeinsam transportiert werden darf. Würde den Runderlass zumindest teilweise ad absurdum führen. Ist natürlich nur ein Ehegatte anwesend, dann ists klar !


die behoerde hat den willen des gesetzgebers urspruenglich so interpretiert dass auch die gemeinsame verwahrung unzulaessig ist

deshalb kam es ja zu dem Vfgh urteil

da hat das hoechstgericht damsl entschieden dass es "zu ueberspitzt" waere eine getrennte verwahrung bei (miteinander) verheirateten zu fordern

mit "wuerde keinen sinn machen" wuerde ich da ned versuchen heranzugehen


Die leider herrschende Auffassung des BMI ist mir natürlich schon klar, die bedauere ich ja eh. Müssen wir uns dran halten hilft eh nix, aber ganz generell denke ich nicht, dass so eine Auswucherung dieser Norm bezüglich der Stückzahlbeschränkung beabsichtigt war. Offenbar sehen aber zu wenige das Problem um hier Nachbesserung zu betreiben bzw. wollen das auch gar nicht (anders kann ich mir diese strengen Runderlässe des BMI nicht erklären).

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Sa 31. Dez 2016, 00:56
von thomasa1000
Erklärung ist hier relativ einfach. Die Genehmigung (nach Gesetz) zum Waffenbesitz ist in Ö sehr einfach zu erhalten. Daher wird er von der Behörde maximal unangenehm gestaltet.

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: So 1. Jan 2017, 11:35
von Plinkster
Maddin hat geschrieben:
Plinkster hat geschrieben:Oder - man wird ja noch träumen dürfen - eine Rechtsauslegung, wo man auf den Verstand vertrauen kann und nicht jeden Schmarrn bis zum Exzess mit § regeln muss. Aber gut, das ist wohl noch unrealistischer.

Bezüglich Unterschied einer Tasche/zwei Taschen: genau das hast analog zB. beim Grenzübertritt in die Schweiz. 9999,99€ darfst frei mitnehmen, alles darüber musst deklarieren. Hast du jetzt ein Kuvert mit genau dem Betrag einstecken, und deine Frau im Auto neben dir ebenso, dann ist alles legal. Hast du beide Kuverts selbst eingesteckt und deklarierst es nicht, dann ist es nicht legal.
Soll heißen: effektiv mag es wurscht sein, dem Gesetz entsprichts trotzdem nicht - und wenn du an den falschen Beamten gerätst...


Eingesteckt ist klar, darf man bei den Waffen auch nicht. Wie siehts mit der Lagerung der Kurverts im Kofferraum aus ? Wird wohl schon schwieriger zu beurteilen, wem das Kurvert jetzt zugerechnet wird.


Wird wohl ähnlich sein: sind beide in deinem Koffer, dann ists verboten, ist eines in deinem Koffer, eines im Koffer deiner Frau dann okay.
Spannend wirds wenn sie frei im Kofferraum herumkugeln :D

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 07:15
von Thisl
Guten morgen

Habe noch eine kurze Frage zum verwahren.
Ich wohne in Wien mit meiner Freundin seit 2 Jahren. Beide haben wbk 2 Plätze jeder 1 Waffe.
Die liegen gemeinsam in einem Tresor

Wenn sich jetzt einer eine 2 Waffe kauft muss man ja getrennt verwahren. Reicht das nicht einfach den original pistolenkoffer mit einem Schloß zu sichern? Angeblich nicht weil man den versperrten Koffer ja mitnehme könnte.

Allerdings kaufe ich mir so einen Safe um 40€ mit 3 Kilo könnte man den ja genau so mitnehmen. Denn von irgendwo angeschraubt steht ja nichts.

Das verstehe ich nicht ganz. Hoffe da kann mir jemand helfen.

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 08:06
von Pirker
Thisl hat geschrieben:Guten morgen

Habe noch eine kurze Frage zum verwahren.
Ich wohne in Wien mit meiner Freundin seit 2 Jahren. Beide haben wbk 2 Plätze jeder 1 Waffe.
Die liegen gemeinsam in einem Tresor

Wenn sich jetzt einer eine 2 Waffe kauft muss man ja getrennt verwahren. Reicht das nicht einfach den original pistolenkoffer mit einem Schloß zu sichern? Angeblich nicht weil man den versperrten Koffer ja mitnehme könnte.

Allerdings kaufe ich mir so einen Safe um 40€ mit 3 Kilo könnte man den ja genau so mitnehmen. Denn von irgendwo angeschraubt steht ja nichts.

Das verstehe ich nicht ganz. Hoffe da kann mir jemand helfen.

Im Normalfall sollte es keine Probleme geben, da ja keine Unbefugten zugriff auf die Waffen haben.

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 08:17
von gewo
Thisl hat geschrieben:Guten morgen

Habe noch eine kurze Frage zum verwahren.
Ich wohne in Wien mit meiner Freundin seit 2 Jahren. Beide haben wbk 2 Plätze jeder 1 Waffe.
Die liegen gemeinsam in einem Tresor

Wenn sich jetzt einer eine 2 Waffe kauft muss man ja getrennt verwahren. Reicht das nicht einfach den original pistolenkoffer mit einem Schloß zu sichern? Angeblich nicht weil man den versperrten Koffer ja mitnehme könnte.

Allerdings kaufe ich mir so einen Safe um 40€ mit 3 Kilo könnte man den ja genau so mitnehmen. Denn von irgendwo angeschraubt steht ja nichts.

Das verstehe ich nicht ganz. Hoffe da kann mir jemand helfen.


behaeltnis muss angeschraubt sein wenn es so leicht ist das es weggetragen werden kann
und ja, das steht wo

am besten dort nachfragen wo du den waffenfuehrerschein gemacht hast
dort weiss man das normal

oder hier im forum ein bisserl suchen

es gibt im ris.gv.at einen eigenen rechtssatz dazu

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 08:39
von Thisl
Danke für die Antworten. Muß ich doch noch wo Platz finden für so nen kleinen Tresor wo halt 2 Waffen reinpassen. Oder gleich 2 kleine weil sich ja meine Freundin vieleicht auch mal eine 2 zulegt.

Am besten irgendwo in einen Kasten.
Munition lass ich dann im aktuellen Tresor dann gibts da keine Probleme. Kann sich jeder das rausnehmen was er braucht

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 09:06
von cas81
§ 16b. WaffG
Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres
ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine
sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor
unberechtigtem Zugriff geschützt sind.


und

§ 25.(3) Ergibt sich, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist, so hat die Behörde
waffenrechtliche Urkunden zu entziehen. Von einer Entziehung auf Grund einer nicht sicheren
Verwahrung ist abzusehen, wenn das Verschulden des Berechtigten geringfügig ist, die Folgen
unbedeutend sind und der ordnungsgemäße Zustand innerhalb einer von der Behörde
festgesetzten, zwei Wochen nicht unterschreitenden Frist hergestellt wird.


Die lesen sich wie zwei typische Gummiparagraphen. Entscheide selbst, aber safe is safe (Schmäh olé).
Deine Absicht, gleich passende Tresore für jeden separat anzuschaffen, finde ich gut, ich würde es so machen. Da passen schliesslich auch andere Sachen rein, schaden kanns also keinesfalls. Doch diese 10kg- Tresore müssen eben auch dem §16b entsprechen, daher Schrauben und Dübel, aber nicht unbedingt in die dünne Rigipswand.

NICHT zulässig wird wohl ein grosser Tresor mit einem weiteren Innentresor sein, denn dann hätte derjenige, welche die Waffen im Innentresor lagert, zwangsläufig Zugriff auf die Waffen im Haupttresor. Wenn du aber einen Tresor mit 2 Innentresoren findest, die sich mit unterschiedlichen Kombinationen öffnen lassen, dann hätte jeder sein Laderl und die gemeinsame Munition im Hauptfach. Wäre die a.m.S. eleganteste Lösung.

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 09:41
von gewo
es gibt im ris einen rechtssatz der sich genau damit befasst

sinngemaess:
wenn ein behaeltnis so klein ist das man es wegtragen kann dann muss es fix wo befestigt sein

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 09:57
von Jo_Kux
jetzt fehlt nur die Definition von "wegtragen können"
Ich kann keinen 100kg Tresor wegtragen, manche lachen da nur drüber.... also?

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 09:58
von gewo
Jo_Kux hat geschrieben:jetzt fehlt nur die Definition von "wegtragen können"
Ich kann keinen 100kg Tresor wegtragen, manche lachen da nur drüber.... also?


ich glaub man kann das schon verstehen wenn man will ......

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 10:17
von Bourne
gewo hat geschrieben:es gibt im ris einen rechtssatz der sich genau damit befasst

sinngemaess:
wenn ein behaeltnis so klein ist das man es wegtragen kann dann muss es fix wo befestigt sein

Rechtssatz
Ein versperrtes, eine Waffe bergendes Behältnis ist nur dann als sicher anzusehen, wenn es nicht ohne Schwierigkeiten zur Gänze entfernt werden kann.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturRechtssaetze.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_1995200363_19961218X00

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 11:17
von gewo
Bourne hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:es gibt im ris einen rechtssatz der sich genau damit befasst

sinngemaess:
wenn ein behaeltnis so klein ist das man es wegtragen kann dann muss es fix wo befestigt sein

Rechtssatz
Ein versperrtes, eine Waffe bergendes Behältnis ist nur dann als sicher anzusehen, wenn es nicht ohne Schwierigkeiten zur Gänze entfernt werden kann.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturRechtssaetze.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_1995200363_19961218X00


danke
genau den habe ich gemeint

Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 16:04
von Tacticoll
gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:.... Ich möchte gerne eine höchstrichterliche Begründung lesen, die zwischen einer gemeinsamen Tasche und zwei getrennten Tachen in einem Kofferraum des gemeinsamen Autos unterscheidet. ...


was ich gemeint habe ist, dass bei einer gemeinsamen tasche ja wohl nur EINE person diese tasche zb von zu hause ins auto tragen kann

auf diesem weg traegt dann also eine person (die nur ZWEI plaetze hat) eine tasche mit DREI waffen...

da isses ned weit zur innehabung eigentlich ....


Und was wenn das Behältnis mit zwei Schlössern versperrt ist wobei die beiden Besitzer des Inhalts jeweils nur einen Schlüssel für eines der beiden Schlösser haben sodass sie die Tasche nur gemeinsam öffnen können...? :think:

Dann wäre das Tragen des Behälters durch einen der Besitzer nur schwer als Innehabung des Inhalts zu bezeichnen.