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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Sa 25. Feb 2017, 18:49
von GSchoenbauer
... und von Formulierungen wie "Generelles Waffenverbot" :( ...

GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Sa 25. Feb 2017, 19:07
von emanuel2408
GSchoenbauer hat geschrieben:
Sorry. Bitte um Aufklärung?


hab schon gleich nach dem Einstellen hier dazugeschrieben, daß die Formulierung "generelles Waffenverbot" nicht für der Einsteller spricht - weil einfach unrichtig - (sowenig ich auch was gegen FU habe) --- darauf hat man mir das "Troll Dich" angeraten und nachher die Einträge gelöscht.
Wär wahrscheinlich viel Unklarheit und lange Diskussionen hier garnicht aufgekommen.

nochmals:
das ganze steht nicht im Waffengesetz, sondern im Zivildienstgesetz, und zwar wörtlich:

§5 Absatz 5 (VERFASSUNGSBESTIMMUNG):
..... Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht.“


da braucht man nicht herumraten, was, wie, und wer ...
und: das ist eine VERFASSUNGSBESTIMMUNG ....


Nope ist keine! Verfassungsbestimmung (mehr). § 5 Abs 5 ist inzwischen ein einfaches Gesetz. Wenn es ein Verfassungsgesetz wäre, dann würde ein Verfahren nach Art 140 sinnlos sein. Der VfGH kann einfache Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit aufheben, nur in Ausnahmefällen Verfassungsgesetze (hier nicht relevant, daher keine genaue Erklärung).

Siehe:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 08_I_2.pdf

P.S. Seite 23 Überschrift ansehen, Seite 24 § suchen

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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Sa 25. Feb 2017, 19:16
von emanuel2408
Sanity hat geschrieben:Hmm... Seid ihr euch sicher, daß Zivis C & D haben dürfen ?

Vielleicht lieg ich falsch, aber bisher dachte ich, die Entscheidung für den Zivildienst würde ein generelles Waffenverbot für alle Kategorien mit sich bringen.


Ganz sicher ;-)


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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Sa 25. Feb 2017, 19:25
von GSchoenbauer
Nope ist keine! Verfassungsbestimmung (mehr). § 5 Abs 5 ist inzwischen ein einfaches Gesetz.


na, das ist ja schon mal gut, dann gibts ja Chancen.

Das ganze ändert nichts am vorher angeführten Klärung über das nicht "GENERELLE" Verbot.

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Sa 25. Feb 2017, 19:41
von FirearmsUnitedAT
Danke für den Hinweis. Die Formulierung war tatsächlich unglücklich und wurde eben im ersten Post geändert.

§ 5 Abs 5 ZDG ist KEINE Verfassungsbestimmung, § 1 ZDG jedoch schon

Das Argument mit der Selbstverteidigung nehmen wir aus § 22 Abs 1, wonach die Bereithaltung zur Selbstverteidigung zu Hause, die Begründung ist, mit der die Behörde eine WBK ausstellen MUSS.

MfG

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Sa 25. Feb 2017, 19:57
von Bluefish
Sehr interessant, beim Mitlesen wieder einiges gelernt.

Was für eine Intention mag wohl dahinter stecken einer männlichen Bevölkerungsgruppe WBK, WP und Jagen für 15 Jahre zu verbieten und gleichzeitig SV und Besitz von C/D Waffen und Schießstandbesuche zu erlauben?

Da hat sich sicher jemand etwas dabei gedacht. Wer wohl und was?

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Sa 25. Feb 2017, 20:57
von oJo
Bluefish hat geschrieben:Sehr interessant, beim Mitlesen wieder einiges gelernt.

Was für eine Intention mag wohl dahinter stecken einer männlichen Bevölkerungsgruppe WBK, WP und Jagen für 15 Jahre zu verbieten und gleichzeitig SV und Besitz von C/D Waffen und Schießstandbesuche zu erlauben?

Da hat sich sicher jemand etwas dabei gedacht. Wer wohl und was?

Das ganze Zivildienstkonzept gehört überarbeitet, es wurde schon lange aufgeweicht um es in der Praxis eine simple Alternative zu machen, man hat es nur immer noch nicht geschafft offiziell die Wahl zu geben ohne 'Gewissensgründen'. Ich kenne keinen der über Gewissensbisse nachdenken muss, weil sowieso nurmehr praktisch gedacht wird, ob man jetzt 6 Monate nix machen will oder ein bisschen länger was halbwegs sinnvolles. Ich glaube nicht dass irgendwer Angst hat im BH auf Menschen schießen zu müssen.

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Sa 25. Feb 2017, 21:54
von Sanity
Bluefish hat geschrieben:Sehr interessant, beim Mitlesen wieder einiges gelernt.

Was für eine Intention mag wohl dahinter stecken einer männlichen Bevölkerungsgruppe WBK, WP und Jagen für 15 Jahre zu verbieten und gleichzeitig SV und Besitz von C/D Waffen und Schießstandbesuche zu erlauben?

Da hat sich sicher jemand etwas dabei gedacht. Wer wohl und was?



http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/faq/f6.aspx

Re: RE: Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Sa 25. Feb 2017, 22:34
von hasgunz
Sanity hat geschrieben:Hmm... Seid ihr euch sicher, daß Zivis C & D haben dürfen ?

Vielleicht lieg ich falsch, aber bisher dachte ich, die Entscheidung für den Zivildienst würde ein generelles Waffenverbot für alle Kategorien mit sich bringen.

Bin selber Zivi gewesen.
Hab mir aber normal C&D kaufen dürfen.
Manchmal musste ich es dem Gegenüber erklären, aber das war kein Problem.

Zivis sind für 15 Jahre für die Beantragung einer WBK gesperrt, sie haben kein Waffenverbot!

Lg

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Sa 25. Feb 2017, 23:57
von Sanity
Dazu fällt mir ein kleiner Schwank ein:

Ich hatte in den ersten 37 Jahren meines Lebens nur ein einziges Mal mit einer Waffe zu tun, und das war während des Zivildienstes (1997).

Ich arbeitete in einem Heim für geistig und körperlich Behinderte (ich weiss nicht, wie man heute politisch korrekt zu so einer Einrichtung sagt).

Jedenfalls - das war auf einem grossen ehemaligen Bauernhof, dort gab es auch Hasen und Hängebauchschweine und Pferde.
Der Leiter von der Einrichtung war ein evangelischer Diakon, und eines Tages hat er mich zu sich ins Büro geholt und in eine Ecke gezeigt und gesagt:
"Zivi ! Weisst Du was das ist ? Dieses Ding das da in meiner Ecke steht ?"

Und ich schau in die Ecke, stirnrunzelnd, und sag :
"Ich denke, das sieht aus ein Gewehr."

Und er zu mir:
"Richtig, Zivi. Das ist ein Flobert. Damit schiess ich den Hasen das Genick durch wenn wir Kaninchenbraten essen wollen."

Und dann sagte er:
"Nimm mal das Gewehr Zivi, wir gehn jetzt schiessen."

Und dann sind wir zum Gehege gegangen, wo die Hängebauchschweine drin waren, und er hat eine Schaufel zum Zaun gestellt, und mir gezeigt wie man das Gewehr hält, und gesagt:
"So, und jetzt schiess auf die Schaufel. Aber pass auf, daß Du keins von meinen Schweinen triffst."

Im Nachinein betrachtet kann ich sagen:
mir hat das Schiessen während des Zivildienstes durchaus Spass gemacht :roll:



****Edit****

PS: und ich hab kein einziges von den Schweinen erschossen. Absichtlich nicht.

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Mi 19. Apr 2017, 13:55
von Mr 47
Ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen, weil ich nur eine Frage zu dem thema stellen will, ohne einen Thread auf zu machen.

Ein Freund von mir macht gerade den Zivildienst, dem werd ich das auf jeden Fall weiter leiten.

Von dem hab ich vor kurzem gehört (er wollte sich über die Verfügbarkeit eines Unterhebelrepetierers erkundigen), dass Zivis seit kurzem auch eine 2 Jährige Sperre für Kat C/D Waffen haben.
Ich glaube, der Grund für die "Info" ist, weil das Gewehr, das er haben will, angeblich eine 2 Jährige Lieferziet hat (wie passend).
Jetzt wollte ich aber trotzdem einmal nachfragen, ob sich da vielleicht etwas geändert hat, bei mir is es doch schon fast 9 Jahre her, dass ich mich mit dem Thema befasst habe?

Danke!
Lg

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Mi 19. Apr 2017, 15:26
von panhandle
Mr 47 hat geschrieben:Ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen, weil ich nur eine Frage zu dem thema stellen will,
Danke!
Lg


...hmmmm, solltest du dann vielleicht doch tun.... oder eben dein freund.....speziell das thema kat c und d wird da auch erläutert...

habe nun auch auf der bmi seite nach einem hinweis bzgl. verbot von kat c und d gesucht.... nix zu finden.

hast DU vielleicht eine ernstzunehmende quelle für das kat c/d verbot für zivis ?

g
willi

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Mi 19. Apr 2017, 15:32
von oJo
Schauts doch einfach ins ZDG, da wird auch nix stehen.

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Mi 19. Apr 2017, 16:26
von Mr 47
panhandle hat geschrieben:
hast DU vielleicht eine ernstzunehmende quelle für das kat c/d verbot für zivis ?

g
willi


Bin gerade arbeiten, kann mir das erst apäter genauer durchlesen. Werd ich aber noch machen.

Nein, Quelle hab ich keine dafür, klingt für mich eher nach einer Verkaufsstrategie, hab ähnliche Sachen leider schon selbst gehört.
Wollte sicherheitshalber nachfragen, bevor ich ihm einen Blödsinn einrede.

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Mi 19. Apr 2017, 19:30
von panhandle
servus...

hier noch ein auszug aus dem zivildienstgesetz....in 2.1 stehts dann explizit bzgl kat c/d....

>>> § 5 Abs 5 des ZDG führt aus: „Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.“

2.1. Genehmigungspflichtige Schusswaffen

Genehmigungspflichtige Schusswaffen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Schusswaffen der Kategorie A und B nach dem Waffengesetz. Kategorie C und D Waffen fallen nicht unter § 5 Abs 5 ZDG und können daher auch von Zivildienstpflichtigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erworben werden. <<<

gefunden hier....viewtopic.php?t=30877

g
willi