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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 10:55
von Paddy91
GSchoenbauer hat geschrieben:Und ich nenne das trotzdem versuchte Unterwanderung.

Bino71 hat geschrieben:+1


Threadweise auf tausenden Seiten regen sich alle zu Recht auf dass zuwenig Lobbying betrieben wird, wir zu klein und zu unbedeutend und zu wenige sind und die Politik uns verarscht.
Dann kommt ein Neuer der sich interessiert und in garantiert jedem Thread kommt irgendsoein Spezialist und sabbelt irgendwas daher von wegen "Zivis brauchen keine waffe" oder "wir werden von nicht-1000%-professionellen unterwandert" oder "wer nicht 10.000 schuss pro Jahr verballert und die um 400/1000 beim Premiumhändler kauft ist sowieso unwürdig"

Das kotzt mich gehörig an.

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 10:56
von GSchoenbauer
das heißt nach deiner Definition halt mindestens 15.000 im Jahr ausgeben und 20 Bewerbe schießen, jeder andere ist nur so ein Bauernschütze der nix auf deinem Nobelstand verloren hat, oder wie soll man das interpretieren?


ageh ... bleib am Boden.
Nobelverreine mags schon geben, die Norm sind sie aber nicht. Und von "Bauernschützen" war nie die Rede - Nur von Schützen, die eh nicht schießen wollen.
Es ging auch nicht um 20 Bewerbe pro Jahr, sondern um ein "Schnoferl" wegen 3 Bewerben und keinen Persilschein gleich nach Beitritt.
So schaut die Wahrheit aus ... die muss man nicht schönreden.

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 10:59
von GSchoenbauer
Das kotzt mich gehörtg an.


jo, dich kotzt oft was an.
Besonders, wenn wer die Wahrheit daher"sabbelt"
Kleines Häferl, ha?

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 11:07
von Paddy91
mit dir zu diskutieren ist selbst mir zu dumm (und das kommt äußerst selten vor)
gottseidank seit ihr (edit, zensiert zu:) nicht-hilfsbereiten-elitären-waffenwürdigen in der Minderheit.

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 11:10
von GSchoenbauer
... ähhhh <diskutieren>??
wo?
ich seh nur Beflegelungen!

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 11:13
von Paddy91
Oft verstecken sich Beflegelungen zwischen den Zeilen, bei mir verstecken sich Zeilen zwischen den Beflegelungen! 8-)

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 11:17
von sauersigi
ich behaupte von mir selbst, ich helfe wo ich nur kann.
Wenn aber jemand es nicht schafft, warum auch immer an drei Bewerben teilzunehmen um seine Absichten zu erklären, dem ist nicht zu helfen....

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 11:18
von emanuel2408
Ich hab ja die Geschichte mit der Ausnahmebewilligung selbst hinter mir und muss GSchoenbauer zustimmen.

Wars einfach vor über einem Jahr aktuelle Informationen zu bekommen und an Bewerben teilzunehmen? Na ja... Hätte leichter sein können, besonders die Kampfrichter Geschichte war problematisch...

Aber seien wir uns ehrlich: die existente Regelung ist eben für unter anderem Sportschützen gedacht (vom Verbot an sich halt ich nichts!). Daher sollte man auch Sportschütze sein oder Willens sein es zu werden.

Es gibt mehr Vereine, nicht nur den HSV Wien, es gibt auch genügend Bewerbe von unterschiedlichen Vereinen. Im "Notfall" kontaktiert man eben die Vereine ob eine Teilnahme möglich ist oder fragt hier im Forum nach.

3 Ergebnislisten sind jetzt wirklich nicht die unüberwindbare Hürde. Ohne Engagement geht's eben auch nicht.






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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 11:30
von Paddy91
Siehe Seite 1 und 3 des Threads hat er schon zig Leute kontaktiert inklusive Vereinen, ist Mitglied beim NVFÖ etc und wollte nur wissen: "Wo kann er möglichst schnell mit Leihwaffen an Bewerben teilnehmen" eine absolut legitime Frage

-)nix Bestätigungen von irgendwem
-)nix er schafft keine Bewerbe
-)nix er schreibt keine Vereine an (hat er ja schon beim bswp HSV)
-)nix man muss ihm irgendwas nachtragen
-)nix unüberwindbare Hürde.

und anstatt ihm zu helfen und ihn mitzunehmen dass wir einen mitstreiter mehr haben wird hier dazugedichtet und dann hyperventliert.

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 11:33
von cas81
Vereinfacht:

Wennst mehr Geld verdienen willst, was musst dann machen? -> Mehr arbeiten.
Wennst mehr Muskeln haben willst, was musst dann machen? -> Mehr trainieren.
Wennst mehr Waffen haben willst, was musst dann machen? -> Mehr Bewerbe schiessen.

So, welches dieser drei "Übel" ist nun das am wenigsten schlimme?
Solange die Verhältnismässigkeit gegeben ist, ist doch nichts grossartig dabei, oder? Es verlangt ja niemand 20 Listen in 4 Wochen.

Und nichts anderes sagt GSchönbauer, sofern ich ihn richtig verstanden habe. Desinteressierte, die einfach nur Waffen haben wollen, aber gleichzeitig auch keine Sammler sein möchten, sind keine Sportschützen und blockieren Vereine, die dann dementsprechend Aufnahmestopps verhängen (müssen/wollen). Dass die Begrenzung an sich schon eine Unverschämtheit ist, steht sowieso auf einem anderen Blatt.

Hier war mal ein mittlerweile auffällig stiller Kollege unterwegs, der das Wort "Beissreflex" eingeführt hat. Das trifft auch hierauf zu. Der Verstand macht dicht, der Grant auf eigentlich etwas ganz anderes klettert wieder empor und schon sinds ein paar Postings mit unnötigen Anfeindungen und Unterstellungen mehr. Aber es sind eh meistens dieselben...

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 11:43
von emanuel2408
Paddy91 hat geschrieben:Siehe Seite 1 und 3 des Threads hat er schon zig Leute kontaktiert inklusive Vereinen, ist Mitglied beim NVFÖ etc und wollte nur wissen: "Wo kann er möglichst schnell mit Leihwaffen an Bewerben teilnehmen" eine absolut legitime Frage

-)nix Bestätigungen von irgendwem
-)nix er schafft keine Bewerbe
-)nix er schreibt keine Vereine an (hat er ja schon beim bswp HSV)
-)nix man muss ihm irgendwas nachtragen
-)nix unüberwindbare Hürde.

und anstatt ihm zu helfen und ihn mitzunehmen dass wir einen mitstreiter mehr haben wird hier dazugedichtet und dann hyperventliert.


Und ich hab ihm auch als Erstes geantwortet und darauf verwiesen wie ich es damals gemacht habe (sehr detailliert)....

Ich an seiner Stelle wäre den Weg über die Shooters Hall gegangen (bin ich ja auch xD), wo momentan jeden Monat zwei Bewerbe stattfinden und man unter der "Anleitung" vom Manfred problemlos teilnehmen kann. Ohne WBK bzw ohne eigene Waffe geht's dort eben nicht.





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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 11:50
von GSchoenbauer
um klarzustellen:
-)da geht nicht um jemanden Besondern da herinnen
-)weil derjenige hat ein entsprechendes Angebot von anderm User eh gekriegt
-)die Aussage über Anzahl der Bewerbe und Mitgliedschaft is ja vom NVFÖ
-)Da gehts jetzt um den <Generellen> Zugang zu diesem Thema
-)und dafür gibts Beispiele zu hunderten in diesem Forum

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 12:13
von Paddy91
emanuel2408 hat geschrieben:Und ich hab ihm auch als Erstes geantwortet und darauf verwiesen wie ich es damals gemacht habe (sehr detailliert)....

Ich an seiner Stelle wäre den Weg über die Shooters Hall gegangen (bin ich ja auch xD), wo momentan jeden Monat zwei Bewerbe stattfinden und man unter der "Anleitung" vom Manfred problemlos teilnehmen kann. Ohne WBK bzw ohne eigene Waffe geht's dort eben nicht.

eh. dich mein ich auch nicht ;-)
die Shooters brauchen halt ewig und 5 Tage für die Listen und Warterei vor Ort nervt genauso. aber ohne WBK darf man dem Gaul halt nicht ins Maul schauen..

(bzw wenn man es tut verliert der Gschobauer die Fasson :D )

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 12:24
von gewo
emanuel2408 hat geschrieben:3 Ergebnislisten sind jetzt wirklich nicht die unüberwindbare Hürde. Ohne Engagement geht's eben auch nicht.


ich versteh nach wie vor nicht wo die "drei ergebnislisten" herkommen

die kannst dir auftapezieren bei einem antrag auf aufhebung der zivildienstsperre ...
fuer was anderes sind die nicht gut

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 12:31
von emanuel2408
gewo hat geschrieben:
emanuel2408 hat geschrieben:3 Ergebnislisten sind jetzt wirklich nicht die unüberwindbare Hürde. Ohne Engagement geht's eben auch nicht.


ich versteh nach wie vor nicht wo die "drei ergebnislisten" herkommen

die kannst dir auftapezieren bei einem antrag auf aufhebung der zivildienstsperre ...
fuer was anderes sind die nicht gut


Mein Stand in Wien ist noch immer: Kampfrichterkurs, Vereinsmitgliedschaft + Minimum 2 Listen. Ich hab damals noch Trainingsbestätigungen beigebracht.

Entweder habens in Wien die Verwaltungspraxis zum Positiven geändert oder die Aussage vom Verein stimmt nicht. Ich befürcht Zweiteres.

Im Endeffekt musst nachweisen, dass du Sportschütze bist, die LPD entscheidet darüber im Sinne der freien Beweiswürdigung... Wennst mit 20 Listen daherkommst und länger in nem Verein bist, wirds auch reichen um dem Beweis zu erbringen (meine Meinung)...

Aber da es jetzt im Mai den Kurs gibt, würd ich den einfach machen!


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