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Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 10:44
von lasermannen
Na und schon haben wir geklärt wem einmal ein Bär aufgebunden wurde. :D

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 10:50
von gewo
lasermannen hat geschrieben:Na und schon haben wir geklärt wem einmal ein Bär aufgebunden wurde. :D


ja, das ist moeglich ...

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 10:57
von Paddy91
75th hat geschrieben: der Verband gaanz bööse und der Verein die Guten!
ps: Der war aufgelegt als bitte nicht zu ernst nehmen!

Ich würde nicht sagen die Guten, aber die, für die man sich nicht fremdschämen braucht.

@Topic: Sofort mit dem Verein oder Verband Kontakt aufnehmen. Ggf auch einen gut vernetzten Anwalt aus der Region, wenn der schnell schaltet kann er unter Umständen manchen Beteiligten noch Wind aus den Segeln nehmen...

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 11:07
von gewo
Paddy91 hat geschrieben:
75th hat geschrieben: der Verband gaanz bööse und der Verein die Guten!
ps: Der war aufgelegt als bitte nicht zu ernst nehmen!

Ich würde nicht sagen die Guten, aber die, für die man sich nicht fremdschämen braucht.

@Topic: Sofort mit dem Verein oder Verband Kontakt aufnehmen. Ggf auch einen gut vernetzten Anwalt aus der Region, wenn der schnell schaltet kann er unter Umständen manchen Beteiligten noch Wind aus den Segeln nehmen...


jop

bin jetzt ned ganz sicher aber ich glaube der zustaendige staatsanwalt oder das gericht entscheidet jetzt in den naechsten tagen ob man dir ein "echtes" waffenverbot aufbrummt oder nicht

ob ein anwalt an dieser stelle schon agieren und kontakt aufnehmen kann weiss ich nicht

ich kenne aehnliche faelle wo die anwaelte immer gesagt haben : jetzt kannst noch garnix machen, du musst mal abwarten was das gericht bzw der SA tut ....

weiss aber ned ob das stimmt

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 11:22
von Paddy91
Ich bin ja gottseidank kein Intensivtäter aber mein Strafverteidiger hatte im Fall der Fälle in Wien das Thema bereits mit dem StA durchgesprochen bevor der sich überhaupt in die Akten eingelesen hatte. Die haben direkt eine Lösung ausgedealt die alle Beteiligten zufrieden gestellt hat und an Effizienz kaum zu toppen war....

EKIS = Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 15:43
von wödmasta
gewo hat geschrieben:
lasermannen hat geschrieben:Na und schon haben wir geklärt wem einmal ein Bär aufgebunden wurde. :D


ja, das ist moeglich ...


Na, hoffentlich liest da jetzt unser DerDaniel auch mit! :whistle:

:at2:

Re: EKIS = Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 15:53
von gewo
wödmasta hat geschrieben:Na, hoffentlich liest da jetzt unser DerDaniel auch mit! :whistle:
:at2:


hi

welchen inhalt hat denn gemeinhin
"die Personeninformationsdatei"
innerhalb des EKIS

was stehtn da so drinnen im allgemeinen

kann das nicht des platzl gewesen sein wo so kram drinnen steht ... ?

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 15:57
von gewo
oder im kriminalpolizeilichen aktenindex im rahmen des EKIS

man findet nirgendwo was was da eigentlich drinnen steht

aus einem posting das ich auf die schnelle in einem anwaltsforum gefunden habe ergibt sich das da angeblich alles drinnen steht was man mal vermutet hat ueber die person, also alles was nicht zu einer anzeige oder zu einem verfahren gefuehrt hat sondern wo nur ein verdacht bestanden hat der sich aber nie erhaerten lies ...

EKIS = Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 16:09
von wödmasta
gewo hat geschrieben:welchen inhalt hat denn gemeinhin
"die Personeninformationsdatei"
innerhalb des EKIS

was stehtn da so drinnen im allgemeinen

kann das nicht des platzl gewesen sein wo so kram drinnen steht ... ?


Und ich dachte wirklich, jetzt hast du dich endlich damit abgefunden....!
Aber ich muss dich enttäuschen, auch da sind die Kontaktadressen deiner Ex-Gespielinnen nicht drin! :mrgreen:

In dieser sog. PI werden Aufenthaltsermittlungen udgl (= quasi Vorstufe zur Personenfahndung) gespeichert - gerade für dich tel. erfragt.

Und damit nehme ich mich jetzt aus der leidigen EKIS-Diskussion raus! 8-)

:at2:

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 16:16
von lasermannen
Wödmasta hat geschrieben:Aber ich muss dich enttäuschen, auch da sind die Kontaktadressen deiner Ex-Gespielinnen nicht drin!
Yup!
Die Aufenthaltsermittlungen sind in der PF, nicht der PI!
In der PI hat das sicher auch nicht drin gestanden. In der PI steht nur Name, Geburtsort, Geburtsdatum. Keine Adressen. Da kommt auch nicht jedermann so einfach rein. Da muss schon eine (sicherheistpolizeiliche) "Information" zu der Person da sein. Waffenverbot zB.
In den KPA kommen nur Anzeigen an die Staatsanwaltschaften über strafrechtliche Vorsatzdelikte rein. Wird das Verfahren eingestellt oder Freigesprochen, wird gelöscht. Nix mit "Verdächtigungen" die zu nichts geführt haben usw. In das Strafregister darf die Polizei nämlich nicht "einfach so" reinschauen. Damit die Polizei aber trotzdem eine Person "durchchecken" kann gibt's den KPA.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 16:21
von lasermannen
gewo hat geschrieben:bin jetzt ned ganz sicher aber ich glaube der zustaendige staatsanwalt oder das gericht entscheidet jetzt in den naechsten tagen ob man dir ein "echtes" waffenverbot aufbrummt oder nicht

Über das Waffenverbot kann nie die Staatsanwaltschaft oder der Richter entscheiden. Ist immer Sache der Behörde. Wenn die Schilderungen des threadstarters stimmen, dann dürfte ja auch gar kein Gerichtsdelikt dabei sein.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 16:24
von gewo
lasermannen hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:bin jetzt ned ganz sicher aber ich glaube der zustaendige staatsanwalt oder das gericht entscheidet jetzt in den naechsten tagen ob man dir ein "echtes" waffenverbot aufbrummt oder nicht

Über das Waffenverbot kann nie die Staatsanwaltschaft oder der Richter entscheiden. Ist immer Sache der Behörde. Wenn die Schilderungen des threadstarters stimmen, dann dürfte ja auch gar kein Gerichtsdelikt dabei sein.


ok
das kann stimmen

ich denke die faelle die ich kenne hatten immer mit (vorgeblich) haeuslicher gewalt zu tun
da sieht es wohl anders aus

andererseits ...
oeffentliche gemeingefaehrdung
wilderei

ist doch alles strafrecht oder?
man kennt ja die sachlage ned
aber vorwerfen kann man es dem "taeter" in so einem fall ja auf jeden fall mal ....

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 16:30
von spareribs
Samma doch froh das im Wald "scheissen" statt schiessen wenigstens kein Waffenverbot nach sich ziehen könnte :-)

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 17:04
von hobbycaptain
spareribs hat geschrieben:Samma doch froh das im Wald "scheissen" statt schiessen wenigstens kein Waffenverbot nach sich ziehen könnte :-)


naja, Hausfriedensbruch und Verschmutzen fremden Eigentums kann Dir dabei schon vorgeworfen werden :mrgreen: .
Und ein Scheissverbot, da schaust dann schön blöd nach ein paar Tagen :shock:

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 17:06
von Django
bino71 hat geschrieben:Dann hast Du in diesem Forum nicht gelesen, daß obwohl Leute keine Vorstrafen hatten und WBK beantragt haben, zu Jugendsünden befragt worden sind.
Es gibt da wohl eine Datenbank, wo die Sünden stehen, aber beim Strafregisterauszug nichts zu sehen sind.

Ich denke eher, dass das Urban legends sind. Wenn die Strafen getilgt sind, scheint gar nichts auf und es werden auch keine Fragen gestellt.