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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 8. Okt 2022, 21:17
von Joewood
Sorry, bei Ladengescfhäft kannst nichts machen. Viele Händler - typischerweise Bekleidung oder ähnliche Massenware - machen das auf Kulanz. Gegebenenfalls mit Gutschein. Verpflichtet dazu ist aber keiner.
Die 14 Tage Rückgaberecht beziehen sich auf reinen Onlinehandel. Als klassisches Beispiel: Amazon. Du hast das Zeugs erst daheim, wenn es der Postler liefert.
Ein wenig Grauzone ist Click & Collect, wie es sich in Corona Zeiten etabliert hat. So ein Click & Collect, wo du das Zeugs bestellst, in Ruhe im Laden ansehen kannst und dann entscheiden kannst, ob du es mitnimmst oder nicht, fällt jedenfalls nicht unter die 14 - Tage Regel
Click and Collect, wo du bestellst und einfach nur mitnimmst, wie beim Drive - in einer diverser Fast-Foodketten ist wieder bisserl fraglich; da hat es ein paar (gerichtliche) Diskussionen in Corona Zeiten gegeben aber ich kenne den Ausngang leider nicht.

Kurzfassung: behalt die Kanone oder verkaufe sie - gegebenenfalls mit leichtem Verlust - auf einer auf Waffen spezialisierten (Online-)Handelsplattform

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 00:05
von FdH22
Hassler hat geschrieben:
Sa 8. Okt 2022, 20:44

mit der waffe passt alles optisch, geschossen habe ich nicht. Ich hab mich einfach dagegen entschieden.
an und für sich sollte es wie bei jedem anderen Artikel auch so sein welchen ich grundlos zurückgeben will!?
Ich pack´s echt ned was in den Köpfen von manchen Menschen so vorgeht :shock: :shock: :shock:

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 08:05
von doc steel
Bell hat geschrieben:
Sa 19. Aug 2017, 22:51
Also: wenns euch Waffen kaufen wollts, suchts euch welche aus, die auch optisch was her machen... dann stimmt das Frauchen eher zu! :clap:
Dann müssts rosa sein. Uns solche gibts ja gsd.

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 08:45
von glockfun
Grundsätzlich ein shift of culture.

Wird seit Jahren durch Online vorgelebt und der stationäre Handel wird/muss (wohl) einfach nachziehen.

Umgekehrt werden Themen wie Vertrag/Auftrag/Verpflichtung aufgeweichter.

Gibt es auch in die andere Richtung. Da hängt der Kunde ewig in der Luft. Bau. Handwerk. Klage doch mal ein weil nicht heute sondern erst in 6 Monaten deine Garage gebaut wird. Oder eine Kima im Mai und nicht Oktober installiert wird. Bzw. selbst bei Erfolg(saussicht) finde jemanden der nun diese Leistung spontan ersatzweise erbringt (vor Urteil)

Im Waffensegment ist es seit Jahren ein rechtliches Problem das jeden Fortschritt verhindert.

Platzbeschränkung WBK - völlig sinnbefreite Auslegung der höheren Gefahr einer hypothetischen Stückzahl (Plätze haben heißt nicht Waffe/n haben) zumal ja ohnedies ab einer gewissen Menge eine Meldung erfolgen muss (sogar C)
Umständliches ZWR - keine simple webanbindung mit zugriff (nicht read only)
Überbordende Bürokratie

Vergleich mit carsharing
Ebenso veranwortungsvoller Bereich.
Einmal registrieren Rest eigenverantwortlich melden/nutzen
Eine 30k+ Karre hast in Sekunden geholt und fährst durch die Stadt (Regeln, öffentliche/private Teilnehmer)
Eine 199 Euro Flinte (Kat C) ist ein Amtsakt (Ausweis oder Überprüfung, ZWR, Verwahrung ... und das bei jedem Nutzerwechsel)

So verhindert man eine nachhaltige und ressourcenfreundliche Verwendung.

Umgekehrt
Die Regeln und benefits des Fernansatzes auf eine Branche anzuwenden (zu wollen), welcher dieser explizit untersagt ist (Waffen/Munition Versand an Private durch Händler) ... viel mehr Diskriminierung und Wettbewerbsschädigung geht nicht.
Warum Treibstoff und Lebens(frei)zeit für ein Packerl Munition verschwenden. Der Postler fährt klimaneutral jeden Tag durch die Straße. Nur die WBK vorlegen im Geschäft macht den Unterschied nicht aus. Kann Fake oder ungültig sein wer prüft den schon nach ob Rechtsgeschäfte laut ZWR möglich sind (auch keine Pflicht)

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 10:55
von Hassler
FdH22 hat geschrieben:
So 9. Okt 2022, 00:05
Hassler hat geschrieben:
Sa 8. Okt 2022, 20:44

mit der waffe passt alles optisch, geschossen habe ich nicht. Ich hab mich einfach dagegen entschieden.
an und für sich sollte es wie bei jedem anderen Artikel auch so sein welchen ich grundlos zurückgeben will!?
Ich pack´s echt ned was in den Köpfen von manchen Menschen so vorgeht :shock: :shock: :shock:

Danke für deinen Geistreichen Beitrag

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 11:17
von Papa Bär
Hassler hat geschrieben:
So 9. Okt 2022, 10:55
FdH22 hat geschrieben:
So 9. Okt 2022, 00:05
Hassler hat geschrieben:
Sa 8. Okt 2022, 20:44

mit der waffe passt alles optisch, geschossen habe ich nicht. Ich hab mich einfach dagegen entschieden.
an und für sich sollte es wie bei jedem anderen Artikel auch so sein welchen ich grundlos zurückgeben will!?
Ich pack´s echt ned was in den Köpfen von manchen Menschen so vorgeht :shock: :shock: :shock:

Danke für deinen Geistreichen Beitrag
Ich wollte ja eigentlich nicht antworten, wie ich den Kommentar von FdH22 gelesen habe, ich hab mir in der Sekunde aber genau das gleiche gedacht.
Du forderst anscheinend aber eine Antwort heraus.
Was sich gewisse "Kunden" einbilden, welche Rechte sie hätten, geht in den letzten Jahren auf keine Kuhhaut mehr. Was dazu kommt is die Frechheit (oder sinds einfach nur fehlende Umgangsformen) sich noch einzubilden, man wäre im Recht.
Unterste Schublade :headslap:

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 11:24
von Hassler
Euer Gnaden, wenn 2 Namhafte Händler 2 unterschiedliche Aussagen machen, wirst du doch bitte erlauben können dies hier in Worten bringen zu dürfen. Könnte auch anderen Helfen da es aus 2017 nicht wirklich antworten gibt.

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 11:55
von Incite
Hassler hat geschrieben:
So 9. Okt 2022, 11:24
Euer Gnaden, wenn 2 Namhafte Händler 2 unterschiedliche Aussagen machen, wirst du doch bitte erlauben können dies hier in Worten bringen zu dürfen. Könnte auch anderen Helfen da es aus 2017 nicht wirklich antworten gibt.
Ich würde versuchen mich mit dem Händler zu einigen. OB man nicht gegen ein anderes Modell tauschen kann mit einem kleinen Wertverlust.

Das "Problem" das du beim Weiterverkauf hast ist, auch wenn die Waffe ungeschossen ist, Vertragspartner bist du mit dem Händler, Stichwort Gewährleistung. Der Käufer von dir dann halt nicht und du solltest auch die Gewährleistung ausschließen beim Verkauf. Das heißt du wirst dann so oder so mit einem Abschlag rechnen müssen

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 12:31
von hari
Hassler hat geschrieben:
So 9. Okt 2022, 11:24
[...] da es aus 2017 nicht wirklich antworten gibt.
doch, stand eh alles da. Ausserdem wurde es Dir gestern erneut erklaert.

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 12:40
von gewo
Hassler hat geschrieben:
So 9. Okt 2022, 11:24
Euer Gnaden, wenn 2 Namhafte Händler 2 unterschiedliche Aussagen machen, …
Alles Marketing

Der „namhafte“ haendler der dir gesagt hat er wuerde zuruecknehmen …. Der hat grad mit an kunden von mir a thema weil er a gebrauchtwaffe ned nach 3 tagen wieder ruecknehmen moechte weil der kunde damit ned zurecht kommt.
Und bei einer gebrauchtwaffe ist es noch etwas weniger ein problem als bei einer neuen.

Ruecknahme bei schusswaffen ist immer hoch problematisch.
Macht kaum wer.
Wenns wer macht … wuerde ich dort als kunde besser keine neuwaffen mehr kaufen …

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 13:24
von glockfun
Das ist doch nie und immer nach einer Rücknahme eine Neuwaffe. Einmal am Markt ist ZWR Pflicht.

Eine Tageszulassung ist nie und nimmer ein neuer PKW, auch wenns den Schauraum nie verlassen hat. Die Güte Geduld und das Feingefühl mit der da manche Kunden probesitzen und nur mal schauen ...

Geschossen oder nicht. Ist ja auch kein Gradmesser. Beschussamt schießt sie ja auch.
Erkennen kann man bei vielen die ersten 100 Schuss nach Beschussamt auch nur begrenzt

Wenn dann irgendwann was mit der Waffe passiert wird der Garantiefall/Produkhaftung spannend.

Grundsätzlich Rücknahme anbieten kann der Händler ja wenn er möchte. Vorführer draus machen. Ist eben entsprechend weniger Wert. Stichwort Rücknahmekontrolle, die liegt dann beim Händler der sich sonst bei "Stangenware" schon ganz gut auf die Qualitätskontrolle der Hersteller/Großändler verlassen kann.

Ob aus privater Hand noch alle Teile original, Federn drin, Gewinde ganz usw sind ... auf den Exkunden kannst es im Nachhinein nicht mehr.

Der "Umtausch" ist immer eine Situation die Kunden unterschiedlich vorteilhaft behandelt. Der nächste bekommt dann nämlich eine Interpretation von "Neuware"

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 15:15
von gewo
glockfun hat geschrieben:
So 9. Okt 2022, 13:24
Wenn dann irgendwann was mit der Waffe passiert wird der der sich sonst bei "Stangenware" schon ganz gut auf die Qualitätskontrolle der Hersteller/Großändler verlassen kann.
LOL
Na genau …

Mit ausnahme von glock gibt es das thema QS ned in der branche hat man manchmal den eindruck

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 15:33
von glockfun
gewo hat geschrieben:
So 9. Okt 2022, 15:15
glockfun hat geschrieben:
So 9. Okt 2022, 13:24
Wenn dann irgendwann was mit der Waffe passiert wird der der sich sonst bei "Stangenware" schon ganz gut auf die Qualitätskontrolle der Hersteller/Großändler verlassen kann.
LOL
Na genau …

Mit ausnahme von glock gibt es das thema QS ned in der branche hat man manchmal den eindruck
Die Frage ist in wie weit du es rückabwickweln kannst. Haben andere kein solides QM - geht die einfach retour und du gibst die nächste aus dem Regal raus?

Auch was man drunter versteht. Amis haben andere Toleranzen. Südamerika Finish wäre oft bei uns Hinterhoflackiererei.

Den restlichen Müll muss man aus dem Sortiment ausscheiden.

Die "wir sichern mal den Auftrag und wenn es nicht passt machen wir halt neu" Mentalität ist leider überbordend heute.

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 15:34
von Papa Bär
Incite hat geschrieben:
So 9. Okt 2022, 11:55
Das "Problem" das du beim Weiterverkauf hast ist, auch wenn die Waffe ungeschossen ist, Vertragspartner bist du mit dem Händler, Stichwort Gewährleistung. Der Käufer von dir dann halt nicht und du solltest auch die Gewährleistung ausschließen beim Verkauf. Das heißt du wirst dann so oder so mit einem Abschlag rechnen müssen
Versteh ich nicht... die Gewährleistung geht doch mit der Waffe mit, is doch wurscht, wer die kauft.
Wenn mir meine Frau eine Waffe kauft und sie mir dann schenkt, hab ich mit der Waffe dem Händler gegenüber keine Gewährleistung mehr? Kann ich nicht glauben.

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 9. Okt 2022, 16:09
von Promo
Papa Bär hat geschrieben:
So 9. Okt 2022, 15:34
Versteh ich nicht... die Gewährleistung geht doch mit der Waffe mit, is doch wurscht, wer die kauft.
Wenn mir meine Frau eine Waffe kauft und sie mir dann schenkt, hab ich mit der Waffe dem Händler gegenüber keine Gewährleistung mehr? Kann ich nicht glauben.
Eine Gewährleistung kann nicht weiterverkauft werden. Anders ist es, wenn deine Frau die Waffe "kauft" iSv den Kaufpreis [für dich] entrichtet und der Händler die Rechnung auf dich ausstellt und die Meldung an dich durchführt.