Seite 4 von 4

Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 12:55
von XxShockwavexX
Exitus hat geschrieben:
Mindfreeq hat geschrieben:
Und Schreckschuss ist unnötig, nicht geeignet für die SV, man bringt sich nur selbst damit in Gefahr und jeder Junkie rennt damit rum.
Stimmt Vergleichen wir Äpfel mit Birnen, einen Halbautomaten kann ich "sportlich" verwenden eine PAK Waffe, den Bewerb stell ich mir Spannend vor... :headslap:


Ich brauche was nicht und somit soll auch kein anderer sowas haben........
Tolle Einstellung :clap:


Das gleiche hab ich mir auch gedacht.... Kann ja jedem egal sein, was er sich kauft. Nur weil man es selber nicht benötigt, kanns eh verboten werden oder wie? ...tztztzzzz :tipphead:

Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 19:04
von FlorianW
Incite hat geschrieben:
Profirudi hat geschrieben:Ich bin neu hier und habe von Waffen wenig Ahnung.

Ich hätte mir aber gerne ein Flobert oder Kleinkaliber gekauft.

Jetzt meine Frage:
Welche Waffen darf ich da ohne WBK kaufen? Bitte auch unterscheiden bei welchen Waffen eine Meldung ans ZWR notwendig ist, und bei welchen nicht.

Bekommt man bei Waffen die nur im ZWR gemeldet werden auch Besuch von der Exekutive um die Verwahrung zu überprüfen?


JEDE C und D Waffe muss bei einem Kauf ins ZWR gemeldet werden. Da du die Waffe sowieso sicher verwahren musst brauchst du dir ja auch bezüglich Überprüfung etc keine Gedanken machen oder?

den gewünschten 22 lr Repetierer mit gezogenem Lauf kannst du dir mit 18 kaufen wenn kein Waffenverbot gegen dich besteht.

Als ich mir vor kurzem mein erstes GEwehr, einen .22lr Repetierer, gekauft hatte, hatte ich auch 3 Tage Abkühlphase und so einen Registrierzettel bekommen. Soweit ich weiß ist es dem gEsetz wurscht ob es sich um einen .22lr repetierer oder .338 Lapua Magnum Repetierer handelt