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Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 21:26
von 0riginal_Tiroler
rupi hat geschrieben:
0riginal_Tiroler hat geschrieben:Naja über umwegen erfahrt man schon ob der andere ein waffenverbot hat - bei nem händler hier in ibk kannst kat b,c,d waffen ummelden....

und was zahlt man dafür dass der Händler die Kat B Waffe auf sein Waffenbuch schreibt und wieder umschreibt ?

gratis wird er das kaum machen



10er

Hab aber erst einmal davon gebrauch gemacht weil die waffe nachn ummelden versendet wurde.
Hab mich mitn käufer darauf geeinigt das ma 50/50 machen dies bezgl. ;)

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 21:26
von Markus_H
Jo_Kux hat geschrieben:Sollte der SB also die Auskunft erteilen, dass der Käufer ein Waffenverbot hat, zerreisst man dann einen rechtsgültigen Vertrag? Einfach so?

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) hat geschrieben:§ 879. (1) Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig...

Ob der Vertrag dann noch so rechtsgültig ist?

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Mi 6. Jun 2018, 12:42
von Balistix
Edit: Memo an mich selbst, vor dem ersten Espresso nichts posten im Forum. :headslap:

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Mi 6. Jun 2018, 17:26
von spareribs
Ist meiner Meinung nach scheissegal....wenn ich erfahren sollte das der vermeintliche Käufer ein Waffenverbot hat, dann bekommt er absolut nix....nadda ....da kann er sich einen gurkerln und mich auch verklagen ....

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Mi 6. Jun 2018, 18:06
von gerioldschool
Entweder handelt es sich da um den dümmsten Beamten Österreichs oder um ein “Gschichtl“, sorry. Ich bin selbst Beamter und das klingt wie ein Lehrbeispiel aus einer Anti-Korruptionsschulung.
Der darf Dir nicht einmal das Geburtsdatum vom Käufer bestätigen. Ich gehe mal davon aus, dass ZWR-Zugriffe wie alle anderen Registerzugriffe (zB ZMR) protokolliert werden und zumindest jährlich stichprobenartig geprüft werden. Und dann darf er den dienstlichen Zusammenhang zu dieser Abfrage erklären. Wenn es da keinen passenden Akt dazu gibt, wird aus pragmatisiert gaaanz schnell arbeitssuchend. Kein normaler Mensch riskiert sowas aus Gefälligkeit.
Sowas noch öffentlich zu posten ist ... sagen wir mal .. mutig

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Di 12. Jun 2018, 00:44
von Sidekix
gerioldschool hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, dass ZWR-Zugriffe wie alle anderen Registerzugriffe (zB ZMR) protokolliert werden...


in der Hinsicht kann ich dir bestätigen, das JEDE Anfrage im ZWR mit Zeit/Nutzerdaten gespeichert wird.
in wie weit das ausgewertet wird ist ein anderes Kapitel...
;)

Re: "Verkauf nur an öst. Staatsbürger mit WBK oder Jagdkarte" - bei einer Kategorie-C-Waffe?

Verfasst: Di 12. Jun 2018, 11:05
von oJo
Diese ganze Diskussion um Waffenverbote ist für Private sowieso irrelevant, denn es gibt keine Strafe ohne Vorsatz, wenn man also nicht vorsätzlich an jemanden Waffen verkauft, der ein Verbot hat (es also z.B. nicht weiß) ist man auch nicht strafbar. Es gibt hier keinerlei Pflicht sich in irgend einer Form zu überzeugen, in Wahrheit existiert auch keine Möglichkeit. Selbst die WBK muss wegen einem Waffenverbot nicht gleich physisch abwesend sein.