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Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 14:39
von gewo
Jo_Kux hat geschrieben:Wär ja schön traurig, wenn die B ehauptung alleine für den Einzug von Waffen und ein BEtretungsverbot ausreichend wäre. So am Sand kann unser Rechtsstaat ja unmöglich schon sein...oder doch?


sorry aber du hast offenbar wirklich noch nie was mit strafrechtlichen sachverhalten zu tun gehabt

ich hatte in den letzten sieben jahren schon mehr als eine handvoll faelle gehabt wo kunden von mir ein vorlaeufioges waffenverbot ausgesprochen wurde

in bis auf einem fall immer scheidungssachen (der eine nicht-scheidungsfall war eine irrtuemliche selbstverletzung beim waffenputzen)

und in allen faellen wurde nicht nur das vorlaeufeige sondern dann nach vier wochen auch das definitive waffenverbot verhaengt

in allen bis auf einem fall nur wegen der aussage dass es eine droung gegeben haette

die gute nachricht:
in allen bis auf einen fall wurde das verfahren (in einem fall allerdings erst in der berufungsinstanz) gegen den waffenbesiutzer eingestellt

also ja, du kannst gift drauf nehmen
eine simple aussage "ich wurde bedroht" ohne naehere details reicht selbstverstaendlich fuer ein waffenverbot aus

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 15:12
von hobbycaptain
deshalb, Augen auf bei der Partnerwahl ;-)

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 16:14
von Jo_Kux
gewo hat geschrieben:...eine simple aussage "ich wurde bedroht" ohne naehere details reicht selbstverstaendlich fuer ein waffenverbot aus

Na eben nicht, das hast du ja gerade hier ausgeführt.
Die Behauptung reicht für ein vorläufiges Waffenverbot aber nicht für ein dauerhaftes. Und auf das will ich hinaus.

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 16:48
von Tine
Jo_Kux hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...eine simple aussage "ich wurde bedroht" ohne naehere details reicht selbstverstaendlich fuer ein waffenverbot aus

Na eben nicht, das hast du ja gerade hier ausgeführt.
Die Behauptung reicht für ein vorläufiges Waffenverbot aber nicht für ein dauerhaftes. Und auf das will ich hinaus.


Na eben schon, das hat gewo ja gerade hier ausgeführt, sogar im selben post den du teilzitiert hast:
gewo hat geschrieben:und in allen faellen wurde nicht nur das vorlaeufeige sondern dann nach vier wochen auch das definitive waffenverbot verhaengt
in allen bis auf einem fall nur wegen der aussage dass es eine droung gegeben haette

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 16:53
von r4ptor
Tine hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...eine simple aussage "ich wurde bedroht" ohne naehere details reicht selbstverstaendlich fuer ein waffenverbot aus

Na eben nicht, das hast du ja gerade hier ausgeführt.
Die Behauptung reicht für ein vorläufiges Waffenverbot aber nicht für ein dauerhaftes. Und auf das will ich hinaus.


Na eben schon, das hat gewo ja gerade hier ausgeführt, sogar im selben post den du teilzitiert hast:
gewo hat geschrieben:und in allen faellen wurde nicht nur das vorlaeufeige sondern dann nach vier wochen auch das definitive waffenverbot verhaengt
in allen bis auf einem fall nur wegen der aussage dass es eine droung gegeben haette


Welches, wenn man dagegen prozessiert, wieder aufgehoben wird.

in bis auf einem fall immer scheidungssachen (der eine nicht-scheidungsfall war eine irrtuemliche selbstverletzung beim waffenputzen)

und in allen faellen wurde nicht nur das vorlaeufeige sondern dann nach vier wochen auch das definitive waffenverbot verhaengt

in allen bis auf einem fall nur wegen der aussage dass es eine droung gegeben haette

die gute nachricht:
in allen bis auf einen fall wurde das verfahren (in einem fall allerdings erst in der berufungsinstanz) gegen den waffenbesiutzer eingestellt



Ich glaube ihr redet aneinander vorbei.

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 16:58
von ebner33
@Jo_Kux : Hat ja auch niemand behauptet,dass es nicht wieder aufgehoben wird,wenn man dagegen vorgeht!
Aber das ganze Theater ist doch wohl schon schlimm genug,aufgrund einer einfachen sowie unbelegbaren Aussage..

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 17:14
von gewo
gegen das vorlaeufige waffenverbot gibt es kein rechtsmittel
es gilt fix 4 wochen

danach folgt im ueberwiegenden anteil der faelle das (eigentliche) waffenverbot
erst gegen dieses kann sinnvoll rechtlich vorgegangen werden
dieses vorgehen hat jedoch KEINE aufschiebende wirkung

d.h. die waffen sind sofort (ab dem vorlaeufigem waffenverbot) weg
und du bekommst sie erst wieder wenn das verfahren dass meist ca ein jahr dauert beendet ist zurueck

soferne das verfahren verloren wird und es zu einem entzug des waffendokumentes kommt ist es wichtig rechtzeitig bekannt zu geben dass man auf seine entzogenen waffen anspruch erhebt und bekannt zu geben wer abholberechtigt ist (kollege mit ausreichend plaetzen oder haendler) denn sonst sind die waffen zugunsten des staates verfallen

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 18:20
von spareribs
Ich habe schon gehört, das die zurückgegebenen Waffen dann nicht immer in dem Zustand sind, den sie vor Beschlagnahme hattten......kommt das wirklich manchmal vor ??

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 18:36
von gewo
spareribs hat geschrieben:Ich habe schon gehört, das die zurückgegebenen Waffen dann nicht immer in dem Zustand sind, den sie vor Beschlagnahme hattten......kommt das wirklich manchmal vor ??


die asservatenkammer einer bezirkspolizeistelle ist nicht herman historica
es handelt sich um waffen
und so werden sie behandelt

auesserliche beschaedigungen, kratzer ect sind dinge welche die funktionsfaehigkeit nicht beeinflussen
sowas kommt schon hie und da vor

was wichtiger ist:
optiken und andere anbauteile wenn moeglich abnehmen oder am übernahmeprotokoll anfuehren lassen

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 19:31
von zeroflow
ebner33 hat geschrieben:Aber das ganze Theater ist doch wohl schon schlimm genug,aufgrund einer einfach unbelegbaren Aussage..


Das Problem ist: Wie willst dus besser machen?

Bei Aussage gegen Aussage erstmal nichts machen führt in dem Fall wos berechtigt war zu _ziemlich_ schlechter Presse seitens der Polizei
=> vorläufiges Waffenverbot wirds in jedem Fall geben

Drakonische Strafen für eine Falschaussage wirds auch nicht geben. Einerseits wirds eher keine Verurteilung geben, andererseits könnten diese hohen Strafen andere davon abhalten überhaupt erst Anzeige zu erstatten
=> keine Chance danach "Gerechtigkeit" direkt für die Falschaussage zu bekommen.

Wofür ich aber plädieren würde ist ein zügiges Verfahren. Übernahme der Anwaltskosten wäre zwar schön, wirds aber nicht spielen.

Das einzige was man wirklich machen kann ist in die Defensive zu gehen bzw. sich vorzubereiten. Das dazu wurde aber alles schon im Thread genannt. Niederschrift wenns jemand schon ankündigt bzw. auf Depot legen lassen falls ein privater Rechtsstreit auf einen zukommt.

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 21:29
von burggraben
Hier eine Beispiel von letzem Jahr von so einer Ehestreitgeschichte wo der Mann die Waffen vor Gericht wieder zurückbekommen hat:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 6_6_00.pdf

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Di 17. Jul 2018, 09:06
von scavenger
Ich bin mit dem Thema in der Arbeit so umgegangen wie mit meinen anderen Hobbies auch: wenn ich drüber reden will, dann mach ich das auch.

Als ich damals mit einem Freund drüber gesprochen hab, dass ich die WBK machen will, hatten wir 3 Monate später 9 neue WBK´s in Österreich, weil sich da gleich ein paar angeschlossen haben. Die meisten haben zuvor noch etwas wie "wollt ich schon lange machen - hab mich aber nicht getraut!"

Mein direkter Chef war da auch dabei ;-)

Es geht also auch anders: Wenn man das Thema von Anfang an normal und offen kommuniziert und nicht ein Staatsgeheimnis daraus macht, also einen lockeren und offenen Gesprächsumgang hat, dann wirds die Hälfte der Kollegen nicht interessieren und die anderen teilen sich dann wohl in "wow cool kann ich mal mit dir mitgehen" und "igitt ist das bäh" auf - wobei in meinen eigenen Erfahrungen der erste Part weitaus überwiegt.

Klar: Wenn der sonst auch schon komplett introvertierte Typ, der "immer schon creepy" war, plötzlich beim Thema Waffen funkelnde Augen bekommt und Monologe hält, ist es für dessen eigene "PR" vielleicht nicht sehr hilfreich. Ausserdem wird der Kollege, der dir etwas ankreiden will, immer fündig werden.

Wenn man aber am Freitag bei uns die bürotypische Frage "und was machst am Wochendende?" hört und drauf "ich geh ein bisserl Schießen" antwortet, ist da, zumindest bei uns, nichts dabei - das wird so zur Kenntnis genommen wie das "ich geh Fischen" oder "ich geh Wandern" von anderen Kollegen.

Deswegen aber Anwälte einzuschalten oder gar die Waffe auf Depot zu legen? That escalated quickly! Wenn man solche Überlegungen ernsthaft in Betracht zieht, dann ist das übliche Arbeitsklima dort wohl eher vom Typ "Schlangengrube" - das würde ich mir aber auch sonst schon sicher nicht geben.

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Di 17. Jul 2018, 09:25
von Papa Bär
Ich halte es für sehr naiv zu glauben, man könnte mit gewissen, engstirnigen Leuten, die zu gewissen Themen eine komplett andere, radikale Einstellung haben, vernünftig reden.
Offene Gespräche werden sicher in vielen Fällen möglich sein, aber nicht in allen. Und es scheint sich ja in dem Beispiel um so einen Fall zu handeln, was will man da reden versuchen? Das Kind ist in den Brunnen gefallen und das weiss man vorher einfach nicht.
Zu glauben, man könnte mit jedem über alle reden und damit die Probleme aus der Welt schaffen ist einfach weltfremd.

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Di 17. Jul 2018, 09:28
von scavenger
Ich muss nicht mit allen reden - Wenn ich einen Kollegen absolut nicht "schmecken" kann, dann gibt's das obligatorische "Guten Morgen - Mahlzeit - Schönen Tag noch" und das wars. Wieso sollte ich mich mit demjenigen privat unterhalten wollen?

Das betrifft in dem Fall dann ja wohl die gesamte Kommunikation und nicht "nur" das Waffenthema.

Re: Mögliche Verleumdung betreffend Verlässlichkeit durch Dritte

Verfasst: Di 17. Jul 2018, 12:50
von Fr4gg3l
Was eventuell auch funktionieren könnte:

Einen Aktenvermerk mit dem Sachverhalt mit Datum und Ort. Die Unterschrift darauf dann von einem Notar beglaubigen lassen (da ist auch Datum und Ort dabei). Dies dann für den Fall der Fälle aufheben....

Die Beglaubigung kostet zwar bissl was (mit den meisten Notaren kann man handeln ;) ) , aber du hast ein Dokument nachweislich VOR der Anzeige erstellt, wo dir der AWN schon angekündigt hat, was er vor hat....

Getreu dem Motto: Si vis pacem, para bellum!

Edit:

Wenn du die ganz grobe Kelle auspacken willst, könntest ihm auch eine Unterlassungserklärung vom Rechtsanwalt zuschicken lassen, für den Fall, dass er DICH ÖFFENTLICH als Psychopathen bezeichnet hat bzw. die Androhung der Verleumdung auch VOR ZEUGEN war.

Aber das kostet erstens mehr, und erzeugt auch noch größeren Hass beim AWN....