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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 18:05
von John Connor
Jo_Kux hat geschrieben:Wie lautet eigentlich die Begründung des Gesetzgebers, dass man Jägern jetzt SD erlaubt?
Wenn es nämlich arbeistschutzrechtliche Dinge wären, warum sollte das für einen Hobbyschützen nicht ebenso gelten? Hatm der andere Ohren?
Auch wäre es ein Plus für die Schiessstände , die jetzt schon mit dem Lärmthema in der umgebung Probleme haben.


Offiziell: wahrscheinlich Schonung von Wild und Hund

Inoffiziell: mit einem SD wirst zum super Assassin, die Jäger sind aber weil immer waidgerecht damit nicht assoziiert. Ergo keine negative Presse.
Wem so was einfällt (Jäger als bevorzugte Gruppe) lasse ich jetzt einfach mal im Raum stehen.

Dass natürlich auch die Siedlungen immer weiter an die Schießstände heranrücken und daher neben dem Gesundheitsschutz der Schützen die Anrainer profitieren würden, sollte in den Stellungnahmen berücksichtigt werden.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 18:15
von brausi
raptor hat geschrieben:u.a. Hr. Karas wird es keinen Unschuldigen treffen.

Wahrlich nicht.
Mir ist gerade nochwas eingefallen. Ist Strache nicht Sportminister? Da werden im WaffG massiv Sportvereine angegangen so wie ich das sehe.
Werde seinem Büro auch mal schreiben.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 18:23
von farmer
Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 6 6/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt [...]

Ein Gedanke, den ich bei der diesbezüglichen Diskussion noch nicht gesehen habe: wie soll ein solcher Verein denn bitte neu entstehen? Die ersten 99 Mitglieder treten ja nicht einem Schießsportverein bei und können entsprechend die im Gesetz festgelegten Vorteile nicht lukrieren. Das mag derzeit hinsichtlich der Magazine noch auszuhalten sein, aber der Anfang wäre gemacht. Jede hier festgesetzte Mindestzahl an Mitgliedern muss so niedrig sein, dass ein solcher Verein noch gründbar ist.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 18:38
von Sauer202
John Connor hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Wie lautet eigentlich die Begründung des Gesetzgebers, dass man Jägern jetzt SD erlaubt?
Wenn es nämlich arbeistschutzrechtliche Dinge wären, warum sollte das für einen Hobbyschützen nicht ebenso gelten? Hatm der andere Ohren?
Auch wäre es ein Plus für die Schiessstände , die jetzt schon mit dem Lärmthema in der umgebung Probleme haben.


Offiziell: wahrscheinlich Schonung von Wild und Hund

Inoffiziell: mit einem SD wirst zum super Assassin, die Jäger sind aber weil immer waidgerecht damit nicht assoziiert. Ergo keine negative Presse.
Wem so was einfällt (Jäger als bevorzugte Gruppe) lasse ich jetzt einfach mal im Raum stehen.

Dass natürlich auch die Siedlungen immer weiter an die Schießstände heranrücken und daher neben dem Gesundheitsschutz der Schützen die Anrainer profitieren würden, sollte in den Stellungnahmen berücksichtigt werden.


Aus der Entfernung ist da kaum ein Unterschied. Gedämpft wird ja nur der Mündungsknall und nicht der Überschallknall.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 18:56
von raptor
farmer hat geschrieben:
Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 6 6/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt [...]

Ein Gedanke, den ich bei der diesbezüglichen Diskussion noch nicht gesehen habe: wie soll ein solcher Verein denn bitte neu entstehen? Die ersten 99 Mitglieder treten ja nicht einem Schießsportverein bei und können entsprechend die im Gesetz festgelegten Vorteile nicht lukrieren. Das mag derzeit hinsichtlich der Magazine noch auszuhalten sein, aber der Anfang wäre gemacht. Jede hier festgesetzte Mindestzahl an Mitgliedern muss so niedrig sein, dass ein solcher Verein noch gründbar ist.


Das ganze steckt m. M. nach voll von uns bisher noch nicht entdeckten juristischen und politischen Fallstricken.

Mit der jetzigen Verschärfung wird z. B. der depperte Psychotest in Stein gemeißelt. Und es ist logisch eigentlich nicht mehr zu argumentieren, warum ihn bestehende Waffenbesitzer nicht auch regelmäßig machen sollen (Jäger natürlich ausgenommen, oder?).

Ich frage mich auch, ob Leute wie ADR-Fahrer, Piloten, in der Öffentlichkeit Stehende, von Haftungsfragen besonders Betroffene (z. B. Chirurgen), ... angesichts der neuen Deppenkartei noch eine WBK beantragen werden.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 19:08
von Maddin
raptor hat geschrieben:
farmer hat geschrieben:
Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 6 6/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt [...]

Ein Gedanke, den ich bei der diesbezüglichen Diskussion noch nicht gesehen habe: wie soll ein solcher Verein denn bitte neu entstehen? Die ersten 99 Mitglieder treten ja nicht einem Schießsportverein bei und können entsprechend die im Gesetz festgelegten Vorteile nicht lukrieren. Das mag derzeit hinsichtlich der Magazine noch auszuhalten sein, aber der Anfang wäre gemacht. Jede hier festgesetzte Mindestzahl an Mitgliedern muss so niedrig sein, dass ein solcher Verein noch gründbar ist.


Das ganze steckt m. M. nach voll von uns bisher noch nicht entdeckten juristischen und politischen Fallstricken.

Mit der jetzigen Verschärfung wird z. B. der depperte Psychotest in Stein gemeißelt. Und es ist logisch eigentlich nicht mehr zu argumentieren, warum ihn bestehende Waffenbesitzer nicht auch regelmäßig machen sollen (Jäger natürlich ausgenommen, oder?).

Ich frage mich auch, ob Leute wie ADR-Fahrer, Piloten, in der Öffentlichkeit Stehende, von Haftungsfragen besonders Betroffene (z. B. Chirurgen), ... angesichts der neuen Deppenkartei noch eine WBK beantragen werden.


Warum nicht ? Veröffentlichungen stehen ja nachwievor den Datenschutzbestimmungen entgegen.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 19:14
von POI
Ich bin für Schalldämpfer für alle. Wie Kat.C handhaben einfach Meldepflichtig. Das Gehör eines Hobby/Sportschützen ist nicht weniger Wertvoll wie das eines Jägers.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 19:23
von raptor
Maddin hat geschrieben:Warum nicht ? Veröffentlichungen stehen ja nachwievor den Datenschutzbestimmungen entgegen.


LOL, der war gut.

Genau so lange bis der ADR-Chauffeur mit seinem Tanker einen Unfall hat und das Register völlig legal vom Gericht geöffnet wird, wenn entschieden wird, wem die Haftung umgehängt wird.

Und zweitens war ich mal auf unterster Hierarchieebene in einer Bank beschäftigt: Soll ich Deinen Kontostand und die Bewegungen der letzten zehn Jahre posten? Absolut kein Schutz, jeder konnte bei jedem Kunden reinschauen. Der Kollege hat z. B. gleich mal die Finanzen der neuen Flamme überprüft. Ist im staatlichen Bereich nicht anders, sickert dauernd was zu befreundeten Detektiven, Journalisten etc...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 19:31
von Maddin
raptor hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Warum nicht ? Veröffentlichungen stehen ja nachwievor den Datenschutzbestimmungen entgegen.


LOL, der war gut.

Genau so lange bis der ADR-Chauffeur mit seinem Tanker einen Unfall hat und das Register völlig legal vom Gericht geöffnet wird, wenn entschieden wird, wem die Haftung umgehängt wird.

Und zweitens war ich mal auf unterster Hierarchieebene in einer Bank beschäftigt: Soll ich Deinen Kontostand und die Bewegungen der letzten zehn Jahre posten? Absolut kein Schutz, jeder konnte bei jedem Kunden reinschauen. Der Kollege hat z. B. gleich mal die Finanzen der neuen Flamme überprüft. Ist im staatlichen Bereich nicht anders, sickert dauernd was zu befreundeten Detektiven, Journalisten etc...


Ob du kannst oder darfst ist aber eine andere Frage...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 20:00
von Armalito
Jo_Kux hat geschrieben:Auch wäre es ein Plus für die Schiessstände , die jetzt schon mit dem Lärmthema in der umgebung Probleme haben.


Aber nur wenn ALLE dort mit SD schiessen, was ned jeder will oder kann. Ergo musst du das dann vorschreiben, was wiederum Nachteile mit sich bringt.

Das Argument zählt sowieso nicht, Grundlage für die Freigabe war ja das trotzdem ein Schussknall zu hören ist, somit hebelt da ein Argument das andere aus.


Ist denn der SD für Sportschützen SO immens wichtig oder gehts da nur um den haben-wollen-faktor?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 20:08
von raptor
Maddin hat geschrieben:Ob du kannst oder darfst ist aber eine andere Frage...


Also es würde mich wundern, wenn ein Gericht das "Deppenregister" nicht einsehen darf.

Und "kann" wird für jene, die was zu verlieren haben, oft schon reichen...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 20:16
von Alex87
Stellungnahme ist raus, bezüglich der unpraktikablen Definition Schießsportverein und Sportschütze. Ich hoffe sehr, dass hier noch viele Leute dagegen mobil machen und unser Anliegen Gehör findet.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 20:17
von gewo
raptor hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Ob du kannst oder darfst ist aber eine andere Frage...


Also es würde mich wundern, wenn ein Gericht das "Deppenregister" nicht einsehen darf.

Und "kann" wird für jene, die was zu verlieren haben, oft schon reichen...


gibts doch seit 1996 nicht mehr oder?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 20:22
von Sauer202
POI hat geschrieben:Ich bin für Schalldämpfer für alle. Wie Kat.C handhaben einfach Meldepflichtig. Das Gehör eines Hobby/Sportschützen ist nicht weniger Wertvoll wie das eines Jägers.


Weil ich es nicht haben darf, sollen es andere auch nicht haben bzw. man macht gleich noch ein paar zusätzliche Regeln.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 20:27
von raptor
gewo hat geschrieben:gibts doch seit 1996 nicht mehr oder?


Ja. Du meinst das alte, die "Geisteskrankendatei".

Jetzt wird es aber ein Register der durchgefallenen Psychotestprobanden geben. Und das wird definitiv Leute abschrecken, auch wenn sie von Haus aus eigentlich nicht durchfallen sollten.