woolf hat geschrieben:Wobei man erwähnen sollte, dass man (nach derzeitigem Stand) noch beliebige 30er Magazine kaufen kann, diese dann als Altbestand melden und mit einem später gekauften HA auf einem behördlich genehmigten Schießstand (natürlich nur dort!) verwenden darf.
Ist das jetzt fix? Also ist jetzt ein Magazin offiziell eine Schusswaffe (im Widerspruch zur gesetzlichen Definition von Schusswaffe)? Denn der Gesetzestext spricht doch von Schusswaffen und FFW Munition und bis eine neue Verordnung etwas anderes sagt, wird das vermutlich gelten.
(Edith: Rest gelöscht, da ich sowohl dieses und auch schon etwas anderes gehört habe und eigentlich nicht weiß was ich davon glauben soll)