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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 11:56
von Sauer202
Maddin hat geschrieben:
Sauer202 hat geschrieben:Zum Glück ist das Jagdgesetz Landessache. Da die meisten Länder schwarz sind bzw. Eine absolute Mehrheit haben, wird da sicher nichts kommen. Unter dieser Sicherheit hat man auch um Frieden zu haben dem Entschließungsantrag zugestimmt.


Die Abnahme der Jagdkarte bei Waffenverbot wäre nachvollziehbar und stimmt auch gut mit den übrigen Verschärfungen des neuen Waffengesetz zusammen. An den gut gemeinten Frieden glaub ich da persönlich eher weniger...


Die Verschärfungen sind aber schon sehr übersichtlich! Die Erleichterungen sind schon klar höher.

Verschärfungen:
- magazine
- entfall von D-Waffen

Erleichterungen:
- Erweiterung der WBK AUF 5 Waffen ohne Begründung oder Bewerbe, nur 5 Jahre warten
- Gewehrscheinwerfer erlaubt
- Schalldämpfer für Jäger
- Jagd als Rechtfertigung für WBK
- Führen von B-Waffen bei der Jagd erlaubt mit WBK

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:13
von Maddin
Sauer202 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Sauer202 hat geschrieben:Zum Glück ist das Jagdgesetz Landessache. Da die meisten Länder schwarz sind bzw. Eine absolute Mehrheit haben, wird da sicher nichts kommen. Unter dieser Sicherheit hat man auch um Frieden zu haben dem Entschließungsantrag zugestimmt.


Die Abnahme der Jagdkarte bei Waffenverbot wäre nachvollziehbar und stimmt auch gut mit den übrigen Verschärfungen des neuen Waffengesetz zusammen. An den gut gemeinten Frieden glaub ich da persönlich eher weniger...


Die Verschärfungen sind aber schon sehr übersichtlich! Die Erleichterungen sind schon klar höher.

Verschärfungen:
- magazine
- entfall von D-Waffen

Erleichterungen:
- Erweiterung der WBK AUF 5 Waffen ohne Begründung oder Bewerbe, nur 5 Jahre warten
- Gewehrscheinwerfer erlaubt
- Schalldämpfer für Jäger
- Jagd als Rechtfertigung für WBK
- Führen von B-Waffen bei der Jagd erlaubt mit WBK



Verschärfung:

Generalverdacht von Drittstaatlern.
lange Sperrfrist bei Psychotest
Vereinszwang (Definition des Vereins gold plating)
Einschaltung des BVT bei Antrag des WP.

usw...


Ich seh da vieles kritisch...

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:34
von Sauer202
Maddin hat geschrieben:
Sauer202 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Die Abnahme der Jagdkarte bei Waffenverbot wäre nachvollziehbar und stimmt auch gut mit den übrigen Verschärfungen des neuen Waffengesetz zusammen. An den gut gemeinten Frieden glaub ich da persönlich eher weniger...


Die Verschärfungen sind aber schon sehr übersichtlich! Die Erleichterungen sind schon klar höher.

Verschärfungen:
- magazine
- entfall von D-Waffen

Erleichterungen:
- Erweiterung der WBK AUF 5 Waffen ohne Begründung oder Bewerbe, nur 5 Jahre warten
- Gewehrscheinwerfer erlaubt
- Schalldämpfer für Jäger
- Jagd als Rechtfertigung für WBK
- Führen von B-Waffen bei der Jagd erlaubt mit WBK



Verschärfung:

Generalverdacht von Drittstaatlern.
lange Sperrfrist bei Psychotest
Vereinszwang (Definition des Vereins gold plating)
Einschaltung des BVT bei Antrag des WP.

usw...


Ich seh da vieles kritisch...


Der erste von dir genannte Punkt ist der derzeitigen Regierung geschuldet. Ich vermute jedoch, dass disen Punkt eine Mehrheit det Waffenbesitzer positiv sieht.
Die Änderungen wegen dem Psychotest sehe ich sehr positiv!

Vereinszwang ist für 99% der Sportschützen nicht relevant.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 13:08
von Maddin
Sauer202 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Sauer202 hat geschrieben:
Die Verschärfungen sind aber schon sehr übersichtlich! Die Erleichterungen sind schon klar höher.

Verschärfungen:
- magazine
- entfall von D-Waffen

Erleichterungen:
- Erweiterung der WBK AUF 5 Waffen ohne Begründung oder Bewerbe, nur 5 Jahre warten
- Gewehrscheinwerfer erlaubt
- Schalldämpfer für Jäger
- Jagd als Rechtfertigung für WBK
- Führen von B-Waffen bei der Jagd erlaubt mit WBK



Verschärfung:

Generalverdacht von Drittstaatlern.
lange Sperrfrist bei Psychotest
Vereinszwang (Definition des Vereins gold plating)
Einschaltung des BVT bei Antrag des WP.

usw...


Ich seh da vieles kritisch...


Der erste von dir genannte Punkt ist der derzeitigen Regierung geschuldet. Ich vermute jedoch, dass disen Punkt eine Mehrheit det Waffenbesitzer positiv sieht.
Die Änderungen wegen dem Psychotest sehe ich sehr positiv!

Vereinszwang ist für 99% der Sportschützen nicht relevant.


Für die Sportschützen nicht, für die sonstigen Waffenbesitzer (Großteil) jedoch schon.

Die Änderung beim Psychotest ist nutzlos. Sicherheitsgewinn ist keiner zu erwarten.


B2T: Was ist denn jetzt überhaupt schon erlaubt ? Ist das Gesetz denn überhaupt offiziell schon in Kraft ? Im RIS ist noch immer keine aktualisierte Fassung.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 13:57
von BigBen
Natürlich kann eine Jagdkarte bei einem Waffenverbot abgenommen werden...ist ja auch ein waffenrechtlich relevantes Dokument (z.b. Keine Abkühlphase bzw. Waffenverbotscheck beim Waffenkauf!) und mit einem Waffenverbot kann man schlecht Jagen gehen...

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 13:59
von Sauer202
Bundesgesetzblatt zu den Änderungen ist veröffentlicht. Ist das Bundesgesetzblatt Nummer 97 von 2018.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 14:02
von Sauer202
BigBen hat geschrieben:Natürlich kann eine Jagdkarte bei einem Waffenverbot abgenommen werden...ist ja auch ein waffenrechtlich relevantes Dokument (z.b. Keine Abkühlphase bzw. Waffenverbotscheck beim Waffenkauf!) und mit einem Waffenverbot kann man schlecht Jagen gehen...


Kann nicht so einfach abgenommen werden. Würde mal genau nachlesen. §13 Abs.1 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _I_97.html

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 14:13
von burggraben
Sauer202 hat geschrieben:Zum Glück ist das Jagdgesetz Landessache. Da die meisten Länder schwarz sind bzw. Eine absolute Mehrheit haben, wird da sicher nichts kommen. Unter dieser Sicherheit hat man auch um Frieden zu haben dem Entschließungsantrag zugestimmt.

Das ist eher unwahrscheinlich.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 14:54
von Maddin
Sauer202 hat geschrieben:Bundesgesetzblatt zu den Änderungen ist veröffentlicht. Ist das Bundesgesetzblatt Nummer 97 von 2018.


Stimmt, sogar schon am 22. Dez... Sind wirklich langsam bei der Aktualisierung...

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 17:29
von Holadrio
Eine Jagdkarte muss nicht unbedingt etwas mit Waffen zu tun haben. Deshalb finde ich die Abnahme nicht gerechtfertigt.
Ich kann ohne gültigen Jagdschein mit keinem Jagdhund eine Hundeprüfung beim ÖJGV ablegen obwohl ich dabei keine Waffe benötige. Notwendige Schüsse zur Feststellung der Standruhe, Wesensfestigkeit,...können auch von anderen berechtigten Jägern abgegeben werden. Wenn ich jedoch keine Prüfung abgelegt habe bekomme ich auch keine rückwirkende Ankaufsförderung für meinen Jagdhund. Das kann mehrere hundert Euros ausmachen. Mit einem geprüften Jagdhund kann ich bei vielen Jagden gute Dienste leisten auch wenn ich keine Waffe mitführe.
Ich bin selbst Leistungsrichter beim ÖJGV. Ohne gültige Jagdkarte darf ich keine Prüfung abnehmen. Dabei habe ich aber absolut nichts mit einer Waffe zu tun. Bei einem (vorläufigen) Waffenverbot, aus welchen Gründen auch immer, müsste ich mein Richteramt "an den Nagel hängen".

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 17:48
von gewo
Holadrio hat geschrieben:Eine Jagdkarte muss nicht unbedingt etwas mit Waffen zu tun haben. Deshalb finde ich die Abnahme nicht gerechtfertigt.
Ich kann ohne gültigen Jagdschein mit keinem Jagdhund eine Hundeprüfung beim ÖJGV ablegen obwohl ich dabei keine Waffe benötige. Notwendige Schüsse zur Feststellung der Standruhe, Wesensfestigkeit,...können auch von anderen berechtigten Jägern abgegeben werden.


soweit mir bekannt muss laut der pruefordnung der hundefuehrer schiessen ...

ausnahmen gibt es nur fuer minderjaehrige hundefuehrer, musste in unserem fall bei der anmeldung zur VGP bekannt gegeben werden und hat auch ein wenig wellen erzeugt .... schlussendlich hat uns dann wer begleitet und fuer uns geschossen

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 17:52
von kuni
gewo hat geschrieben:
Holadrio hat geschrieben:Eine Jagdkarte muss nicht unbedingt etwas mit Waffen zu tun haben. Deshalb finde ich die Abnahme nicht gerechtfertigt.
Ich kann ohne gültigen Jagdschein mit keinem Jagdhund eine Hundeprüfung beim ÖJGV ablegen obwohl ich dabei keine Waffe benötige. Notwendige Schüsse zur Feststellung der Standruhe, Wesensfestigkeit,...können auch von anderen berechtigten Jägern abgegeben werden.


soweit mir bekannt muss laut der pruefordnung der hundefuehrer schiessen ...

ausnahmen gibt es nur fuer minderjaehrige hundefuehrer, musste in unserem fall bei der anmeldung zur VGP bekannt gegeben werden und hat auch ein wenig wellen erzeugt .... schlussendlich hat uns dann wer begleitet und fuer uns geschossen

Das stimmt so nicht. Ich bin oft Revier Begleiter. Für alle Jäger aus anderen Bundesländern schieße ich oder der Richter (wenn aus unserem Bundesland)

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 19:44
von Holadrio
Wird immer so gehandhabt wenn der Hundeführer aus einem anderen Bundesland stammt und keine Landesjagdkarte für das Bundesland besitzt wo er die Prüfung ablegt. Dann schießt einfach ein Berechtigter. Es geht ja nicht darum wer den Schuss abgibt sondern wie der Hund darauf reagiert.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 19:56
von Holadrio
@ gewo
Was heißt minderjähriger Hundeführer?
Entweder hat er die Jagdprüfung und darf auch schießen oder er kann sowieso nicht bei einer Prüfung das ÖJGV als Hundeführer antreten.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 19:59
von gewo
Holadrio hat geschrieben:@ gewo
Was heißt minderjähriger Hundeführer?
Entweder hat er die Jagdprüfung und darf auch schießen oder er kann sowieso nicht bei einer Prüfung das ÖJGV als Hundeführer antreten.


ist hier wohl ziemlich off topic
von mir aus soll schiessen wer will
und wenn ihr jaeger mit gueltiger jagdkarte und gerichtlichem waffenverbot haben wollt ...dann habt die halt
ist eh immer eine frage der jeweiligen bundesland jagdgesetzgebung