fast12 hat geschrieben:yoda hat geschrieben:Die Aussage war, dass eine halbautomatische Langwaffe laut Waffengesetz Kriegsmaterial ist, sobald ein einziges waffenrechtlich relevantes KM Teil darin verbaut ist, z.B.: ein Lauf, das würde diese AKM Halbautomaten aus DE für unser Land mit identischen Läufen wie bei den vollautomatischen Modellen zu KM machen.
Nur damit ich das richtig einordne: Das würde ja bedeuten es bleibt weitestgehend alles beim alten, inkl. "Austria" Versionen für AR15? Man spart sich halt das Einstufungsverfahren.
nein es wird weiter einstufungsverfahren geben
nur werden diese veroeffentlicht werden
bis dezember 2019 bleibt jedenfalls alles beim alten
auch die verwendung von muendungsfeuerdaempfern auf kat B halbautomaten bleibt bis dezember 2019 verboten
danach sind muendungsfeuerdaempfer auf halbautomaten genauso wie alle anderen bisherigen militaerischen merkmale wie zweibein, bajonettwarze, vorderschaftgriff ect nicht mehr relevant
lediglich die urspreungliche fertigung als halbautomat (nachtraegliche rueckbauten aus einer serienfeuerwaffe sind nicht zulaessig) und die kompatibilitet mit militaerischen waffen bleibt bedeutsam