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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 17:54
von gewo
fast12 hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Die Aussage war, dass eine halbautomatische Langwaffe laut Waffengesetz Kriegsmaterial ist, sobald ein einziges waffenrechtlich relevantes KM Teil darin verbaut ist, z.B.: ein Lauf, das würde diese AKM Halbautomaten aus DE für unser Land mit identischen Läufen wie bei den vollautomatischen Modellen zu KM machen.


Nur damit ich das richtig einordne: Das würde ja bedeuten es bleibt weitestgehend alles beim alten, inkl. "Austria" Versionen für AR15? Man spart sich halt das Einstufungsverfahren.


nein es wird weiter einstufungsverfahren geben
nur werden diese veroeffentlicht werden

bis dezember 2019 bleibt jedenfalls alles beim alten

auch die verwendung von muendungsfeuerdaempfern auf kat B halbautomaten bleibt bis dezember 2019 verboten
danach sind muendungsfeuerdaempfer auf halbautomaten genauso wie alle anderen bisherigen militaerischen merkmale wie zweibein, bajonettwarze, vorderschaftgriff ect nicht mehr relevant

lediglich die urspreungliche fertigung als halbautomat (nachtraegliche rueckbauten aus einer serienfeuerwaffe sind nicht zulaessig) und die kompatibilitet mit militaerischen waffen bleibt bedeutsam

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 17:58
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:dann fahr doch einfach selber zum vortrag in linz die woche
ich habe keine grund mir diese dinge aus den fingern zu saugen
waren auch mehr als 100 leut da
ich bin ja nicht derf einzige der das gehoert hat ...
:headslap:

Ich meinte damit nicht das es nicht gesagt wurde. Ich sagte ich glaube nicht dass das was auf dieser Veranstaltung erzählt wurde, mehr zählt als was aktuell im Gesetzestext und in den Erläuterungen steht. Verstehst meine Aussage jetzt?


ja jetzt verstehe ich es

fakt ist dass die erlaeuterungen zum gesetz zu einem bestimmten zeitpunkt erstellt werden
von leuten die das gesetz spaeter nicht judizieren muessen

wenn sich nach beschlussfassung des gesetzes rausstellt dass die umsetzung die man sich damals in den erlaeuterungen (stand dazu wirklich was in den erlaeuterungen?) vorgestellt hat nicht durchfuehrbar sind dann muss man eine andere rechstauslegung festlegen, die aber dem gesetz nicht widersprechen darf.

die alte auslegung war: wir machens an der mitnahme der langwaffen fest
das scheint nicht zweckmaessig gewesen zu sein
aus welchen gruenden auch immer

jetzt macht man es halt am fortbewegungsmittel fest

die verwaltung selber wird sich das ned eventuell garned selber ausgeschnapst haben
vielliecht waren es wieder die einen oder anderen eh bekannten verbaende die da ein woertchen mitgeredet haben

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 18:19
von Lindenwirt
Folgendes steht in den Erläuterungen.
Solange ich nichts gegenteilig schriftliches habe werde ich es auch so handhaben.


Zu § 20 Abs. 1a:
Jäger dürfen entsprechend der vorgeschlagenen Gesetzesänderung während der rechtmäßigen Jagdausübung Schusswaffen der Kategorie B führen, sofern sie über eine Waffenbesitzkarte verfügen. Ein Waffenpass soll diesfalls nicht erforderlich sein. Diese Bestimmung beinhaltet insofern eine Verwaltungsvereinfachung, als Inhaber einer gültigen Jagdkarte diesfalls ihren Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nicht mehr im Einzelnen im Rahmen des Antrages auf Ausstellung eines Waffenpasses nachzuweisen haben.
Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen.Nicht als Führen gilt der Hin- und Rücktransport der Schusswaffen der Kategorie B, sofern diese gemäß § 7 Abs. 3 ungeladen in einem geschlossenen Behältnis transportiert wird. Handelt es sich um kein Transportieren im Sinne des § 7 Abs. 3, ist im Einzelfall zu beurteilen, ob dieses Führen der Schusswaffe schon oder noch der Jagdausübung zuzurechnen ist. Führt der Jäger eine Schusswaffe der Kategorie B und zugleich auch ein Jagdgewehr, ist - soweit nicht gegenteilige Anhaltspunkte anderes vermuten lassen - davon auszugehen, dass sich der Jäger auf dem Hin- oder Rückweg von oder zur Jagd befindet. Ebenso soll das zeitliche und örtliche Naheverhältnis bei der Beurteilung dieser Frage ein wesentliches Kriterium darstellen. Für den Fall, dass der Jäger sein Jagdgewehr nicht mitführt, muss jedenfalls eine nachvollziehbare Begründung ins Treffen geführt werden können, etwa, dass das Jagdgewehr noch oder nach der Jagd wieder in der Jagdhütte verwahrt wird. Auch hiebei wird das räumliche und zeitliche Naheverhältnis eine wesentliche Rolle spielen.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 18:34
von SSG308
gewo hat geschrieben:WBK von 5 auf 7 stk
nach weiteren 2 jahren
vereinsmitgliedschaft erforderlich (kein 11b verein, also keine mindestmitgliedsanzahl ect)
ansonsten KEINE weiteren voraussetzungen

WBK von 7 auf 9 stk
nach weiteren 2 jahren
vereinsmitgliedschaft erforderlich (kein 11b verein, also keine mindestmitgliedsanzahl ect)
ansonsten KEINE weiteren voraussetzungen

WBK von 9 auf 10 stk
nach weiteren 2 jahren
vereinsmitgliedschaft erforderlich (kein 11b verein, also keine mindestmitgliedsanzahl ect)
ansonsten KEINE weiteren voraussetzungen


Du meinst wohl jeweils nach 5 Jahren

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 18:54
von MikeD
Gab es eigentlich eine Erklärung wie das mit Kat B->A funktionieren soll ?

Beispiel:
Ich habe einen WP für 1 und eine WBK für 2 Kat. B Waffen.
Geführt wird hauptsächlich eine Glock 17, für die ich auch HiCap Magazine besitze.
Auf dem 2. Platz ein Revolver, der 3. Platz ist (noch) frei.

Wenn ich nun ab Dez. 2019 die HiCap Magazine melde, wandert der Kat B Platz (und die Glock?) im WP in Kat A, der Kat. B Platz wird gestrichen (Anzahl der Plätze muss ja gleich bleiben).
Darf ich dann die Glock noch mit "normalem" Magazin führen, wie sieht es mit dem Revolver aus (habe dann ja nur mehr Kat. A im WP) ?

Was, wenn ich mir später (auf den 3. Platz) eine Glock 19 kaufe, darf ich die dann führen ? Mit HiCap Magazin bzw. dieses überhaupt anstecken ?

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 19:17
von burggraben
SSG308 hat geschrieben:Und es ist keine Durchführungsverordnung geplant, weil sich alles aus Gesetz und Erläuterungen ableiten ließe.
Nur eine Verordnung zur Verwahrung soll heuer noch kommen.

In diesem Minuten trudelt ein email vom Verein ein in dem steht dass es noch viele offene Fragen gibt welche in einer Durchführungsverordnung geklärt werden und dass das Innenministerium bereits an selbiger arbeitet. Also wenn die ARGE Jungs gestern wirklich gesagt haben dass keine Verordnung kommt, dann hat einer von den beiden Unrecht und saugt sich das aus den Fingern.

Ich trau mich jetzt nicht zu mutmaßen wer, aber eigentlich sitzt die ARGE ein bisserl näher am Geschehen und müßte es besser wissen oder? Andererseits hätte ich schon fix mit einer Durchführungsverordnung gerechnet und gehofft dass hier noch ein bisserl was in die positive Richtung geht, weil man sich das Innenministerium da ja nicht vom Koalitionspartner dreinreden lassen muss?

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 19:24
von SSG308
Über den Newsletter hab ich mich auch vorher gewundert.
Die Aussage ("keine Durchführungsverordnung") kam heute von Herrn Mag. Gartner (BMI)

Noch etwas laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag:
Angeblich kann man Altbestand-Magazine haben ohne die passende Waffe dazu.
(also mMn. z.B. im November 2019 Magazine kaufen und im Jänner 2020 die Waffe)

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 19:29
von combatmiles
na bumm….-

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 19:33
von fast12
SSG308 hat geschrieben:Über den Newsletter hab ich mich auch vorher gewundert.
Die Aussage ("keine Durchführungsverordnung") kam heute von Herrn Mag. Gartner (BMI)

Noch etwas laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag:
Angeblich kann man Altbestand-Magazine haben ohne die passende Waffe dazu.
(also mMn. z.B. im November 2019 Magazine kaufen und im Jänner 2020 die Waffe)


die Frage ist: Darf ich sie (außerhalb von behördlich genehmigten Schießstätten) anstecken?

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 19:36
von bino71
Gabs zum Thema MFD auf HA und Anbringen von Lampen /Scheinwerfern Informationen?

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 19:52
von gewo
yoda hat geschrieben: ...der Vortragende hat auch immer darauf hingewiesen dass er nicht die höchste Ebene und allwissend sei.

ich nehme an du weisst wer der vortragende war und welche funktion er hat
die aussage war wohl eher ironisch gemeint ...

yoda hat geschrieben:Bei Waffen der Kategorie C sei nun ausnahmslos auch der Überlasser einzutragen, wenn also ein Pensionist draufkommt dass er sein Kat. C Flobertgewehr registrieren müsste, kann das ein Händler nicht mehr machen. Der Vortragende meinte man sollte die betreffende Person zur Waffenbehörde schicken. (Dort wird die Waffe dann eingezogen und der Kunde erhält eine Verwaltungsstrafe bis € 3.600,-- .....)

das wurde NICHT so gesagt
eigentlich eher im gegenteil denn da war wo ein halblauter halbsatz mit "na und was wird dann passieren ... nix wird passieren"
ich gehe davon aus dass der toleranzerlass weiterhin angewendet wird aber es sich die behoerde aber in jedem einzelfall selber anschauen will und die gschichte nachher durchwinkt

yoda hat geschrieben:@gewo
... So wie es jetzt ist, ist es praxisfremd, allein die Aussage dass sogar während der Fahrt IM Revier in dem geschlossenen Behältnis verwahrt werden müsse war absurd, weil man aus einem fahrenden Fahrzeug nicht jagen darf ....

na das ist ja genau der grund dafuer
wennst aus dem fahrenden auto ned jagen darfst dann brauchst auch keine waffe fuehren

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 19:55
von gewo
bino71 hat geschrieben:Gabs zum Thema MFD auf HA und Anbringen von Lampen /Scheinwerfern Informationen?


gewehrscheinwerfer ab sofort

MFD erst ab dezember 2019 (war nicht im vortrag, ich hab nachher beim essen nachgefragt)

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 19:58
von gewo
burggraben hat geschrieben:
SSG308 hat geschrieben:Und es ist keine Durchführungsverordnung geplant, weil sich alles aus Gesetz und Erläuterungen ableiten ließe.
Nur eine Verordnung zur Verwahrung soll heuer noch kommen.

In diesem Minuten trudelt ein email vom Verein ein in dem steht dass es noch viele offene Fragen gibt welche in einer Durchführungsverordnung geklärt werden und dass das Innenministerium bereits an selbiger arbeitet. Also wenn die ARGE Jungs gestern wirklich gesagt haben dass keine Verordnung kommt, dann hat einer von den beiden Unrecht und saugt sich das aus den Fingern.


das haben NICHT die ARGE jungs gesagt sondern das hat heute der oberste beamte in der zustaendigen abteilung im innenministerium gesagt

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 19:59
von gewo
SSG308 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:WBK von 5 auf 7 stk
nach weiteren 2 jahren
vereinsmitgliedschaft erforderlich (kein 11b verein, also keine mindestmitgliedsanzahl ect)
ansonsten KEINE weiteren voraussetzungen

WBK von 7 auf 9 stk
nach weiteren 2 jahren
vereinsmitgliedschaft erforderlich (kein 11b verein, also keine mindestmitgliedsanzahl ect)
ansonsten KEINE weiteren voraussetzungen

WBK von 9 auf 10 stk
nach weiteren 2 jahren
vereinsmitgliedschaft erforderlich (kein 11b verein, also keine mindestmitgliedsanzahl ect)
ansonsten KEINE weiteren voraussetzungen


Du meinst wohl jeweils nach 5 Jahren


richtig, ja
sorry

20 jahre -> 10 plaetze (fast) ohne alles

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 20:03
von gewo
MikeD hat geschrieben:Gab es eigentlich eine Erklärung wie das mit Kat B->A funktionieren soll ?

Beispiel:
Ich habe einen WP für 1 und eine WBK für 2 Kat. B Waffen.
Geführt wird hauptsächlich eine Glock 17, für die ich auch HiCap Magazine besitze.
Auf dem 2. Platz ein Revolver, der 3. Platz ist (noch) frei.

Wenn ich nun ab Dez. 2019 die HiCap Magazine melde, wandert der Kat B Platz (und die Glock?) im WP in Kat A, der Kat. B Platz wird gestrichen (Anzahl der Plätze muss ja gleich bleiben).
Darf ich dann die Glock noch mit "normalem" Magazin führen, wie sieht es mit dem Revolver aus (habe dann ja nur mehr Kat. A im WP) ?

Was, wenn ich mir später (auf den 3. Platz) eine Glock 19 kaufe, darf ich die dann führen ? Mit HiCap Magazin bzw. dieses überhaupt anstecken ?


alles noch in ausarbeitung

mehrfach festgestellt wurde aber:

es muss niemand irgendwas abgeben
es wird fuer alles was legal besessen wird eine ausnahmegenehmigung erteilt
es gibt keine enteignungen und daher auch keine entschaedigungen fuer irgendwas