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Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 10:15
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben:
Do 7. Feb 2019, 10:11
ätten sie da einen FFW wo vermutet wäre es wohl ungünstig gewesen keine Papiere dabeizuhaben wie in eurem Beispiel.
stop

bei genehmigungspflichtigen waffen (wie zb FFW) brauchst du IMMER dein legitimationsdokument mit (WBK oder WP)
das steht auch so im gesetz

lediglich bei den meldepflichtigen (kat C und D) gibt es dafuer keine fixe verpflichtung

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 10:21
von Lindenwirt
Ja stimmt, blödes Beispiel meinerseits.
Jagdkarte, WBK habe ich sowieso immer im Ausweistascherl. Einzahlungsbestätigung geht in OÖ neuerlich über SmartphoneApp. Somit ist dieser Teil immer abgedeckt. Ich muss das jetzt nochmal durchlesen, ihr redet ja von Kat. C und Kat. D.
Da halte ich es ähnlich weil die Waffe ja offen im Auto liegt brauche ich die Jagdkarte. Würde ich sie geschlossen transportieren würde ich mir ehrlich gesagt keine Gedanken machen ob meine eigene oder eine geborgte Langwaffe, ich habe ja für meine eigenen Langwaffen auch nicht die Registrierung dabei.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 9. Apr 2019, 23:34
von FlorianW
gewo hat geschrieben:
Mo 4. Feb 2019, 20:33
naja
habts eh recht

die richtige antwort ist halt trotzdem:
ja, er darf
Mir ist bewusst, dass man nicht irgendnem dahergelaufenen Hawara eine Krachn borgen sollt, aber ein langjähriger Freund, der WBK hat, wäre für mich schon vertrauenswürdig.
In welchem § im WaffG steht drinnen wie das herborgen von Schusswaffen handzuhaben ist, konnte es bis dato nicht finden

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 9. Apr 2019, 23:38
von FlorianW
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 12:56
Blöder Zwischenruf, wie bitte weist du, dass gegen den dem du die Waffe verleihst, kein Waffenverbot besteht?
Ich habe eine Waffe veräußert und bei der BH des Käufers angerufen, dort wurde mir sofort mitgeteilt, das kein Waffenverbot besteht (war allerdings Kat B und ich hatte die WBK Daten des Käufers).
Man muss als privater das nicht überprüfen, aber ich würd eine Langwaffe §C oder §D sowieso nur nahestehenden Freunden mit WBK oder Familienmitgliedern ohne Waffenverbot borgen. Ich mein ich habs nicht vor, aber wenn ein Freund vom SChießplatz für einen WEttbewerb und Testschießen für paar TAge eine 22er borgen würd, dann würd ich das angebot annehmen

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 9. Apr 2019, 23:40
von FlorianW
hobbycaptain hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 17:32
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 12:56
Blöder Zwischenruf, wie bitte weist du, dass gegen den dem du die Waffe verleihst, kein Waffenverbot besteht?
Ich habe eine Waffe veräußert und bei der BH des Käufers angerufen, dort wurde mir sofort mitgeteilt, das kein Waffenverbot besteht (war allerdings Kat B und ich hatte die WBK Daten des Käufers).
Wenn ich einem FREUND eine Waffe borge, dann weiß ich, dass der kein Waffenverbot hat, sonst wär er nämlich nicht mein FREUND :mrgreen:. Eine Waffe borgt man sowieso keinem X-beliebigen.
genau das mein ich

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 9. Apr 2019, 23:41
von FlorianW
tom72 hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 14:29
Wo fährst denn Du ummadum?
Ich fahre seit 30Jahren in Wien, NÖ und so weiter und ich hab noch NIE den Kofferraum aufmachen müssen.
wenn die nach erste Hilfe zeug und pannendreieck fragen schon, wenns im Kofferraum ist

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 9. Apr 2019, 23:47
von FlorianW
gewo hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 14:17
tom72 hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 13:57
cal22 hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 21:22


Stimmt danke für den Tipp werde ich dann wohl sicherheitshalber so machen.
Welche Behörde verlangt das bei Kat.C-Waffen?
Unter welchen Umständen sollte das eintreten?
Beispiel?
der nachweis dass die registrierungspflicht noch nicht eingetreten ist kanmn jederzeit vorkommen
da reicht a normale fahrzeugkontrolle
reicht es also wenn ich temporär (z.b. eine Woche) einem Freund eine §C Waffe überlasse, dass ich einen einfachen VErtrag ausdrucke wo steht ,,Mit dem VErtrag bestätigen MAx Mustermann und Michaela Musterfrau, dass das Gewehr (z.b.) "Mosin Nagant M44 im Kaliber 7,62x54r mit der ZWR Seriennummer 12345678" Michaela Musterfrau überlassen wird."
Und am Ende unterschreiben beide Parteien mit DAtum (oder muss das datum auch ausgedruckt werden?)

und wenn man das Gewehr zurückbekommt kann man den VErtrag vernichten?

ICh mein eigentlich ein Witz....

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 10. Apr 2019, 00:11
von gewo
FlorianW hat geschrieben:
Di 9. Apr 2019, 23:47
gewo hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 14:17
tom72 hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 13:57


Welche Behörde verlangt das bei Kat.C-Waffen?
Unter welchen Umständen sollte das eintreten?
Beispiel?
der nachweis dass die registrierungspflicht noch nicht eingetreten ist kanmn jederzeit vorkommen
da reicht a normale fahrzeugkontrolle
reicht es also wenn ich temporär (z.b. eine Woche) einem Freund eine §C Waffe überlasse, dass ich einen einfachen VErtrag ausdrucke wo steht ,,Mit dem VErtrag bestätigen MAx Mustermann und Michaela Musterfrau, dass das Gewehr (z.b.) "Mosin Nagant M44 im Kaliber 7,62x54r mit der ZWR Seriennummer 12345678" Michaela Musterfrau überlassen wird."
Und am Ende unterschreiben beide Parteien mit DAtum (oder muss das datum auch ausgedruckt werden?)

und wenn man das Gewehr zurückbekommt kann man den VErtrag vernichten?

ICh mein eigentlich ein Witz....
was ist der witz daran

das ganze heisstueberlassung einer schusswaffe
und steht auch so im waffg

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 10. Apr 2019, 06:24
von Glock1768
Sei doch froh, das manches (noch) eher unbürokratisch möglich ist ...

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 10. Apr 2019, 08:21
von Steppenwolf
Glock1768 hat geschrieben:
Mi 10. Apr 2019, 06:24
Sei doch froh, das manches (noch) eher unbürokratisch möglich ist ...
wo du recht hast, hast du recht +1

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 10. Apr 2019, 19:09
von FlorianW
Glock1768 hat geschrieben:
Mi 10. Apr 2019, 06:24
Sei doch froh, das manches (noch) eher unbürokratisch möglich ist ...
einen Überlassungsvertrag brauch ich trotzdem..bei einer Kontrolle muss ich der Polizei ja beweisen, dass ich erst seit ein paar Tagen Inhaber und Besitzer bin und nicht schon seit 6 Wochen, weil die könnten das ja behaupten

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 01:11
von gewo
FlorianW hat geschrieben:
Mi 10. Apr 2019, 19:09
Glock1768 hat geschrieben:
Mi 10. Apr 2019, 06:24
Sei doch froh, das manches (noch) eher unbürokratisch möglich ist ...
einen Überlassungsvertrag brauch ich trotzdem..bei einer Kontrolle muss ich der Polizei ja beweisen, dass ich erst seit ein paar Tagen Inhaber und Besitzer bin und nicht schon seit 6 Wochen, weil die könnten das ja behaupten
geht auch telefonisch
muss nicht schriftlich sein

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 08:35
von Aardvark
Ich find die Frage absurd.
Wer, bei geistigem Vollbesitz, borgt eine Waffe her? :think:
Auf die Idee kommt ja nicht mal der Gesetzgeber so wies aussieht...oder?

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 08:48
von FFWGK
Ich!
Und ausborgen tu ich mir auch öfters welche.
Jetzt gerade wieder 2 fremde im Safe ;-)

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 08:48
von Ares
Aardvark hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 08:35
Ich find die Frage absurd.
Wer, bei geistigem Vollbesitz, borgt eine Waffe her? :think:
Auf die Idee kommt ja nicht mal der Gesetzgeber so wies aussieht...oder?
Einen Hammer, einen Schraubendreher, ein Auto.....