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Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: Fr 6. Okt 2023, 18:26
von somethingsthg
gewo hat geschrieben:
Fr 6. Okt 2023, 18:22
somethingsthg hat geschrieben:
Fr 6. Okt 2023, 18:18
gewo hat geschrieben:
Do 5. Okt 2023, 23:20
somethingsthg hat geschrieben:
Do 5. Okt 2023, 22:47
Servus,
Gibt's schon Info, wie es mit der Bren 2 bei uns aussieht, vor allem in kürzeren Lauflängen? Beim googeln kommt man auf shootingstore.at, der hat aber keine auf Lager.
Welche lauflänge meinst denn?
Die 16,5“ ist prompt verfügbar
Hallo gewo,
Meinte unter 16,5". Vor allem die 11" wäre für mich interessant (wenn das jetzt legal ist, hab hier das erste mal gehört/gelesen, dass es damit Probleme gibt), ansonsten die 14".
Edit: Und in 223 Rem.
Hätte ich im deutschsprachigen raum nich nie wo gesehen
Hab's hier gesehen:
https://www.shootingstore.at/buechsen-h ... 3-rem.html

Dachte deshalb, dass es kein Problem mit der Lauflänge gibt und wollte hier mal nachfragen. War eben auch die einzige Seite, auf der ich die 11" gefunden habe.

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: Fr 6. Okt 2023, 18:52
von tousibaer
Dann hast auf der dortigen HP sicher auch gelesen:
"KAT A WAFFE NACH § 17/1/Z11"

Grüße

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: Sa 7. Okt 2023, 07:55
von Flying Dog
tousibaer hat geschrieben:
Fr 6. Okt 2023, 18:52
Dann hast auf der dortigen HP sicher auch gelesen:
"KAT A WAFFE NACH § 17/1/Z11"

Grüße
Diese Ausführung, ja. Es gibt die zivile HA-Variante von CZ mittlerweile, soweit ich weiß - zumindest gibts schon Videos davon. Und dann fehlen keine 3cm auf die 60 und somit ist letztere dann leicht für den Hersteller/Importeur mit einem anderen Schaft zu kategorisieren und legal als Kat. B zu vertreiben. Wird ständig gemacht. Entsprechend scheitert es maximal am Willen, dass das Teil auf den Ö-Markt kommt.

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: Sa 7. Okt 2023, 21:32
von Promo
Ich verstehe es nicht ganz .. laut Herstellerwebsite gibt es die 11" Version, die in Österreich Kat.A ist, und die 16,5" Version. Du willst weniger als 16,5", aber 11" nicht, weil du offenbar keinen Platz für § 17 Abs. 1 Z. 11 hast. Nachdem es vom Hersteller keine Alternative gibt, kauf dir halt die 16,5", weil offenbar sonst eh nix möglich. Notfalls lass es so kürzen, dass es halt "gerade noch" dem Gesetz genüge tut. Lauf kürzen ist jetzt auch keine Wissenschaft ..

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: Sa 7. Okt 2023, 21:59
von gewo
Promo hat geschrieben:
Sa 7. Okt 2023, 21:32
Ich verstehe es nicht ganz .. laut Herstellerwebsite gibt es die 11" Version, die in Österreich Kat.A ist, und die 16,5" Version. Du willst weniger als 16,5", aber 11" nicht, weil du offenbar keinen Platz für § 17 Abs. 1 Z. 11 hast. Nachdem es vom Hersteller keine Alternative gibt, kauf dir halt die 16,5", weil offenbar sonst eh nix möglich. Notfalls lass es so kürzen, dass es halt "gerade noch" dem Gesetz genüge tut. Lauf kürzen ist jetzt auch keine Wissenschaft ..
Beim halbautomaten ist Laufkürzen immer a bisserl heikel …. Gasdruck und repetieren und so

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: So 8. Okt 2023, 12:51
von Promo
Sind bei der gegenständlichen Waffe auch andere Teile unterschiedlich bei den verschiedenen Lauflängen, also etwa andere Feder oder andere Gasdüse? Falls nein, dann sollte man problemlos kürzen können (natürlich aber so, dass die Gasbohrung noch drauf bleibt, sonst wird es nix mit Repetieren ...).

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: So 8. Okt 2023, 12:59
von Incite
Oder z.B. die Gasbohrung im Lauf ist größer, kleiner, an einer anderen Stelle etc.

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: So 8. Okt 2023, 15:06
von somethingsthg
tousibaer hat geschrieben:
Fr 6. Okt 2023, 18:52
Dann hast auf der dortigen HP sicher auch gelesen:
"KAT A WAFFE NACH § 17/1/Z11"

Grüße
Ah, danke. Habe den ".../11" Zusatz nicht beachtet, da ich den noch nicht kannte. Dachte deshalb, ich könnte die u.U. auf meinen A-Platz legen, der ist aber ein 17/1/8er. Das hat sich dann natürlich erübrigt.
Promo hat geschrieben:
Sa 7. Okt 2023, 21:32
Ich verstehe es nicht ganz .. laut Herstellerwebsite gibt es die 11" Version, die in Österreich Kat.A ist, und die 16,5" Version. Du willst weniger als 16,5", aber 11" nicht, weil du offenbar keinen Platz für § 17 Abs. 1 Z. 11 hast. Nachdem es vom Hersteller keine Alternative gibt, kauf dir halt die 16,5", weil offenbar sonst eh nix möglich. Notfalls lass es so kürzen, dass es halt "gerade noch" dem Gesetz genüge tut. Lauf kürzen ist jetzt auch keine Wissenschaft ..
Servus. Ich wollte halt nachfragen, da es sehr wohl unterschiedlichste Längen am Markt gibt (in 8", 11" und 14"). Halt wohl bei uns nicht. Und das ist hier ein Forum, in dem viele Händler aktiv sind; also die Hoffnung, dass hier jemand mehr weiß. Der Tipp mit der Laufkürzung ist vielleicht für manche interessant, aber nicht für mich. Wäre kein Fan ein Long-Stroke System zu kürzen, was in den kürzeren Versionen vom Werk aus für ein Short-Stroke System konzipiert ist - dwell time usw...
Aber trotzdem Danke für deine Antwort!

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: Do 26. Okt 2023, 21:39
von paluzinator
Der Händler kann doch den Schaft demontieren und das Teil als Kurzwaffe verkaufen/anmelden, oder ?
Dann den Schaft so umbauen, dass sich dieser Werkzeuglos montieren/demontieren lässt und rechtlich betrachtet hast du das gleiche wie ein Glock Besitzer mit einem Roni ?
Oder @Gewo? :D

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: Fr 27. Okt 2023, 01:04
von gewo
paluzinator hat geschrieben:
Do 26. Okt 2023, 21:39
Der Händler kann doch den Schaft demontieren und das Teil als Kurzwaffe verkaufen/anmelden, oder ?
Dann den Schaft so umbauen, dass sich dieser Werkzeuglos montieren/demontieren lässt und rechtlich betrachtet hast du das gleiche wie ein Glock Besitzer mit einem Roni ?
Oder @Gewo? :D
Naeh
Der haendler eigentlich ned
Nachtraegliche aenderungen veraendern die urspruengliche kategorie nicht.

Was anderes waere es wenn die waffe ohne bzw getrennt vom schaft nach oesterreich reinkommen wuerde

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: Fr 27. Okt 2023, 11:55
von Skill Issue
gewo hat geschrieben:
Fr 27. Okt 2023, 01:04
paluzinator hat geschrieben:
Do 26. Okt 2023, 21:39
Der Händler kann doch den Schaft demontieren und das Teil als Kurzwaffe verkaufen/anmelden, oder ?
Dann den Schaft so umbauen, dass sich dieser Werkzeuglos montieren/demontieren lässt und rechtlich betrachtet hast du das gleiche wie ein Glock Besitzer mit einem Roni ?
Oder @Gewo? :D
Naeh
Der haendler eigentlich ned
Nachtraegliche aenderungen veraendern die urspruengliche kategorie nicht.

Was anderes waere es wenn die waffe ohne bzw getrennt vom schaft nach oesterreich reinkommen wuerde
Die Kategorie ändert sich ja nicht, es bleibt ja B.

Generell ist die Unterscheidung zw. Lang- und Kurzwaffen bei Halbautomaten nichts als bürokratischer Unsinn.

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: Fr 27. Okt 2023, 12:57
von ebner33
Skill Issue hat geschrieben:
Fr 27. Okt 2023, 11:55
gewo hat geschrieben:
Fr 27. Okt 2023, 01:04
paluzinator hat geschrieben:
Do 26. Okt 2023, 21:39
Der Händler kann doch den Schaft demontieren und das Teil als Kurzwaffe verkaufen/anmelden, oder ?
Dann den Schaft so umbauen, dass sich dieser Werkzeuglos montieren/demontieren lässt und rechtlich betrachtet hast du das gleiche wie ein Glock Besitzer mit einem Roni ?
Oder @Gewo? :D
Naeh
Der haendler eigentlich ned
Nachtraegliche aenderungen veraendern die urspruengliche kategorie nicht.

Was anderes waere es wenn die waffe ohne bzw getrennt vom schaft nach oesterreich reinkommen wuerde
Die Kategorie ändert sich ja nicht, es bleibt ja B.

Generell ist die Unterscheidung zw. Lang- und Kurzwaffen bei Halbautomaten nichts als bürokratischer Unsinn.
Mit der Ausnahme der Magazine.
Bei Kurzwaffe 20er Mag und bei Langwaffe 10er Mag.

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: Fr 27. Okt 2023, 13:13
von Skill Issue
ebner33 hat geschrieben:
Fr 27. Okt 2023, 12:57
Skill Issue hat geschrieben:
Fr 27. Okt 2023, 11:55
gewo hat geschrieben:
Fr 27. Okt 2023, 01:04
paluzinator hat geschrieben:
Do 26. Okt 2023, 21:39
Der Händler kann doch den Schaft demontieren und das Teil als Kurzwaffe verkaufen/anmelden, oder ?
Dann den Schaft so umbauen, dass sich dieser Werkzeuglos montieren/demontieren lässt und rechtlich betrachtet hast du das gleiche wie ein Glock Besitzer mit einem Roni ?
Oder @Gewo? :D
Naeh
Der haendler eigentlich ned
Nachtraegliche aenderungen veraendern die urspruengliche kategorie nicht.

Was anderes waere es wenn die waffe ohne bzw getrennt vom schaft nach oesterreich reinkommen wuerde
Die Kategorie ändert sich ja nicht, es bleibt ja B.

Generell ist die Unterscheidung zw. Lang- und Kurzwaffen bei Halbautomaten nichts als bürokratischer Unsinn.
Mit der Ausnahme der Magazine.
Bei Kurzwaffe 20er Mag und bei Langwaffe 10er Mag.
Auch das ist bürokratischer Unsinn. In Zeiten, wo Magazine in einem Wohnzimmer selbst gebastelt werden können...

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: Fr 27. Okt 2023, 13:29
von gewo
Skill Issue hat geschrieben:
Fr 27. Okt 2023, 11:55
gewo hat geschrieben:
Fr 27. Okt 2023, 01:04
paluzinator hat geschrieben:
Do 26. Okt 2023, 21:39
Der Händler kann doch den Schaft demontieren und das Teil als Kurzwaffe verkaufen/anmelden, oder ?
Dann den Schaft so umbauen, dass sich dieser Werkzeuglos montieren/demontieren lässt und rechtlich betrachtet hast du das gleiche wie ein Glock Besitzer mit einem Roni ?
Oder @Gewo? :D
Naeh
Der haendler eigentlich ned
Nachtraegliche aenderungen veraendern die urspruengliche kategorie nicht.

Was anderes waere es wenn die waffe ohne bzw getrennt vom schaft nach oesterreich reinkommen wuerde
Die Kategorie ändert sich ja nicht, es bleibt ja B.

Generell ist die Unterscheidung zw. Lang- und Kurzwaffen bei Halbautomaten nichts als bürokratischer Unsinn.
dann reden wir aneinander vorbei
er spricht von der variante die von ueber 60cm auf unter 60cm verkuerzbar ist

die ist in der ausfuehrung wie sie vom grosshaendler kommt 17/1/11 kat A

wenn sie ohne schaft nach AT kommt dann ist sie kat B (und meiner einschaetzung nach kurzwaffe, weil unter 60cm und nicht zum schultergstuetzten verschiessen eingerichtet)

alle angaben ohne gewehr

Re: CZ Bren 2 MS

Verfasst: Fr 27. Okt 2023, 13:31
von gewo
Skill Issue hat geschrieben:
Fr 27. Okt 2023, 13:13
ebner33 hat geschrieben:
Fr 27. Okt 2023, 12:57
Skill Issue hat geschrieben:
Fr 27. Okt 2023, 11:55
gewo hat geschrieben:
Fr 27. Okt 2023, 01:04


Naeh
Der haendler eigentlich ned
Nachtraegliche aenderungen veraendern die urspruengliche kategorie nicht.

Was anderes waere es wenn die waffe ohne bzw getrennt vom schaft nach oesterreich reinkommen wuerde
Die Kategorie ändert sich ja nicht, es bleibt ja B.

Generell ist die Unterscheidung zw. Lang- und Kurzwaffen bei Halbautomaten nichts als bürokratischer Unsinn.
Mit der Ausnahme der Magazine.
Bei Kurzwaffe 20er Mag und bei Langwaffe 10er Mag.
Auch das ist bürokratischer Unsinn. In Zeiten, wo Magazine in einem Wohnzimmer selbst gebastelt werden können...
die frage nach welcher katergorie waffen einzustufen sind richtet sich nach dem gesetz, den verordnungen, erlaessen und hoechstgerichtsurteilen und nach den technischen gutachten falls vorhanden

und nicht nach der kriminellen energie die wer hat oder nicht

du kannst in deinem wohnzimmer auch crack verkaufen
noch wesentlich einfacher als verbotene waffen(teile)
es ist trotzdem ned erlaubt