Aber keine legale!!!forrrexxx hat geschrieben:es gibt auch grün-wähler, die eine knarre haben..
(SCNR)

Aber keine legale!!!forrrexxx hat geschrieben:es gibt auch grün-wähler, die eine knarre haben..
forrrexxx hat geschrieben:bitte hörts auf damit.. wir sind ned im Verband forum wo sich alle ins hoserl machen.. es gibt auch grün-wähler, die eine knarre haben..pointi2009 hat geschrieben:könn ma nur hoffen, dass das Wahlergebnis der Landtagswahlen in DE nicht Schule macht in AT
KGR84 hat geschrieben:
Schutz vor Fremden zugriff ist auf alle Fälle gegeben, sobald die Waffe in einem Tresor (oder auch Geldkassette) verschlossen ist.
hiRevierler hat geschrieben:Tja, wenn aber jemand die Geldkassette nimmt und mit ihr abhaut dann ists wieder Essig.KGR84 hat geschrieben:
Schutz vor Fremden zugriff ist auf alle Fälle gegeben, sobald die Waffe in einem Tresor (oder auch Geldkassette) verschlossen ist.
Die Geldkassette müsste auch irgendwie gesichert sein. IIRC
ich wohn auch erst seit 3 Jahren da, wo ich jetzt wohn - quasi zugereist - darf ich dann????Gladius V hat geschrieben:außer bei zugereisten, da sind illegale waffensammlungen ausdruck ihrer kultur.
Die Frage des DÜRFENS stellt sich bei bekanntermaßen ILLEGALEN Handlungen per se nichtArwen hat geschrieben:ich wohn auch erst seit 3 Jahren da, wo ich jetzt wohn - quasi zugereist - darf ich dann????Gladius V hat geschrieben:außer bei zugereisten, da sind illegale waffensammlungen ausdruck ihrer kultur.![]()
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gewo hat geschrieben: ...
hi
es steht eh klipp und klar im absatz (1) der durchfuehrungsverordnung:
"..(1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt..."
und "Aneignung" heisst mitnehmen
ned mehr und ned weniger
Dann ist die Waffe aber trotzdem gegen zugriff geschützt, da sie ja in der Kassette ist. Das heißt, wenn jemand die Kassette hat, wo die Waffe drinnen ist, hat es (das SubektRevierler hat geschrieben:KGR84 hat geschrieben:
Schutz vor Fremden zugriff ist auf alle Fälle gegeben, sobald die Waffe in einem Tresor (oder auch Geldkassette) verschlossen ist.
Tja, wenn aber jemand die Geldkassette nimmt und mit ihr abhaut dann ists wieder Essig.
Die Geldkassette müsste auch irgendwie gesichert sein. IIRC
hiKGR84 hat geschrieben: Punkt aus fertig.
Wenn jetzt jemand die Waffe haben will, muss er wieder widerrechtlich handeln und die Kassette knacken ... also ist sie vor fremden zugriff geschützt. Dass man das nie zu 100% gewähren kann ist doch wohl klar.
hiKGR84 hat geschrieben: Wie gesagt, mir wurde es so mit der Geldkassette gelehrt, und das in Wien. ...