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Re: Kat A Magazine Lagerung

Verfasst: So 8. Mär 2020, 15:27
von fast12
Ich bezog mich ausschließlich auf die konkrete Situation bei der Magazin Thematik.

Re: Kat A Magazine Lagerung

Verfasst: So 8. Mär 2020, 16:14
von rupi
winnfield hat geschrieben:
So 8. Mär 2020, 15:07
Hi Jungs und Mädels, eine blöde, aber berechtigte Frage:

Ab wann ist denn ein Magazin keines mehr und nur ein Plastikformteil?

* ohne follower
* ohne Feder
* ohne beidem

oder ist der leere Formteil immer ein Magazin?

Die leeren Plastikteile (Nichtmagazine) könnte man, so sie kein Magazin sind, offen herumliegen lassen oder sogar auch (vor der Meldung) überall anstecken.

Lg Chris
O-Ton auf den Schulungen:

"das muss erst ausjudiziert werden"

Re: Kat A Magazine Lagerung

Verfasst: So 8. Mär 2020, 22:47
von viejo
Yukon hat geschrieben:
So 8. Mär 2020, 15:24
Dass nichts besser wird, kann ich so nicht unterschreiben, auch wenn jetzt teilweise andere Kräfte am Ruder sind.
Hätten wir uns vor 2 Jahren träumen lassen, dass wir AK-Derivate, M1 Carbines, etc kaufen können?
..
Grundsätzlich bin ich bei Dir, jedoch haben wir jetzt eine schwarz/grüne statt schwarz/blaue Regierung.
D.h. es ist davon auszugehen, daß beim WaffG genau nichts besser wird und in Form von "Klarstellungen" und "Verordnungen" die Interpretation des Gesetzes verschärft wird.

Re: Kat A Magazine Lagerung

Verfasst: So 8. Mär 2020, 22:53
von viejo
Von Schützenkollegen habe ich bereits gehört, daß ihnen gesagt wurde sie müssen die Hi-Cap Z7 bzw. Z8 Magazine genauso wie die Waffen aufbewahren (Waffenschrank, Safe...). Leider, denn das raubt mir ziemlich viel Platz im Tresor.

Eine gewisse Logik hat es jedoch, denn nun gelten ja die Hi-Cap Magazine als Waffen und müssen schließlich über das Waffenregister verfolgt werden können.

Re: Kat A Magazine Lagerung

Verfasst: So 8. Mär 2020, 23:06
von Yukon
viejo hat geschrieben:
So 8. Mär 2020, 22:47
Yukon hat geschrieben:
So 8. Mär 2020, 15:24
Dass nichts besser wird, kann ich so nicht unterschreiben, auch wenn jetzt teilweise andere Kräfte am Ruder sind.
Hätten wir uns vor 2 Jahren träumen lassen, dass wir AK-Derivate, M1 Carbines, etc kaufen können?
..
Grundsätzlich bin ich bei Dir, jedoch haben wir jetzt eine schwarz/grüne statt schwarz/blaue Regierung.
D.h. es ist davon auszugehen, daß beim WaffG genau nichts besser wird und in Form von "Klarstellungen" und "Verordnungen" die Interpretation des Gesetzes verschärft wird.
Deswegen habe ich auch geschrieben "...auch wenn jetzt teilweise andere Kräfte am Ruder sind."

Ich glaube nicht, dass zur Zeit irgendeine Verschärfung, in welcher Form auch immer, in den Startlöchern steht, da dieses Thema momentan auf der Dringlichkeitsliste sehr sehr weit unten steht.
Und es ist absolut damit zu rechnen, dass jegliche Verschärfung, die den legalen Weiterbesitz von Altbestandsmagazinen verunmöglicht, dazu führt, dass die Altbestandsmeldungen gegen Null tendieren und der Weiterbesitz der Altbestandsmagazine illegal geschieht.
Ich denke nicht, dass sich irgendeine Partei damit rühmen möchte, erfolgreich einen Schwarzmarkt, vollständig außerhalb jeglicher staatlicher Kontrolle, geschaffen zu haben.
Und Verordnungen können nur Dinge/Sachverhalte präzisieren, sofern es eine Ermächtigung im Gesetz dafür gibt, aber nicht verschärfen oder verändern.

Re: Kat A Magazine Lagerung

Verfasst: Mo 9. Mär 2020, 13:57
von RcL
Persönlich glaube ich auch nicht, dass ein frisches WaffG, das Verschärfungen mit sich bringt, gleich nochmal abgeändert wird.

Aber die Grü der Teufel schläft ned