Seite 4 von 5

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Mi 8. Apr 2020, 11:07
von Nuss_95
Wulpe hat geschrieben:
Mi 8. Apr 2020, 11:04
Und dies gilt auch für unerlaubt besessene Waffen?

Dann wäre dies aber eine simple Möglichkeit, illegal besessene Waffen zu legalisieren. Habe unterm Bett des verstorbenen Onkels, der keine WBK hatte, 12 Kat. B-Waffen gefunden, bitte 12 Plätze auf meiner WBK, danke?
Naja, da gehts dann eher um Pistolen aus den Weltkriegen.

Oder glaubst du kriegst gestohlene Waffen oder Waffen mit abgefeilter Seriennummer eingetragen ... ?

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Mi 8. Apr 2020, 11:08
von Spiky
Wulpe hat geschrieben:
Mi 8. Apr 2020, 11:04
Und dies gilt auch für unerlaubt besessene Waffen?

Dann wäre dies aber eine simple Möglichkeit, illegal besessene Waffen zu legalisieren. Habe unterm Bett des verstorbenen Onkels, der keine WBK hatte, 12 Kat. B-Waffen gefunden, bitte 12 Plätze auf meiner WBK, danke?
Nachdem genau dieser Fall mich betrifft, kürz und bündig: ja

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Mi 8. Apr 2020, 11:34
von Promo
Der § 43 unterscheidet nicht zwischen legal und illegal. Insofern in Kurzform ja. Der Runderlass des BMI führt ergänzend zur Frage "Verfällt eine illegale Waffe bei Erbschaft?" aus:
Schusswaffen der Kat. B, Kriegsmaterial oder verbotene Waffen gehen nur dann in das Eigentum des Bundes über, wenn diese im Erbfall keinen Berechtigten auszufolgen sind. In diesem Fall steht dem Erben soweit der Erblasser zum Besitz befugt war eine angemessene Entschädigung zu, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Einantwortung beantragt wird.
Dies ist lediglich ein Auszug - bitte unbedingt vollen Textumfang lesen der auch ausführt, wie die Vorgehensweise bei illegal besessenen Kat.B Waffen ist (Anzeige an StaA, etc.). Habe ich aus dem aktuellen Buch zum WaffG von Grosinger/Siegert/Szymanski zitiert. Hervorhebung im Zitat durch mich.

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Fr 16. Jul 2021, 08:21
von Most_viertler
Ich hänge mich hier Mal mit einer Frage an:

Ein Freund (ohne WBK oder Jagdkarte), dessen Vater (Jäger) verstorben ist, hat seine Jagdwaffen geerbt.
Diese muss er nun laut BH registrieren lassen (dürfte der Vater scheinbar noch nicht gemacht haben).

Wie ist hier der Ablauf?
Geht das nur beim Waffenhändler oder ist das auch online möglich?

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Fr 16. Jul 2021, 15:35
von Joewood
Most_viertler hat geschrieben:
Fr 16. Jul 2021, 08:21
Ich hänge mich hier Mal mit einer Frage an:

Ein Freund (ohne WBK oder Jagdkarte), dessen Vater (Jäger) verstorben ist, hat seine Jagdwaffen geerbt.
Diese muss er nun laut BH registrieren lassen (dürfte der Vater scheinbar noch nicht gemacht haben).

Wie ist hier der Ablauf?
Geht das nur beim Waffenhändler oder ist das auch online möglich?
Kurz und bündig: Waffenhändler

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Fr 16. Jul 2021, 15:40
von gewo
Most_viertler hat geschrieben:
Fr 16. Jul 2021, 08:21
Ich hänge mich hier Mal mit einer Frage an:

Ein Freund (ohne WBK oder Jagdkarte), dessen Vater (Jäger) verstorben ist, hat seine Jagdwaffen geerbt.
Diese muss er nun laut BH registrieren lassen (dürfte der Vater scheinbar noch nicht gemacht haben).

Wie ist hier der Ablauf?
Geht das nur beim Waffenhändler oder ist das auch online möglich?
Nur beim waffenhändler

Zb bei uns um € 11,- pro meldung
Geht auch per email

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Fr 16. Jul 2021, 20:12
von Most_viertler
Alles klar! Danke für die schnelle Antwort, werd es weiterleiten!

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Sa 17. Jul 2021, 08:41
von Hirschberg
gewo hat geschrieben:
Fr 16. Jul 2021, 15:40
Nur beim waffenhändler

Zb bei uns um € 11,- pro meldung
Geht auch per email
Was ist für eine Meldung per E-Mail erforderlich?

Ich denke da an C-Waffen die teilweise schon jahrzehntelang im Besitz sind und für die es keine Kaufbelege etc. gibt!

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Sa 17. Jul 2021, 11:23
von Incite
Hirschberg hat geschrieben:
Sa 17. Jul 2021, 08:41


Was ist für eine Meldung per E-Mail erforderlich?

Ich denke da an C-Waffen die teilweise schon jahrzehntelang im Besitz sind und für die es keine Kaufbelege etc. gibt!
Wenn die C Waffen (Repetierer) die nicht im ZWR sind dann geht das glaube ich nur mehr über die Behörde.

Für Flinten war der Stichtag 14.12.2019 und melden geht noch bis Mitte Dezember (13.12.2021) :think:

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Mo 19. Jul 2021, 15:16
von Promo
Hirschberg hat geschrieben:
Sa 17. Jul 2021, 08:41
Was ist für eine Meldung per E-Mail erforderlich?

Ich denke da an C-Waffen die teilweise schon jahrzehntelang im Besitz sind und für die es keine Kaufbelege etc. gibt!
Kaufdatum, Hersteller, Modell, Kaliber, Seriennummer sowie Begründung für den Besitz. Ad Kaufdatum: der Händler kann eh ned überprüfen, ob das Datum stimmt. Wenn du ihm daher den 01.01.2000 nennst (und du zu diesem Zeitpunkt schon volljährig warst), dann wird er diesen Tag übernehmen. Auch das System fragt hier nicht nach.
Incite hat geschrieben:
Sa 17. Jul 2021, 11:23
Wenn die C Waffen (Repetierer) die nicht im ZWR sind dann geht das glaube ich nur mehr über die Behörde.

Für Flinten war der Stichtag 14.12.2019 und melden geht noch bis Mitte Dezember (13.12.2021) :think:
Das ist inkorrekt, ein Händler kann jederzeit auch nachträglich registrieren. Es gibt die Amnestiebestimmung des § 53 Abs. 3 (Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.). Wenn du daher zum Händler gehst und bei diesem die ZWR Registrierung mit einem Erwerbdatum vor dem 14.12.2019 angibst, dann kann dieser die ZWR Registrierung ohne erweiterte Herkunftsangabe durchführen, ohne dass du dich dabei strafbar machst. Wenn du hierbei einen Erwerb nach dem 13.12.2019 angibst, dann muss eine erweiterte Herkunft erfasst werden.

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Mi 21. Jul 2021, 13:51
von elchupanibre
Hallo zusammen,
ich hänge mich bitte auch mit einer Frage an, bin in einer ähnlichen Situation wie oben beschrieben.

Großvater (Jäger) ist verstorben, ich erbe in Kürze 5 Langwaffen (allesamt Typ C) und eine Steyr Pistole.
Ob die Waffen allesamt im ZWR eingetragen sind, weiß ich noch nicht. Wenn nicht lasse ich das über den Händler nachtragen. Meine WBK ist aktuell noch leer.

Meine Fragen:
1. Wie funktioniert die Übertragung der Steyr Pistole auf mich? Ebenfalls damit zum Händler und der regelt alles weitere?
2. Sollte ich nicht die Zeit bis zum Antritt des Erbes nutzen und meine beiden leeren WBK-Plätze belegen, damit ich durch das Erbe gleich einen dritten Platz erhalte? Oder durchschaut die BH solch kurzfristige Aktionen und legt sich ggf. in irgendeiner Form quer?

Dankeschön!

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Mi 21. Jul 2021, 14:32
von gewo
elchupanibre hat geschrieben:
Mi 21. Jul 2021, 13:51
Hallo zusammen,
ich hänge mich bitte auch mit einer Frage an, bin in einer ähnlichen Situation wie oben beschrieben.

Großvater (Jäger) ist verstorben, ich erbe in Kürze 5 Langwaffen (allesamt Typ C) und eine Steyr Pistole.
Ob die Waffen allesamt im ZWR eingetragen sind, weiß ich noch nicht. Wenn nicht lasse ich das über den Händler nachtragen. Meine WBK ist aktuell noch leer.

Meine Fragen:
1. Wie funktioniert die Übertragung der Steyr Pistole auf mich? Ebenfalls damit zum Händler und der regelt alles weitere?
2. Sollte ich nicht die Zeit bis zum Antritt des Erbes nutzen und meine beiden leeren WBK-Plätze belegen, damit ich durch das Erbe gleich einen dritten Platz erhalte? Oder durchschaut die BH solch kurzfristige Aktionen und legt sich ggf. in irgendeiner Form quer?

Dankeschön!
kat B geht nur ueber die behoerde

die ueberlegung mit platzhalterwaffen ist gut
aber nimmer ganz so wichtig wenn du eh zwei plaetze hast
weil fuenf jahre nach der erstausstellung bekommst du eh auf 5 erweitert auf antrag
egal ob du jetzt dann 2 oder 3 waffen hast

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Mi 21. Jul 2021, 15:41
von elchupanibre
gewo hat geschrieben:
Mi 21. Jul 2021, 14:32
kat B geht nur ueber die behoerde

die ueberlegung mit platzhalterwaffen ist gut
aber nimmer ganz so wichtig wenn du eh zwei plaetze hast
weil fuenf jahre nach der erstausstellung bekommst du eh auf 5 erweitert auf antrag
egal ob du jetzt dann 2 oder 3 waffen hast
ah, danke! ;)

nicht mehr ganz so wichtig stimmt zwar, aber ich möchte für die geerbte waffe eigentlich keinen platz einbüßen.
d.h. das sollte kein problem sein, wenn ich jetzt noch kurzfristig zwei andere kaufe und dann erst das erbe antrete? und erweitert wird in 5 jahren dann AUF 5 und nicht UM 3 auf 6?

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Sa 24. Jul 2021, 13:49
von gewo
elchupanibre hat geschrieben:
Mi 21. Jul 2021, 15:41
gewo hat geschrieben:
Mi 21. Jul 2021, 14:32
kat B geht nur ueber die behoerde

die ueberlegung mit platzhalterwaffen ist gut
aber nimmer ganz so wichtig wenn du eh zwei plaetze hast
weil fuenf jahre nach der erstausstellung bekommst du eh auf 5 erweitert auf antrag
egal ob du jetzt dann 2 oder 3 waffen hast
ah, danke! ;)

nicht mehr ganz so wichtig stimmt zwar, aber ich möchte für die geerbte waffe eigentlich keinen platz einbüßen.
d.h. das sollte kein problem sein, wenn ich jetzt noch kurzfristig zwei andere kaufe und dann erst das erbe antrete? und erweitert wird in 5 jahren dann AUF 5 und nicht UM 3 auf 6?
Erster erweiterungssprung ist immer auf FÜNF.
Egal ob du eine, zwei oder drei plätze vorher hattest.

Re: Frage zum Erben von Waffen

Verfasst: Do 28. Jul 2022, 14:21
von Flying Dog
Gibt es ev. neue/weitere Erkenntnisse hinsichtlich der hier angesprochenen Thematik Verlust der Verlässlichkeit bei zb Schlaganfall (selbst nicht mehr rechtsfähig) --> was tun um die Enteignung zu verhindern?