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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: Do 7. Jan 2021, 12:04
von gewo
Grumbach hat geschrieben:
Mi 6. Jan 2021, 20:53
Käufer kommt zu mir heim (FFP2 usw.)
wie soll der legal in deine wohnung kommen?
mit welcher ausnahme der ausgangsbeschraenkungen?

Lockdown bis 14. Jänner 2021 (geplant bis 24. Jänner 2021)
Es gelten folgende Regeln:
Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr:
Wichtige Ausnahmen:
Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Erfüllung familiärer Verpflichtungen
Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
Physische und psychische Erholung (z. B. Individualsport, Spaziergänge)
Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine
Handel und Dienstleistungen:
Weiterhin zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet bleiben Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Post etc.
Click & Collect ist in allen Geschäften möglich, Abholung zwischen 6 und 19 Uhr
Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, sind geschlossen.
Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben dürfen weiterhin aufgesucht werden (z. B. Banken, KFZ- und Fahrrad -Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Schneidereien etc.)
Sport:
Outdoor-Sportstätten dürfen betreten werden (z. B. Eislaufplatz, Loipen), Abstand von mindestens 1 Meter, 10 m2-Regel.
Seilbahnen sind geöffnet, Mindestvorgaben durch Bund: Abstand von mindestens 1 Meter z. B. beim Anstellen, FFP2 -Masken ab 14 Jahren (ab 6 Jahren MNS) und 50%ige Auslastung in Gondeln und auf abdeckbaren Sesseln, MNS -Pflicht in Freiluftbereichen von Seil- und Zahnradbahnen; weitere regionale Maßnahmen möglich .
Gastronomie und Beherbergung:
Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6 bis 19 Uhr anbieten. Lieferservice ist 24 /7 möglich.
Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen).
Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden.
Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.
Kultur: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive sind geschlossen.
Freizeit: Tierparks, Zoos und botanische Gärten sind geschlossen.

quelle:
https://www.sozialministerium.at/Inform ... ahmen.html

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: Do 7. Jan 2021, 13:09
von Grumbach
gewo hat geschrieben:
Do 7. Jan 2021, 12:04


wie soll der legal in deine wohnung kommen?
mit welcher ausnahme der ausgangsbeschraenkungen?
Ja, die zitierten Ausnahmen sind mir schon bewusst. Mir ging es darum, ob "ich wegen etwas beanstandet werden kann, da ich ja die Wohnung nicht verlasse. Wie der Käufer das argumentiert, ist für mich hier weniger relevant (er hat als Polizist unter Umständen etwa einen Bedarf, da er die Waffe führt, oder was auch immer).

Ich hätte grundsätzlich kein Problem, noch bis zum 24.01. zu warten. Ich wollte hier aber gerne Klarheit haben, was für mich, als Verkäufer, der zu Hause ist gilt. Zudem hab' ich auch schon einige Bedenken, dass unseren Spezialisten bis dahin wieder was Neues einfällt, und die "Maßnahmen" nach dem 24. verlängert werden...

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: Do 7. Jan 2021, 14:56
von MikeD
Wenn Click & Collect für Güter die nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zählen (Bücher, Handtaschen, etc.) bei Firmen erlaubt ist, müsste dies ja auch für Privatpersonen erlaubt sein (Gleichheitsgrundsatz) !? Was spricht also dagegen ein solches Geschäft an der Haus-/Wohnungstüre (natürlich mit Maske und Abstand) abzuwickeln ?

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: Do 7. Jan 2021, 18:48
von gewo
MikeD hat geschrieben:
Do 7. Jan 2021, 14:56
Wenn Click & Collect für Güter die nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zählen (Bücher, Handtaschen, etc.) bei Firmen erlaubt ist, müsste dies ja auch für Privatpersonen erlaubt sein (Gleichheitsgrundsatz) !? Was spricht also dagegen ein solches Geschäft an der Haus-/Wohnungstüre (natürlich mit Maske und Abstand) abzuwickeln ?
der "status" von click&collect ist meiner meinung nach aeusserst unklar

nach den worten der verordnung waere den betrieben zwar die warenausfolgung am tuerl erlaubt, den kunden jedoch nicht die aufsuchung der betriebe ...

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: Do 7. Jan 2021, 19:22
von combatmiles
Wieder ein Klassiker dann für den VfGH...

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: Do 7. Jan 2021, 21:35
von Davomon1979
gewo hat geschrieben:
Do 7. Jan 2021, 18:48
MikeD hat geschrieben:
Do 7. Jan 2021, 14:56
Wenn Click & Collect für Güter die nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zählen (Bücher, Handtaschen, etc.) bei Firmen erlaubt ist, müsste dies ja auch für Privatpersonen erlaubt sein (Gleichheitsgrundsatz) !? Was spricht also dagegen ein solches Geschäft an der Haus-/Wohnungstüre (natürlich mit Maske und Abstand) abzuwickeln ?
der "status" von click&collect ist meiner meinung nach aeusserst unklar

nach den worten der verordnung waere den betrieben zwar die warenausfolgung am tuerl erlaubt, den kunden jedoch nicht die aufsuchung der betriebe ...
Da ist die Verordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20011413

Dabei interressant:

Ausgangsregelung
§ 1. (1) Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung sind das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs nur zu folgenden Zwecken zulässig:

...
8. zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten oder des zulässigen Erwerbs vorbestellter Waren gemäß den §§ 5, 7 und 8, bestimmten Orten gemäß den §§ 9, 10 und 11 sowie Einrichtungen gemäß § 15 Abs. 1 Z 1 und 2,

Man darf also für Click & Collect aus der eigenen Wohnung zur Abholung bestimmter Waren von einer Betriebsstätte.

Sowie:
Kundenbereiche
§ 5. (1) Das Betreten und Befahren des Kundenbereichs von
1. Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren,
2. Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen,
3. Freizeiteinrichtungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Freizeiteinrichtungen oder
4. Kultureinrichtungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Kultureinrichtungen
ist untersagt. Z 1 und 2 gelten nicht zum Zweck zumindest zweiseitig unternehmensbezogener Geschäfte. Z 1 gilt nicht für die Abholung vorbestellter Waren, wobei dabei geschlossene Räume der Betriebsstätte nicht betreten werden dürfen und gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist.


Nach dem Wortlaut der Vorordnung gibts bei Privaten keine Abholung.

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: Do 7. Jan 2021, 22:07
von Incite
Davomon1979 hat geschrieben:
Do 7. Jan 2021, 21:35


Nach dem Wortlaut der Vorordnung gibts bei Privaten keine Abholung.
Deshalb hat mir dann wohl auch meine BH gesagt, dass es privat für den An- und Verkauf von Waffen keine Ausnahme gibt. Hab jetzt mein Inserat mal gelöscht und werde nach dem Lockdown wieder inserieren.

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 22:35
von Christoph_WAT
Ich würde jetzt Mal das ganze unter Abwehr der Gefahr für Leib und Leben sehen, also rechtlich müsste es durchgehen, da ich beim ausstellen und auch beim verlängern der WBK Selbstverteidigung und Sportschiessen angegeben habe....

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: So 17. Jan 2021, 09:50
von gewo
Christoph_WAT hat geschrieben:
Sa 16. Jan 2021, 22:35
Ich würde jetzt Mal das ganze unter Abwehr der Gefahr für Leib und Leben sehen, also rechtlich müsste es durchgehen, da ich beim ausstellen und auch beim verlängern der WBK Selbstverteidigung und Sportschiessen angegeben habe....
noe
der begriff „unmittelbar“ ist sehr eindeutig definiert

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: So 17. Jan 2021, 10:08
von Maddin
MikeD hat geschrieben:
Do 7. Jan 2021, 14:56
Wenn Click & Collect für Güter die nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zählen (Bücher, Handtaschen, etc.) bei Firmen erlaubt ist, müsste dies ja auch für Privatpersonen erlaubt sein (Gleichheitsgrundsatz) !? Was spricht also dagegen ein solches Geschäft an der Haus-/Wohnungstüre (natürlich mit Maske und Abstand) abzuwickeln ?
Waffen und Munition werden bei den meisten Händlern ganz normal über Click und Collect verkauft. Scheint niemanden zu jucken...

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: So 17. Jan 2021, 10:20
von gewo
Maddin hat geschrieben:
So 17. Jan 2021, 10:08
MikeD hat geschrieben:
Do 7. Jan 2021, 14:56
Wenn Click & Collect für Güter die nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zählen (Bücher, Handtaschen, etc.) bei Firmen erlaubt ist, müsste dies ja auch für Privatpersonen erlaubt sein (Gleichheitsgrundsatz) !? Was spricht also dagegen ein solches Geschäft an der Haus-/Wohnungstüre (natürlich mit Maske und Abstand) abzuwickeln ?
Waffen und Munition werden bei den meisten Händlern ganz normal über Click und Collect verkauft. Scheint niemanden zu jucken...
warum auch nicht
ist ja so vorgesehen

gleichheitsgebot ist unsinn
es gibt keine gleichheit zwischen privaten und gewerblichen abläufen

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: So 17. Jan 2021, 10:26
von Boington
Maddin hat geschrieben:
So 17. Jan 2021, 10:08
Waffen und Munition werden bei den meisten Händlern ganz normal über Click und Collect verkauft. Scheint niemanden zu jucken...
Was echt?
Ich dachte der Waffenhandel wäre geschlossen.

Wie läuft das ab?
Beim Händler anrufen, sagen das man z.B eine Glock 17 Gen5 haben will und dann im Laden ganz normal abholen?

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: So 17. Jan 2021, 10:34
von gewo
Boington hat geschrieben:
So 17. Jan 2021, 10:26
Maddin hat geschrieben:
So 17. Jan 2021, 10:08
Waffen und Munition werden bei den meisten Händlern ganz normal über Click und Collect verkauft. Scheint niemanden zu jucken...
Was echt?
Ich dachte der Waffenhandel wäre geschlossen.

Wie läuft das ab?
Beim Händler anrufen, sagen das man z.B eine Glock 17 Gen5 haben will und dann im Laden ganz normal abholen?
fast genau so

es haben zwar offenbar die meisten haendler geschlossen
aber sie muessten nicht geschlossen haben

warum
keine ahnung

seit 1.1.2021 werden allerdings allfaellig erzielte umsaetze im lockdown von den staatlichen entschaedigungszahlungen abgezogen
es gibt also keinen umsatzersatz mehr ( der sich am umsatz des vorjahres orientiert) sondern nur mehr einen verlustersatz ...
jeden euro den ich umsatz mache krieg ich weniger entschaedigungen
stoert mich aber ned
da ich sehr niedrige fixkosten haben bin ich schon mit wenigen tausend euro umsatz in der woche im plus ...
das mag bei den haendlern mit den glaspalaesten anders aussehen...

siehe auch hier:
viewtopic.php?f=49&t=51589&p=829947#p827312

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: So 17. Jan 2021, 12:01
von Maddin
Boington hat geschrieben:
So 17. Jan 2021, 10:26
Maddin hat geschrieben:
So 17. Jan 2021, 10:08
Waffen und Munition werden bei den meisten Händlern ganz normal über Click und Collect verkauft. Scheint niemanden zu jucken...
Was echt?
Ich dachte der Waffenhandel wäre geschlossen.
Das war im 2. Lockdown. Seit dem 3. Lockdown gibts Click und Collect.

Man verliert halt leicht den Überblick...

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 10:49
von Philipp1
Halli hallo!

Wie sieht das jetzt mit der neuen alten 4. Covid-Verordnung (ab 8.2.2021) betreffend privatem Überlassen und Erwerb aus - abgesehen vom Postversand? Theoretisch dürfen sich ja jetzt auch 2 Haushalte ja wieder treffen.

lg
Philipp