Naja, nicht jeder Schießstand ist behördlich genehmigt

Und das Wechselsystem passt eh nicht, weil ein paar Dinge inkompatibel sind.MikeD hat geschrieben: ↑Sa 20. Mär 2021, 12:38Die Frage ist wohl eher, darf man dann große AR15 Magazine (.223) für´s Wechselsystem nachkaufen oder nicht.
Prinzipiell müsste es gehen, wenn Beide (Waffe und Wechselsystem) als Kat A eingetragen sind.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein AR15 Wechselsystem auf einen AR10 Lower (.308) passt.
ABER weiß das der Sachbearbeiter? Und muss es zwingend passen, um das Wechselsystem auf den Kat A Platz zu melden anstatt auf den Kat B?
Genau - Weil dann könnt ich ein AR15 Wechselsystem kaufen (Lower ist ja eh ned meldepflichtig) und mir dann Highcaps dazu besorgen anstatt mit 10er Mags arbeiten zu müssen oder mit Mag-Kopplern.
Lg m