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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Sa 20. Mär 2021, 13:00
von deni
Woyzeck hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 11:41
deni hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 21:24
Ich bin mal so frech und spring quer rein... ich hab ein AR10 mit Highcap und Altbestand gemeldet. Kann ich ein AR15 Wechselsystem auf der Kat A Platz als Zubehör melden und dann Highcaps nutzen?
Auf einem behördlich genehmigten Schießstand schon. Und wo sollte man sonst damit schießen wollen ? Ob daheim im Tresor ein 10er oder ein 30er angesteckt werden kann, ist doch recht egal.
Naja, nicht jeder Schießstand ist behördlich genehmigt ;)
MikeD hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 12:38
deni hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 21:24
Ich bin mal so frech und spring quer rein... ich hab ein AR10 mit Highcap und Altbestand gemeldet. Kann ich ein AR15 Wechselsystem auf der Kat A Platz als Zubehör melden und dann Highcaps nutzen?

Danke & lg m
Die Frage ist wohl eher, darf man dann große AR15 Magazine (.223) für´s Wechselsystem nachkaufen oder nicht.
Prinzipiell müsste es gehen, wenn Beide (Waffe und Wechselsystem) als Kat A eingetragen sind.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein AR15 Wechselsystem auf einen AR10 Lower (.308) passt.
Und das Wechselsystem passt eh nicht, weil ein paar Dinge inkompatibel sind.

ABER weiß das der Sachbearbeiter? Und muss es zwingend passen, um das Wechselsystem auf den Kat A Platz zu melden anstatt auf den Kat B?

Genau - Weil dann könnt ich ein AR15 Wechselsystem kaufen (Lower ist ja eh ned meldepflichtig) und mir dann Highcaps dazu besorgen anstatt mit 10er Mags arbeiten zu müssen oder mit Mag-Kopplern.

Lg m

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Sa 20. Mär 2021, 14:03
von bino71
mirakulixs hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 20:42
Hallo,
ich hab mir heut ne gebrauchte Pistole gekauft mit 3 Stk 21er Mags.
1)Soweit ich es verstanden habe, muss ich es auf der BH melden - richtig? Is das kostenfrei?
2)Aber wie schauts aus wenn ich die Pistole weiterverkaufe?
3)Kann bzw darf ich mir ein zusätzliches 32er Mag kaufen?
MfG
Das hängt aber nun davon ab, welche WBK Du hast.
Hast keinen Altbestand Eintrag, hast Dir was Illegales gekauft und wenn Du damit zur BH meldest gehst, bekommst wahrscheinlich eine Anzeige und mußt die Magazine vernichten oder werden Dir abgenommen.
Hast eine neue WBK mit Altbestand-Eintrag (also 17/1/7) und Platz frei, ganz normal bei der BH melden.

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Sa 20. Mär 2021, 18:20
von gewo
mirakulixs hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 20:42
Hallo,
ich hab mir heut ne gebrauchte Pistole gekauft mit 3 Stk 21er Mags.
1)Soweit ich es verstanden habe, muss ich es auf der BH melden - richtig? Is das kostenfrei?
2)Aber wie schauts aus wenn ich die Pistole weiterverkaufe?
3)Kann bzw darf ich mir ein zusätzliches 32er Mag kaufen?
MfG
Servus

Die frage ist aufgrund welcher berechtigung die verbotenen Kat A magazine erwerben konntest?

Hadt du eine WBK mit ausnahmegenehmigung nach 17/1/7 oder nach 17/1/9 ?

Bei 17/1/7 hast du ja keine stueckzahlbegrenzung aber der typ des magazins muss in deine Kat A waffe passen.

Bei 17/1/9 musst du darauf achten deine stueckzahl nicht zu ueberschreiten

Du hast jedenfalls 6 wochen zeit fuer die meldung an deine behoerde

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Sa 20. Mär 2021, 21:13
von MikeD
gewo hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 21:49
TrkA hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 18:05
Gewo - kann es sein, dass die 2x Zubehör Regelung für Kat. A auch von Behörde zu Behörde anders geregelt wird? E.g. in Wien kein Problem (Aussage meines Händlers und Sacherbearbeiters) und z.B. in NÖ wie oben von Matt_anders eben mal wieder anders ausgelegt wird?
Ja natuerlich

Das waffengesetz wird regional unterschiedlich angewendet obwohl es ein bundesgesetz ist

Das BMi ist offenbar in vielen bereichen nicht willens seine gesamtverantwortung im zuge der mittelbaren bundesverwaltung durchzusetzen

Bekannre beispiele dafuer sind div BHs in nieder- und oberoesterreich ....
Das BMI hat zwar eine Regelung erlassen (Runderlass), viele Behörden kennen sie aber nicht bzw. richten sich nicht danach :(
Aus dem Runderlass (zu §17 Abs. 3):
...
Für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen der Kategorie A gelten die Regelungen des § 23 Abs. 3. Dies bedeutet, dass beispielshaft der Inhaber einer Waffenbesitzkarte für 2 Schusswaffen gem. § 17 Abs. 1 Z 7 WaffG und für 2 Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG zusätzlich 4 wesentliche Teile für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 WaffG und 4 wesentliche Teile für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG erwerben und besitzen darf. Der Erwerb dieser wesentlichen Teile ist jedenfalls der Behörde zu melden.
...
Sagt eigentlich ganz klar, für jeden Kat A Platz gibt es 2 Kat A Zubehörplätze (getrennt nach §17/1/7 bzw. §17/1/8).

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Sa 20. Mär 2021, 21:33
von gewo
MikeD hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 21:13
gewo hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 21:49
TrkA hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 18:05
Gewo - kann es sein, dass die 2x Zubehör Regelung für Kat. A auch von Behörde zu Behörde anders geregelt wird? E.g. in Wien kein Problem (Aussage meines Händlers und Sacherbearbeiters) und z.B. in NÖ wie oben von Matt_anders eben mal wieder anders ausgelegt wird?
Ja natuerlich

Das waffengesetz wird regional unterschiedlich angewendet obwohl es ein bundesgesetz ist

Das BMi ist offenbar in vielen bereichen nicht willens seine gesamtverantwortung im zuge der mittelbaren bundesverwaltung durchzusetzen

Bekannre beispiele dafuer sind div BHs in nieder- und oberoesterreich ....
Das BMI hat zwar eine Regelung erlassen (Runderlass), viele Behörden kennen sie aber nicht bzw. richten sich nicht danach :(
Aus dem Runderlass (zu §17 Abs. 3):
...
Für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen der Kategorie A gelten die Regelungen des § 23 Abs. 3. Dies bedeutet, dass beispielshaft der Inhaber einer Waffenbesitzkarte für 2 Schusswaffen gem. § 17 Abs. 1 Z 7 WaffG und für 2 Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG zusätzlich 4 wesentliche Teile für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 WaffG und 4 wesentliche Teile für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG erwerben und besitzen darf. Der Erwerb dieser wesentlichen Teile ist jedenfalls der Behörde zu melden.
...
Sagt eigentlich ganz klar, für jeden Kat A Platz gibt es 2 Kat A Zubehörplätze (getrennt nach §17/1/7 bzw. §17/1/8).
Ja

War allgemein gemeint
Nicht nur auf das magazin thema

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Sa 20. Mär 2021, 21:35
von deni
D.h. ich kann für meinen 17/1/8 Platz ein Wechselsystem kaufen und dazu Highcaps?

Lg m

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Sa 20. Mär 2021, 21:38
von gewo
deni hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 21:35
D.h. ich kann für meinen 17/1/8 Platz ein Wechselsystem kaufen und dazu Highcaps?

Lg m
Laut dem runderlass des BMI ja

Hilft dir aber vorerst mal nix wenn irgendein vertragsbediensteter oder C beamter in deiner behoerde das anders sieht

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Sa 20. Mär 2021, 21:42
von mastercrash
Alles andere wäre auch sinnbefreit und gleichheitswidrig bzw. alternativ ein Eingriff in die Eigentumsgarantie.

Angenommen jemand hat eine WBK mit 5 Kat B Plätzen und damit auch die Berechtigung für 10 wesentliche Bestandteile.
Macht er nun die Meldung von Altbestand mit dem Ziel dadurch sein rechtmäßig erworbenes Eigentum behalten zu dürfen von zB 2 x § 17 / 1 / 7 würde die Person mit der Meldung auch gleichzeitig das gesetzlich zuerkannte und bereits erteilte Recht für 4 wesentliche Bestandteile verlieren.

Das ist ja fast so, als würde der Staat sagen, du hast einen Führerschein der Klassen B und C aber wenn du auf die Klasse C nicht „freiwillig“ verzichtest enteigne ich dir mit 14.12. dein Auto.

Gegen jene Behörden die das so handhaben müsste man wirklich vor den VwGH ziehen, allein um ihnen die Grenzen aufzuzeigen.

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Sa 20. Mär 2021, 21:59
von deni
gewo hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 21:38
deni hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 21:35
D.h. ich kann für meinen 17/1/8 Platz ein Wechselsystem kaufen und dazu Highcaps?

Lg m
Laut dem runderlass des BMI ja

Hilft dir aber vorerst mal nix wenn irgendein vertragsbediensteter oder C beamter in deiner behoerde das anders sieht
Danke, gewo - somit frag ich mal nett und höflich bei meiner Sachbearbeiterin an ;)

Lg m

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Sa 20. Mär 2021, 22:01
von gewo
deni hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 21:59
gewo hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 21:38
deni hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 21:35
D.h. ich kann für meinen 17/1/8 Platz ein Wechselsystem kaufen und dazu Highcaps?

Lg m
Laut dem runderlass des BMI ja

Hilft dir aber vorerst mal nix wenn irgendein vertragsbediensteter oder C beamter in deiner behoerde das anders sieht
Danke, gewo - somit frag ich mal nett und höflich bei meiner Sachbearbeiterin an ;)

Lg m
Nimm dir den ausdruck aus dem runderlass mit den der mikeD gepostet hat ...

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Sa 20. Mär 2021, 23:00
von MikeD
deni hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 21:59
gewo hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 21:38
deni hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 21:35
D.h. ich kann für meinen 17/1/8 Platz ein Wechselsystem kaufen und dazu Highcaps?

Lg m
Laut dem runderlass des BMI ja

Hilft dir aber vorerst mal nix wenn irgendein vertragsbediensteter oder C beamter in deiner behoerde das anders sieht
Danke, gewo - somit frag ich mal nett und höflich bei meiner Sachbearbeiterin an ;)

Lg m
Den Runderlass findest Du (wie im Forum bereits mehrfach gepostet) unter: https://www.kirschner-recht.at/website/ ... is-§-1.pdf
Der von mir gepostete Absatz steht auf Seite 39 (ganz oben).
Im Praxiskommentar zum Waffengesetz von proLIBRIS.at steht er auf S.124, von Juridika (Waffenrecht) auf S.127.

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: So 21. Mär 2021, 08:49
von deni
Danke :clap:

Muss eh wegen Erweiterung vorbei :at1:

Lg m

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 17:33
von deni
Hallo zusammen!

Kurzes Update von meiner Seite - ich hatte ein paar mal mit meiner Sachbearbeiterin (Vlbg) hin und her geschrieben und nachdem dann doch noch ein paar Fragen waren, auch entsprechend heute NM telefoniert.

Es ist wie erwähnt/vermutet - 2 Zubehörsplätze auch für die Kat. A, welcher zur Waffe "passen" müssen. Es geht also nicht, dass ich jetzt ein KW Upper zu meiner §17/1/8 dazu melde (bzw. mein Händler des Vertrauens). Er sollte das aber überprüfen (?)

Ich bin zwar der erste Fall, der mit sowas daher kommt, sprich sie hatte das bisher auch noch nicht, aber sie ist schon auch der Meinung, dass ich zu meinem AR10 zB. einen AUG Upper (oder halt jegliches LW-Wechselsystem) kaufen kann und damit dann auch passende Highcaps verwenden.

Allerdings kleiner Wermutstropfen :( ich würde gerne über die Grenze (D) auf den 100m Indoor Schießstand gehen, aber Kat. A sind in Schland wohl ein "heißes" Thema. Drum würden sich viele Sportschützen nicht auf Altbestand berufen, sondern nur die Mags einzeln melden.

lg m

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 17:36
von Wilhelmshoehe
deni hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 17:33
Allerdings kleiner Wermutstropfen :( ich würde gerne über die Grenze (D) auf den 100m Indoor Schießstand gehen, aber Kat. A sind in Schland wohl ein "heißes" Thema. Drum würden sich viele Sportschützen nicht auf Altbestand berufen, sondern nur die Mags einzeln melden.
Wieso? Einleuchtender Grund für eine Erweiterung der Kat B Plätze! ;)

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 18:40
von MikeD
deni hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 17:33
Es ist wie erwähnt/vermutet - 2 Zubehörsplätze auch für die Kat. A, welcher zur Waffe "passen" müssen. Es geht also nicht, dass ich jetzt ein KW Upper zu meiner §17/1/8 dazu melde (bzw. mein Händler des Vertrauens). Er sollte das aber überprüfen (?)
Also ein Händler sollte eigentlich so viel Wissen haben, dass er ein KW Wechselsystem nicht als LW Zubehör einträgt.
deni hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 17:33
Ich bin zwar der erste Fall, der mit sowas daher kommt, sprich sie hatte das bisher auch noch nicht, aber sie ist schon auch der Meinung, dass ich zu meinem AR10 zB. einen AUG Upper (oder halt jegliches LW-Wechselsystem) kaufen kann und damit dann auch passende Highcaps verwenden.
Was willst Du mit z.B. einem (AUG) AR15 Upper auf einem AR10 ?
Das würde doch nur dann Sinn machen, wenn Du ein AR15 besitzt und mit diesem Wechselsystem als Kat A Zubehör große Magazine dafür kaufen möchtest.

Meiner Meinung nach unnötig, da der §17/1/8 Platz auf der WBK sowieso für "solche" Waffen (Langwaffen mit großem Magazin) und nicht nur für die (als Kat A) eingetragene Waffe gilt (Erläuterung zum §58 Abs. 13). Somit kannst Du grundsätzlich auch für´s AR15 große Magazine kaufen (wie sollte der Händler auch kontrollieren, ob das Magazin zu deiner eingetragenen §17/1/8 Waffe passt?).

Die einzige Einschränkung sehe ich dabei, dass man nur Magazine für konkret besessene Waffen kaufen darf (Runderlass zu §17 Abs. 3). Ist aber nur meine Auslegung des Gesetzes bzw. des Erlasses !