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Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 21:10
von Alaskan454
gewo hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 20:51


die rechtsansicht der WKO dass click&collect trotz des versandhandelsverbotes ( geschaeftsausuebung nur am betriebsstandort erlaubt) auch der waffenhandelsbranche erlaubt ist liegt mir vor

von daher nochmals:
die BH ist in der sache am holzweg
Das will ich alles nicht in Abrede stellen bezüglich Handel aber ich kenne einen Fall wo es um einen Privatverkauf geht.

Wenn ich als Wiener eine Überlassung mit Krems,am ....2020 als Meldung abgebe wirds schwer sein zu argumentieren das ich mich an die Ausgangsbeschränkungen gehalten habe und mich mit keinem fremden Haushalt getroffen habe.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 21:41
von gewo
Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 21:10
gewo hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 20:51


die rechtsansicht der WKO dass click&collect trotz des versandhandelsverbotes ( geschaeftsausuebung nur am betriebsstandort erlaubt) auch der waffenhandelsbranche erlaubt ist liegt mir vor

von daher nochmals:
die BH ist in der sache am holzweg
Das will ich alles nicht in Abrede stellen bezüglich Handel aber ich kenne einen Fall wo es um einen Privatverkauf geht.

Wenn ich als Wiener eine Überlassung mit Krems,am ....2020 als Meldung abgebe wirds schwer sein zu argumentieren das ich mich an die Ausgangsbeschränkungen gehalten habe und mich mit keinem fremden Haushalt getroffen habe.
Ja wie schon vorher gesagt:
Privat treffen zum waffenkauf war nicht erlaubt

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 22:00
von Coolhand1980
Im Endeffekt geht darum, ob man sich als Bürger darauf verlässt, dass alles was man im Lockdown in einem der wenigen, offenen Geschäfte kaufen kann, unter Güter des täglichen Bedarfs fällt. De Facto könnte man ja dann auch gegen alle möglichen Waren, die es in anderen Geschäfte gab, argumentieren, wenn es keine Grundnahrungsmittel waren.
Die Flasche Wein, das Eis, die Blumen vom Billa?
Ab in den Kerker mit dem coronaleugnenden Nazi!
Das kann es ja wohl nicht sein.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 22:17
von Steppenwolf
Coolhand1980 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 22:00
Im Endeffekt geht darum, ob man sich als Bürger darauf verlässt, dass alles was man im Lockdown in einem der wenigen, offenen Geschäfte kaufen kann, unter Güter des täglichen Bedarfs fällt. De Facto könnte man ja dann auch gegen alle möglichen Waren, die es in anderen Geschäfte gab, argumentieren, wenn es keine Grundnahrungsmittel waren.
Die Flasche Wein, das Eis, die Blumen vom Billa?
Ab in den Kerker mit dem coronaleugnenden Nazi!
Das kann es ja wohl nicht sein.
Genau darum wird es im Endeffekt gehen und würde es ebenfalls beeinspruchen.
Den Fahrradhelm, Blumenerde, Trainingshandschuhs darfst beim Hofer kaufen alles andere nicht? Wird interessant werden, sollte es ausjudiziert werden.

Halt uns bitte am laufenden, interessiert mich.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 22:27
von Coolhand1980
Mach ich!
...zu wenig Zeichen... :D

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: So 28. Mär 2021, 09:38
von Holadrio
Für alle denen die Ausnahme der Jagd von den Ausgangsbestimmungen ein Dorn im Auge ist und alle die glauben die Jagd ist nur ein Spaßfaktor. Die Ausnahmen für die Jagd sind schon berechtigt.
Ich möchte genau diejenigen hören wenn ein verunfalltes, schwer verletztes Wild im Straßengraben liegt und der Jäger bei einer Verständigung sagt: " Melde dich wieder wenn die Ausgangsbestimmungen vorbei sind". Da muss gehandelt werden ob Tag oder Nacht, ob Regen oder Schnee. Bei Revieren mit vielen Durchzugsstraßen gang und gebe. Oder wenn ein Erholungssuchender bei seinem Spaziergang im Wald (durch Ausnahme ja möglich) ein verendetes Stück findet und meldet. Wandern im Wald ist erlaubt, das wegräumen des (vielleicht schon stark riechendes) Stückes ist verboten, da es nicht unter die genannten Ausnahmen fällt. :tipphead:
Notwendige Fütterungen dürfen nicht durchgeführt werden. Das Wild wird es sicher verstehen wenn die Futtertröge leer bleiben. Entweder wird vermehrt Wildschaden entstehen oder so manches Stück zusätzlich verenden (verhungern).
Für so manchen Gegner der Ausnahmebestimmungen für die Jagd wahrscheinlich kein Problem. Für einen Jäger dem sein Wild am Herzen liegt schon.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: So 28. Mär 2021, 09:45
von Trijikon
Sauer202 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 17:17
Stell dir vor, als Jagdpächter zahle ich Sozialversicherung. Erfüllt somit ganz klar die berufliche Tätigkeit.
Naja ganz so ist das mMn Nicht!
Denn:
Das Wild wird im Rahmen der Direktvermarktung keinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
zugerechnet. Hierbei handelt es sich daher grundsätzlich um Einkünfte aus einem
Gewerbebetrieb (im steuerlichen Sinn), die aber auf Grund der erzielbaren Einnahmen und
anfallenden Ausgaben zu regelmäßigen Verlusten führen (Ausgaben übersteigen in Summe die
Einnahmen, gesamtheitliche Betrachtung Jagd samt Wildbret-Vermarktung) und daher i.d.R
ertragsteuerlich grundsätzlich von einer Liebhaberei auszugehen ist und somit keine Einkünfte
aus einem Gewerbebetrieb nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) gegeben sind.

Gewerbliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechtes wären grundsätzlich
sozialversicherungspflichtig im Rahmen der Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG). Da aber i.d.R. keine Einkünfte aus Gewerbetrieb gegeben sind und Liebhaberei vorliegt, ist keine
Pflichtversicherung gegeben.

LG Wolfgang

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: So 28. Mär 2021, 09:48
von Trijikon
Die SV Pflicht entsteht nur wenn im Rahmen eines Land/Forstwirtschaftlichen Betriebes Gewinne entstehen, die kommen aber sicher nicht von der Jagdpacht.

LG Wolfgang

@ Hari
Entschuldige die "Pauschalierung"
Ich dachte das die Intention meines Posts eindeutig ist!

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: So 28. Mär 2021, 09:51
von Sauer202
Trijikon hat geschrieben:
So 28. Mär 2021, 09:45
Sauer202 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 17:17
Stell dir vor, als Jagdpächter zahle ich Sozialversicherung. Erfüllt somit ganz klar die berufliche Tätigkeit.
Naja ganz so ist das mMn Nicht!
Denn:
Das Wild wird im Rahmen der Direktvermarktung keinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
zugerechnet. Hierbei handelt es sich daher grundsätzlich um Einkünfte aus einem
Gewerbebetrieb (im steuerlichen Sinn), die aber auf Grund der erzielbaren Einnahmen und
anfallenden Ausgaben zu regelmäßigen Verlusten führen (Ausgaben übersteigen in Summe die
Einnahmen, gesamtheitliche Betrachtung Jagd samt Wildbret-Vermarktung) und daher i.d.R
ertragsteuerlich grundsätzlich von einer Liebhaberei auszugehen ist und somit keine Einkünfte
aus einem Gewerbebetrieb nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) gegeben sind.

Gewerbliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechtes wären grundsätzlich
sozialversicherungspflichtig im Rahmen der Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG). Da aber i.d.R. keine Einkünfte aus Gewerbetrieb gegeben sind und Liebhaberei vorliegt, ist keine
Pflichtversicherung gegeben.

LG Wolfgang
Selten soviel unsinn geslesen. Ich rate dir mal genau nachzulesen.

Wie werden Einkünfte in der Land und Forstwirtschaft besteuert?

Mal eine kleine Hilfestellung:
https://www.svs.at/cdscontent/load?cont ... 1597829261

http://www.steuertipps-fuer-landwirte.a ... &Itemid=14

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: So 28. Mär 2021, 09:55
von Trijikon
https://www.noejagdverband.at/wp-conten ... rktung.pdf

LG Wolfgang
PS Schreiben die immer solchen Unsinn?

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: So 28. Mär 2021, 09:56
von Steppenwolf
Könnt ihr bitte einen eigenen Jagdthread eröffnen und nicht dieses Thema zweckentfremden.

Reicht eh schon wenn ich die Vorverurteilung unschuldiger Waffenbesitzer durch Sauer202 lese...hauptsache er kann google bedienen wobei er denkt das er denkt.

Lg

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: So 28. Mär 2021, 10:04
von Sauer202
Trijikon hat geschrieben:
So 28. Mär 2021, 09:55
https://www.noejagdverband.at/wp-conten ... rktung.pdf

LG Wolfgang
PS Schreiben die immer solchen Unsinn?
Da geht es nicht um die Direktvermarktung sondern um Jagd. Das sind zwei ganz verschiedene Punkte und haben nichts miteinander zu tun.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: So 28. Mär 2021, 11:11
von colt45zc
Habe im Jänner dieses Jahres auch von Privat gekauft, habe am Waffenamt angerufen ob ich das darf,
mir wurde gesagt bei Einhaltung der Bestimmungen kein Problem.
Hab dann per Mail meine Meldung gemacht und 2 Stunden später E-Mail retour bekommen das alles erledigt ist.
LgR

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: So 28. Mär 2021, 11:37
von Ares
Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 17:46
Sauer202 hat geschrieben:
Sa 27. Mär 2021, 17:17
Stell dir vor, als Jagdpächter zahle ich Sozialversicherung. Erfüllt somit ganz klar die berufliche Tätigkeit.
Wenn die Jäger eh alle so viel verdienen das sie SV zahlen können/müssen und das beruflich ausüben dann kann man wenigstens in Wien endlich mal die Schäden einklagen wenn die Wildschweine die Gärten durchpflügen wenn sie ihrer Arbeit offenbar nicht nach gehen. :mrgreen:
Steppenwolf hat geschrieben:
So 28. Mär 2021, 09:56
Könnt ihr bitte einen eigenen Jagdthread eröffnen und nicht dieses Thema zweckentfremden.

Reicht eh schon wenn ich die Vorverurteilung unschuldiger Waffenbesitzer durch Sauer202 lese...hauptsache er kann google bedienen wobei er denkt das er denkt.

Lg
Vergiss bitte die Vorverurteilung der Jägerschaft im obigen Beitrag nicht. Da wird munter nach einem Richter gerufen, ohne einen Beweis dass ein armer Kirschlorbeer unschuldigtst durch Ferkelchen in böser Absicht zu Schaden gekommen ist, antreten zu müssen. :headslap:

Ich weis, auch off Topic.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Mo 29. Mär 2021, 07:19
von combatmiles
@Gewo kannst mir den Passus der WK zukommen lassen dass Berufswaffenträger INDOOR Stände benutzen dürfen?