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Re: Erweiterung ohne vorheriger Überprüfung

Verfasst: Di 18. Mai 2021, 10:11
von gewo
Incite hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 08:55
gewo hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 08:25
Roliboli hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 07:05
Die 5 Jahre gelten ja nach der letzten Erweiterung nicht nach Erstausstellung oder?
Ja
Jetzt gibt es hier auch schon Unterschiede? Ist bei mir nicht so. :think:
steht direkt im gesetz

Re: Erweiterung ohne vorheriger Überprüfung

Verfasst: Di 18. Mai 2021, 16:28
von Armata
gewo hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 10:11
Incite hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 08:55
gewo hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 08:25
Roliboli hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 07:05
Die 5 Jahre gelten ja nach der letzten Erweiterung nicht nach Erstausstellung oder?
Ja
Jetzt gibt es hier auch schon Unterschiede? Ist bei mir nicht so. :think:
steht direkt im gesetz
„§ 25. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.“

Quelle: WaffG RIS

Deckt somit mehrere Fälle ab. Wenn nie erweitert wird, bleibt es die Erstausstellung. Wird genau nach 5 Jahren erweitert so deckt es sich mit Erstausstellung/Erweiterung. Wird „irgendwann“ erweitert gilt das Ausstellungsdatum der letzten Urkunde.

Re: Erweiterung ohne vorheriger Überprüfung

Verfasst: Di 18. Mai 2021, 16:30
von gewo
Armata hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 16:28
gewo hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 10:11
Incite hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 08:55
gewo hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 08:25


Ja
Jetzt gibt es hier auch schon Unterschiede? Ist bei mir nicht so. :think:
steht direkt im gesetz
„§ 25. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.“

Quelle: WaffG RIS
nein er meint die erweiterung

§23 2 irgendwas

Re: Erweiterung ohne vorheriger Überprüfung

Verfasst: Di 18. Mai 2021, 16:40
von Armata
Alles klar, mein Fehler.

§23 2b Z 1

„ seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind“

Re: Erweiterung ohne vorheriger Überprüfung

Verfasst: Di 18. Mai 2021, 17:24
von Incite
Armata hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 16:28
gewo hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 10:11
Incite hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 08:55
gewo hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 08:25


Ja
Jetzt gibt es hier auch schon Unterschiede? Ist bei mir nicht so. :think:
steht direkt im gesetz
„§ 25. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.“

Quelle: WaffG RIS

Deckt somit mehrere Fälle ab. Wenn nie erweitert wird, bleibt es die Erstausstellung. Wird genau nach 5 Jahren erweitert so deckt es sich mit Erstausstellung/Erweiterung. Wird „irgendwann“ erweitert gilt das Ausstellungsdatum der letzten Urkunde.
Hi.

Danke für die Info. Bei mir war das in der Vergangenheit nicht so.

Nach dem alten 5 Jahres Plan würden sie nämlich jetzt dann kommen aber ich habe vor 2 Jahren erweitert (ebenfalls mit Vorabkontrolle durch die Polizei). Sollten sie heuer kommen werde ich nach der Kontrolle meinen SA fragen womit er die Kontrolle begründet.

Re: Erweiterung ohne vorheriger Überprüfung

Verfasst: Di 18. Mai 2021, 19:06
von gewo
Incite hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 17:24
Nach dem alten 5 Jahres Plan würden sie nämlich jetzt dann kommen aber ich habe vor 2 Jahren erweitert (ebenfalls mit Vorabkontrolle durch die Polizei). Sollten sie heuer kommen werde ich nach der Kontrolle meinen SA fragen womit er die Kontrolle begründet.
braucht er nicht
wenns ihm lustig ist kann er dir jedes halbe jahr eine kontrolle schicken

irgendwann wirds halt dann amtsmissbrauch
aber da fliesst viel wasser die donau runter bis es soweit ist

Re: Erweiterung ohne vorheriger Überprüfung

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 12:49
von DumbDummy
Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 3. Apr 2021, 18:20
Joewood hat geschrieben:
Sa 3. Apr 2021, 17:29

Schießt du so viele Bewerbe oder wie hast das argumentiert?
2>4>5>7 waren meine Schritte mit jeweils mind 25 Listen in den letzten 6 Monaten aber jetzt bekomme ich definitiv eh keine Erweiterung mehr mit Listen.
Eine Frage - Liste = Bewerb oder Liste ist gleich Disziplin?
Bei einigen Bewerben kann man ja in mehreren Disziplinen mit eigenen Ranglisten schießen

Vielen Dank DD

Re: Erweiterung ohne vorheriger Überprüfung

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 13:06
von Wolf1971
Incite hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 17:24
Armata hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 16:28
gewo hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 10:11
Incite hat geschrieben:
Di 18. Mai 2021, 08:55


Jetzt gibt es hier auch schon Unterschiede? Ist bei mir nicht so. :think:
steht direkt im gesetz
„§ 25. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.“

Quelle: WaffG RIS

Deckt somit mehrere Fälle ab. Wenn nie erweitert wird, bleibt es die Erstausstellung. Wird genau nach 5 Jahren erweitert so deckt es sich mit Erstausstellung/Erweiterung. Wird „irgendwann“ erweitert gilt das Ausstellungsdatum der letzten Urkunde.
Hi.

Danke für die Info. Bei mir war das in der Vergangenheit nicht so.

Nach dem alten 5 Jahres Plan würden sie nämlich jetzt dann kommen aber ich habe vor 2 Jahren erweitert (ebenfalls mit Vorabkontrolle durch die Polizei). Sollten sie heuer kommen werde ich nach der Kontrolle meinen SA fragen womit er die Kontrolle begründet.
Bei mir wäre 2019 die Überprüfung angestanden.
Ich hab aber 2016 und 2018 erweitert. Bis jetzt hab ich keine Überprüfung gehabt. Bis auf zwei Kontrolle wg der Meldung von mehr als 20 Waffen bzw Verdoppelung. Da wurde aber nur der Tresor von außen angeschaut.

Re: Erweiterung ohne vorheriger Überprüfung

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 13:45
von Alaskan454
DumbDummy hat geschrieben:
Mo 24. Mai 2021, 12:49

Eine Frage - Liste = Bewerb oder Liste ist gleich Disziplin?
Bei einigen Bewerben kann man ja in mehreren Disziplinen mit eigenen Ranglisten schießen
Du musst die anzuschaffenden Waffen rechtfertigen sprich solltest du für jede ein paar Ergebnislisten der Bewerbe haben aber auch für die Waffen die schon in deinem Besitz sind.