IGB Wechsellauf zum Beispiel

Greetings Oliver
Diesen Post verstehe ich überhaupt nicht und dreht die Bestimmungen von Wechselsystemen ins Gegenteil. Wie der Name schon sagt, ist es ein Wechselsystem und dient dazu bei der Waffe Teile zu wechseln. Ich glaube aber immer noch, dass das viele hier falsch verstehen.Blaine hat geschrieben: ↑Mi 23. Feb 2022, 14:09denn jetzt is das zubehör alleinstehend als solches im ZWR drin und ich darf es nur mit dem schießstätten privileg nutzen
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hätte dann also die möglichkeit mein wechselsystem zuhause zusammen zu bauen - was ich aber ned darf...
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wenn du, lieber RcL, jetzt also dein NEU gemeldetes wechselsystem zuhause zusammenbaust und damit auf den schießstand fährst machst du dich (streng genommen) strafbar
Es ist keine Basiswaffe nach neuem Gesetz mehr notwendig. Schnee von gestern.Promo hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 10:02Diesen Post verstehe ich überhaupt nicht und dreht die Bestimmungen von Wechselsystemen ins Gegenteil. Wie der Name schon sagt, ist es ein Wechselsystem und dient dazu bei der Waffe Teile zu wechseln. Ich glaube aber immer noch, dass das viele hier falsch verstehen.Blaine hat geschrieben: ↑Mi 23. Feb 2022, 14:09denn jetzt is das zubehör alleinstehend als solches im ZWR drin und ich darf es nur mit dem schießstätten privileg nutzen
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hätte dann also die möglichkeit mein wechselsystem zuhause zusammen zu bauen - was ich aber ned darf...
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wenn du, lieber RcL, jetzt also dein NEU gemeldetes wechselsystem zuhause zusammenbaust und damit auf den schießstand fährst machst du dich (streng genommen) strafbar
RcL wollte (so wie ich es verstanden hatte und was er ein paar Posts weiter oben bestätigt hatte) Folgendes sagen, hier als Beispiel:
Max Mustermann hat eine WBK für 2 Waffen der Kategorie B. Er besitzt einen Ruger Super Blackhawk im Kaliber .357 Magnum mit zusätzlicher Wechseltrommel auf 9x19mm sowie eine SIG P210-5 mit zusätzlichem Wechselsystem (= Lauf und Verschluss) Kaliber .22 lr. Weil Munition so teuer geworden ist, will er daher beim nächsten Schießstandsbesuch billiger unterwegs sein. Also wechselt er zuhause die Trommel des Ruger auf 9x19mm und bei der SIG den Schlitten und Lauf auf .22 lr. Die .357 Mag Trommel und den 9x19mm Schlitten/Lauf (= Wechselsystem) lässt er daheim liegen und fährt mit zuvor genannten Setups zum Schießstand.
Am Weg dorthin kommt er in eine Polizeikontrolle. Nachdem er das Verbandspäckchen vorzeigen muss, sieht der Beamte den Waffenkoffer im Kofferraum und kontrolliert auch die waffenrechtlichen Dokumente und die Waffen. Er findet vom Ruger Super Blackhawk die Seriennummer im ZWR, die Trommel als Werkszubehör ist sowieso nummerngleich, daher fällt ihm dabei nicht mal was auf. Bei der P210 findet sich am Griffstück die Seriennummer der Basiswaffe, am Lauf findet er die Seriennummer des Zubehörteils - also alle Nummern im ZWR gefunden.
Er hat damit nicht mehr Waffen als er besitzen darf und er verwendet ein Wechselsystem wozu es vom Gesetzgeber ursprünglich gedacht worden ist (und nicht als "zusätzliche Plätze die ich nur am Schießstand zusammenbauen darf"). Und ich wüsste daher gerne Blaine wieso du das als strafbar ansiehst.
Nach alter Regelung mit Bescheid würde ich es so sehen. Ohne Gewähr.Promo hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 10:29Unabhängig von diesem Punkt wo wir uns nicht einig sind wie er auszulegen ist - teilst du zumindest meine Aussage, dass der oben geschilderte Fall zulässig ist? Weil genau das RcL gesagt hat, dass es zulässig ist, und dem aber von einigen anderen Personen widersprochen wurde.
Dein geschilderter Fall passt, denn das sind 2 richtige Wechselsysteme in herkömmlichen Sinn, entweder Trommel oder Schlitten getauscht, in jedem Fall hast 1 Waffe mit jeweils 1 Wechselsystem und kannst nur immer die Originalwaffe zusammengebaut haben oder aber das Wechselsystem mit dem Originalgriff (ok, beim Revolver tauscht nur die Trommel).. Aber, Du kannst nur immer max. 2 vollständige Waffen haben.
verliert sie ja nicht, zerlegt ist sie halt ein Wechselsystem, wenn sie als solches eingetragen istWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 12:17Bitte freundlich um Hinweis auf die Stelle im Waffengesetz (oder mangels dessen auf Urteile) wo eine Schusswaffe durch zerlegen die Schusswaffeneigenschaft verliert.
ja ebenhobbycaptain hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 12:34verliert sie ja nicht, zerlegt ist sie halt ein Wechselsystem, wenn sie als solches eingetragen istWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 12:17Bitte freundlich um Hinweis auf die Stelle im Waffengesetz (oder mangels dessen auf Urteile) wo eine Schusswaffe durch zerlegen die Schusswaffeneigenschaft verliert.
Wie oft fragst du noch nach?Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 12:17Bitte freundlich um Hinweis auf die Stelle im Waffengesetz (oder mangels dessen auf Urteile) wo eine Schusswaffe durch zerlegen die Schusswaffeneigenschaft verliert.
Es haben dir schon sehr viele Leute die neue Regelung seit Wochen erklärt.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 13:41Weil's mir bis jetzt niemand hat zeigen können oder schlüssig abseits von ich hab's einfach so gemeldet deshalb ist es so erklären konnte![]()
Obs allerdings im Sinne des Gesetzgebers war/ist, glaub ich eher nicht, da hat wohl jemnd nicht ganz zu Ende gedacht.AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 13:48Es haben dir schon sehr viele Leute die neue Regelung seit Wochen erklärt.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 13:41Weil's mir bis jetzt niemand hat zeigen können oder schlüssig abseits von ich hab's einfach so gemeldet deshalb ist es so erklären konnte![]()
Du wollest es nicht verstehen. Jedes mal kam der selbe Einwand dagegen von dir.
Weil du immer noch die alte Regelung im Kopf hast. Mittlerweile hat es jeder verstanden, einige sehen es aber nach wie vor sehr skeptisch. Obwohl es eindeutig im Gesetz steht.