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TM-Munition

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: TM-Munition

Beitrag von Exitus » Mi 23. Feb 2022, 21:44

Blaine hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 14:09

wobei ich aber kein wechselsystem für die glock kenn, bei der du nur den lauf austauscht ;)
IGB Wechsellauf zum Beispiel ;)

Greetings Oliver

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Promo
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Re: TM-Munition

Beitrag von Promo » Do 24. Feb 2022, 10:02

Blaine hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 14:09
denn jetzt is das zubehör alleinstehend als solches im ZWR drin und ich darf es nur mit dem schießstätten privileg nutzen
[..]
hätte dann also die möglichkeit mein wechselsystem zuhause zusammen zu bauen - was ich aber ned darf...
[..]
wenn du, lieber RcL, jetzt also dein NEU gemeldetes wechselsystem zuhause zusammenbaust und damit auf den schießstand fährst machst du dich (streng genommen) strafbar
Diesen Post verstehe ich überhaupt nicht und dreht die Bestimmungen von Wechselsystemen ins Gegenteil. Wie der Name schon sagt, ist es ein Wechselsystem und dient dazu bei der Waffe Teile zu wechseln. Ich glaube aber immer noch, dass das viele hier falsch verstehen.

RcL wollte (so wie ich es verstanden hatte und was er ein paar Posts weiter oben bestätigt hatte) Folgendes sagen, hier als Beispiel:
Max Mustermann hat eine WBK für 2 Waffen der Kategorie B. Er besitzt einen Ruger Super Blackhawk im Kaliber .357 Magnum mit zusätzlicher Wechseltrommel auf 9x19mm sowie eine SIG P210-5 mit zusätzlichem Wechselsystem (= Lauf und Verschluss) Kaliber .22 lr. Weil Munition so teuer geworden ist, will er daher beim nächsten Schießstandsbesuch billiger unterwegs sein. Also wechselt er zuhause die Trommel des Ruger auf 9x19mm und bei der SIG den Schlitten und Lauf auf .22 lr. Die .357 Mag Trommel und den 9x19mm Schlitten/Lauf (= Wechselsystem) lässt er daheim liegen und fährt mit zuvor genannten Setups zum Schießstand.
Am Weg dorthin kommt er in eine Polizeikontrolle. Nachdem er das Verbandspäckchen vorzeigen muss, sieht der Beamte den Waffenkoffer im Kofferraum und kontrolliert auch die waffenrechtlichen Dokumente und die Waffen. Er findet vom Ruger Super Blackhawk die Seriennummer im ZWR, die Trommel als Werkszubehör ist sowieso nummerngleich, daher fällt ihm dabei nicht mal was auf. Bei der P210 findet sich am Griffstück die Seriennummer der Basiswaffe, am Lauf findet er die Seriennummer des Zubehörteils - also alle Nummern im ZWR gefunden.

Er hat damit nicht mehr Waffen als er besitzen darf und er verwendet ein Wechselsystem wozu es vom Gesetzgeber ursprünglich gedacht worden ist (und nicht als "zusätzliche Plätze die ich nur am Schießstand zusammenbauen darf"). Und ich wüsste daher gerne Blaine wieso du das als strafbar ansiehst.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: TM-Munition

Beitrag von AUG-andy » Do 24. Feb 2022, 10:27

Promo hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 10:02
Blaine hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 14:09
denn jetzt is das zubehör alleinstehend als solches im ZWR drin und ich darf es nur mit dem schießstätten privileg nutzen
[..]
hätte dann also die möglichkeit mein wechselsystem zuhause zusammen zu bauen - was ich aber ned darf...
[..]
wenn du, lieber RcL, jetzt also dein NEU gemeldetes wechselsystem zuhause zusammenbaust und damit auf den schießstand fährst machst du dich (streng genommen) strafbar
Diesen Post verstehe ich überhaupt nicht und dreht die Bestimmungen von Wechselsystemen ins Gegenteil. Wie der Name schon sagt, ist es ein Wechselsystem und dient dazu bei der Waffe Teile zu wechseln. Ich glaube aber immer noch, dass das viele hier falsch verstehen.

RcL wollte (so wie ich es verstanden hatte und was er ein paar Posts weiter oben bestätigt hatte) Folgendes sagen, hier als Beispiel:
Max Mustermann hat eine WBK für 2 Waffen der Kategorie B. Er besitzt einen Ruger Super Blackhawk im Kaliber .357 Magnum mit zusätzlicher Wechseltrommel auf 9x19mm sowie eine SIG P210-5 mit zusätzlichem Wechselsystem (= Lauf und Verschluss) Kaliber .22 lr. Weil Munition so teuer geworden ist, will er daher beim nächsten Schießstandsbesuch billiger unterwegs sein. Also wechselt er zuhause die Trommel des Ruger auf 9x19mm und bei der SIG den Schlitten und Lauf auf .22 lr. Die .357 Mag Trommel und den 9x19mm Schlitten/Lauf (= Wechselsystem) lässt er daheim liegen und fährt mit zuvor genannten Setups zum Schießstand.
Am Weg dorthin kommt er in eine Polizeikontrolle. Nachdem er das Verbandspäckchen vorzeigen muss, sieht der Beamte den Waffenkoffer im Kofferraum und kontrolliert auch die waffenrechtlichen Dokumente und die Waffen. Er findet vom Ruger Super Blackhawk die Seriennummer im ZWR, die Trommel als Werkszubehör ist sowieso nummerngleich, daher fällt ihm dabei nicht mal was auf. Bei der P210 findet sich am Griffstück die Seriennummer der Basiswaffe, am Lauf findet er die Seriennummer des Zubehörteils - also alle Nummern im ZWR gefunden.

Er hat damit nicht mehr Waffen als er besitzen darf und er verwendet ein Wechselsystem wozu es vom Gesetzgeber ursprünglich gedacht worden ist (und nicht als "zusätzliche Plätze die ich nur am Schießstand zusammenbauen darf"). Und ich wüsste daher gerne Blaine wieso du das als strafbar ansiehst.
Es ist keine Basiswaffe nach neuem Gesetz mehr notwendig. Schnee von gestern.
Wir reden hier vom dazugehörigen Griffstück, dass nur am Stand zusammengestellt werden darf. Als Beispiel: Ich darf derzeit zu meinen zwei Glock 17 ein Wechselsystem einer Ruger Mark 4 besitzen. Das dazugehörige Griffstück darf ich nur am Stand zu einer Waffe zusammenbauen. Das Ganze wurde schon 100x die letzten Monate durchgenommen. Alles rechtlich nach derzeitigem Gesetz. Alles andere ist an den Haaren herbeigezogen.
Zuletzt geändert von AUG-andy am Do 24. Feb 2022, 10:30, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
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Re: TM-Munition

Beitrag von Promo » Do 24. Feb 2022, 10:29

Unabhängig von diesem Punkt wo wir uns nicht einig sind wie er auszulegen ist - teilst du zumindest meine Aussage, dass der oben geschilderte Fall zulässig ist? Weil genau das RcL gesagt hat, dass es zulässig ist, und dem aber von einigen anderen Personen widersprochen wurde.
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Re: TM-Munition

Beitrag von AUG-andy » Do 24. Feb 2022, 10:36

Promo hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 10:29
Unabhängig von diesem Punkt wo wir uns nicht einig sind wie er auszulegen ist - teilst du zumindest meine Aussage, dass der oben geschilderte Fall zulässig ist? Weil genau das RcL gesagt hat, dass es zulässig ist, und dem aber von einigen anderen Personen widersprochen wurde.
Nach alter Regelung mit Bescheid würde ich es so sehen. Ohne Gewähr.
Aber nach neuer Gesetzeslage würde es eine Überschreitung darstellen.
Seid doch froh dass eine Lockerung und mehr Abwechslung laut Gesetz möglich ist.
MfG
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Re: TM-Munition

Beitrag von Promo » Do 24. Feb 2022, 10:41

Wieso ist es nach deiner Auffassung eine Überschreitung (ich nehme an "Überschreitung" bezeichnet eine "Überschreitung der Plätze")? Aus welcher Bestimmung des WaffG geht das deines Erachtens heraus?
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Re: TM-Munition

Beitrag von hobbycaptain » Do 24. Feb 2022, 11:24

Promo hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 10:41
Wieso ist es nach deiner Auffassung eine Überschreitung (ich nehme an "Überschreitung" bezeichnet eine "Überschreitung der Plätze")? Aus welcher Bestimmung des WaffG geht das deines Erachtens heraus?
Dein geschilderter Fall passt, denn das sind 2 richtige Wechselsysteme in herkömmlichen Sinn, entweder Trommel oder Schlitten getauscht, in jedem Fall hast 1 Waffe mit jeweils 1 Wechselsystem und kannst nur immer die Originalwaffe zusammengebaut haben oder aber das Wechselsystem mit dem Originalgriff (ok, beim Revolver tauscht nur die Trommel).. Aber, Du kannst nur immer max. 2 vollständige Waffen haben.

RCLs Beispiel ist anders gelagert, so wie das Besipiel vorher mit einem AUG als Wechselsystem (zu welcher Waffe eigentlich ?). Es ist eben im neuen WG keine Basiswaffe notwendig, daher kannst Dir eben irgendeine Waffe, die zerlegbar ist, als WS kaufen. Und weil der Schaft kein waffenrechtl. Bestandteil ist, und der beim Händler sonst nur verstauben tät, erbarmt man sich halt und nimmt den auch dazu :mrgreen: . Angenommen Du hast schon 2 Waffen und damit ist Deine WBK voll, und das AUG WS ist zusätzlich. Damit hast ein WS, das Du nur am Stand zusammenbauen darfst, denn wenn DUs daheim zusammenbaust, hast plötzlich 3 vollständige Waffen. Verstanden ?
Genauso das WS Glock44 für die Glock19 z.B.. Ist kein Wechselsystem so wie früher, z.B. das von Tactical Solutions, wo Du Lauf und Schlitten und Magazin von TS gekauft hast und diese anstatt dem 19er-Schlitten, Lauf und Magazin auf das 19er Griffstück monteirt hast. Damit hast ein WS für die Glock gehabt, mit dem aber immer nur 1 Waffe gleichzeitig zusammengebaut sein konnte, die 9mm oder .22er Version.
Da die Glock44 aber kein WS im klassichen Sinn ist, sondern eben eine vollständige Waffe ist, die Du nur als WS kaufst und einträgst, wo eben auch ein Griffstück dabei ist, hast das selbe Problem wie beim Aug, Du hast Deine 2 Plätze voll auf Deiner WBK und wennst das .22 Glock WS (also eigentlich die 44er) zusammenbaust, hast plötzlich 3 vollständige Waffen.
Jetzt sollts aber klar sein, oder ?

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Wilhelmshoehe
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Re: TM-Munition

Beitrag von Wilhelmshoehe » Do 24. Feb 2022, 12:17

Bitte freundlich um Hinweis auf die Stelle im Waffengesetz (oder mangels dessen auf Urteile) wo eine Schusswaffe durch zerlegen die Schusswaffeneigenschaft verliert.

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Re: TM-Munition

Beitrag von hobbycaptain » Do 24. Feb 2022, 12:34

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 12:17
Bitte freundlich um Hinweis auf die Stelle im Waffengesetz (oder mangels dessen auf Urteile) wo eine Schusswaffe durch zerlegen die Schusswaffeneigenschaft verliert.
verliert sie ja nicht, zerlegt ist sie halt ein Wechselsystem, wenn sie als solches eingetragen ist

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Re: TM-Munition

Beitrag von gewo » Do 24. Feb 2022, 12:39

hobbycaptain hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 12:34
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 12:17
Bitte freundlich um Hinweis auf die Stelle im Waffengesetz (oder mangels dessen auf Urteile) wo eine Schusswaffe durch zerlegen die Schusswaffeneigenschaft verliert.
verliert sie ja nicht, zerlegt ist sie halt ein Wechselsystem, wenn sie als solches eingetragen ist
ja eben
wennst eine beliebige komplette waffe zerlegst veraendert sie sich dadurch eben nicht in "ein Wechselsystem",
weil eben nicht "sie als solches eingetragen ist"
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Re: TM-Munition

Beitrag von AUG-andy » Do 24. Feb 2022, 13:03

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 12:17
Bitte freundlich um Hinweis auf die Stelle im Waffengesetz (oder mangels dessen auf Urteile) wo eine Schusswaffe durch zerlegen die Schusswaffeneigenschaft verliert.
Wie oft fragst du noch nach? :doh:
Alles ist gesetzlich geregelt.
Warum hast du eigentlich ein Problem damit?
Wenn du dieses Gesetz als lückenhaft ansiehst, dann lass es bleiben.
Alle anderen begrüßen diese Option.
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Re: TM-Munition

Beitrag von combatmiles » Do 24. Feb 2022, 13:32

ich versteh irgendwie auch net was da das Problem is....

Wenn ich so ein WS ala G44 mit dem freien Griffstück hab und damit ballern will, dann fahr ich damit zerlegt zum Stand, setzt sie dort zamm und schieße damit. Anher wieder auseinandernehmen und heimfahren.. wo is da das Problem?

Daheim liegt der Lauf u Verschluß IM Waffenschrank, das Griffstück im Glock-Kofferl im Nebenkasten...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: TM-Munition

Beitrag von Wilhelmshoehe » Do 24. Feb 2022, 13:41

Weil's mir bis jetzt niemand hat zeigen können oder schlüssig abseits von ich hab's einfach so gemeldet deshalb ist es so erklären konnte :roll:

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Re: TM-Munition

Beitrag von AUG-andy » Do 24. Feb 2022, 13:48

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 13:41
Weil's mir bis jetzt niemand hat zeigen können oder schlüssig abseits von ich hab's einfach so gemeldet deshalb ist es so erklären konnte :roll:
Es haben dir schon sehr viele Leute die neue Regelung seit Wochen erklärt.
Du wollest es nicht verstehen. Jedes mal kam der selbe Einwand dagegen von dir.
Weil du immer noch die alte Regelung im Kopf hast. Mittlerweile hat es jeder verstanden, einige sehen es aber nach wie vor sehr skeptisch. Obwohl es eindeutig im Gesetz steht.
MfG
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Re: TM-Munition

Beitrag von hobbycaptain » Do 24. Feb 2022, 17:27

AUG-andy hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 13:48
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 13:41
Weil's mir bis jetzt niemand hat zeigen können oder schlüssig abseits von ich hab's einfach so gemeldet deshalb ist es so erklären konnte :roll:
Es haben dir schon sehr viele Leute die neue Regelung seit Wochen erklärt.
Du wollest es nicht verstehen. Jedes mal kam der selbe Einwand dagegen von dir.
Weil du immer noch die alte Regelung im Kopf hast. Mittlerweile hat es jeder verstanden, einige sehen es aber nach wie vor sehr skeptisch. Obwohl es eindeutig im Gesetz steht.
Obs allerdings im Sinne des Gesetzgebers war/ist, glaub ich eher nicht, da hat wohl jemnd nicht ganz zu Ende gedacht.
Die haben wohl auch eher die bisherigen Wechselsysteme im Sinn gehabt und nicht bedacht, dass mit einem 2. freien Griffstück bzw. Schaft eine vollständige zusätzliche Waffe draus wird.
Aber jetzt ist es so, und das ist gut für uns :mrgreen: .
Ich geh aber jede Wette drauf ein, dass das bei der nächsten Novelle oder Änderung geändert wird. Oder es sind die Griffstücke/Schäfte nicht mehr frei, noch blöder.

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