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Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
180 auf der Autobahn kannst auch immer fahren, deswegen ist es noch lange nicht legal
Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
Erklär das bitte mal dem Finanzamt, wenn du die Jagdpacht von der Firma bezahlen lässt, dass es eh ein Beruf ist. Wär super, wenn man das höchstgerichtlich auch bestätigt bekommtSauer202 hat geschrieben: ↑Mi 8. Jun 2022, 19:16Bitte zuerst mal richtig lesen lernen. Jagd ist kein Beruf sondern eine berufliche Tätigkeit. Als Jagdpächter muß man Sozialversicherung zahlen. Das ist ja auch der Grund warum Jagd in jedem Lockdown immer möglich war. Genau so konnte man im Zuge der Jagd immer im Hotel nächtigen.

A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
Lerne mal richtig zu lesen und vermische nicht grundlegend verschiedenes nur um mich runter machen zu können.
Null Ahnung (zumindest laut dem was du schreibst) aber groß schreien.
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
bitte mehr inhalt
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
Schalldämpfer bzw. Waffe mit Schalldämpfer fallen wohl unter Punkt 1 (Kat. A), Punkt 2 gilt für Kat. B.Runderlass hat geschrieben:In der Regel wird man demnach zulässiger Weise davon ausgehen dürfen, dass Schusswaffen in Kraftfahrzeugen sicher verwahrt sind, wenn
1. es sich nicht um verbotene, wenn auch legal besessene, Waffen handelt,
2. es sich nicht um Schusswaffen der Kategorie B handelt,
3. es sich nur um eine kurzfristige Verwahrung handelt; eine tagsüber mehr als sechs Stunden oder in der Dunkelheit mehr als drei Stunden dauernde Verwahrung wird für gewöhnlich nicht mehr als kurzfristig angesehen werden können,
4. sichergestellt ist, dass die Waffe gegen die Abgabe eines Schusses gesichert ist...
und
5. die Schusswaffe
a. im versperrten, von außen nicht einsehbaren Kofferraum oder
b. im versperrten Fahrgastraum gegen Erkennbarkeit von außen geschützt und auch nach den konkreten Umständen Dritte nicht vermuten können, dass sich im Fahrgastraum Schusswaffen befinden oder
c. im versperrten Fahrgastraum mit geschlossenem, aber leicht abnehmbarem oder leicht zerstörbarem Verdeck widerstandsfähig mit einem tragenden Teil des Fahrzeuges verbunden gegen Wegnahme gesichert und gegen Erkennbarkeit von außen geschützt verwahrt ist und auch nach den konkreten Umständen Dritte nicht vermuten können, dass sich im Fahrgastraum Schusswaffen befinden
Im Fahrzeug lassen darf man also nur Schusswaffen der Kat. C unter den in den Punkten 3. bis 5. genannten Voraussetzungen.
Ob ein Repetierer (Kat. C) mit Schalldämpfer in Kat. A fällt oder ob es da für Jäger eine Ausnahme gibt, wird wohl erst ausjudiziert werden müssen.
Die Verwahrungsbestimmungen gelten aber grundsätzlich sowohl für Jäger als auch für Nichtjäger (z.B. Sportschützen).
Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
Waffe mit Schalldämpfer ist so zu verwahren wie die Waffe ohne Schalldämpfer. Steht genau so im Gesetz. Klarer kann es echt nicht sein.
Text wurde hier schon mehrfach zitiert.
Text wurde hier schon mehrfach zitiert.
Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
@Sauer202: Bitte das Gesetz lesen !
Die Auslegung des Gesetzes, dass durch Abschrauben des SD die Waffe ja Kat. C ist und der SD dann so zu verwahren ist wie die Waffe (also Kat. C), ist sehr schwach. Kann doch daraus mit wenigen Handgriffen wieder eine verbotene Waffe gemacht werden.
Außerdem wäre es dem Jäger ja zumutbar, den Schalldämpfer mit sich zu nehmen, sodass im Auto nur die Kat. C Waffe verbleibt.
Wird - wie gesagt - wohl der VfGH entscheiden müssen...
Die Vorrichtung (zur Dämpfung des Schussknalls) alleine ist so zu verwahren, wie die entsprechende Schusswaffe. Und eine Schusswaffe, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles versehen ist, fällt klar unter §17/1/5 = verbotene Waffe. Gemäß Runderlass wäre eine Verwahrung im KFZ also grundsätzlich NICHT zulässig (Punkt 1, siehe oben).Waffengesetz §17(3b) hat geschrieben:... Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren ...
Die Auslegung des Gesetzes, dass durch Abschrauben des SD die Waffe ja Kat. C ist und der SD dann so zu verwahren ist wie die Waffe (also Kat. C), ist sehr schwach. Kann doch daraus mit wenigen Handgriffen wieder eine verbotene Waffe gemacht werden.
Außerdem wäre es dem Jäger ja zumutbar, den Schalldämpfer mit sich zu nehmen, sodass im Auto nur die Kat. C Waffe verbleibt.
Wird - wie gesagt - wohl der VfGH entscheiden müssen...
Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
Glaubts was ihr wollt! Zum Glück ist der Schalldämpfer nur mit gültiger Jagdkarte erlaubt.
-
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
Und warum ist das „zum Glück“. Weil einige vermeintliche Nichtjäger der Meinung sind, dass sie den Schalldämpfer nicht im Auto zurücklassen dürften und mitnehmen (also sicherer verwahren) würden? Kapiere Dein Argument nicht.
Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
Der par 17 regelt nur verbotenesMikeD hat geschrieben: ↑So 12. Jun 2022, 12:09@Sauer202: Bitte das Gesetz lesen !Die Vorrichtung (zur Dämpfung des Schussknalls) alleine ist so zu verwahren, wie die entsprechende Schusswaffe. Und eine Schusswaffe, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles versehen ist, fällt klar unter §17/1/5 = verbotene Waffe. Gemäß Runderlass wäre eine Verwahrung im KFZ also grundsätzlich NICHT zulässig (Punkt 1, siehe oben).Waffengesetz §17(3b) hat geschrieben:... Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren ...
Die Auslegung des Gesetzes, dass durch Abschrauben des SD die Waffe ja Kat. C ist und der SD dann so zu verwahren ist wie die Waffe (also Kat. C), ist sehr schwach. Kann doch daraus mit wenigen Handgriffen wieder eine verbotene Waffe gemacht werden.
Außerdem wäre es dem Jäger ja zumutbar, den Schalldämpfer mit sich zu nehmen, sodass im Auto nur die Kat. C Waffe verbleibt.
Wird - wie gesagt - wohl der VfGH entscheiden müssen...
Auch der SD ist verboten
Von da beduerfte es keinerlei klarstellung dazu.
Du gehst davon aus dass der gesetzgeber eine klarstellung dazu erforderlich gehalten hat, dass ein verbotener gegenstand (der SD) der sicher verwahrt werden genau so sicher verwahrt werden muss wie waffe eine waffe der kat A?
Das ist doch sinnlos
Beides ist kat A
Hier gäbe es nichts klarzustellen.
Leere kilometer
Wenn jedoch gemeint wäre dass ein kat A schalli
auf einer kat C waffe wie kat C und
Auf einer kat B waffe wie kat B
Zu verwahren waere
Dann muesste man das klarstellen
Und zwar am besten so wie es im erlass steht
doubleaction OG, Wien
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
Das Gesetz dazu ist so eindeutig, frage mich echt wie da jemand was anderes schlussfolgern kann. Aus meiner Sichtist nur der Neid dass man es den anderen (Jägern) madig machen muß.
Zitat aus: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016 abgerufen am 12.06.2022 um 18:37
(3b) Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren.
Zitat aus: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016 abgerufen am 12.06.2022 um 18:37
(3b) Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren.
- hari
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
Lassts Euch vom Sauer202 ned foppen, der wiegelt halt gerne auf. Falls er wirklich ein Jaeger ist, muss man sich fuer solche Weidkammeraden schon schaemen. Hier im Thread ging es sachlich zu, bis der Sauer202 mal wieder "Neid auf Jaeger" anstacheln muss..
Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
Also ich sehe das nicht so (eindeutig) wie Sauer202 !
Da die Vorschriften für eine sichere Verwahrung (§3 2. WaffV) auf Schusswaffen abzielen (§3/1), würde ich den Satz im Waffengesetz §17(3b) so auslegen, dass die Vorrichtung (Schalldämpfer) genauso wie eine (verbotene) Schusswaffe zu verwahren ist. Erst mit diesem Satz fällt der Schalldämpfer unter die Verwahrungsvorschriften der 2. WaffV (bisher waren SD dort ja gar nicht erfasst, die Verwahrung im Auto zielt nur auf Schusswaffen ab). Er ist also NICHT überflüssig !
Das Gesetz dahingehend auszulegen, dass eine verbotene Vorrichtung (SD) einmal wie Kat. A zu behandeln ist und einmal wie Kat. C, halte ich für gewagt. Es würde nämlich bedeuten, dass ich den SD für meinen Halbautomaten (Kat. A) NICHT im Auto lassen darf, den SD für eine meiner Kat. C Waffen aber schon. Kann ich mir nicht vorstellen !
Da die Vorschriften für eine sichere Verwahrung (§3 2. WaffV) auf Schusswaffen abzielen (§3/1), würde ich den Satz im Waffengesetz §17(3b) so auslegen, dass die Vorrichtung (Schalldämpfer) genauso wie eine (verbotene) Schusswaffe zu verwahren ist. Erst mit diesem Satz fällt der Schalldämpfer unter die Verwahrungsvorschriften der 2. WaffV (bisher waren SD dort ja gar nicht erfasst, die Verwahrung im Auto zielt nur auf Schusswaffen ab). Er ist also NICHT überflüssig !
Das Gesetz dahingehend auszulegen, dass eine verbotene Vorrichtung (SD) einmal wie Kat. A zu behandeln ist und einmal wie Kat. C, halte ich für gewagt. Es würde nämlich bedeuten, dass ich den SD für meinen Halbautomaten (Kat. A) NICHT im Auto lassen darf, den SD für eine meiner Kat. C Waffen aber schon. Kann ich mir nicht vorstellen !
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?
Da bin ich ganz bei Dir für solche Jagd"kollegen" schäm ich mich auch....hari hat geschrieben: ↑So 12. Jun 2022, 22:11Lassts Euch vom Sauer202 ned foppen, der wiegelt halt gerne auf. Falls er wirklich ein Jaeger ist, muss man sich fuer solche Weidkammeraden schon schaemen. Hier im Thread ging es sachlich zu, bis der Sauer202 mal wieder "Neid auf Jaeger" anstacheln muss..
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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