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Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 18:14
von Wilhelmshoehe
gewo hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 14:33
[...] entspricht es der lebenserfahrung dass sich in jedem einzelnen fahrzeug dort eine waffe befinden wird …
Parkplatz am Schiessstand :roll: :roll: :roll:

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 18:52
von gewo
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 18:14
gewo hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 14:33
[...] entspricht es der lebenserfahrung dass sich in jedem einzelnen fahrzeug dort eine waffe befinden wird …
Parkplatz am Schiessstand :roll: :roll: :roll:
Selbes thema
Allerdings sind diese parkplätze meist eingezäunt, das könnte was ändern …

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 18:55
von gewo
Amorphous hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 16:15

Aus einem Runderlass des BMI bzw. entsprechender Literatur lässt sich ua. entnehmen, dass die Verwahrung einer Kat. C Waffe in einem Fahrzeug kurzfristig dann zulässig sein wird, wenn „es sich tagsüber um nicht mehr als sechsstündige Verwahrung handelt und es sich in der Dunkelheit um nicht mehr als dreistündige Verwahrung handelt.
Es muss sich zudem um einen von außen nicht einsehbarem Kofferraum handeln oder es darf nicht offensichtlich sein, dass es sich um eine Schusswaffe handelt“.
Das ist nicht das vollständige zitat aus dem runderlass, du hast einen halbsatz unterschlagen

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 20:22
von Amorphous
gewo hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 18:55
Amorphous hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 16:15

Aus einem Runderlass des BMI bzw. entsprechender Literatur lässt sich ua. entnehmen, dass die Verwahrung einer Kat. C Waffe in einem Fahrzeug kurzfristig dann zulässig sein wird, wenn „es sich tagsüber um nicht mehr als sechsstündige Verwahrung handelt und es sich in der Dunkelheit um nicht mehr als dreistündige Verwahrung handelt.
Es muss sich zudem um einen von außen nicht einsehbarem Kofferraum handeln oder es darf nicht offensichtlich sein, dass es sich um eine Schusswaffe handelt“.
Das ist nicht das vollständige zitat aus dem runderlass, du hast einen halbsatz unterschlagen
War für mich in dem Fall nicht relevant, weil ich diesen Teil "mein gewehr in meinem grünen off-roader versperrt lassen" aus deinem Beispiel so aufgefasst habe, dass das Gewehr gegen die Abgabe eines Schusses gesichert ist (Waffenschloss).

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Do 21. Dez 2023, 17:57
von Waldkatzi
gewo hat geschrieben:
Fr 29. Sep 2023, 00:54

Beim geradezugrepetiere aber kannst - auch wenn er an der wand versperrt ist - mit einem handgriff einen waffenrechtlich relevanten teil Entfernen.
Mit Cousinen, wenn ein Abzugsschloß verhindert, daß das Züngel vom M95 nach vorn gedrückt werden kann, oder?

Aber eine mehr an der Originalfrage und am Exkurs über die jagdliche Privilegien orientierte Zusatzfrage:

Muß ein Inhaber einer gültigen Jagdkarte, der eine WBK erwerben will, den Waffenführerschein nun zumindest einmalig initial machen oder nicht? Ich habe beide möglichen Antworten ("ja" und "nein") gehört. Wenn es regional auf die Behörde ankommt, dann bezöge sich die Frage auf Wien.

Re: Waffenführerschein?

Verfasst: Do 21. Dez 2023, 18:51
von RKKA
Waldkatzi hat geschrieben:
Do 21. Dez 2023, 17:57
Muß ein Inhaber einer gültigen Jagdkarte, der eine WBK erwerben will, den Waffenführerschein nun zumindest einmalig initial machen oder nicht? Ich habe beide möglichen Antworten ("ja" und "nein") gehört. Wenn es regional auf die Behörde ankommt, dann bezöge sich die Frage auf Wien.
Aus dem Runderlaß zum Waffengesetz:
Müssen Jäger hinsichtlich ihrer Faustfeuerwaffen einen Schulungsnachweis erbringen? Für welche, wenn welche Berechtigung vorliegt?
Grundsätzlich wird die Vorlage einer gültigen Jagdkarte für den Nachweis des ständigen Gebrauchs einer Schusswaffe genügen, auch wenn der Betroffene eine Faustfeuerwaffe besitzt. Ein spezieller Nachweis, dass er auch mit seiner Faustfeuerwaffe sachgemäß umgehen kann, wird nicht erforderlich sein. Dadurch wird der Behörde jedoch nicht die Möglichkeit abgeschnitten, zusätzlich einen Schulungsnachweis zu verlangen, wenn Tatsachen hervorgekommen sind, die die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene mit Schusswaffen nicht sachgemäß umgehen wird.

Kurz: Nein, Jagdkarte reicht.