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Kein Wechselsystem mehr möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ich sehs entspannt. Ich habe meine WS schon ein paar Jahre lang. Diese wurden entsprechend den damals geltenden Gesetzten erworben.
Diese wurden nun OFFENSICHTLICH durchs BMI geändert. Insofern kann dies nun nur für neue geplante Anschaffungen gelten, doch NICHT RÜCKWIRKEND für bereits besessene WS!
Mal schauen wie sie sich vorstellen diese Thematik zu lösen.
Diese wurden nun OFFENSICHTLICH durchs BMI geändert. Insofern kann dies nun nur für neue geplante Anschaffungen gelten, doch NICHT RÜCKWIRKEND für bereits besessene WS!
Mal schauen wie sie sich vorstellen diese Thematik zu lösen.
From My Cold, Dead Hands
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Steht davor drin, aufgrund des genannten Urteils.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ok, das ist jetzt wirklich spannend. Ich wäre zuletzt der Meinung gewesen dass das LG Eisenstadt die "alte" BMI Rechtsansicht bestätigt hätte. Spannend, spannend
- Prometheus
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Was ist daran jetzt neu?
War doch schon immer so
Eine ganze Waffe die er vom Großhändler als ganze Waffe bekommen hat einfach als Wechselsystem zu verkaufen indem man es nur physisch auseinanderbaut durfte ein Inhaber einer einfachen Handelslizenz noch nie.
Ein Büchsenmacher (oder Waffenhersteller) hingegen kann das weiterhin und muss das auch können!
Außerdem finde ich es ziemlich unseriös hier einfach irgendwas als "Zitat" ab zu schreiben?
Wieso macht man da nicht einen Screenshot oder postet das originale Dokument oder Nachricht als Ganzes??
Persönliche Informationen kann man ja schwärzen
War doch schon immer so
Eine ganze Waffe die er vom Großhändler als ganze Waffe bekommen hat einfach als Wechselsystem zu verkaufen indem man es nur physisch auseinanderbaut durfte ein Inhaber einer einfachen Handelslizenz noch nie.
Ein Büchsenmacher (oder Waffenhersteller) hingegen kann das weiterhin und muss das auch können!
Außerdem finde ich es ziemlich unseriös hier einfach irgendwas als "Zitat" ab zu schreiben?
Wieso macht man da nicht einen Screenshot oder postet das originale Dokument oder Nachricht als Ganzes??
Persönliche Informationen kann man ja schwärzen
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das ist schlicht falsch. Ich habe oben angegeben, dass dieses Schreiben an Waffenhändler gesendet wurde und meinte damit auch Büchsenmacher. Konkret, laut Schreiben selbst richtet sich dieses an:Prometheus hat geschrieben: ↑Mi 21. Aug 2024, 17:28Was ist daran jetzt neu?
War doch schon immer so
Eine ganze Waffe die er vom Großhändler als ganze Waffe bekommen hat einfach als Wechselsystem zu verkaufen indem man es nur physisch auseinanderbaut durfte ein Inhaber einer einfachen Handelslizenz noch nie.
Ein Büchsenmacher (oder Waffenhersteller) hingegen kann das weiterhin und muss das auch können!
Daher sind damit (auch) Firmen, die nach gewerberechtlichen Vorschriften zur Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung von (nicht)militärischen Waffen und (nicht)militärischer Munition befugt sind, umfasst.Die Landespolizeidirektionen werden ersucht, das gegenständliche Informationsschreiben samt Beilage an die Waffenbehörden und die einschlägig Gewerbetreibenden weiterzuleiten.
Ad diesem Absatz: ist nicht mein Schreiben sondern das des BMI und daher lediglich Auszüge als Zitat wiedergegeben. Wenn du es nicht glaubst, dann frag doch einfach bei deiner Waffenbehörde nach. GZ ist 2024-0.584.245. Ich finde es unsachlich und nicht gerechtfertigt das als "unseriös" zu qualifizieren.Prometheus hat geschrieben: ↑Mi 21. Aug 2024, 17:28Außerdem finde ich es ziemlich unseriös hier einfach irgendwas als "Zitat" ab zu schreiben?
Wieso macht man da nicht einen Screenshot oder postet das originale Dokument oder Nachricht als Ganzes??
Persönliche Informationen kann man ja schwärzen
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Gibts da auch schon einen Stichtag, ab wann das gelten soll?
Oder ab sofort?
Oder ab sofort?
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Erst mal vielen Dank Promo dass du das überhaupt teilst. Ich bin übrigens sicher dass das ganze Schreiben früher oder später auch auftauchen wird.
In der "alten" Rechtsansicht des BMI (2023-0.369.531) wurden ja immer erläutert gegen welchen Paragraphen des WaffG. man bei den verschiedenen Sachverhalten verstoßen würde.
Ich hoffe das klingt jetzt nicht zu provokant: Ist das BMI davon abgekommen seine Rechtsmeinung mit dem WaffG zu begründen? Oder anders gefragt: Geht aus dem neuen Schreiben hervor gegen welches Gesetz ein Händler ggf verstoßen würde wenn er ein Wechselsystem + Griffstück verkauft?
In der "alten" Rechtsansicht des BMI (2023-0.369.531) wurden ja immer erläutert gegen welchen Paragraphen des WaffG. man bei den verschiedenen Sachverhalten verstoßen würde.
Ich hoffe das klingt jetzt nicht zu provokant: Ist das BMI davon abgekommen seine Rechtsmeinung mit dem WaffG zu begründen? Oder anders gefragt: Geht aus dem neuen Schreiben hervor gegen welches Gesetz ein Händler ggf verstoßen würde wenn er ein Wechselsystem + Griffstück verkauft?
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das ist schlichtweg falsch.Prometheus hat geschrieben: ↑Mi 21. Aug 2024, 17:28Was ist daran jetzt neu?
War doch schon immer so
Eine ganze Waffe die er vom Großhändler als ganze Waffe bekommen hat einfach als Wechselsystem zu verkaufen indem man es nur physisch auseinanderbaut durfte ein Inhaber einer einfachen Handelslizenz noch nie.
Ein Büchsenmacher (oder Waffenhersteller) hingegen kann das weiterhin und muss das auch können!
Händler dürfen im Rahmen ihrer Handelsberechtigung waffen verwerten, also in teilen verkaufen.
Zb nur einen lauf
Oder nur einen upper receiver.
Es gibt hier keinen unterschied zwischen den gewerben. War immer alles nur Propaganda der BüMa, und hat mit dem aktuellen Urteil des LG Eisenstadt nix zu tun.
doubleaction OG, Wien
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
302 stgb und evt 50 waffGfast12 hat geschrieben: ↑Mi 21. Aug 2024, 18:07Erst mal vielen Dank Promo dass du das überhaupt teilst. Ich bin übrigens sicher dass das ganze Schreiben früher oder später auch auftauchen wird.
In der "alten" Rechtsansicht des BMI (2023-0.369.531) wurden ja immer erläutert gegen welchen Paragraphen des WaffG. man bei den verschiedenen Sachverhalten verstoßen würde.
Ich hoffe das klingt jetzt nicht zu provokant: Ist das BMI davon abgekommen seine Rechtsmeinung mit dem WaffG zu begründen? Oder anders gefragt: Geht aus dem neuen Schreiben hervor gegen welches Gesetz ein Händler ggf verstoßen würde wenn er ein Wechselsystem + Griffstück verkauft?
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Und als Privatperson? Waffen willhaben ist *noch gut gefüllt mit Wechselsystemen
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Die neue Info des BMI tut nichts anderes als die alte zu ändern, die damit in der Form nicht mehr sondern nur in der neuen unmittelbar gilt.
Für den Privaten wird sich wohl aktuell nix ändern. Bis zur Registrierungspflicht der Griffstücke. Dann wirds spannend. Alles was schon am Markt ist??? Was soll sein, ob du die Griffrücken einer Glock wegwirfst oder ein ganzen Griffstück, egal, Restmülll. Aushändigung und Aufenthalt ist denke ich selten dokumentiert ausser man hat mal ein reines Griffstück gekauft.
Spannende war es bis jetzt auch schon bei all jeden die zur Verwahrungskontrolle gleich Griffstück und Upper hinlegen oder zusammengebaute Wechselsysteme auf wxxxgebraucht inserieren
Das eigentlich Lustige: es ist eine Info von derselben Stelle, aus derselben Exekutive/Regierung in derselben Legislaturperiode wo das ZWR geändert würde, sodass Händler dort auch bereits bestehende Waffen zerlegen dürfen. Bei alter Rechtsansicht (BMI) und der Mengebestimmung freier Zubehöre durch das Waffengeaetz war das ja schon beinahe ein Aufruf zur Geschäftstätigkeit. Wenn man so will im Geiste einer nachhaltigen Gesellschaft, eine andere Option zumal Waffen ja vom Reparaturbonus ausgenommen wären.
Für den Privaten wird sich wohl aktuell nix ändern. Bis zur Registrierungspflicht der Griffstücke. Dann wirds spannend. Alles was schon am Markt ist??? Was soll sein, ob du die Griffrücken einer Glock wegwirfst oder ein ganzen Griffstück, egal, Restmülll. Aushändigung und Aufenthalt ist denke ich selten dokumentiert ausser man hat mal ein reines Griffstück gekauft.
Spannende war es bis jetzt auch schon bei all jeden die zur Verwahrungskontrolle gleich Griffstück und Upper hinlegen oder zusammengebaute Wechselsysteme auf wxxxgebraucht inserieren
Das eigentlich Lustige: es ist eine Info von derselben Stelle, aus derselben Exekutive/Regierung in derselben Legislaturperiode wo das ZWR geändert würde, sodass Händler dort auch bereits bestehende Waffen zerlegen dürfen. Bei alter Rechtsansicht (BMI) und der Mengebestimmung freier Zubehöre durch das Waffengeaetz war das ja schon beinahe ein Aufruf zur Geschäftstätigkeit. Wenn man so will im Geiste einer nachhaltigen Gesellschaft, eine andere Option zumal Waffen ja vom Reparaturbonus ausgenommen wären.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Danke für das Teilen der Informationen!
Wenn lediglich auf das "Zerlegen von Komplettwaffen und Melden von Einzelteilen" eingegangen wurde, ändert sich ja für "originale" Wechselsysteme, welche als solche produziert/importiert wurden eigentlich nichts.
Edit: Ein "Ende" der Wechselsysteme kann ich daher nicht erkennen.
Wenn lediglich auf das "Zerlegen von Komplettwaffen und Melden von Einzelteilen" eingegangen wurde, ändert sich ja für "originale" Wechselsysteme, welche als solche produziert/importiert wurden eigentlich nichts.
Edit: Ein "Ende" der Wechselsysteme kann ich daher nicht erkennen.
- kemira
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Auch für ganze Waffen, die zerlegt werden und wo tatsächlich nur z.B. Lauf und Verschluss als Wechselsystem verkauft werden, dürfte sich nichts ändern. Man hat ja danach keine vollständige Waffe erworben, sondern in der Tat nur das Wechselsystem.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Es tut mir leid, ich kann hier absolut nichts neues raus lesen …Promo hat geschrieben: ↑Mi 21. Aug 2024, 16:27Das BMI hat dazu etwas an alle Waffenbehörden und alle Waffenhändler ausgesendet. Dies lautet auszugsweise:(Formatierung fett entsprechend dem originalen Schreiben)Wird eine Schusswaffe der Kat. A oder B verkauft, hat der Waffenhändler (Überlasser), wie bisher, die Überlassermeldung im Wege des ZWR durchzuführen (§ 28 Abs. 3 WaffG). Dabei ist die Schusswaffe als ganze Schusswaffe zu registrieren.
Eine Registrierung lediglich eines wesentlichen Teiles oder wesentlicher Teile im Sinne des § 2 Abs. 2 WaffG hat diesfalls nicht zu erfolgen. Dies gilt auch, wenn eine ganze Schusswaffe der Kat. A oder B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird.
Eine Recherche bzw. Überprüfung, ob der Käufer noch „Plätze“ auf seiner waffenrechtlichen Urkunde frei hat, braucht seitens des Waffenhändlers nicht zu erfolgen. Allfällige Überschreitungen des Besitzstandes werden der Waffenbehörde im ZWR angezeigt und die Waffenbehörde führt in der Folge die entsprechenden Abklärungen durch.
Weiß jedoch der Waffenhändler (aus welchem Grund auch immer), dass der Käufer keine „Plätze“ auf seiner waffenrechtlichen Urkunde mehr frei hat, dann darf ein Verkauf (Überlassung) einer Schusswaffe der Kat. A oder B nicht stattfinden.
Das BMI weist also an, dass eine Waffe, auch wenn sie zerlegt oder in Einzelteilen verkauft wird, als ganze Schusswaffe erfolgen muss.
Komplette Waffen werden ganz normal als komplette Waffen gemeldet … wesentliche Teile sind von der Meldung als komplette Waffe ausgenommen, dies gilt auch, wenn eine ganze Waffe zerlegt in Einzelteilen verkauft wird …
Also eigentlich nochmals eine Bestätigung hinsichtlich der gelebten Praxis seit 12-2019
Mehr steht doch da nicht …
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ein Ende der WS insofern, als sich im Moment "viele" Händler nun dieses Thema gar nicht mehr anfangen.
Klassische WS, welche vom Werk aus so verkauft werden, sehe ich auch unberührt von dieser Thematik. Also zb ein klassisches 40S&W WS auf Basis G17, bei welcher rein ein kompletter Verschluss, ohne Griffstück gekauft wird.
Wird jedoch eine Vollständige Waffe vom Händler als WS verkauft, so benötigt diese nun einen B Platz, da dies kein reines WS ist.
So hätte ich es jedenfalls verstanden, bei Missverständniss bzw Fehlinterpretation, bitte gleich korrigieren!
Klassische WS, welche vom Werk aus so verkauft werden, sehe ich auch unberührt von dieser Thematik. Also zb ein klassisches 40S&W WS auf Basis G17, bei welcher rein ein kompletter Verschluss, ohne Griffstück gekauft wird.
Wird jedoch eine Vollständige Waffe vom Händler als WS verkauft, so benötigt diese nun einen B Platz, da dies kein reines WS ist.
So hätte ich es jedenfalls verstanden, bei Missverständniss bzw Fehlinterpretation, bitte gleich korrigieren!
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