Und was zusätzlich noch dazukommt,sobald die Waffe über nen Händler läuft,wird dann vermutlich auch die 4 Wochen Abkühlfrist zum tragen kommen.GoodReason hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 13:03Das stimmt.ebner33 hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 13:01Der Händler nicht,aber der Private kanns dir einfach direkt schicken!GoodReason hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 12:53Seit wann darf ein Händler direkt nach Hause schicken? Ist auch jetzt schon nicht möglich.
Sprich dann ist jegliche Selbstabholung auch hinfällig,weil dann hinfährst,die Waffe vom Verkäufer dir im Waffengeschäft verkauft und registriert wird,aber mitnehmen darfst sie wegen der neuen Frist dann erst 4 Wochen später??
Heißt im Umkehrschluss das die einzig sinnvolle Lösung dann der Versand übern Händler sein wird.
Und der kann dafür im Grunde verlangen was er will,da du quasi keine andere praktikable Option hast.