Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
ebner33
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1199
Registriert: Fr 4. Dez 2015, 15:35
Wohnort: Kärnten

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Mi 18. Jun 2025, 13:06

GoodReason hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:03
ebner33 hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:01
GoodReason hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 12:53
Seit wann darf ein Händler direkt nach Hause schicken? Ist auch jetzt schon nicht möglich.
Der Händler nicht,aber der Private kanns dir einfach direkt schicken!
Das stimmt.
Und was zusätzlich noch dazukommt,sobald die Waffe über nen Händler läuft,wird dann vermutlich auch die 4 Wochen Abkühlfrist zum tragen kommen.
Sprich dann ist jegliche Selbstabholung auch hinfällig,weil dann hinfährst,die Waffe vom Verkäufer dir im Waffengeschäft verkauft und registriert wird,aber mitnehmen darfst sie wegen der neuen Frist dann erst 4 Wochen später??

Heißt im Umkehrschluss das die einzig sinnvolle Lösung dann der Versand übern Händler sein wird.
Und der kann dafür im Grunde verlangen was er will,da du quasi keine andere praktikable Option hast.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠

coldi
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Di 1. Apr 2025, 15:41
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von coldi » Mi 18. Jun 2025, 13:09

Maria hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 12:57
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
So habe ich es auch heute im Radio gehört, diese ganzen Änderungen sollen neue WBK Antragsteller und Besitzer betreffen
für die bereits bestehenden WBK Besitzer soll sich nichts ändern.
Hoffe das wird tatsächlich SO umgesetzt. Dann ists mir ehrlich gsagt Wurscht

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2659
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 18. Jun 2025, 13:12

ebner33 hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:06
GoodReason hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:03
ebner33 hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:01
GoodReason hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 12:53
Seit wann darf ein Händler direkt nach Hause schicken? Ist auch jetzt schon nicht möglich.
Der Händler nicht,aber der Private kanns dir einfach direkt schicken!
Das stimmt.
Und was zusätzlich noch dazukommt,sobald die Waffe über nen Händler läuft,wird dann vermutlich auch die 4 Wochen Abkühlfrist zum tragen kommen.
Sprich dann ist jegliche Selbstabholung auch hinfällig,weil dann hinfährst,die Waffe vom Verkäufer dir im Waffengeschäft verkauft und registriert wird,aber mitnehmen darfst sie wegen der neuen Frist dann erst 4 Wochen später??

Heißt im Umkehrschluss das die einzig sinnvolle Lösung dann der Versand übern Händler sein wird.
Und der kann dafür im Grunde verlangen was er will,da du quasi keine andere praktikable Option hast.
das Service gibt es/ gab es ja jetzt schon und da sind oftmals 20% vom VK keine Seltenheit, so war es zumindest beim Mitbewerb in der Schottenfeldgasse und für mich damals unbrauchbar da andere Optionen vorhanden waren.

Die 4 Wochen, so denke ich, sind für Personen ohne waffenrechtliches Dokument und wäre somit für Kat. B nicht bindend.
Alles im allen ist ein erheblicher Mehraufwand zu erwarten.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

swerdeofwar
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 311
Registriert: Do 10. Jun 2010, 13:45

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von swerdeofwar » Mi 18. Jun 2025, 13:13

coldi hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:09
Maria hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 12:57
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
So habe ich es auch heute im Radio gehört, diese ganzen Änderungen sollen neue WBK Antragsteller und Besitzer betreffen
für die bereits bestehenden WBK Besitzer soll sich nichts ändern.
Hoffe das wird tatsächlich SO umgesetzt. Dann ists mir ehrlich gsagt Wurscht
Vorsicht, selbst wenn es jetzt nur Neulinge betreffen sollte, früher oder später würde das auf alle angewendet werden fürchte ich

Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1161
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Nordi » Mi 18. Jun 2025, 13:14

Ich gehe sehr stark davon aus das es in Zukunft einfach so laufen wird:

Verkäufer und Käufer treffen sich bei einem Händler. Der checkt die WBKs beider Seiten bzw ob die fragliche Waffe auch wirklich im ZWR eingetragen ist.

Das wird er die Waffe beim Verkäufer im ZWR auf den Käufer übertragen und das wars.
Dafür kassiert er dann...50€ und Ende.

Ich hab bisher 2 x privat ne Waffe verkauft, und beides hab ich direkt bei einem Händler gemacht um sicher zu sein das alles sauber ist. Und wie oben beschrieben hat er sich beide WBKs zeigen lassen, die Waffe umgemeldet 25€ pro Person kassiert und das wars.

Und ICH persönlich find das absolut OK. Weil so haben beide Seiten Rechtsicherheit das Verkäufer und Käufer "sauber" sind. Und für die Waffenhändler ist das nicht viel aufwand und schnell mal 50€ verdient, wobei ich mir vorstellen kann das sie das jetzt ausnutzen und direkt mal 100€ kassieren werden...aber das ist halt so.

Byebye Austria

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7421
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von AUG-andy » Mi 18. Jun 2025, 13:21

Nordi hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:14
Ich gehe sehr stark davon aus das es in Zukunft einfach so laufen wird:

Verkäufer und Käufer treffen sich bei einem Händler. Der checkt die WBKs beider Seiten bzw ob die fragliche Waffe auch wirklich im ZWR eingetragen ist.

Das wird er die Waffe beim Verkäufer im ZWR auf den Käufer übertragen und das wars.
Dafür kassiert er dann...50€ und Ende.

Ich hab bisher 2 x privat ne Waffe verkauft, und beides hab ich direkt bei einem Händler gemacht um sicher zu sein das alles sauber ist. Und wie oben beschrieben hat er sich beide WBKs zeigen lassen, die Waffe umgemeldet 25€ pro Person kassiert und das wars.

Und ICH persönlich find das absolut OK. Weil so haben beide Seiten Rechtsicherheit das Verkäufer und Käufer "sauber" sind. Und für die Waffenhändler ist das nicht viel aufwand und schnell mal 50€ verdient, wobei ich mir vorstellen kann das sie das jetzt ausnutzen und direkt mal 100€ kassieren werden...aber das ist halt so.
Volle Zustimmung :clap:
Wobei es sicher Händler gibt die dieses Service günstiger anbieten werden, stimmt's Gerhard? :lol:
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 570
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 18. Jun 2025, 13:21

GoodReason hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 12:53
Seit wann darf ein Händler direkt nach Hause schicken? Ist auch jetzt schon nicht möglich.
Der Händler verkauft die Waffe ja nicht, also liegt kein Versandhandel vor.
Also erlaubt.

cover_me
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 50
Registriert: Mo 1. Apr 2019, 13:54

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von cover_me » Mi 18. Jun 2025, 13:23

Also bei allem Verständnis für die politische Diskussion (wie auch immer geführt) - aber was die Händlermitwirkung bringen soll irgendwelche tatsächlichen Lücken zu schließen ist mir völlig schleierhaft - wundert mich dass ihnen nicht einfällt die Händler zum Verwaltungsorgan in der Sache Übertragung von Schusswaffenbesitz zu machen und einen Gebührenkatalog aufzustellen - Gratulation der Bürokratieoffensive.

Master-chief1000
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 105
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Mi 18. Jun 2025, 13:28

Was wird da für eine Stuss verbreitet. Versand von Waffen oder Munition war auch bis jetzt weder von Händler an Privat, noch von Privat an Privat legal möglich. Von daher ändert sich dabei einmal gar nichts und falls jemand hier Waffen oder Munition von Privat an Privat per Versand praktiziert hat war es schlicht illegal.

Zu dem Verkaufsverbot von Privat an Privat muss ich schon sagen das mich 50€ Gebühr an den Händler oder wieviel auch immer sehr wohl treffen würden. Habe viel Privat an Privat gekauft und verkauft und zu überprüfen ob der Käufer "sauber" ist wie der Kollege oben geschrieben hat ist man schlicht rechtlich nicht verpflichtet. Alles was als Privater bislang kontrollieren musstest war WBK vorhanden bei Kat. B oder volljährig bei Kat. C. Fertig. Wobei evtl noch Staatsbürgerschaft bei Kat. C.

Trijikon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1282
Registriert: Mo 24. Jul 2017, 13:55
Wohnort: Riederberg

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Trijikon » Mi 18. Jun 2025, 13:31

Maria hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 12:57
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
So habe ich es auch heute im Radio gehört, diese ganzen Änderungen sollen neue WBK Antragsteller und Besitzer betreffen
für die bereits bestehenden WBK Besitzer soll sich nichts ändern.
Das mit der Ausnahme von Jäger verstehe ich nicht so recht, Jäger haben doch kein Psychotest nur einen Amtsarzt Bericht
trotzdem gibt´s da mehr ausnahmen?
Glaubst der Kogler will seine letzten Stammwähler verlieren? :dance:

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 350 Legend, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,45GAP,454Casull,500 S&W,
36,44VL,12/70
6,5CM,6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .300 Win Mag
reload-smile

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 570
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 18. Jun 2025, 13:34

So haben sich das die Linken nicht vorgestellt.
Statt Waffenverbot werden nun auch sie strenger überwacht. Und zwar von der aktuellen und auch künftigen, noch unbekannten, Regierungen.
Von Missbrauch und Datenschutzverstößen, Informationsflüssen Richtung Medien, ist plötzlich die Rede. Und von Überwachungsfantasien.
Geliefert wie bestellt würde ich sagen.
SSKM.

https://www.derstandard.at/story/300000 ... ige-fragen

https://www.derstandard.at/story/300000 ... abschaffen
Zuletzt geändert von Poirot am Mi 18. Jun 2025, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.

glockfun
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 202
Registriert: Fr 13. Mai 2022, 17:10

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von glockfun » Mi 18. Jun 2025, 13:34

cover_me hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:23
Also bei allem Verständnis für die politische Diskussion (wie auch immer geführt) - aber was die Händlermitwirkung bringen soll irgendwelche tatsächlichen Lücken zu schließen ist mir völlig schleierhaft - wundert mich dass ihnen nicht einfällt die Händler zum Verwaltungsorgan in der Sache Übertragung von Schusswaffenbesitz zu machen und einen Gebührenkatalog aufzustellen - Gratulation der Bürokratieoffensive.
Die Frage ist ob die Händler das überhaupt auch wollen.

Ich verkaufe selbst melde/registrierungspflichtiges immer im Ladengeschäft nach Absprache mit den jeweiligen Händler oder auf einem behördlich genehmigten Schiessstand. Bin jedesmal froh wenn das wo im Handel geht und gleich umgemeldet wird (Kat C). Am besten gleich dort was shoppen.

Reminder. Die Geschichte mit dem Handel (einbinden) und kurze Fristen war ja schon vorher Idee in dem Papier zur möglichen Novelle (mit Griffstück usw).

Auch erinnert sei an einen Täter der in Österreich eine Waffe privat erstand und damit in München einen Terroranschlag durchführen wollte und dabei erschossen wurde. Im Waffenhandel bekam er keine da gegen ihn ein Waffenverbot vorlag. Das wird wohl miteingeflossen sein.
Zuletzt geändert von glockfun am Mi 18. Jun 2025, 13:35, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
ebner33
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1199
Registriert: Fr 4. Dez 2015, 15:35
Wohnort: Kärnten

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Mi 18. Jun 2025, 13:34

Steppenwolf hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:12
ebner33 hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:06
GoodReason hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:03
ebner33 hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:01


Der Händler nicht,aber der Private kanns dir einfach direkt schicken!
Das stimmt.
Und was zusätzlich noch dazukommt,sobald die Waffe über nen Händler läuft,wird dann vermutlich auch die 4 Wochen Abkühlfrist zum tragen kommen.
Sprich dann ist jegliche Selbstabholung auch hinfällig,weil dann hinfährst,die Waffe vom Verkäufer dir im Waffengeschäft verkauft und registriert wird,aber mitnehmen darfst sie wegen der neuen Frist dann erst 4 Wochen später??

Heißt im Umkehrschluss das die einzig sinnvolle Lösung dann der Versand übern Händler sein wird.
Und der kann dafür im Grunde verlangen was er will,da du quasi keine andere praktikable Option hast.
das Service gibt es/ gab es ja jetzt schon und da sind oftmals 20% vom VK keine Seltenheit, so war es zumindest beim Mitbewerb in der Schottenfeldgasse und für mich damals unbrauchbar da andere Optionen vorhanden waren.

Hmm..war das bis jetzt auch schon so,das WBK Besitzer diese "Abkühlphase" nicht hatten?
Ich hab ehrlicherweiße noch nie ne neue Waffe beim Händler gekauft.
Und ja klar haben dies manche Händler jetzt auch schon ausgenutzt,aber da hatte man wie du sagst ja auch Alternativen.
Und wenn kein Händler in der Umgebung mitspielen wollte,hat man die Waffe halt einfach direkt dem Käufer geschickt.
Die 4 Wochen, so denke ich, sind für Personen ohne waffenrechtliches Dokument und wäre somit für Kat. B nicht bindend.
Alles im allen ist ein erheblicher Mehraufwand zu erwarten.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠

Trijikon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1282
Registriert: Mo 24. Jul 2017, 13:55
Wohnort: Riederberg

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Trijikon » Mi 18. Jun 2025, 13:35

Master-chief1000 hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 13:28
Was wird da für eine Stuss verbreitet. Versand von Waffen oder Munition war auch bis jetzt weder von Händler an Privat, noch von Privat an Privat legal möglich. Von daher ändert sich dabei einmal gar nichts und falls jemand hier Waffen oder Munition von Privat an Privat per Versand praktiziert hat war es schlicht illegal.
Und wo steht das genau so und nicht in einem feuchten Traum gedeutet?

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 350 Legend, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,45GAP,454Casull,500 S&W,
36,44VL,12/70
6,5CM,6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .300 Win Mag
reload-smile

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37066
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Mi 18. Jun 2025, 13:35

Michl9mm hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 10:42
Glock1768 hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 10:38
ist die Befristung wirklich "nur" für die neuen WBKs? Oder für alle WBKs?

Gilt die Erstausstellung?

Oder ab einer neuen WBK nach einer Erweiterung dann ebenso???
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
Nein
Laut dem Entwurf bei "Neuausstellung", also zb im Zug von Erweiterungen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Antworten