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Munitionskauf im Ausland

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Munitionskauf im Ausland

Beitrag von gewo » Mo 23. Mai 2016, 10:28

Räuber Hotzenplotz hat geschrieben:Ich kann dir nur sagen, daß es bei der erstmaligen Ausstellung einer WBK ein en Zubehöreintrag eher nicht spielt.
Auch in MD nicht und daß ist jetzt ned wirklich eine BH wo's dir das Leben schwer machen....
Sprich erst mal die WBK kriegen, dann Waffe kaufen und dann Zubehöreintrag holen dann zahlen und warten und dann Zubehör kaufen.


nur interessehalber:
in MD auch dann nicht wenn bereits mit der antragstellung die konkreten reservierungsbestaetigungen der basiswaffe und des zubehoers dazu inkl S/N ect vorliegen?

problem ist ja oft dass die waren bestellt aber noch nicht beim haendler lagernd sind und daher die seriennummer no0ch nicht angegeben werden kann
in soclehn faellen bist du immer auf gedeih und verderb der sachbearbeiterin ausgeliefert
will sie, dann gehts
will sie nicht, dann gehts nicht

aber ok, is eh immer so ;-)
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Re: Munitionskauf im Ausland

Beitrag von Räuber Hotzenplotz » Mo 23. Mai 2016, 10:34

So genau hab ich das damals ned durchexeriert um ehrlich zu sein.
Ich hab lediglich gefragt ob man gleich den Zubehöreintrag auf der WBK vermerken kann, und da hat's gemeint, nein geht nicht
Wußte ja no ned daß ich mir eine Glock eintreten werd.
Hab ja seinerzeit die WBK mit dem WP mit beantragt, und am WP gibts keine Zubehöreinträge.
Und he 4 Plätze das sind ja soo viel, die werd ich meinen Lebtag ned aufbrauchen- (So dachte ich zumindest)
2 Jäger treffen sich im Wald...

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Re: Munitionskauf im Ausland

Beitrag von DesertEagleCal50 » Mi 25. Mai 2016, 08:25

Hatte mit dem Beamten ein konstruktives Gespräch. Alles fkt. wenn man miteinander kann, zwar nicht auf einmal wegen Gesetzeslage, aber das ist mir bei der Investitionssumme egal.

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Grüsse

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