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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Verfasst: Do 1. Sep 2011, 19:22
von sponsi
BigBen hat geschrieben:Das heisst wenns dem Betroffenen wurscht ist oder es besagter Person sonst aus garkeinen Umständen an einem anderen Termin geht...wie oft wird das wohl der Fall sein?



Bei geschätzten knapp über 99,1 Prozent!

:mrgreen:
sponsi

Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Verfasst: Do 1. Sep 2011, 19:43
von BlackAce
sponsi hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Das heisst wenns dem Betroffenen wurscht ist oder es besagter Person sonst aus garkeinen Umständen an einem anderen Termin geht...wie oft wird das wohl der Fall sein?



Bei geschätzten knapp über 99,1 Prozent!

:mrgreen:
sponsi


Sehe ich auch so. Viele sind zu den Zeiten die vorgesehen sind nicht zu Hause.

Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Verfasst: So 4. Sep 2011, 14:36
von Ing. Michael Mayerl
Hallo Leute

Ich habe jetzt herausgefunden warum beim WBK Antrag die Polizei kommen "kann".
Grund ist der Abs. 1 §8 - die Behörde vergewissert sich ob man Waffen mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird. Sprich: man wird darauf hingewiesen, dass die Waffen ordnungsgemäß verwart werden müssen.... GGF auch mit Unterschrift auf einem Protokoll als Bestätigung die dann zur BH geht.

Sinnvoller wäre aber eine Zusammenfassung der waffenrechtlich wichtigen Vorschriften (Verwahrung, Wohnsitzwechselmeldung, Verbote etc...) die man einfach durchliest und unterschrieben mit dem WBK Antrag bei der BH abgibt ;)
Würde so manchen Polizeieinsatz einsparen - meist sogar doppelt weil normal eh keiner bei Überraschungsbesuchen zu Hause ist...

Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Verfasst: Mo 5. Sep 2011, 12:25
von Stickhead
§ 4 Abs. 4 2. WaffV

Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem
Werktag (Montag bis Samstag) zwischen 07:00 und 20.00 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser
Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des
Betroffenen vorliegt, oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen
gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche
nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.

Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Verfasst: Mo 5. Sep 2011, 14:24
von Philosoph
Gescheite Idee, Herr Ingenieur! Aber gerade weil es gescheit ist, hat das keine Chance auf Verwirklichung.

Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Verfasst: Mo 5. Sep 2011, 18:07
von gewo
Ing. Michael Mayerl hat geschrieben:Sinnvoller wäre aber eine Zusammenfassung der waffenrechtlich wichtigen Vorschriften (Verwahrung, Wohnsitzwechselmeldung, Verbote etc...) die man einfach durchliest und unterschrieben mit dem WBK Antrag bei der BH abgibt ;)


hallo

gibt es ja schon
heisst waffenfuehrerschein....

Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Verfasst: Mo 5. Sep 2011, 19:16
von Ing. Michael Mayerl
gewo hat geschrieben:
Ing. Michael Mayerl hat geschrieben:Sinnvoller wäre aber eine Zusammenfassung der waffenrechtlich wichtigen Vorschriften (Verwahrung, Wohnsitzwechselmeldung, Verbote etc...) die man einfach durchliest und unterschrieben mit dem WBK Antrag bei der BH abgibt ;)


hallo

gibt es ja schon
heisst waffenfuehrerschein....


War auch mein Argument ;)
Aber das wird wohl von BH zu BH individuell gehandhabt... :tipphead:

Mit Behörden rumdiskutieren bringt in AT aber eh nix...

Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Verfasst: Mo 5. Sep 2011, 21:18
von Freitag
Ich und Nachbar gleichzeit Wbk eingefordert.

Anruf bei mir von Ortspolizei wies mit der Verwahrung ausschaut, ich drauf - wenn ich a Waffe hab dann sorg ich auch für richtige Verwahrung, passt.

Paar Tage später beim Nachbar, unangekündigter Besuch von der Bezirkspolizeiinspektion, Wohnungsbeschau inkl. div. Fragen.

Bei mir war in den 2 Jahren seit wir die Wbk haben noch keiner kontrollieren.