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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 08:38
von zela
mein Kram ist vor Diebstahl geschützt. Vor Einbruch aber nicht. Vollkaskomentalität ist was anderes. Und von geladen und entsichert war keine Rede.

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 2. Jul 2010, 10:08
von Ticket
zela hat geschrieben:zum einen hätte ich dazuschreiben sollen dass ich nur in bezug auf C/D frage, Kat. B ist mir klar

Im neuen Waffenrecht (gültig bis spätestens 31.12.2014) wurden auch die Kategorie C und D Waffen in die sorsame Verwahrung mit aufgenommen. Also da ist dann auch nichts mehr mit Eigentum. Du bist dann wie jetzt bei Kat. B lediglich behördlich erlaubter Verfügungsberechtigter. ;) Dein sogenanntes Eigentum kann dir dann jederzeit entzogen werden falls die Behörde zur Ansicht kommt, du kannst mit Schußwaffen nicht sachgemäß umgehen. (Verwahrungspflicht)
Ticket