therion hat geschrieben:OC Tom hat geschrieben: und wenn die Bedrohung vorbei ist, ist Nachschießen verboten.
stimmt so nicht ganz. Aber nachdem Du vorheriges nicht gelesen hast, werde ich es auch nicht nochmal erläutern.
er (therion) hat recht. aber auch hier gilt stichwort "verhältnismäßigkeit". es macht sehr wohl einen unterschied ob du stinkreich bist und der einbrecher flieht mit hausnummer 5000 euro, oder ob du gerademal 900 netto hast und der einbrecher flieht mit 5000 euro. dann sind die 5000 euro sehr wohl ein sehr einschneidender verlust der dich finanziell ruinieren könnte. zu diesem zeitpunkt findet der übergriff auf dein eigentum noch statt, es gilt also noch die "notwehr".
wie der umstand dann vor gericht bewertet würde hängt natürlich immer stark vom richter ab, darauf kann und will ich garnicht eingehen.
generell aber, ohne die 5 seiten gelesen zu haben, würde ich meinen: geld kommt und geht und materielles kann man ersetzen. notwehren würde ich mich persönlich nur dann, wenn die gesundheit oder das leben von mir oder meinen lieben in gefahr ist.
EDIT: trotzdem sind diese fragen alle sowieso fürn hugo. wer von euch läuft zuhause bitte 24/7 mit der glock im holster herum? bei mir liegts im safe und müßte erst rausgeholt werden. bis dahin ist der einbrecher entweder schon bei mir (vll mit ner stichwaffe?) oder er ist längst getürmt. dinge die man rasch zur hand hat sind n dekoschwert an der wand, n küchenmesser oder ne pfanne. diese ewige "hirngewichse" (sorry für dieses wort) bezüglich diverser gedankenspiel-notwehrsitationen ist unnötig, denn es kommt meist anders als man denkt und wenns soweit ist hast eh keine zeit zu überlegen, geschweige denn erstmal die glock ausm kastl zu holen.
außerdem bring ich mich lieber erstmal in sicherheit wenn ich wen überrasche und stürze mich nicht in einen kampf, den ich womöglich mit dem leben bezahle.