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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 13:39
von rupi
Jo_Kux hat geschrieben:Was an der Definition der Sportschützen so dramatisch sein soll...ich verstehs nicht. Dann ist man eben kein Sportschütze mehr...was änderts? Altbestand anyone?
Wir reden hier komplett von ungelegten Eiern und es werden hier nur wieder mal Horrogeschichten erfunden.

der Nachwuchs wird umgebracht

so schauts aus

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 14:29
von Eichhörnchen
Jo_Kux hat geschrieben:Was an der Definition der Sportschützen so dramatisch sein soll...ich verstehs nicht. Dann ist man eben kein Sportschütze mehr...was änderts? Altbestand anyone?
Wir reden hier komplett von ungelegten Eiern und es werden hier nur wieder mal Horrogeschichten erfunden.

Kein Sportschütze -> keine neuen hi-cap Mags. Sondern nur für den konkret besessenen Altbestand. Wird der Altbestand durch eine neue Waffe ersetzt, dann war‘s das. Neuer Waffenkauf dann nur mehr Kat B, das heißt ausschließliche Verwendung kleiner Magazine.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 14:38
von Glock1768
außerdem, diese Regelungen beschneiden nur unsere ohnehin schon sehr bescheidenen Rechte ... sie bringen absolut keine Vorteile, keine Sicherheit ... damit sind sie schlicht abzulehnen ... auch wenn es den Altbestand einiger hier nicht trifft, es gibt andere Schützen und auch noch den künftigen Sportschützen, der bald nichts mehr darf ...

den Waffenpaßbesitzer kümmert es auch nicht, dass sonst keiner mehr einen bekommt ... seid nicht so egoistisch

die nächste Einschränkung durch die Hintertüre steht schon vor uns ... WAFFENVERBOTSZONEN ... ich habe keinen WP und führe zur Verteidigung auch entsprechende Waffen ... jetzt hat der IM entsprechende Möglichkeiten für diese Zonen geschaffen ... für WP-Besitzer gelten diese jedoch nicht ... ich glaub, ich spinne

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 14:55
von Incite
bezüglich "ihr habts ja eh Altbestand"

In Kalifornien wurden HC Magazine bzw. dessen Verkauf 2000 verboten aber sie durften noch besessen werden. Kürzlich wurde jetzt auch der Altbestand verboten, die Leute müssen die Mags nun abgeben.

Ich verstehe daher nicht wie man die geplanten Änderungen (beschlossen ist ja noch gar nix) so feiern kann. :think:

lg

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 15:55
von snowwhite
He was ist los !!!!

derzeit sind 77 Stellungnahmen beim Parlament eingegangen, das kann ja nur ein Witz sein oder.
Interssiert das Thema niemanden :o

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00084/index.shtml#tab-Stellungnahmen

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 15:58
von John Connor
Eichhörnchen hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Was an der Definition der Sportschützen so dramatisch sein soll...ich verstehs nicht. Dann ist man eben kein Sportschütze mehr...was änderts? Altbestand anyone?
Wir reden hier komplett von ungelegten Eiern und es werden hier nur wieder mal Horrogeschichten erfunden.

Kein Sportschütze -> keine neuen hi-cap Mags. Sondern nur für den konkret besessenen Altbestand. Wird der Altbestand durch eine neue Waffe ersetzt, dann war‘s das. Neuer Waffenkauf dann nur mehr Kat B, das heißt ausschließliche Verwendung kleiner Magazine.


Das stimmt so nicht. Die Kat A Bewilligung bekommst gem z 13 der Übergangsregelung für „solche“ Waffen. Du kannst also einen HA gegen einen andren tauschen (Unterschied diese und solche musst in die Erläuterungen schauen). Wenn das high Cap Mag am neuen HA passt, kein Problem. Wennst ein AR gegen ein AUG tauscht, dann bekommst nach der Übergangsregelung keine AUG Magazine. Die musst vor dem Stichtag haben.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 16:20
von burggraben
Glock1768 hat geschrieben:die nächste Einschränkung durch die Hintertüre steht schon vor uns ... WAFFENVERBOTSZONEN ... ich habe keinen WP und führe zur Verteidigung auch entsprechende Waffen ... jetzt hat der IM entsprechende Möglichkeiten für diese Zonen geschaffen ... für WP-Besitzer gelten diese jedoch nicht ...

Wo wurden Möglichkeiten für solche Zonen in welchem Gesetz geschaffen?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 16:41
von Maddin
burggraben hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:die nächste Einschränkung durch die Hintertüre steht schon vor uns ... WAFFENVERBOTSZONEN ... ich habe keinen WP und führe zur Verteidigung auch entsprechende Waffen ... jetzt hat der IM entsprechende Möglichkeiten für diese Zonen geschaffen ... für WP-Besitzer gelten diese jedoch nicht ...

Wo wurden Möglichkeiten für solche Zonen in welchem Gesetz geschaffen?



Glaub er meint die Bestimmung im SPG. Die gibts aber eh schon ein Zeitl.

Fakt ist es kommt zu weiteren Einschränkungen unserer Rechte und zwar ohne jeglichen Anlass. Das kann niemand begrüßen.

Bei der Stellungnahme scheitert es an der wirksamen Öffentlichkeitsarbeit. Das wird ja nirgends public gemacht. Ist genauso versteckt wie ein BGBl oder LGBl...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 16:46
von Glock1768
burggraben hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:die nächste Einschränkung durch die Hintertüre steht schon vor uns ... WAFFENVERBOTSZONEN ... ich habe keinen WP und führe zur Verteidigung auch entsprechende Waffen ... jetzt hat der IM entsprechende Möglichkeiten für diese Zonen geschaffen ... für WP-Besitzer gelten diese jedoch nicht ...

Wo wurden Möglichkeiten für solche Zonen in welchem Gesetz geschaffen?


habe es zwar zuerst in einer anderen Zeitung gelesen, doch plötzlich nur noch hier gefunden ...

http://www.heute.at/politik/news/story/ ... n-54377414

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 16:54
von silverstar
Das es noch immer Leute gibt die in dieser Verbotslawine vorteile sehen ist nicht verwunderlich ! Willkommensklatscher und Teddybärwerfer sterben ja auch nicht aus! Da hilft weder Logik noch gutes zureden
Waffenverbotszonen ??
Amokläufe in den USA finden fast ausschliesslich in "Gun Free " Zonen statt !
Nur ein völlig verbl.... endeter "Pikachu" weis nicht "Warum" das so ist !
Die Geduld vieler LGWB ist nun hoffentlich erschöpft!
Wenn man als Inhaber einer WBK kein Messer,Pfefferspray oder SSW mitführen darf ? einem der Gesetzgeber pauschal als nicht verlässlich einstuft somit das Recht auf Selbstverteidigung entzieht muss er auch mit der Missachtung dieser Verbote rechnen !

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 16:55
von Eichhörnchen
Glock1768 hat geschrieben:die nächste Einschränkung durch die Hintertüre steht schon vor uns ... WAFFENVERBOTSZONEN ... ich habe keinen WP und führe zur Verteidigung auch entsprechende Waffen ... jetzt hat der IM entsprechende Möglichkeiten für diese Zonen geschaffen ... für WP-Besitzer gelten diese jedoch nicht ... ich glaub, ich spinne

Hierbei handelt es sich um den §36b Abs1 SPG (Sicherheitspolizeigesetz), der da lautet:
§ 36b. (1) Ist auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe, zu befürchten, dass es an bestimmten öffentlichen Orten (§ 27 Abs. 2) zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, zur Vorbeugung solcher Angriffe mit Verordnung zu verbieten, diese Orte mit Waffen oder mit Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.


Ich finde aber keine Erläuterungen zu dem Paragraphen auf der Homepage des Parlaments. In der entsprechenden Ministerialvorlage kommt der Paragraph schlicht und ergreifend nicht vor, sondern taucht plötzlich im Gesetz auf.

Meine Interpretation ist, dass die im geschlossenen Behältnis sich befindende ungeladene Glock mit einer WBK in so einer Waffenverbotszone OK ist. Der doppelt geschliffene Dolch hingegen nicht. Die Jagdbüchse mit gültiger Jagdkarte ist meiner Meinung nach auch wieder OK dort.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 17:07
von Glock1768
und wie sieht es mit meiner SSW aus??? einem Kubotan? Abwehrstock???

dafür braucht es keine WBK, keinen WP ... ich habe seit über 2 Jahren (mangels WP) eben eine SSW bei mir (bitte keine Diskussionen) und plötzlich wird so eine Verbotszone eingerichtet und ich stehe mittendrin mit einer Waffe, die ich AUSSCHLIEßLICH DEFENSIV nutzen würde und bekomme plötzlich ein Waffenverbot?!?!?!?!?!?

Dieser Mist kommt eigentlich einem Verbot der Notwehr schon fast gleich, außer du wehrst Dich mit deinen Händen ... das ist Einschränkung der Notwehrrechte durch die Hintertür

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 17:15
von HighPlainsDrifter
"Dieser Mist kommt eigentlich einem Verbot der Notwehr schon fast gleich"

Das hebelt das individuelle Notwehrrecht komplett aus.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 17:22
von Eichhörnchen
John Connor hat geschrieben:
Eichhörnchen hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Was an der Definition der Sportschützen so dramatisch sein soll...ich verstehs nicht. Dann ist man eben kein Sportschütze mehr...was änderts? Altbestand anyone?
Wir reden hier komplett von ungelegten Eiern und es werden hier nur wieder mal Horrogeschichten erfunden.

Kein Sportschütze -> keine neuen hi-cap Mags. Sondern nur für den konkret besessenen Altbestand. Wird der Altbestand durch eine neue Waffe ersetzt, dann war‘s das. Neuer Waffenkauf dann nur mehr Kat B, das heißt ausschließliche Verwendung kleiner Magazine.


Das stimmt so nicht. Die Kat A Bewilligung bekommst gem z 13 der Übergangsregelung für „solche“ Waffen. Du kannst also einen HA gegen einen andren tauschen (Unterschied diese und solche musst in die Erläuterungen schauen). Wenn das high Cap Mag am neuen HA passt, kein Problem. Wennst ein AR gegen ein AUG tauscht, dann bekommst nach der Übergangsregelung keine AUG Magazine. Die musst vor dem Stichtag haben.


In Deinem Beispiel umgekehrt, oder? Wenn das AUG besessen wird, dann kann kein AR Magazin erworben werden.
Aber im §58 Abs13 steht am Anfang:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 melden.