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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Reaper
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Das kam per Infobrief vom BDS / Deutschland:
EU Feuerwaffenrichtlinie IMCO
Der Binnenmarktausschuss (IMCO) hat am 13. Juli 2016 über eine Fülle von Änderungsanträgen zur EU-Feuerwaffenrichtlinie abgestimmt. Als Ergebnis ist Folgendes besonders erwähnenswert:
- Die bisher in B7 befindlichen halbautomatischen Waffen bleiben in dieser Kategorie und sollen damit nicht verboten werden
- In die verbotenen Gegenstände der Kategorie A sollen allerdings halbautomatische Waffen aufgenommen werden, die ein Magazin mit mehr als 20 Schuss fest eingebaut haben oder in die ein Wechselmagazin mit mehr als 20 Schuss eingesetzt ist.
Von der Magazinregelung kann es nationale Ausnahmen für organisierte Sportschützen geben.
- Beim Magazinkauf soll es Pflicht werden, die Erlaubnis für eine entsprechende Waffe vorzulegen.
- Alle waffenrechtlichen Erlaubnisse sollen auf 5 Jahre befristet werden oder einer kontinuierlichen Überprüfung des weiteren Vorliegens der Erwerbs- und Besitzerlaubnis unterliegen.
Soweit hab ich alles verstanden, der (von mir) fett markierte Teil, den allerdings nicht.
Wie ist das zu verstehen?
EU Feuerwaffenrichtlinie IMCO
Der Binnenmarktausschuss (IMCO) hat am 13. Juli 2016 über eine Fülle von Änderungsanträgen zur EU-Feuerwaffenrichtlinie abgestimmt. Als Ergebnis ist Folgendes besonders erwähnenswert:
- Die bisher in B7 befindlichen halbautomatischen Waffen bleiben in dieser Kategorie und sollen damit nicht verboten werden
- In die verbotenen Gegenstände der Kategorie A sollen allerdings halbautomatische Waffen aufgenommen werden, die ein Magazin mit mehr als 20 Schuss fest eingebaut haben oder in die ein Wechselmagazin mit mehr als 20 Schuss eingesetzt ist.
Von der Magazinregelung kann es nationale Ausnahmen für organisierte Sportschützen geben.
- Beim Magazinkauf soll es Pflicht werden, die Erlaubnis für eine entsprechende Waffe vorzulegen.
- Alle waffenrechtlichen Erlaubnisse sollen auf 5 Jahre befristet werden oder einer kontinuierlichen Überprüfung des weiteren Vorliegens der Erwerbs- und Besitzerlaubnis unterliegen.
Soweit hab ich alles verstanden, der (von mir) fett markierte Teil, den allerdings nicht.
Wie ist das zu verstehen?
"Der Euro muss platzen, sonst finden wir uns in einem sozialistischen Zwangssystem wieder."
(Prof. Max Otte)
(Prof. Max Otte)
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ebenfalls heute bekommen:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen. Ich kann die von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Bedenken sehr gut verstehen, zumal mir diese in den letzten Tagen und Wochen von unterschiedlicher Seite zugetragen wurden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund der hohen Zahl an Zuschriften nicht jede der inzwischen mehr als 5000 Mails einzeln beantworten kann. Sollten im Folgenden spezifische Fragen Ihrerseits unbeantwortet bleiben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie und eine Vereinheitlichung des Waffenrechts auf europäischer Ebene bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen waren. Durch die Terroranschläge von Paris bekam die Neuvorlage besondere Dringlichkeit. Leider verabsäumte die Kommission die Altvorlage nochmals sorgfältig zu überarbeiten, so dass auch einige Maßnahmen vorgeschlagen wurden, die aus Sicherheitssicht nicht notwendig sind. Da Terroristen ihre Waffen üblicherweise nicht über legale Kanäle erlangen − da sind wir uns einig − macht es wenig Sinn die legalen Waffenbesitzer, ob sie Sportschützen, Jäger, Traditions- und Böllerschützen oder auch Reservisten sind, mit hoher Bürokratie zu belasten, die nicht zu mehr Sicherheit oder weniger Terroranschlägen führen würde. Aus diesem Grund haben sich die zuständigen Ausschüsse LIBE (Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) sowie IMCO (Binnenmarkt) im Europäischen Parlament sehr intensiv mit dem Vorschlag der Kommission befasst und ihn weitreichend korrigiert.
Die Überarbeitung der Richtlinie zur Erlangung und dem Besitz von Feuerwaffen kann vielmehr dazu dienen, den derzeitigen Rechtstext aus dem Jahr 1991 zu modernisieren, europaweit stärker vereinheitlichte Regeln zu schaffen und die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu stärken. In Deutschland gibt es nach Expertenmeinung bereits jetzt ein sehr strenges und gut funktionierendes Waffenrecht. In anderen Mitgliedstaaten ist dies jedoch nicht immer der Fall. Es macht daher Sinn, Bereiche wie die Markierung, Registrierung und Nachverfolgbarkeit von Waffen, Bedingungen zur sicheren Aufbewahrung und Lagerung von Waffen oder auch recht neue Phänomene, wie Sicherheitsanforderungen für den Online-Handel von Waffen und Bestandteilen in die neue Richtlinie einzuarbeiten und somit europaweit für einen Überblick über die sich im Umlauf befindenden Waffen zu sorgen. Viele der anderen Vorschläge der Kommission gingen jedoch am eigentlichen Ziel vorbei. Deshalb habe ich mich als EVP-Sprecherin im Innenausschuss (LIBE), persönlich dafür eingesetzt, dass sowohl in der Stellungnahme des LIBE-Ausschusses also auch im Bericht des federführenden Binnenmarkts-Ausschusses die über das Ziel hinaus schießenden Vorstellungen der EU-Kommission korrigiert werden. Die Abstimmung im IMCO-Ausschuss am 13. Juli als auch die vorhergehende im LIBE-Ausschuss am 9.Mai hat im Einzelnen folgende Ergebnisse vorgebracht:
- Sammler und Museen sind weiterhin nicht von dem Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst.
- Die verbindliche Auflage regelmäßiger medizinischer Überprüfungen bei Neuerteilung oder Verlängerung des Waffenscheins konnte verhindert werden. Stattdessen sollen auch weiterhin, wie im geltenden deutschen Recht, anlassbezogene medizinische Tests möglich sein.
- Die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis wird nicht auf fünf Jahre beschränkt. Vielmehr sollen die Mitgliedstaaten nach eigenem Ermessen, über die Einführung einer Beschränkung der waffenrechtlichen Genehmigung entscheiden. Mindestanforderung der Richtlinie ist lediglich, dass die Mitgliedstaaten ein kontinuierliches Überwachungssystem („continuous monitoring“) einrichten, sofern sie es nicht ohnehin schon haben. In Deutschland werden Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen bereits jetzt in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Das existierende deutsche Recht kann also beibehalten werden.
- Auch natürliche Personen können sich weiterhin am Fernabsatz von Feuerwaffen beteiligen, wenn sie registriert und legitimiert sind.
- Die von der Kommission vorgeschlagenen zusätzlichen Anforderungen für Minderjährige wurden abgelehnt und stattdessen der geltende Rechtstext als Position verankert.
- Der LIBE-Ausschuss hat während der Abstimmung am 9. Mai zum Ausdruck gebracht, dass er den Vorschlag der Kommission, Kategorie A auf halbautomatische Feuerwaffen und Feuerwaffen, die wie solche aussehen, auszuweiten klar ablehnt. Zudem wurde im LIBE-Ausschuss eine Ausnahmeregel geschaffen, wonach die waffenrechtlichen Regelungen in den Bereichen der Jagd und des Schießsportes auf nationaler Ebene zu treffen sind. Leider ist es im IMCO-Ausschuss nicht gelungen, diese Streichung beizubehalten. Die EVP konnte jedoch durchsetzen, dass halbautomatische Waffen oder Magazine mit weniger als 20 Schuss bei Langwaffen und 10 Schuss bei Kurzwaffen auch weiterhin nicht in Kategorie A fallen. Dadurch ist der größte Teil halbautomatischer Waffen oder Magazine, die bisher bei der Jagd oder für den Schießsport in Deutschland eingesetzt wurden, nicht vom Verbot betroffen. Es gibt jedoch Kategorien des internationalen Schießsports, zum Beispiel die International Practical Shooting Cooperation (IPSC), die nur mit größeren Magazinen ausgeübt werden können. Daher hat der IMCO-Ausschuss die Empfehlung des LIBE-Ausschusses angenommen und den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit eingeräumt, auf nationaler Ebene Ausnahmeregelungen von der Obergrenze für die Magazingröße zu schaffen. Einige Mitgliedstaaten, zum Beispiel Frankreich und die Tschechische Republik, haben solche Ausnahmen für den Schieß- und Jagdsport bereits angekündigt. Aktueller Stand in Deutschland ist, dass es dort bereits jetzt ein Verwendungs- (nicht aber Erwerbs- oder Besitz-)Verbot für große Magazine gibt. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen legitimen Grund dafür, dass große Magazine sich im Privatbesitz befinden, wenn man sie ohnehin nicht verwenden darf. Für die Notwendigkeit einer Ausnahmeregel für besondere Fälle, wie beispielsweise die Ausübung des oben genannten IPSC zeigt sich die Bundesregierung jedoch verständnisvoll. Wir werden genau verfolgen, ob die von europäischer Seite aus eingerichteten Möglichkeiten auf nationaler Ebene genutzt werden, um den legitimen Interesse der Jäger und Sportschützen gerecht zu werden.
Wie Sie sehen, konnten wir uns in nahezu allen Streitpunkten durchsetzen. Die EVP und besonders die CSU stehen im Europäischen Parlament seit jeher zum Jagdwesen, während sich beispielsweise viele grüne Abgeordnete bei der Diskussion um ein neues Tierschutzrecht für ein generelles Verbot der Jagd zu Freizeitzwecken aussprechen. Es geht jetzt darum, in den anstehenden Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat die vom Parlament beschlossenen Änderungen zu verteidigen. Wir werden die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam mitbegleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern, Sportschützen, Traditions- und Böllerschützen sowie Reservisten verteidigen.
Sollten Sie später noch Interesse an den Fortschritten der Verhandlungen haben, stehe ich Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihre Monika Hohlmeier
Tight pants - tight groupings
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Wobei die Sportschützen natürlich wirklich eher wenig anfangen in Deutschland damit, was jetzt aber nicht ihr Recht auf den Besitz absprechen soll ! Sie sollten in den Sportverbänden eher mal die Eier haben das zu ändern und die 10 Schuss begrenzung zu Fall bringen, dann wäre auch die Sache mit dem Bedürfnis für 10 Schuss endlich mal weg...Incite hat geschrieben:warum kein Wort über die Magazine oder hat Herr Karas die Magazine mit den bestimmten HA Waffen für Sportschützen vermischt?
ich zitiere aus einem deutschen Mail (kann man auf waffen-online nachlesen) ein Schmankerl:
Also ist "Eigentum" kein legitimer Grund mehr?... Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen legitimen Grund dafür, dass große Magazine sich im Privatbesitz befinden, wenn man sie ohnehin nicht verwenden darf. ...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Bin schon gespannt was "unsere" dann machen.Maddin hat geschrieben:Wobei die Sportschützen natürlich wirklich eher wenig anfangen in Deutschland damit, was jetzt aber nicht ihr Recht auf den Besitz absprechen soll ! Sie sollten in den Sportverbänden eher mal die Eier haben das zu ändern und die 10 Schuss begrenzung zu Fall bringen, dann wäre auch die Sache mit dem Bedürfnis für 10 Schuss endlich mal weg...Incite hat geschrieben:warum kein Wort über die Magazine oder hat Herr Karas die Magazine mit den bestimmten HA Waffen für Sportschützen vermischt?
ich zitiere aus einem deutschen Mail (kann man auf waffen-online nachlesen) ein Schmankerl:
Also ist "Eigentum" kein legitimer Grund mehr?... Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen legitimen Grund dafür, dass große Magazine sich im Privatbesitz befinden, wenn man sie ohnehin nicht verwenden darf. ...
@Reaper: Die Ford führt das eh recht genau aus. kommt halt jetzt drauf an ob das auch 1:1 so kommt
Dear Reader,
Following last week's vote in the European Parliament IMCO committee I thought it would be helpful to provide further clarification as I appreciate there are remaining concerns amongst the law abiding shooting community.
The EU Commission's initial proposal to change the EU firearms directive was extremely badly worded and many stakeholders wished the entire package of changes be rejected. This rejection was put to the vote of the committee last week, but was not supported by a majority of members. Some of the other initial amendments I proposed were also not supported by a majority, and thus there were negotiations on varied approaches which were all put to the vote.
The Commission initially proposed to add to the Annex A list of prohibited firearms “Semi-automatic firearms for civilian use which resemble weapons with automatic mechanisms”. This was firmly rejected by the committee vote. These items were left back in their original Category B7.Instead the following was added:
A7a Semi-automatic firearms with centre fire percussion, and loading devices, with one or more of the following characteristics:
a) long firearms (i.e. firearms that are originally intended to be fired from the shoulder) that can be reduced to a length of less than 60cm without losing functionality by means of a folding or telescoping stock;
b) firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it;
c) in order to acquire a loading device a correspondent firearm authorisation must be presented at the time of acquisition.
The following article was also inserted which gives each country the ability to decide to give existing owners and target shooters exemptions.
Member States may decide to confirm authorisations for firearms classified in category A.6 or A.7 and legally acquired and registered before [date of entry into force of amending Directive], and to renew them for the legal owner at that date, subject to the other conditions of this Directive, and may also allow such firearms to be acquired by persons authorised by Member States according to this Directive.
Member States may authorise target shooters to acquire and possess semi-automatic firearms classified in categories A.6 or A.7, subject to the following conditions:
a. the target shooter participates in shooting competitions organised by an official shooting sport organisation recognised by a Member State or by an internationally established and officially recognised shooting sport federation; and
b. the target shooter is a member of a recognised shooting club, regularly practises target shooting and has been doing so for at least twelve months.
Target shooters authorised to acquire and possess firearms in categories A.6 or A.7 shall be entitled to have such firearms listed in a European firearms pass pursuant to Article 12(2).
I have been in contact with the International Practical Shooting Confederation as to guidance on the practical implications, which they consider to be as follows.
· Inserting a magazine that can take more than 20 rounds INTO any centrefire semi-automatic firearm turns it from its original Category B into Category A7. Taking out the magazine returns it back into Category B.
· Only the acquisition of a loading device needs to be authorised by showing a license. The ownership is excluded from this proposal. As a result loading devices of more than 20 rounds can still be kept, their use is restricted to people with an exemption for Category A7.
· The intention is to restrict the free sale of loading devices (especially those of a capacity above 20 rounds), while at the same time allow the legitimate use of both the firearms and loading devices in sport. Albeit with some additional administrative paperwork in regards to the application for an exemption.
The Committee's amendments also make it clear that hand loading and reloading for private use is permitted.
The Commission proposed to add a new clause A6 covering “Automatic firearms which have been converted into semi-automatic firearms".
This is an issue to many legal owners especially in certain Eastern European countries. A number of MEPs proposed to delete this clause but there was not a majority support to do so. Therefore the IMCO text has added a requirement for the Commission to establish technical specifications to ensure that semi-automatic firearms which have been converted from originally automatic firearms cannot be reconverted into automatic firearms and proposed that A6 will not apply to firearms that have been converted in accordance with those requirements.
Many people have expressed their concern that there was no detailed impact assessment especially for this item. Dita Charanzova, MEP from the Czech Republic, requested that I write to the European commission asking them to provide further details on concrete types and if available number of firearms of each type which could be affected.
This was supported by MEPs from all the other political groups and I have done this. I have also informed the Commission that their first response did not provide sufficient information and they in turn have asked Member States for more information.
For UK readers I would like to draw their attention to the fact that this only affects centrefire and not rimfire percussion. This is also clearly specified in the European Council text at the request of the UK Home Office who have told me that they support keeping the status quo for rimfire rifles in the UK.
The vote of the European Parliament IMCO committee is not a final decision. There will now need to be another vote by the committee whether or not to enter into negotiations with the European Council - so called “trialogue” discussions.
MEPs may wish to wait for the information that has been requested from the Commission especially regarding A6 and A7 before these are negotiated in trialogue, for example on whether further clarity is needed to distinguish between semi-automatic rifles and semi-automatic shotguns.
During the trialogue discussion it is often the case that further clarification or technical adjustments can be made.
I am very grateful to the many stakeholder groups and shooting organisations who have given expert guidance. If readers have further technical concerns that they believe have not been addressed please can they raise them through these organisations.
Yours,
Vicky Ford MEP
East of England
Chairman, European Parliament's Internal Market and Consumer Protection Committee
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Wenn jemand ein 21 Schuss Mag (oder eins mit mehr Kapazität) in die Waffe einsetzt wird die Waffe zur Kat. AReaper hat geschrieben: Soweit hab ich alles verstanden, der (von mir) fett markierte Teil, den allerdings nicht.
Wie ist das zu verstehen?
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Man könnte meinen einige MEPs hätten über andere Amendments abgestimmt, als die, welche wir kennen.
• Voraussetzung für Zulassung: Der Erwerb und der Besitz von Feuerwaffen soll nur dann zugelassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Mitgliedstaaten sollen vorsehen können, dass so ein wichtiger Grund unter anderem bei der Jagd, dem Sportschießen, bei Verbänden, welche Bräuche und Traditionen pflegen und bei kulturellen und historischen Einrichtungen gegeben ist.
Ade Bereithaltung zur Selbstverteidigung, es war schön dich gekannt zu haben.
• Medizinische Tests: Den in den Mitgliedstaaten etablierten, unterschiedlichen bewährten Verfahren soll Rechnung getragen werden. Es soll keine EU-weit verpflichtenden medizinischen Tests geben, sondern die Mitgliedstaaten sollen entscheiden. Sie sollen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften ein Überwachungssystem einrichten, das eine Bewertung relevanter medizinischer und psychologischer Informationen enthält.
Österreich hat weder ein System zur medizinischen, noch zur psychologischen Überwachung(!) - lasst euch das bitte mal auf der Zunge zergehen: Ü b e r w a c h u n g - die Verlässlichkeitskontrolle bezieht sich allein auf die ordnungsgemäße Lagerung (in Zukunft auch noch Waffen & Muni getrennt
).
• Geltungsdauer der Genehmigung: Zur Ausstellung und Erneuerung von Genehmigungen stimmten die Europaabgeordneten der Schaffung eines Überwachungssystems zu, das von den Mitgliedstaaten bestimmt werden soll. Die Geltungsdauer einer Waffengenehmigung soll also nicht auf fünf Jahre beschränkt werden, wenn Mitgliedstaaten ein System der kontinuierlichen Überwachung einführen.
Noch mehr Überwachung. Die Mitgliedsstaaten sind dann sowieso verpflichtet ein Überwachungssystem einzubauen, also ist die 5-Jahres-Beschränkung ein wenig wie ein Inspirations-Paragraf.
• Halbautomatische zivile Feuerwaffen: Der Vorschlag der Kommission hätte viele Waffen, die von Jägern und Sportschützen legal benutzt werden, als Waffen der Kategorie A eingestuft und somit deren zivilen Gebrauch verboten. Das EU-Parlament hat den Vorschlag der Kommission, halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, zu verbieten, rückgängig gemacht.
Was keine Rolle mehr spielt, da 12b eine schwammige Schwachsinnigkeit darstellt und man nicht vergessen darf, dass die Mitgliedsstaaten es im Endeffekt so streng umsetzen dürfen, wie sie lustig sind.
• Ausnahme für Sportschützen: Der Bericht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses schlägt den Mitgliedstaaten vor, bei Sportschützen eine Ausnahme beim Erwerb und Besitz von bestimmten halbautomatischen Feuerwaffen zu machen, wenn sie Mitglieder eines anerkannten Sportschützenvereins sind und regelmäßig an Wettbewerben teilnehmen.
Hobbyschützen? Was sind Hobbyschützen? Mitglied eines (staatlich) >anerkannten< Sportschützenvereins muss man sein und >regelmäßig< an Wettbewerben teilnehmen, sonst... . Das, meine Freunde, ist purer Sozialismus. Sowjet-Dreck in Reinkultur. Vor ~25 Jahren war die Fahne rot mit Hammer und Sichel, heute ist sie blau mit Sternchen. Um einen Kerl auf FB zu zitieren: "The Soviets are back, and they want our guns!"
Das Beste daran ist, dass der tolle Karas und Konsorten noch so tun, als hätten sie sonst was geleistet und uns einen großartigen Dienst erwiesen. Einen Bärendienst - wenn überhaupt.
Der Schund wird in den Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament nur noch ärger werden, Besserung ist nicht in Sicht - wer an etwas anderes glaubt, ist naiv und hat es noch immer nicht begriffen.
Macht euch schon einmal auf etwas gefasst, sobald der Spaß ins nationale "Recht" übernommen wird und die damit unausweichliche "Anpassung" (Verschärfung) unseres WaffG durchgeführt wird. Die Roten und ihr Grünes Anhängsel werden sich dann austoben, noch und nöcher.
Wer glaubt, dass es dann endlich vorbei ist - Nein
- dann kommt ja noch in drei bis fünf Jahren die Evaluierung der Firearms Directive auf EU-Ebene und wer meint, dass sie da die Daumenschrauben nicht noch enger drehen werden, dem ist nicht mehr zu helfen.
Wenn ich dann noch lese, wie sich einige Hirnis bei der Ford bedanken(!) - die uns für die Sicherheit ihres Postens (Brexit) verkauft hat, nebenbei bemerkt - dann ist das ist in etwa so, als würde man sich bei einem Einbrecher dafür bedanken, dass er einem etwas wegnimmt. Da könnt ich direkt

• Voraussetzung für Zulassung: Der Erwerb und der Besitz von Feuerwaffen soll nur dann zugelassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Mitgliedstaaten sollen vorsehen können, dass so ein wichtiger Grund unter anderem bei der Jagd, dem Sportschießen, bei Verbänden, welche Bräuche und Traditionen pflegen und bei kulturellen und historischen Einrichtungen gegeben ist.
Ade Bereithaltung zur Selbstverteidigung, es war schön dich gekannt zu haben.
• Medizinische Tests: Den in den Mitgliedstaaten etablierten, unterschiedlichen bewährten Verfahren soll Rechnung getragen werden. Es soll keine EU-weit verpflichtenden medizinischen Tests geben, sondern die Mitgliedstaaten sollen entscheiden. Sie sollen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften ein Überwachungssystem einrichten, das eine Bewertung relevanter medizinischer und psychologischer Informationen enthält.
Österreich hat weder ein System zur medizinischen, noch zur psychologischen Überwachung(!) - lasst euch das bitte mal auf der Zunge zergehen: Ü b e r w a c h u n g - die Verlässlichkeitskontrolle bezieht sich allein auf die ordnungsgemäße Lagerung (in Zukunft auch noch Waffen & Muni getrennt


• Geltungsdauer der Genehmigung: Zur Ausstellung und Erneuerung von Genehmigungen stimmten die Europaabgeordneten der Schaffung eines Überwachungssystems zu, das von den Mitgliedstaaten bestimmt werden soll. Die Geltungsdauer einer Waffengenehmigung soll also nicht auf fünf Jahre beschränkt werden, wenn Mitgliedstaaten ein System der kontinuierlichen Überwachung einführen.
Noch mehr Überwachung. Die Mitgliedsstaaten sind dann sowieso verpflichtet ein Überwachungssystem einzubauen, also ist die 5-Jahres-Beschränkung ein wenig wie ein Inspirations-Paragraf.
• Halbautomatische zivile Feuerwaffen: Der Vorschlag der Kommission hätte viele Waffen, die von Jägern und Sportschützen legal benutzt werden, als Waffen der Kategorie A eingestuft und somit deren zivilen Gebrauch verboten. Das EU-Parlament hat den Vorschlag der Kommission, halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, zu verbieten, rückgängig gemacht.
Was keine Rolle mehr spielt, da 12b eine schwammige Schwachsinnigkeit darstellt und man nicht vergessen darf, dass die Mitgliedsstaaten es im Endeffekt so streng umsetzen dürfen, wie sie lustig sind.
• Ausnahme für Sportschützen: Der Bericht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses schlägt den Mitgliedstaaten vor, bei Sportschützen eine Ausnahme beim Erwerb und Besitz von bestimmten halbautomatischen Feuerwaffen zu machen, wenn sie Mitglieder eines anerkannten Sportschützenvereins sind und regelmäßig an Wettbewerben teilnehmen.
Hobbyschützen? Was sind Hobbyschützen? Mitglied eines (staatlich) >anerkannten< Sportschützenvereins muss man sein und >regelmäßig< an Wettbewerben teilnehmen, sonst... . Das, meine Freunde, ist purer Sozialismus. Sowjet-Dreck in Reinkultur. Vor ~25 Jahren war die Fahne rot mit Hammer und Sichel, heute ist sie blau mit Sternchen. Um einen Kerl auf FB zu zitieren: "The Soviets are back, and they want our guns!"
Das Beste daran ist, dass der tolle Karas und Konsorten noch so tun, als hätten sie sonst was geleistet und uns einen großartigen Dienst erwiesen. Einen Bärendienst - wenn überhaupt.
Der Schund wird in den Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament nur noch ärger werden, Besserung ist nicht in Sicht - wer an etwas anderes glaubt, ist naiv und hat es noch immer nicht begriffen.
Macht euch schon einmal auf etwas gefasst, sobald der Spaß ins nationale "Recht" übernommen wird und die damit unausweichliche "Anpassung" (Verschärfung) unseres WaffG durchgeführt wird. Die Roten und ihr Grünes Anhängsel werden sich dann austoben, noch und nöcher.
Wer glaubt, dass es dann endlich vorbei ist - Nein

Wenn ich dann noch lese, wie sich einige Hirnis bei der Ford bedanken(!) - die uns für die Sicherheit ihres Postens (Brexit) verkauft hat, nebenbei bemerkt - dann ist das ist in etwa so, als würde man sich bei einem Einbrecher dafür bedanken, dass er einem etwas wegnimmt. Da könnt ich direkt


“Ich nenne ein Tier, eine Gattung, ein Individuum verdorben, wenn es seine Instinkte verliert, wenn es wählt, wenn es vorzieht, was ihm nachteilig ist.”
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Habe mir erlaubt einen neuen Eintrag aufzumachen: ISACS
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Von Selbstverteidigung keine Rede .... das ist eine Katastrophe.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
"A good cause" - darunter könnte auch SV fallen. Ich glaube, es wird im Ermessensspielraum der Mitgliedsstaaten verbleiben.rhodium hat geschrieben:Von Selbstverteidigung keine Rede .... das ist eine Katastrophe.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
SV stand schon in den alten RL nicht drin war zumindest hier im Forum mal zu lesen, der Rest von dem Text klingt mal wieder nach sehr viel Interpretation und Spekulation was die Umsetzung betrifft. Wäre nicht das erste Mal wenn es Probleme gibt eine passende (und tatsächlich so gewollte) Übersetzung ins Deutsche zu finden. 

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Was ich verstanden habe wurde bereits bestimmt, was unter "good cause" fällt. Eben Sportschießen, Jäger, Kulturverein, Sammler, usw.diver99 hat geschrieben:"A good cause" - darunter könnte auch SV fallen. Ich glaube, es wird im Ermessensspielraum der Mitgliedsstaaten verbleiben.rhodium hat geschrieben:Von Selbstverteidigung keine Rede .... das ist eine Katastrophe.
Von SV habe ich nichts gelesen...
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
All unser herum interpretiere bringt uns nichts, denn im Endeffekt entscheidet der Gesetzgeber was darunter subsumiert werden darf/ kann und hier ist der Ansatz sowie Dreh- und Angelpunkt!
Die EUDSSR lässt hierbei mal fürs Erste offen, was die Mitgliedstaaten darunter auslegen, wobei es hier bestimmt schon genug inoffizielle "Richtlinien" geben wird...
Die EUDSSR lässt hierbei mal fürs Erste offen, was die Mitgliedstaaten darunter auslegen, wobei es hier bestimmt schon genug inoffizielle "Richtlinien" geben wird...
From My Cold, Dead Hands
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Im Endeffekt läuft es darauf hinaus wie die MS das Ganze umsetzen. Wenn man sich den BS durchliest und er so bleibt besteht durchaus die Möglichkeit daß sich in Österreich nicht viel ändert da in den Papieren die ich mir durchgelesen habe sehr viel Spielraum für die MS vorhanden ist. Dass wird das nächste Schlachtfeld werden, wenn der Scheiß in Nationales Recht umgesetzt wird.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
+1Hailwood hat geschrieben:Im Endeffekt läuft es darauf hinaus wie die MS das Ganze umsetzen. Wenn man sich den BS durchliest und er so bleibt besteht durchaus die Möglichkeit daß sich in Österreich nicht viel ändert da in den Papieren die ich mir durchgelesen habe sehr viel Spielraum für die MS vorhanden ist. Dass wird das nächste Schlachtfeld werden, wenn der Scheiß in Nationales Recht umgesetzt wird.
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"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Nicht zwingend. In der alten Direktive steht es auch nicht drin. Die geben nur Beispiele wieder. Entscheidend hier sind die Mitgliedsstaaten.rhodium hat geschrieben:Von Selbstverteidigung keine Rede .... das ist eine Katastrophe.
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