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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Sa 14. Dez 2019, 21:15

wir haben heute ca 20 kunden emails bekommem dazu

ploetzlich zu viele oder zu wenige waffen
am 12.12 am abend war noch alles in ordnung schreiben sie ...
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Mentor » Sa 14. Dez 2019, 21:24

Bei mir funktioniert das ZWR derzeit gar nicht...

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von bino71 » Sa 14. Dez 2019, 21:32

Über österreich.gv.at funktioniert ZWR mit Handysignatur.
Zuletzt geändert von bino71 am Sa 14. Dez 2019, 21:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von HowlingWolf » Sa 14. Dez 2019, 21:49

Detto. Gerade überprüft. Warum auch immer... :whistle:

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Armata » Sa 14. Dez 2019, 22:14

Auch gerade eingeloggt - außer meinen persönlichen Daten (Name) und einem Hinweis das es eine Aktualisierung am 12.12.2019 gab, war das Fenster leer, keine Waffen, nix. Mal sehn was da noch passiert.

LG
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Sa 14. Dez 2019, 22:18

Armata hat geschrieben:
Sa 14. Dez 2019, 22:14
Auch gerade eingeloggt - außer meinen persönlichen Daten (Name) und einem Hinweis das es eine Aktualisierung am 12.12.2019 gab, war das Fenster leer, keine Waffen, nix. Mal sehn was da noch passiert.

LG
leiwand oder?

wie viele plaetze hast damit jetzt frei?
;-)
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von deni » Sa 14. Dez 2019, 22:19

Bei mir ist der am 13.12. gekaufte HA im ZWR

Lg m

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Jiggler » Sa 14. Dez 2019, 22:23

Bei mir funktioniert zwar das ZWR und meine Glock wird auch korrekt angezeigt, aber die vor 3 Wochen gekaufte AR15 ist noch nicht drinnen :(
Zuletzt geändert von Jiggler am Sa 14. Dez 2019, 22:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von cal22 » Sa 14. Dez 2019, 22:23

Gerade geschaut... Mit Kat.C Waffen scheint es keine Probleme zu geben :mrgreen:

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hasgunz » So 15. Dez 2019, 01:45

Armata hat geschrieben:
Sa 14. Dez 2019, 22:14
Auch gerade eingeloggt - außer meinen persönlichen Daten (Name) und einem Hinweis das es eine Aktualisierung am 12.12.2019 gab, war das Fenster leer, keine Waffen, nix. Mal sehn was da noch passiert.

LG
Fun times lay ahead of us, I see! :lol:

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Musashi » So 15. Dez 2019, 08:17

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hasgunz » So 15. Dez 2019, 11:42

Musashi hat geschrieben:
So 15. Dez 2019, 08:17
Um die Konfusion etwas zu mildern:
https://waffg.info/nachrichten/Waffenge ... endert_hat
Thx, bin eigentlich ganz zufrienden.
Vorallem
Zubehör hat geschrieben:Gemäß § 23 Abs 3 WaffG wird ex lege der Besitz der doppelten Anzahl des Berechtigungsumfangs von wesentlichen Bestandteilen (siehe oben) erlaubt. Ein Wechselsystem gilt dabei als ein Bestandteil. Zusätzliche Bewilligungen bedürfen hinkünftig einer Rechtfertigung.
Verbotene Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen hat geschrieben:(...) Besteht eine Bewilligung für eine Schusswaffe der Kategorie A (§ 17 Abs 1 Z 7 oder 8 WaffG), kann derjenige auch die Waffe oder die Magazine einzeln an Berechtigte überlassen. Im Falle des Verkaufes der Waffe ohne Magazin (Magazine bleiben im Besitzstand), kann derjenige laut Rechtsansicht des Bundesministeriums für Inneres auch eine andere Waffe mit großem Magazin kaufen - auch, wenn die alten Magazine zur neuen Waffe nicht kompatibel sind. (...)
Die Frage die ich habe wäre nur, wenn ich zwei Kat. A Plätze habe, z.B nach §17 Abs 1 Z 7, darf ich dann diese Plätze auch mit einer Kat. B LW belegen?

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

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Emil
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Emil » So 15. Dez 2019, 15:04

hasgunz hat geschrieben:
So 15. Dez 2019, 11:42
Musashi hat geschrieben:
So 15. Dez 2019, 08:17
Um die Konfusion etwas zu mildern:
https://waffg.info/nachrichten/Waffenge ... endert_hat
Thx, bin eigentlich ganz zufrienden.
Vorallem
Zubehör hat geschrieben:Gemäß § 23 Abs 3 WaffG wird ex lege der Besitz der doppelten Anzahl des Berechtigungsumfangs von wesentlichen Bestandteilen (siehe oben) erlaubt. Ein Wechselsystem gilt dabei als ein Bestandteil. Zusätzliche Bewilligungen bedürfen hinkünftig einer Rechtfertigung.
Verbotene Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen hat geschrieben:(...) Besteht eine Bewilligung für eine Schusswaffe der Kategorie A (§ 17 Abs 1 Z 7 oder 8 WaffG), kann derjenige auch die Waffe oder die Magazine einzeln an Berechtigte überlassen. Im Falle des Verkaufes der Waffe ohne Magazin (Magazine bleiben im Besitzstand), kann derjenige laut Rechtsansicht des Bundesministeriums für Inneres auch eine andere Waffe mit großem Magazin kaufen - auch, wenn die alten Magazine zur neuen Waffe nicht kompatibel sind. (...)
Die Frage die ich habe wäre nur, wenn ich zwei Kat. A Plätze habe, z.B nach §17 Abs 1 Z 7, darf ich dann diese Plätze auch mit einer Kat. B LW belegen?

LG
Laut Auskunft von meiner Behörde (Stand letzte Woche): Nein

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von lb594ag » So 15. Dez 2019, 15:20

Deine Plätze auf der WBK bleiben immer gleich viel. Diese sind aktuell alles B Plätze. Sobald du eine Kategorie A Ausnahmegenehmigung beantragst, und bewilligt bekommst, wird ein Platz auf A umgeschrieben. Bei mir z.b. 7 Plätze auf der WBK, ab morgen sind es 3 A und 4 B Plätze.
Zuletzt geändert von lb594ag am So 15. Dez 2019, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Joewood » So 15. Dez 2019, 18:47

Ich muss dringend für meine 5-jährige Tochter eine Ausnahmebewilligung beantragen - hab ihr ein 30er Magazin zum spielen geschenkt (eigentlich nur, um die Mama zu ärgern, weil die mit Waffen nicht viel am Hut hat) aber das ist ja jetzt irrelevant :D

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