Seite 33 von 63

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 14. Dez 2019, 21:15
von gewo
wir haben heute ca 20 kunden emails bekommem dazu

ploetzlich zu viele oder zu wenige waffen
am 12.12 am abend war noch alles in ordnung schreiben sie ...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 14. Dez 2019, 21:24
von Mentor
Bei mir funktioniert das ZWR derzeit gar nicht...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 14. Dez 2019, 21:32
von bino71
Über österreich.gv.at funktioniert ZWR mit Handysignatur.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 14. Dez 2019, 21:49
von HowlingWolf
Detto. Gerade überprüft. Warum auch immer... :whistle:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 14. Dez 2019, 22:14
von Armata
Auch gerade eingeloggt - außer meinen persönlichen Daten (Name) und einem Hinweis das es eine Aktualisierung am 12.12.2019 gab, war das Fenster leer, keine Waffen, nix. Mal sehn was da noch passiert.

LG

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 14. Dez 2019, 22:18
von gewo
Armata hat geschrieben:
Sa 14. Dez 2019, 22:14
Auch gerade eingeloggt - außer meinen persönlichen Daten (Name) und einem Hinweis das es eine Aktualisierung am 12.12.2019 gab, war das Fenster leer, keine Waffen, nix. Mal sehn was da noch passiert.

LG
leiwand oder?

wie viele plaetze hast damit jetzt frei?
;-)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 14. Dez 2019, 22:19
von deni
Bei mir ist der am 13.12. gekaufte HA im ZWR

Lg m

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 14. Dez 2019, 22:23
von Jiggler
Bei mir funktioniert zwar das ZWR und meine Glock wird auch korrekt angezeigt, aber die vor 3 Wochen gekaufte AR15 ist noch nicht drinnen :(

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 14. Dez 2019, 22:23
von cal22
Gerade geschaut... Mit Kat.C Waffen scheint es keine Probleme zu geben :mrgreen:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 15. Dez 2019, 01:45
von hasgunz
Armata hat geschrieben:
Sa 14. Dez 2019, 22:14
Auch gerade eingeloggt - außer meinen persönlichen Daten (Name) und einem Hinweis das es eine Aktualisierung am 12.12.2019 gab, war das Fenster leer, keine Waffen, nix. Mal sehn was da noch passiert.

LG
Fun times lay ahead of us, I see! :lol:

LG

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 15. Dez 2019, 08:17
von Musashi

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 15. Dez 2019, 11:42
von hasgunz
Musashi hat geschrieben:
So 15. Dez 2019, 08:17
Um die Konfusion etwas zu mildern:
https://waffg.info/nachrichten/Waffenge ... endert_hat
Thx, bin eigentlich ganz zufrienden.
Vorallem
Zubehör hat geschrieben:Gemäß § 23 Abs 3 WaffG wird ex lege der Besitz der doppelten Anzahl des Berechtigungsumfangs von wesentlichen Bestandteilen (siehe oben) erlaubt. Ein Wechselsystem gilt dabei als ein Bestandteil. Zusätzliche Bewilligungen bedürfen hinkünftig einer Rechtfertigung.
Verbotene Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen hat geschrieben:(...) Besteht eine Bewilligung für eine Schusswaffe der Kategorie A (§ 17 Abs 1 Z 7 oder 8 WaffG), kann derjenige auch die Waffe oder die Magazine einzeln an Berechtigte überlassen. Im Falle des Verkaufes der Waffe ohne Magazin (Magazine bleiben im Besitzstand), kann derjenige laut Rechtsansicht des Bundesministeriums für Inneres auch eine andere Waffe mit großem Magazin kaufen - auch, wenn die alten Magazine zur neuen Waffe nicht kompatibel sind. (...)
Die Frage die ich habe wäre nur, wenn ich zwei Kat. A Plätze habe, z.B nach §17 Abs 1 Z 7, darf ich dann diese Plätze auch mit einer Kat. B LW belegen?

LG

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 15. Dez 2019, 15:04
von Emil
hasgunz hat geschrieben:
So 15. Dez 2019, 11:42
Musashi hat geschrieben:
So 15. Dez 2019, 08:17
Um die Konfusion etwas zu mildern:
https://waffg.info/nachrichten/Waffenge ... endert_hat
Thx, bin eigentlich ganz zufrienden.
Vorallem
Zubehör hat geschrieben:Gemäß § 23 Abs 3 WaffG wird ex lege der Besitz der doppelten Anzahl des Berechtigungsumfangs von wesentlichen Bestandteilen (siehe oben) erlaubt. Ein Wechselsystem gilt dabei als ein Bestandteil. Zusätzliche Bewilligungen bedürfen hinkünftig einer Rechtfertigung.
Verbotene Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen hat geschrieben:(...) Besteht eine Bewilligung für eine Schusswaffe der Kategorie A (§ 17 Abs 1 Z 7 oder 8 WaffG), kann derjenige auch die Waffe oder die Magazine einzeln an Berechtigte überlassen. Im Falle des Verkaufes der Waffe ohne Magazin (Magazine bleiben im Besitzstand), kann derjenige laut Rechtsansicht des Bundesministeriums für Inneres auch eine andere Waffe mit großem Magazin kaufen - auch, wenn die alten Magazine zur neuen Waffe nicht kompatibel sind. (...)
Die Frage die ich habe wäre nur, wenn ich zwei Kat. A Plätze habe, z.B nach §17 Abs 1 Z 7, darf ich dann diese Plätze auch mit einer Kat. B LW belegen?

LG
Laut Auskunft von meiner Behörde (Stand letzte Woche): Nein

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 15. Dez 2019, 15:20
von lb594ag
Deine Plätze auf der WBK bleiben immer gleich viel. Diese sind aktuell alles B Plätze. Sobald du eine Kategorie A Ausnahmegenehmigung beantragst, und bewilligt bekommst, wird ein Platz auf A umgeschrieben. Bei mir z.b. 7 Plätze auf der WBK, ab morgen sind es 3 A und 4 B Plätze.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 15. Dez 2019, 18:47
von Joewood
Ich muss dringend für meine 5-jährige Tochter eine Ausnahmebewilligung beantragen - hab ihr ein 30er Magazin zum spielen geschenkt (eigentlich nur, um die Mama zu ärgern, weil die mit Waffen nicht viel am Hut hat) aber das ist ja jetzt irrelevant :D