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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Na wenn der Herr Karas es so formuliert ist die LWB Welt ja wieder in Ordnung !!!
Aber warum kann ich es nicht so richtig glauben ???
Aber warum kann ich es nicht so richtig glauben ???
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
weil du die Diskussionsgrundlagen der Trilogverhandlungen kennstBindabei hat geschrieben:Na wenn der Herr Karas es so formuliert ist die LWB Welt ja wieder in Ordnung !!!
Aber warum kann ich es nicht so richtig glauben ???

Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Irgentwie kommt mir das Ganze so typisch österreichisch vor:
"Wird eh scho nix passieren!"
Und dann haben wir den Salat.
Besonders die Sache mit den "besonders gefährlichen Halbautomaten" ist mir ein dorn im Auge.
An hat in den USA schon gesehen, dass Massenmorde auch mit Hipoint-KKarabiner und Ruger 10/22 begangen wurden.
Bzw. nach einem AWB (Assault Weapons Ban) teilweise auch legale Kanonen zum Morden verwendet wurden, siehe Columbine!

Ich will hier nicht wieder in die Politik fallen, jedoch muss man den Leuten wie Karas und Co klarmachen, dass es "besonders gefährliche Halbautomaten" einfach nicht gibt!
Nur weil ein Ruger Mini 14 mit syntetischem Schaft und 30 Schuss Magazin ausgerüstet ist, anstatt einem Holzschaft mit 10er Magazin, heißt das noch lange nicht, dass es dadurch 10x tötlicher wird.
LG
"Wird eh scho nix passieren!"
Und dann haben wir den Salat.
Besonders die Sache mit den "besonders gefährlichen Halbautomaten" ist mir ein dorn im Auge.
An hat in den USA schon gesehen, dass Massenmorde auch mit Hipoint-KKarabiner und Ruger 10/22 begangen wurden.
Bzw. nach einem AWB (Assault Weapons Ban) teilweise auch legale Kanonen zum Morden verwendet wurden, siehe Columbine!
Ich will hier nicht wieder in die Politik fallen, jedoch muss man den Leuten wie Karas und Co klarmachen, dass es "besonders gefährliche Halbautomaten" einfach nicht gibt!
Nur weil ein Ruger Mini 14 mit syntetischem Schaft und 30 Schuss Magazin ausgerüstet ist, anstatt einem Holzschaft mit 10er Magazin, heißt das noch lange nicht, dass es dadurch 10x tötlicher wird.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
den Karas und alle anderen Abgeordneten sind unsere Bendenken in Wirklichkeit komplett egal
das große Verbot wird abgewendet, man kann sich als Sieger präsentieren
die Salamischeibe wird akzeptiert
in 3-5 Jahren gibts die nächste Revision, bis dahin ist schon alles wieder vergessen
dann gehts an die nächste Salamischeibe
das große Verbot wird abgewendet, man kann sich als Sieger präsentieren
die Salamischeibe wird akzeptiert
in 3-5 Jahren gibts die nächste Revision, bis dahin ist schon alles wieder vergessen
dann gehts an die nächste Salamischeibe
member the old PD design ? oh I member
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
bitte frag mich jetzt nicht wo das stand aber ich habe "erste Revision nach 2 Jahren durch die Kommission" im Kopf.rupi hat geschrieben:den Karas und alle anderen Abgeordneten sind unsere Bendenken in Wirklichkeit komplett egal
das große Verbot wird abgewendet, man kann sich als Sieger präsentieren
die Salamischeibe wird akzeptiert
in 3-5 Jahren gibts die nächste Revision, bis dahin ist schon alles wieder vergessen
dann gehts an die nächste Salamischeibe
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Eine Frage: Wenn die HA verboten werden würde - wären dann die bereits registrierten illegal oder würde es nur Neukäufe betreffen??
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
das weiß nichtmal die EU selberchris01 hat geschrieben:Eine Frage: Wenn die HA verboten werden würde - wären dann die bereits registrierten illegal oder würde es nur Neukäufe betreffen??
member the old PD design ? oh I member
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1478
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Das kann dir zu diesem Zeitpunkt keiner mit 100%iger Sicherheit sagen. Fakt ist aber dass es rechtlich schwieriger sein dürfte zu enteignen als Neukäufe zu verbieten. Falls wirklich verboten wird ist es meiner Meinung nach wahrscheinlicher das es gleich geregelt wird wie bei den Pumpguns. Neukäufe verboten, verkaufen verboten, vererben verboten, weiter besitzen erlaubt. Als Konsequenz habe ich mir einen HA gekauft.chris01 hat geschrieben:Eine Frage: Wenn die HA verboten werden würde - wären dann die bereits registrierten illegal oder würde es nur Neukäufe betreffen??
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Heißt also (wohl) die Magazinbeschränkung kommt... Da scheint es jetzt keinen Weg dran vorbei zu geben !?
- Heinzelmaennchen
- .50 BMG
- Beiträge: 540
- Registriert: Fr 20. Nov 2015, 19:48
- Wohnort: NÖ
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich rechne auch mit 90% wahrscheinlichkeit damit. Wenn die in brüssel mit der verordnung so viel wind machen, geben die sich nicht mit weniger zufrieden, sonst würde es ja blöd aussehen. Und irgendwie muss rot/grün ja auch besänftigt werden!Maddin hat geschrieben:Heißt also (wohl) die Magazinbeschränkung kommt... Da scheint es jetzt keinen Weg dran vorbei zu geben !?
Wenns nicht überhaupt viel schlimmer kommt...
Nothing to fear for an engineer! 

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Im IMCO- und Ratsbeschluss sind jeweils Magbeschränkungen drinnen. Wer soll denn da noch etwas "weg"diskutieren? Die Frage ist ob sie noch 20er lassen oder nicht.Maddin hat geschrieben:Heißt also (wohl) die Magazinbeschränkung kommt... Da scheint es jetzt keinen Weg dran vorbei zu geben !?
Wer meint sowas ist nicht durchsetzbar - in Amerika gibts das doch schon linke Testballons mit ganz kleinen Mags inkl. kastrierter Ar15. Kanada hat dem ja sogar noch ein Krönchen aufgesetzt.
Viele werden jetzt sagen ich bin ein Schwarzmaler aber ich bin einfach nur realistisch



Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Jop hier in Colorado sinds beschränkt... daher werden jetzt nur mehr Magzin-Reparatur-Sets verkauft. Damit man bei seinem legal bessenenem vor dem Ban gekauften 30er Mag weiterhin Feder, Magazinkörper und Follower tauschen kann.Incite hat geschrieben:Im IMCO- und Ratsbeschluss sind jeweils Magbeschränkungen drinnen. Wer soll denn da noch etwas "weg"diskutieren? Die Frage ist ob sie noch 20er lassen oder nicht.Maddin hat geschrieben:Heißt also (wohl) die Magazinbeschränkung kommt... Da scheint es jetzt keinen Weg dran vorbei zu geben !?
Wer meint sowas ist nicht durchsetzbar - in Amerika gibts das doch schon linke Testballons mit ganz kleinen Mags inkl. kastrierter Ar15. Kanada hat dem ja sogar noch ein Krönchen aufgesetzt.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
burggraben hat geschrieben:Das kann dir zu diesem Zeitpunkt keiner mit 100%iger Sicherheit sagen. Fakt ist aber dass es rechtlich schwieriger sein dürfte zu enteignen als Neukäufe zu verbieten. Falls wirklich verboten wird ist es meiner Meinung nach wahrscheinlicher das es gleich geregelt wird wie bei den Pumpguns. Neukäufe verboten, verkaufen verboten, vererben verboten, weiter besitzen erlaubt. Als Konsequenz habe ich mir einen HA gekauft.chris01 hat geschrieben:Eine Frage: Wenn die HA verboten werden würde - wären dann die bereits registrierten illegal oder würde es nur Neukäufe betreffen??
Die Pumpgunlösung gab es nur, da die Pumpen nirgendwo registriert waren. Ergo - keiner wusste was wer hat.
Unsere HAs sind registriert. Wenn sie uns enteignen wollen, dann machen sie das auch. Ganz elegant per rsb-, oder rsa-Brief.
Dass Enteignungen eigentlich nicht erlaubt sind, spielt da auch keine Rolle, da persönliches Eigentum nur solange unantastbar bleibt, solange der Gesetzgeber nicht entscheidet, dass dieses in bestimmten Fällen gegen öffentliche Interessen von Wichtigkeit - z.B. Sicherheit - verstößt bzw. besessen wird.
“Ich nenne ein Tier, eine Gattung, ein Individuum verdorben, wenn es seine Instinkte verliert, wenn es wählt, wenn es vorzieht, was ihm nachteilig ist.”
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich kann mir nicht vorstellen, das in der momentanen politischen Situation dazu eine Mehrheit zu finden ist.DerWolf hat geschrieben:burggraben hat geschrieben:Das kann dir zu diesem Zeitpunkt keiner mit 100%iger Sicherheit sagen. Fakt ist aber dass es rechtlich schwieriger sein dürfte zu enteignen als Neukäufe zu verbieten. Falls wirklich verboten wird ist es meiner Meinung nach wahrscheinlicher das es gleich geregelt wird wie bei den Pumpguns. Neukäufe verboten, verkaufen verboten, vererben verboten, weiter besitzen erlaubt. Als Konsequenz habe ich mir einen HA gekauft.chris01 hat geschrieben:Eine Frage: Wenn die HA verboten werden würde - wären dann die bereits registrierten illegal oder würde es nur Neukäufe betreffen??
Die Pumpgunlösung gab es nur, da die Pumpen nirgendwo registriert waren. Ergo - keiner wusste was wer hat.
Unsere HAs sind registriert. Wenn sie uns enteignen wollen, dann machen sie das auch. Ganz elegant per rsb-, oder rsa-Brief.
Dass Enteignungen eigentlich nicht erlaubt sind, spielt da auch keine Rolle, da persönliches Eigentum nur solange unantastbar bleibt, solange der Gesetzgeber nicht entscheidet, dass dieses in bestimmten Fällen gegen öffentliche Interessen von Wichtigkeit - z.B. Sicherheit - verstößt bzw. besessen wird.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Falls sie so weit gehen wollen, werden sie uns die bösen, ultragefährlichen HAs abnehmen. Dafür braucht es keine innenpolitische Mehrheit, weil es ja von der EU beschlossen wurde und die österreichische Politik sich eben daran abputzen kann.diver99 hat geschrieben:
Ich kann mir nicht vorstellen, das in der momentanen politischen Situation dazu eine Mehrheit zu finden ist.
Nach nicht einmal einem halben Jahr wäre die Sache weitestgehend vergessen, wenn sich denn überhaupt jemand - außer uns ~280.000 WBK-Inhabern - darüber aufregen würde.
“Ich nenne ein Tier, eine Gattung, ein Individuum verdorben, wenn es seine Instinkte verliert, wenn es wählt, wenn es vorzieht, was ihm nachteilig ist.”