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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von yoda » Sa 18. Feb 2012, 09:31

Da gibts eine Liste welche VM Geschosse Kriegsmaterial sind, 8x57IS, 7,62x54R und so Sachen kriegt man auch nur mit WBK.

gewo
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Sa 18. Feb 2012, 09:53

savage3000 hat geschrieben: ich war gestern auf der BH und habe das geklärt. bin KEIN wbk besitzer: ich darf VM haben wenn es sich NICHT um natokaliber 223 oder 308 handelt...


hi

das ist falsch

Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß mit dem Kaliber .308 (= 7,62 x 51 mm) und dem Kaliber .223 (= 5,56 x 45 mm) sind, ohne dass es einer weiteren technischen oder rechtlichen Überprüfung bedarf, Kriegsmaterial. Es spielt hiebei keine Rolle, ob es sich um ein Vollmantelspitz- oder um ein Vollmantelhalbspitzgeschoß handelt. Nicht unter den Kriegsmaterialbegriff fallen sämtliche Arten von Patronen mit "Teilmantelgeschoß".
Von den sonstigen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß (und Weichkern) gelten derzeit insbesondere folgende als Kriegsmaterial:
Kaliber 4,32 x 35 mm hülsenlos
Kaliber 4,6 x 36 mm = .171
Kaliber 4,7 x 21 mm hülsenlos
Kaliber 4,7 x 33 mm hülsenlos = 4,73 x 33 mm
Kaliber 4,85 x 49 mm = .191 in British = 4,85 mm British XP = 4,85 mm SAA
Kaliber 5,45 x 39 mm = 5,45 mm x 39,5 mm = 5,45 mm Soviet
Kaliber 5,56 x 35 mm hülsenlos Kaliber 5,56 x 45 mm (Nato) = .223 Remington
Kaliber 6 x 45 mm =
Kaliber 6,5 x 50 mm
Kaliber 6,5 x 52 mm
Kaliber 6,5 x 55 mm
Kaliber 7 x 43 mm =
Kaliber 7 x 57 mm =
Kaliber 7,5 x 54 mm
Kaliber 7,5 x 55 mm
Kaliber 7,62 x 33 mm Carbine = .30 M1 Carbine
Kaliber 7,62 x 39 mm Kalaschnikov = M 43 (UdSSR)
Kaliber 7,62 x 45 mm = 7,62 x 44 mm = M 52 (CS)
Kaliber 7,62 x 51 mm = .308 Winchester = 7,62 mm Nato
Kaliber 7,62 x 54R = 7,62 mm Russian = 7,62 mm Mosin Nagant = 7,62 + 53R
Kaliber 7,62 x 63 mm = .30 M1 Rifle = .30-06 Springfield
Kaliber 7,65 x 54 mm = 7,65 x 53 mm = 7,65 mm Argentine Mauser Kaliber 7,7 x 56R = .303 British Kaliber 7,7 x 58 mm = 7,7 mm Arisaka Kaliber 7,92 x 33 mm = 7,92 mm kurz
Kaliber 7,92 x 57 mm = 7,92 mm Mauser = 8 mm Mauser = 8 x 57 IS = 8 x 57 JS
Kaliber 8mm Mauser = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 50R (Lebel)
Kaliber 8 x 57 IS = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 57 JS = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 59 mm = M 35 (Italien)
Kaliber 8 x 63 mm = 8 mm Bofors (m/32)
Kaliber 8,58 x 71 mm
Kaliber 12,7 x 77 mm =
.50 Spotting Rifle XM 732 (US) =
6,5 mm Arisaka = 6,5 mm Swedish Mauser = m/96 .280 British
7 mm Spanish Mauser =
7,5 mm French MAS = 7,51 x 55 mm = 7,5 x 54 mm Swiss = 7,5 mm Swiss
12,7 x 81 mm =
12,7 x 80 SR 12,7 x 99 mm =
.50 Browning M2 12,7 x 108 mm =
.12,7 x 107 mm = 12,7 mm Soviet
13,2 x 99 mm
14,5 x 114 mm = 14,5 mm Soviet
14 x 104 mm
15 x 115 mm
.30 M1 Rifle = .30-06 Springfield = 7,62 x 63 mm = .30 Garand M1 Rifle .30 M1 Carbine =
7,62 x 33 mm
.30-06 Springfield = 7,62 x 63 mm
.50 Browning M2 =
12,7 x 99 mm
.50 Spotting Rifle = 12,7 x 77 mm
.171 = 4,6 x 36 mm .191 in British =
4,85 x 49 mm (s.o) . 223 Remington =
5,56 x 45 mm .223 hülsenlos (USEL)
.280 British = 7 x 43 mm
.303 British = 7,7 x 56 R .308 Winchester =

2. Gewehrpatronen mit Rauchgeschoß, Markierungsgeschoß, Hartkerngeschoß und Brandgeschoß sind uneingeschränkt Kriegsmaterial. Gewehrpatronen mit Forum oder mit Treibspie- gelgeschoss können, müssen aber nicht Kriegsmaterial sein.
3. Kein Kriegsmaterial sind Gewehrpatronen Kaliber .22 long rifle mit Forum und Schrot- patronen mit Forum.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von savage3000 » Sa 18. Feb 2012, 13:38

NA BUMM...dann danke ich der dame für die mehr als kompetente auskunft...DANKE gewo

Shephard

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Shephard » Sa 18. Feb 2012, 13:44

Danke gewo, gut zu wissen!

interessante liste btw ;)

Armalito
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Armalito » Mi 28. Mär 2012, 10:55

gewo hat geschrieben:apropos fristen:
die fristen fuer die meldungen bleiben aus heutiger sicht gleich:
eine neu vom haendler gekaufte C waffe muss (genauso wie eine gebraucht von privat erworbene C waffe) innerhalb von 4 oder 6 (?) wochen bei einem beliebigen buechsner ins ZWR gemeldet werden


auch eine frage dazu:

bedeutet was? ich kaufe jetzt eine "C" und sie wird nicht automatisch ins ZWR aufgenommen wenn ich nicht will? sprich, ich kauf´mir ein teil, will aber erst sehen ob mir das überhaupt liegt und falls nicht verkaufe ich sie vor ablauf der vier bis sechs wochen und spar mir die registrierung?

und der nachbesitzer muss sie dann bis 2014 registrieren...
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von josephiner » Mi 28. Mär 2012, 11:32

Funktioniert das System jetzt überhaupt schon einwandfrei?

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Charles » Mi 28. Mär 2012, 11:38

josephiner hat geschrieben:Funktioniert das System jetzt überhaupt schon einwandfrei?



Sehr gute Frage! Aber hier ist sie eindeutig am falschen Platz, Du mußt die Frage ans Ministerium für Inneres richten...

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von josephiner » Mi 28. Mär 2012, 11:49

Charles hat geschrieben:
josephiner hat geschrieben:Funktioniert das System jetzt überhaupt schon einwandfrei?



Sehr gute Frage! Aber hier ist sie eindeutig am falschen Platz, Du mußt die Frage ans Ministerium für Inneres richten...


Naja, so falsch ist sie hier nicht. Vielleicht weiß ja einer unserer Forums Händler schon etwas mehr darüber :think:

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Charles » Mi 28. Mär 2012, 11:59

Hat unser Forumshändler schon die entsprechenden Informationen von seiner Büchsenmacher-Innung bzw. den Behörden schon erhalten? Und die lauten?

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von josephiner » Mi 28. Mär 2012, 12:02

Charles hat geschrieben:Hat unser Forumshändler schon die entsprechenden Informationen von seiner Büchsenmacher-Innung bzw. den Behörden schon erhalten? Und die lauten?


Des woi ma jo grod außafindn :at2:

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 28. Mär 2012, 12:25

josephiner hat geschrieben:
Charles hat geschrieben:
josephiner hat geschrieben:Funktioniert das System jetzt überhaupt schon einwandfrei?



Sehr gute Frage! Aber hier ist sie eindeutig am falschen Platz, Du mußt die Frage ans Ministerium für Inneres richten...


Naja, so falsch ist sie hier nicht. Vielleicht weiß ja einer unserer Forums Händler schon etwas mehr darüber :think:


hi

inkrafttreten nicht vor juni

ich gehe daher nach wie vor vom 1.7. aus
evt kannst auch noch etwas spaeter werden

frueher aber eher nicht
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 28. Mär 2012, 12:27

Armalito hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:bedeutet was? ich kaufe jetzt eine "C" und sie wird nicht automatisch ins ZWR aufgenommen wenn ich nicht will? sprich, ich kauf´mir ein teil, will aber erst sehen ob mir das überhaupt liegt und falls nicht verkaufe ich sie vor ablauf der vier bis sechs wochen und spar mir die registrierung?
und der nachbesitzer muss sie dann bis 2014 registrieren...


hi

wenn es keine erlaesse und verordnungen gibt die das ausschliessen dann hast du recht
dzt gibt es noch garkeine dazu

aber ohne wird es ned gehen
ich vermute die werden im mai oder juni kommen
dann wissen wir mehr

spaetestens dann ..
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Charles » Mi 28. Mär 2012, 12:32

Mai oder Juni. Hmm. Als gelernter Österreicher spüre ich, daß die Erlässe und Verordnungen erst gegen Ende des Jahres oder punktgenau am ersten Juli kommen.
Never ever vorher.
Lassen wir uns überraschen.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 28. Mär 2012, 12:45

Charles hat geschrieben:..oder punktgenau am ersten Juli kommen.
Never ever vorher.
Lassen wir uns überraschen.


hmm

weiss ned

der 1.7. ist ein sonntag
sie muessen jedenfalls vorher veroeffentlicht werden

ein werktag wird es wohl sein muessen ..

mal sehen
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von josephiner » Mi 28. Mär 2012, 14:11

Find irgendwie tragisch wie schlecht der Informationsfluss vom Ministerium ist :think:
Beschlossen wird gleich etwas nur wie, was erfährt man erst wenns eigentlich schon Plicht ist

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