Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Hm, eventuell kommt die Karte ja morgen...
Da sie bezahlt ist, sollte es ja somit keine Probleme geben...
Da sie bezahlt ist, sollte es ja somit keine Probleme geben...
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
usu792 hat geschrieben:Hm, eventuell kommt die Karte ja morgen...
Da sie bezahlt ist, sollte es ja somit keine Probleme geben...
Wenn nicht dann einfach nächste Woche mal anrufen. Wird aber schon nichts tragisches sein.

Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Na hoffen wirs mal ... als Ex-Zivi dessen 15 Jahre noch ned ganz vorbei waren, habe ich ja wegen der Ausnahmegenehmigung nur Sportschießen angeben können...
Jedoch gleich einbezahlt, somit sollts ja passen...
Jedoch gleich einbezahlt, somit sollts ja passen...
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Wbk Liezen
Zu einer netten älteren Dame. Papiere kopiert zur Kassa geschickt worden bezahlt Wbk kommt mit der Post.
Alles fertig in 15 min.
Mit den worte verabschiedet worden : Wenns mehr Plätze brauchen kommens einfach vorbei.
Zu einer netten älteren Dame. Papiere kopiert zur Kassa geschickt worden bezahlt Wbk kommt mit der Post.
Alles fertig in 15 min.
Mit den worte verabschiedet worden : Wenns mehr Plätze brauchen kommens einfach vorbei.
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Neid. [emoji24][emoji24][emoji24]
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
jirgel hat geschrieben:Wbk Liezen
Zu einer netten älteren Dame. Papiere kopiert zur Kassa geschickt worden bezahlt Wbk kommt mit der Post.
Alles fertig in 15 min.
Mit den worte verabschiedet worden : Wenns mehr Plätze brauchen kommens einfach vorbei.






Wahnsinn... bei der BH Bregenz undenkbar!
Greets Hitman
My fulminant big bore power trio...
S&W .460 XVR Performance Center &
Marlin 1895 Dark Series, .45/70 Govt. &
Benelli M4 Super 90 H2O TS

My fulminant big bore power trio...
S&W .460 XVR Performance Center &
Marlin 1895 Dark Series, .45/70 Govt. &
Benelli M4 Super 90 H2O TS
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Wenn ein Antrag auf Erweiterung der Plätze zur Gänze abgelehnt würde, kostet das dann eigentlich auch was?
Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
https://tinyurl.com/make-nonsense
https://tinyurl.com/make-nonsense
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Der Glöckner hat geschrieben:Wenn ein Antrag auf Erweiterung der Plätze zur Gänze abgelehnt würde, kostet das dann eigentlich auch was?
Normalerwiese kannst du bei waffenrechtlichen Bescheidverfahren das Geld im Fall eines negativen Bescheides immer zurückfordern.
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Wenn man keine WBK ausgestellt bekommt (nichts anderes ist eine Erweiterung), dann kann man auch keine Gebühr für eine Ausstellung eines Dokuments verlangen. (§ 14 Gebührengesetz)

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Stickhead hat geschrieben:Wenn man keine WBK ausgestellt bekommt (nichts anderes ist eine Erweiterung), dann kann man auch keine Gebühr für eine Ausstellung eines Dokuments verlangen. (§ 14 Gebührengesetz)
Einen Tarifpost Paragrafen als Ganzes zitieren ist auch schwach.
§ 14
(4) Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde. Gebührenschuldner ist derjenige, für den das Waffendokument ausgestellt wird. Der Gebührenschuldner hat bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Waffendokuments eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist auf Antrag zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht. § 241 Abs. 2 und 3 BAO gelten sinngemäß. Die Behörde darf das Waffendokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen.
Da steht offensichtlich, dass man vorher zahlen muss und dann zurückfordern MUSS.
Zusätzlich gilt:
(3) Der Antrag auf Ausstellung eines Waffendokumentes ist von der Gebührenpflicht des § 14 Tarifpost 6 befreit. Die Ausstellung der in Abs. 1 und 2 genannten Waffendokumente und die Vornahme der darin angeführten Amtshandlungen sind von den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Soll ich dir alles am Silberteller servieren, oder was?

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Stickhead hat geschrieben:Soll ich dir alles am Silberteller servieren, oder was?
Nein aber eine eher falsche Aussage und da nen ~2 Seiten Tarifpost als Quelle finde ich nicht gerade hilfreich. Weil die Behörde kann "eine Gebühr verlangen", muss Sie sogar per Gesetz. Nur, dass man halt Anspruch hat, das dann zurückzufordern.
Kannst es aber gerne als Bequemlichkeit meiner Seite sehen und dich persönlich angegriffen fühlen, wenns dir dann besser geht.

Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Ja, gut, vielleicht hab ich es nicht 100% richtig wiedergegeben, aber ist es richtig, dass keine Gebührenschuld entsteht, wenn kein Dokument ausgestellt wird. Das war die Frage.
OT: Du bezeichnest "meinen Zitierstil" als schwach. Wieviele zitieren hier, obwohl es Pflicht wäre? Mehr als GSchoenbauer und Promo fallen mir jetzt garnicht ein... das soll ich nicht als Angriff werten? Naja egal, ich will kein unnötiges Herumgezicke. Wir sind ja ned im Frauenforum
OT: Du bezeichnest "meinen Zitierstil" als schwach. Wieviele zitieren hier, obwohl es Pflicht wäre? Mehr als GSchoenbauer und Promo fallen mir jetzt garnicht ein... das soll ich nicht als Angriff werten? Naja egal, ich will kein unnötiges Herumgezicke. Wir sind ja ned im Frauenforum


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- ichduersiees
- .22 lr
- Beiträge: 5
- Registriert: Mo 29. Aug 2016, 13:56
- Wohnort: Vorarlberg
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
ichduersiees hat geschrieben:Tobi1987 hat geschrieben:Bregenz ist anders. Jetzt muss man auf einem leeren Blatt begründen, warum ein Pfefferspray nicht ausreicht zur Selbstverteidigung. Vielleicht schreibt mein Kollege selbst noch einen Beitrag dazu. Das gehört sofort abgestellt und grenzt meiner Meinung nach schon fast an Amtsmissbrauch oder zumindest wird der Gesetzestext hier sehr weit ausgedehnt. Da steht "SV ist jedenfalls eine Begründung" und nicht "Bedarf einer Begründung" wie z.B. beim Waffepass. Wäre ein Fall für den Verein.
Wie Tobi schon schrieb, heute zur BH Bregenz um meine gesammelten Dokuente, welche notwendig sind um eine WBK zu beantragen, gleichzeitit mit dem einreichen des Antrages abgegeben.
Nach einem kurzen gespräch erwähnt die Dame meine Begründung zum Selbstschutz würde noch fehlen, aber sie könne mir gerne ein leeres Blatt geben um dies hier und jetzt zu begründen.
Meine Nachfrage ob denn die Begründung "Bereithalten der Waffe in meiner Wohnung zur Selbtverteidigung gem. § 22(1) WaffG" im Antrag nicht genüge wurde mit einem klaren NEIN beantwortet.
Naja, hab diese Begründung mit besten wissen ausgefüllt, laut Aussage der Dame würde dies genügen.
Bin gespannt ob ich einen positiven Bescheid bekomme.
Gruß ichduersiees
Ich hatte vergangenen Samstag besuch zweier netten Polizistinen, nach kurzem Gespräch und einer kurzen Kontrolle (hab ja noch keine WBK, daher keine Waffe und daher auch keinen Waffenschrank den es zum konrollieren gibt) war das gesammte Prozedere innerhalb kürzerster Zeit abgehandelt, warte nun nur noch auf die Rückmeldung seitens der BH.
Sprich von dem Zeitpunkt des Antrages bis zur Kontrolle durch die Polizei sind nun 2 Wochen vergangen, somit schnelle wie gedacht!

Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Wie? Die kommen schon kontrollieren obwohl es noch nichts zu kontrollieren gibt? Warum das? 

CZ 75 SP-01 Shadow | WBK seit 29.09.2016
SBCA - Shoot Buddies Club Austria - http://www.shootbuddies.at
SBCA - Shoot Buddies Club Austria - http://www.shootbuddies.at