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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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loksi67
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von loksi67 » Mi 25. Jun 2025, 15:19

BKA 18.6.2025

Vortrag an den Ministerrat

3. Deutliche Verschärfung des Waffenrechts

Die Bundesregierung setzt mit der geplanten Novelle des Waffengesetzes ein klares
Zeichen für mehr Sicherheit in Österreich. Der legale Waffenbesitz erfordert höchste
Verantwortung – diesem Grundsatz wird mit den neuen Maßnahmen noch stärker
Rechnung getragen. Konkret ist vorgesehen, die Eignungsvoraussetzungen für den Erwerb
und Besitz von Waffen deutlich zu verschärfen.

Mit dieser Reform setzt die Bundesregierung konsequent auf Prävention und Sicherheit,
ohne den verantwortungsvollen legalen Waffenbesitz in Frage zu stellen. Ziel ist ein
wirksames, ausgewogenes und an den aktuellen Sicherheitsbedürfnissen orientiertes
Waffenrecht ohne die bereits strengen Bestimmungen wie für Jagd und den Schießsport
einzugreifen. Auf Grundlage der bisher bekannten Informationen zeigt sich, dass das
bestehende Waffenrecht – das den Zugang zu Schusswaffen auf zuverlässige Personen
beschränken soll – in diesem Fall nicht die intendierte Wirkung entfaltet hat. Daher ist
eine Überprüfung und Anpassung der Regelungen zum Erwerb und Besitz von
Schusswaffen sinnvoll.

Dazu gehören eben Maßnahmen, die sich aus den Erkenntnissen zum Vorfall in Graz
ableiten lassen: Der Täter hatte die verwendeten Waffen legal erworben und besessen,
obwohl bei früheren Überprüfungen – etwa im Zuge der Musterung – psychologische
Bedenken festgestellt wurden. Hier gilt es, die bestehenden Kontrollmechanismen zu
optimieren und eine entsprechende Behördenzusammenarbeit samt Datenaustausch zu
ermöglichen.

Ziel muss es sein, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verantwortungsvollem
Waffenbesitz und öffentlicher Sicherheit zu gewährleisten. Durch gezielte
Nachbesserungen kann das Risiko von Missbrauch reduziert werden, ohne dass
verantwortungsvolle Waffenbesitzer pauschal eingeschränkt werden.


Dazu sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

• Der Erwerb von Schusswaffen darf nur nach Überprüfung der Zuverlässigkeit möglich
sein.

• Es ist eine Ausweitung, Überarbeitung und Verschärfung der waffenpsychologischen
Gutachten erforderlich (z.B. verpflichtende mehrstufige Anamnesegespräche),
wodurch u.a. sogenannte „Kombipakete“, die die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte
binnen kürzester Frist ermöglichen, verboten werden.

• Der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden und den Einrichtungen der
psychischen Gesundheit soll deutlich verbessert werden. So sollen beispielsweise die
Ergebnisse psychologischer Untersuchungen im Rahmen der Stellung, insbesondere
bei Feststellung der Untauglichkeit durch die Stellungskommission, künftig für die
Waffenbehörden zugänglich sein.

• Ergänzend wird die Möglichkeit eines bis zu zehnjährigen Waffenverbots bei
auffälligen psychologischen Gutachten, etwa im Wege einer besonderen
Anzeigeverpflichtung, geschaffen.

• Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und
Gebietskörperschaften weiter gestärkt, um ein umfassendes und effizientes
Schutzsystem zu gewährleisten.

• Privater Waffenverkauf soll nur unter Einbindung eines registrierten Händlers
stattfinden, insbesondere um eine lückenlose Dokumentation und Überprüfung
allfälliger Waffenverbote sicherstellen zu können.

• Bei durch ein Gericht angenommener Gefährlichkeit oder mangelnder Verlässlichkeit
ist ein Waffenverbot zu verhängen. Eine solche wird insbesondere dann
angenommen, wenn ein Gericht eine Verurteilung wegen

• einer vorsätzlich begangenen Straftat gegen Leib und Leben (§§ 75 StGB ff;
StGB, besonderer Teil, Erster Abschnitt), die mit lebenslanger oder mehr als
dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind (§ 17 Abs 1 StGB Verbrechen),

• Verletzungs- oder Gefährdungsdelikte im sozialen Nahraum,

• Angriffe auf oberste Staatsorgane (§ 249 ff StGB),

• Staatsfeindliche Verbindungen (§ 246 StGB), Staatsfeindliche Bewegung (§
247a StGB), Religiös motivierte extremistische Verbindung (§ 247b StGB),

• schwere Sexualdelikte (§§ 201, 202, 205, 206, 207, 217 StGB),

• sowie wegen Straftaten nach dem Verbotsgesetz
fällt.

• Bei einem durch die Staatsanwaltschaft eingeleitetem Ermittlungsverfahren wegen
des Verdachts insbesondere der oben genannten Straftaten sowie wegen der §§ 278b
bis 278g oder des § 282a StGB ist ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen.

• Der tatsächliche Bedarf an einer Waffenbesitzkarte ist im Rahmen des
psychologischen Gutachtens darzulegen.

• Um die sicherheitspolitische Verantwortung beim Erwerb von Schusswaffen weiter zu
stärken, soll das Mindestalter für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie B
künftig – mit wenigen eng definierten Ausnahmen – auf 25 Jahre angehoben werden.

• Die Waffenbesitzkarte wird bei Neuausstellungen in Zukunft standardmäßig auf acht
Jahre befristet. Für die Verlängerung und den Erwerb weiterer Waffen erfolgt ein
angepasstes Verfahren. Der Vollzug der wiederkehrenden Überprüfung der
Verlässlichkeit (§ 25 Waffengesetz) wird verschärft.

• Die Zuordnung von Schusswaffen zu den einzelnen Kategorien gemäß Waffengesetz
wird evaluiert.

• Der Erwerb von Kategorie-C-Waffen soll künftig grundsätzlich erst ab dem vollendeten
25. Lebensjahr möglich sein. Für unter 25-Jährige wird eine eigene altersabhängige
Waffenkarte (analog zur Waffenbesitzkarte) vorgesehen. Damit wird der Zugang noch
stärker an Reife, Verantwortungsbewusstsein und Sicherheitsinteresse gekoppelt.

• Für den Ersterwerb jeder Schusswaffe sollte eine vierwöchige „Abkühlphase“
erforderlich sein, sofern das waffenrechtliche Dokument nicht aufgrund einer akuten
Bedrohungssituation ausgestellt wurde.

• Der Schutz von Schulen und Kindergärten sowie deren unmittelbare geografische
Umgebung hat für die Bundesregierung oberste Priorität, weswegen eine
verfassungskonforme gesetzliche Grundlage für Waffenverbotszonen geschaffen
werden soll, in denen das private Führen von Waffen mit bestimmten Ausnahmen
verboten ist.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mi 25. Jun 2025, 15:34

loksi67 hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 15:19
BKA 18.6.2025

Vortrag an den Ministerrat

3. Deutliche Verschärfung des Waffenrechts

Die Bundesregierung setzt mit der geplanten Novelle des Waffengesetzes ein klares
Zeichen für mehr Sicherheit in Österreich. Der legale Waffenbesitz erfordert höchste
Verantwortung – diesem Grundsatz wird mit den neuen Maßnahmen noch stärker
Rechnung getragen. Konkret ist vorgesehen, die Eignungsvoraussetzungen für den Erwerb
und Besitz von Waffen deutlich zu verschärfen.

Mit dieser Reform setzt die Bundesregierung konsequent auf Prävention und Sicherheit,
ohne den verantwortungsvollen legalen Waffenbesitz in Frage zu stellen. Ziel ist ein
wirksames, ausgewogenes und an den aktuellen Sicherheitsbedürfnissen orientiertes
Waffenrecht ohne die bereits strengen Bestimmungen wie für Jagd und den Schießsport
einzugreifen. Auf Grundlage der bisher bekannten Informationen zeigt sich, dass das
bestehende Waffenrecht – das den Zugang zu Schusswaffen auf zuverlässige Personen
beschränken soll – in diesem Fall nicht die intendierte Wirkung entfaltet hat. Daher ist
eine Überprüfung und Anpassung der Regelungen zum Erwerb und Besitz von
Schusswaffen sinnvoll.

Dazu gehören eben Maßnahmen, die sich aus den Erkenntnissen zum Vorfall in Graz
ableiten lassen: Der Täter hatte die verwendeten Waffen legal erworben und besessen,
obwohl bei früheren Überprüfungen – etwa im Zuge der Musterung – psychologische
Bedenken festgestellt wurden. Hier gilt es, die bestehenden Kontrollmechanismen zu
optimieren und eine entsprechende Behördenzusammenarbeit samt Datenaustausch zu
ermöglichen.

Ziel muss es sein, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verantwortungsvollem
Waffenbesitz und öffentlicher Sicherheit zu gewährleisten. Durch gezielte
Nachbesserungen kann das Risiko von Missbrauch reduziert werden, ohne dass
verantwortungsvolle Waffenbesitzer pauschal eingeschränkt werden.


Dazu sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

• Der Erwerb von Schusswaffen darf nur nach Überprüfung der Zuverlässigkeit möglich
sein.

• Es ist eine Ausweitung, Überarbeitung und Verschärfung der waffenpsychologischen
Gutachten erforderlich (z.B. verpflichtende mehrstufige Anamnesegespräche),
wodurch u.a. sogenannte „Kombipakete“, die die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte
binnen kürzester Frist ermöglichen, verboten werden.

• Der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden und den Einrichtungen der
psychischen Gesundheit soll deutlich verbessert werden. So sollen beispielsweise die
Ergebnisse psychologischer Untersuchungen im Rahmen der Stellung, insbesondere
bei Feststellung der Untauglichkeit durch die Stellungskommission, künftig für die
Waffenbehörden zugänglich sein.

• Ergänzend wird die Möglichkeit eines bis zu zehnjährigen Waffenverbots bei
auffälligen psychologischen Gutachten, etwa im Wege einer besonderen
Anzeigeverpflichtung, geschaffen.

• Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und
Gebietskörperschaften weiter gestärkt, um ein umfassendes und effizientes
Schutzsystem zu gewährleisten.

• Privater Waffenverkauf soll nur unter Einbindung eines registrierten Händlers
stattfinden, insbesondere um eine lückenlose Dokumentation und Überprüfung
allfälliger Waffenverbote sicherstellen zu können.

• Bei durch ein Gericht angenommener Gefährlichkeit oder mangelnder Verlässlichkeit
ist ein Waffenverbot zu verhängen. Eine solche wird insbesondere dann
angenommen, wenn ein Gericht eine Verurteilung wegen

• einer vorsätzlich begangenen Straftat gegen Leib und Leben (§§ 75 StGB ff;
StGB, besonderer Teil, Erster Abschnitt), die mit lebenslanger oder mehr als
dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind (§ 17 Abs 1 StGB Verbrechen),

• Verletzungs- oder Gefährdungsdelikte im sozialen Nahraum,

• Angriffe auf oberste Staatsorgane (§ 249 ff StGB),

• Staatsfeindliche Verbindungen (§ 246 StGB), Staatsfeindliche Bewegung (§
247a StGB), Religiös motivierte extremistische Verbindung (§ 247b StGB),

• schwere Sexualdelikte (§§ 201, 202, 205, 206, 207, 217 StGB),

• sowie wegen Straftaten nach dem Verbotsgesetz
fällt.

• Bei einem durch die Staatsanwaltschaft eingeleitetem Ermittlungsverfahren wegen
des Verdachts insbesondere der oben genannten Straftaten sowie wegen der §§ 278b
bis 278g oder des § 282a StGB ist ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen.

• Der tatsächliche Bedarf an einer Waffenbesitzkarte ist im Rahmen des
psychologischen Gutachtens darzulegen.

• Um die sicherheitspolitische Verantwortung beim Erwerb von Schusswaffen weiter zu
stärken, soll das Mindestalter für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie B
künftig – mit wenigen eng definierten Ausnahmen – auf 25 Jahre angehoben werden.

• Die Waffenbesitzkarte wird bei Neuausstellungen in Zukunft standardmäßig auf acht
Jahre befristet. Für die Verlängerung und den Erwerb weiterer Waffen erfolgt ein
angepasstes Verfahren. Der Vollzug der wiederkehrenden Überprüfung der
Verlässlichkeit (§ 25 Waffengesetz) wird verschärft.

• Die Zuordnung von Schusswaffen zu den einzelnen Kategorien gemäß Waffengesetz
wird evaluiert.

• Der Erwerb von Kategorie-C-Waffen soll künftig grundsätzlich erst ab dem vollendeten
25. Lebensjahr möglich sein. Für unter 25-Jährige wird eine eigene altersabhängige
Waffenkarte (analog zur Waffenbesitzkarte) vorgesehen. Damit wird der Zugang noch
stärker an Reife, Verantwortungsbewusstsein und Sicherheitsinteresse gekoppelt.

• Für den Ersterwerb jeder Schusswaffe sollte eine vierwöchige „Abkühlphase“
erforderlich sein, sofern das waffenrechtliche Dokument nicht aufgrund einer akuten
Bedrohungssituation ausgestellt wurde.

• Der Schutz von Schulen und Kindergärten sowie deren unmittelbare geografische
Umgebung hat für die Bundesregierung oberste Priorität, weswegen eine
verfassungskonforme gesetzliche Grundlage für Waffenverbotszonen geschaffen
werden soll, in denen das private Führen von Waffen mit bestimmten Ausnahmen
verboten ist.
Soviel wussten wir bisher auch.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Hasenfuss » Mi 25. Jun 2025, 17:24

Mag Dump hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 15:34
Soviel wussten wir bisher auch.
Meiner Treu, ist es wirklich notwendig den gesamten Sermon zu zitieren?
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rhodium » Mi 25. Jun 2025, 19:20

Für mich birgt der folgende Satz den größten Sprengstoff:

„ • Der tatsächliche Bedarf an einer Waffenbesitzkarte ist im Rahmen des
psychologischen Gutachtens darzulegen.“


Wir dürfen nicht vergessen, dass Psychologen Geisteswissenschaftler sind und diese Universitäten sehr oft politisch links eingestellt sind … was nun wenn ich an einen erklärten Gegner des freien Waffenbesitzes gerate?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rider650 » Mi 25. Jun 2025, 19:44

rhodium hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 19:20
Für mich birgt der folgende Satz den größten Sprengstoff:

„ • Der tatsächliche Bedarf an einer Waffenbesitzkarte ist im Rahmen des
psychologischen Gutachtens darzulegen.“


Wir dürfen nicht vergessen, dass Psychologen Geisteswissenschaftler sind und diese Universitäten sehr oft politisch links eingestellt sind … was nun wenn ich an einen erklärten Gegner des freien Waffenbesitzes gerate?
Ich hab damals recherchiert zu welchem Psychologen ich gehe und mir einen gesucht, der selber schießt. Sowas wichtiges überlässt man nicht dem Zufall.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mi 25. Jun 2025, 19:50

rhodium hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 19:20
Für mich birgt der folgende Satz den größten Sprengstoff:

„ • Der tatsächliche Bedarf an einer Waffenbesitzkarte ist im Rahmen des
psychologischen Gutachtens darzulegen.“


Wir dürfen nicht vergessen, dass Psychologen Geisteswissenschaftler sind und diese Universitäten sehr oft politisch links eingestellt sind … was nun wenn ich an einen erklärten Gegner des freien Waffenbesitzes gerate?
Dieser Satz wird so nicht halten - denn es gibt keinen "tatsächlichen Bedarf" für Schießsport. So wie es keinen "tatsächlichen Bedarf" für Tischtennis oder Tangotanzen und die meisten anderen Dinge gibt, die über die elementaren Grundbedürfnisse hinausgehen. Wenn dieser Satz wörtlich gemeint ist und so in Gesetz gegossen wird, dann würden sämtliche WBK-Besitzer ihre WBK verlieren - und zwar nicht wegen einer Aversion des Psychologen, sondern per definitionem. Es ist auch nicht Aufgabe des Psychologen, über den Schießsport an sich zu urteilen, sondern die Verlässlichkeit einer Person zu überprüfen.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Mi 25. Jun 2025, 19:55, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mi 25. Jun 2025, 19:54

rider650 hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 19:44
rhodium hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 19:20
Für mich birgt der folgende Satz den größten Sprengstoff:

„ • Der tatsächliche Bedarf an einer Waffenbesitzkarte ist im Rahmen des
psychologischen Gutachtens darzulegen.“


Wir dürfen nicht vergessen, dass Psychologen Geisteswissenschaftler sind und diese Universitäten sehr oft politisch links eingestellt sind … was nun wenn ich an einen erklärten Gegner des freien Waffenbesitzes gerate?
Ich hab damals recherchiert zu welchem Psychologen ich gehe und mir einen gesucht, der selber schießt. Sowas wichtiges überlässt man nicht dem Zufall.
Psychologen sind Naturwissenschafter. Deshalb schließen sie ihr Studium mit dem "Master of Science" ab. Früher konnte man zwischen Mag. phil. und Mag. rer nat. wählen. Das Curriculum war aber dasselbe.

Dass Psychologen eigenartig sein können, ist kein Alleinstellungsmerkmal - das sind manche HNO-Ärzte oder Klavierlehrerinnen auch. Wie überall gibt: Man sollte sorgsam abwägen, mit wem man sich abgibt.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 25. Jun 2025, 20:41

rhodium hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 19:20
was nun wenn ich an einen erklärten Gegner des freien Waffenbesitzes gerate?
Der wird dann über dein Leben entscheiden. Missbrauch ausgeschlossen ;)
Und vermutlich darf man künftig auch keine zweite Meinung mehr einholen. Was liegt - das pickt.
So stellen sich manche Demokratie vor.
Um Fehldiagnosen oder Überdiagnosen zu vermeiden halte ich "eine" KI die den Geisteszustand aller Österreicher beurteilt für sinnvoller als Diagnosen von hunderten individuellen unterschiedlichen Psychologen mit unterschiedlicher Weltansicht, Ideologie, Bildungsstand und Motivation. Bei der geringen Anzahl an Amoktaten in Österreich kann übrigens auch keiner von denen mit Erfahrungen auf dem Gebiet glänzen. Eine KI könnte man dagegen mit weltweiten Daten füttern und trainieren.
KI Psychotest für Alle könnte die Regierung gleich in ihren Digital Austria Act mit aufnehmen - wenn Sie sich trauen :lol:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mi 25. Jun 2025, 20:44

Poirot hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 20:41
rhodium hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 19:20
was nun wenn ich an einen erklärten Gegner des freien Waffenbesitzes gerate?
Der wird dann über dein Leben entscheiden. Missbrauch ausgeschlossen ;)
Und vermutlich darf man künftig auch keine zweite Meinung mehr einholen. Was liegt - das pickt.
So stellen sich manche Demokratie vor.
Um Fehldiagnosen oder Überdiagnosen zu vermeiden halte ich "eine" KI die den Geisteszustand aller Österreicher beurteilt für sinnvoller als Diagnosen von hunderten individuellen unterschiedlichen Psychologen mit unterschiedlicher Weltansicht, Ideologie, Bildungsstand und Motivation. Bei der geringen Anzahl an Amoktaten in Österreich kann übrigens auch keiner von denen mit Erfahrungen auf dem Gebiet glänzen. Eine KI könnte man dagegen mit weltweiten Daten füttern und trainieren.
KI Psychotest für Alle könnte die Regierung gleich in ihren Digital Austria Act mit aufnehmen - wenn Sie sich trauen :lol:
Die Formulierung ist unausgegoren. Sie wird so nicht halten.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Gadai » Mi 25. Jun 2025, 21:18

Poirot hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 20:41
rhodium hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 19:20
was nun wenn ich an einen erklärten Gegner des freien Waffenbesitzes gerate?
Der wird dann über dein Leben entscheiden. Missbrauch ausgeschlossen ;)
Und vermutlich darf man künftig auch keine zweite Meinung mehr einholen. Was liegt - das pickt.
So stellen sich manche Demokratie vor.
Um Fehldiagnosen oder Überdiagnosen zu vermeiden halte ich "eine" KI die den Geisteszustand aller Österreicher beurteilt für sinnvoller als Diagnosen von hunderten individuellen unterschiedlichen Psychologen mit unterschiedlicher Weltansicht, Ideologie, Bildungsstand und Motivation. Bei der geringen Anzahl an Amoktaten in Österreich kann übrigens auch keiner von denen mit Erfahrungen auf dem Gebiet glänzen. Eine KI könnte man dagegen mit weltweiten Daten füttern und trainieren.
KI Psychotest für Alle könnte die Regierung gleich in ihren Digital Austria Act mit aufnehmen - wenn Sie sich trauen :lol:

Das ist die Zukunft !
Klaus Schwab wollte ja auch schon die KI für uns zur Wahlurne schreiten lassen...
Warum es wohl "Wahlurne" heißt ?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mi 25. Jun 2025, 21:46

Gadai hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 21:18
Poirot hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 20:41
rhodium hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 19:20
was nun wenn ich an einen erklärten Gegner des freien Waffenbesitzes gerate?
Der wird dann über dein Leben entscheiden. Missbrauch ausgeschlossen ;)
Und vermutlich darf man künftig auch keine zweite Meinung mehr einholen. Was liegt - das pickt.
So stellen sich manche Demokratie vor.
Um Fehldiagnosen oder Überdiagnosen zu vermeiden halte ich "eine" KI die den Geisteszustand aller Österreicher beurteilt für sinnvoller als Diagnosen von hunderten individuellen unterschiedlichen Psychologen mit unterschiedlicher Weltansicht, Ideologie, Bildungsstand und Motivation. Bei der geringen Anzahl an Amoktaten in Österreich kann übrigens auch keiner von denen mit Erfahrungen auf dem Gebiet glänzen. Eine KI könnte man dagegen mit weltweiten Daten füttern und trainieren.
KI Psychotest für Alle könnte die Regierung gleich in ihren Digital Austria Act mit aufnehmen - wenn Sie sich trauen :lol:

Das ist die Zukunft !
Klaus Schwab wollte ja auch schon die KI für uns zur Wahlurne schreiten lassen...
Warum es wohl "Wahlurne" heißt ?
Der Satz wird so nicht halten.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 25. Jun 2025, 22:23

Gadai hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 21:18
Das ist die Zukunft !
Klaus Schwab wollte ja auch schon die KI für uns zur Wahlurne schreiten lassen...
Warum es wohl "Wahlurne" heißt ?
Die KI analysiert die Umfragen der unbeeinflussbaren Medien :lol: und lässt so alle 5 Jahre eine neue Regierung entstehen.
Die Idee hat Potential.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rider650 » Do 26. Jun 2025, 03:11

Poirot hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 22:23
Gadai hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 21:18
Das ist die Zukunft !
Klaus Schwab wollte ja auch schon die KI für uns zur Wahlurne schreiten lassen...
Warum es wohl "Wahlurne" heißt ?
Die KI analysiert die Umfragen der unbeeinflussbaren Medien :lol: und lässt so alle 5 Jahre eine neue Regierung entstehen.
Die Idee hat Potential.
Wozu? Die 'Demokratie mit Stützrädern' funktioniert doch in Europa. Die Gerichte werden tätig wenn die Wähler falsch wählen, oder auch mal präventiv mit Parteienverboten oder dem Absägen missliebiger Kandidaten.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 26. Jun 2025, 08:09

rider650 hat geschrieben:
Do 26. Jun 2025, 03:11
Wozu? Die 'Demokratie mit Stützrädern' funktioniert doch in Europa. Die Gerichte werden tätig wenn die Wähler falsch wählen, oder auch mal präventiv mit Parteienverboten oder dem Absägen missliebiger Kandidaten.
So toll funktioniert die europäische Demokratie auch nicht weil Gerichte manchmal querschießen und mit unliebsamen Dingen wie Meinungsfreiheit und Pressefreiheit argumentieren:
https://www.br.de/nachrichten/deutschla ... uf,UnolBjn

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Octopus » Do 26. Jun 2025, 08:39

Ich bezweifle, dass die Argumentation des Vorposters - insbesondere das Beispiel eines rechtsextremen Mediums - sonderlich positiv für den Waffenbesitzer im Allgemeinen wirkt. Es gibt so schon ein gewaltiges Imageproblem. Warum muss man dieses auch noch weiter verschärfen? Dieser Thread ist ein einziger Knieschuss für die Community.
Tight pants - tight groupings

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