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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:06
von gewo
Coolhand1980 hat geschrieben:Ich sehe nur mehr lvl 2 Rifle Matches entstehen, weil die Nachfrage sehr hoch sein wird...und darauf freue ich mich!


du weisst schon wieviel tausend leut an halbautomaten haben
wir reden von ca 35.000 bis 50.000 leut die jedes jahr 5 bewerbe schiessen muessen ....
spricht 250.000 startplaetze (zu je im schnitt 40,-)
also ein € 10.000.000,- business pro jahr

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:08
von Maddin
Jo_Kux hat geschrieben:
Ferrum hat geschrieben:Bin ich jetzt kein Sportschütze mehr? Deiner Meinung nach ja. Danke vielmals, dein konstruierter Einzelfall.

Das es bei allen Regelungen Einzelfälle gibt, die die Härte Besonders trifft ist leider so.
Dass man ein Gesetz nicht so auslegen kann, dass es diese Einzelfälle nicht gibt, liegt auf der Hand. Bist also jetzt per Definition kein Sportschütze mehr... und?
Wenn du eh keine Zeit mehr hast Bewerbe zu schiessen, wozu dann die HiCaps?
Brauch ich eine Definition von oben in welchem Rang ich in meinem Hobby angesiedelt bin? Na anscheinend ist das Selbstbewußtsein mancher so angekratzt, dass sie das benötigen.
Isses nicht völlig wurscht wie andere einen einteilen, wenn man einem Hobby nachkommt, das man eben gerne (aber selten) ausübt?


Hobby, Sportschütze, Jäger, bla...

Der absolut wichtigste Bedürfnisgrund für Waffen ist und bleibt die Selbstverteidigung. Wir sollten froh sein, dass wir diesen Grundsatz noch in der österreichischen Rechtsordnung haben.

Die Diskussion um Privilegien der Sportschützen oder Jäger geht mir auf den Sack.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:09
von Kapselpracker
woolf hat geschrieben:…….
Als Mitglied in einem Sportschützenverein: alle 5 Jahre +2 Stück bis max. 10 Stück
…..

Das können sich 99% aller Sportschützen abschminken, da es keine "Sportschützenverein" mehr geben wird.
Die 3 Vereine die diese Kriterien erfüllen, werden keine neuen Mitglieder mehr aufnehmen können weil sie völlig überlaufen sind.

Jo_Kux hat geschrieben:….
Das es bei allen Regelungen Einzelfälle gibt, die die Härte Besonders trifft ist leider so.
...

Wenn das so durchgeht sicher kein "Einzelfall" sondern die Mehrheit.

Was kommt dann als nächster, das die Bewerbe keine "Sport" Veranstaltung mehr sind wenn es nicht einer der 3 "Sportschützenvereine" durchführt?!

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:11
von Senf
Schinigg hat geschrieben:Servus,

hab den Thread mal überflogen und nichts dazu gefunden. Falls ich es übersehen haben sollte bitte um Entschuldigung.

unter § 23 ist zu lesen:

(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt, oder Schusswaffen der
Kategorie B, die vor 1900 erzeugt wurden, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht
einzurechnen.“


Verstehe ich das richtig, dass zukünftig Replikas von Waffen welche vor 1871 Entwickelt wurden wie bisher keinen Platz brauchen und ZUSÄTZLICH alle Originale, welche vor 1900 Produziert wurden, ebenfalls keinen Platz brauchen? Sprich, wenn ich einen Gasser 1898 oder eine C96 hätte, welche vor 1900 Produziert wurde dann keinen Platz belegt? Wäre fast zu schön um Wahr zu sein.


Jop ... nur dass halt alles eine Kat c ist...

Bourne hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Weil hier im Zusammenhang mit der Definiton "Sportschütze" immer nur von den großen Magazinen die Rede ist. Wenn ich kein Sportschütze bin, bekomme ich doch in Zukunft nicht mehr als fünf Plätze, oder? Für die Regelung +2 alle fünf Jahre (bis max. 10) muss man Sportschütze sein, oder habe ich das falsch verstanden? :think:

Ohne irgendwas: max. 5 Stück nach 5 Jahren
Als Mitglied in einem Sportschützenverein: alle 5 Jahre +2 Stück bis max. 10 Stück
Daneben gibt es aber immer noch die "klassische" Erweiterung für beliebig große Stückzahlen, sofern man es entsprechend begründen kann.

Danke für die Erklärung! Man muss also Sportschütze sein, um mehr als 5 Plätze zu bekommen. Oder welche Begründung gibt es, dass man eine "klassische" Erweiterung bekommt? :think:


die gleichen Gründe wie vorher... also Listen und schreiben des Obmanns + good will vom Sachbearbeiter

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:15
von Bourne
Senf hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:Ohne irgendwas: max. 5 Stück nach 5 Jahren
Als Mitglied in einem Sportschützenverein: alle 5 Jahre +2 Stück bis max. 10 Stück
Daneben gibt es aber immer noch die "klassische" Erweiterung für beliebig große Stückzahlen, sofern man es entsprechend begründen kann.

Danke für die Erklärung! Man muss also Sportschütze sein, um mehr als 5 Plätze zu bekommen. Oder welche Begründung gibt es, dass man eine "klassische" Erweiterung bekommt? :think:


die gleichen Gründe wie vorher... also Listen und schreiben des Obmanns + good will vom Sachbearbeiter

Ich befürchte halt, dass man auch dafür Sportschütze laut Definition sein muss. Nur bekommt man vielleicht mehr als +2 alle fünf Jahre. Somit wäre aber für alle anderen nach fünf Plätzen Ende.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:15
von gewo
Kapselpracker hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:…….
Als Mitglied in einem Sportschützenverein: alle 5 Jahre +2 Stück bis max. 10 Stück
…..

Das können sich 99% aller Sportschützen abschminken, da es keine "Sportschützenverein" mehr geben wird.
Die 3 Vereine die diese Kriterien erfüllen, werden keine neuen Mitglieder mehr aufnehmen können weil sie völlig überlaufen sind.

Jo_Kux hat geschrieben:….
Das es bei allen Regelungen Einzelfälle gibt, die die Härte Besonders trifft ist leider so.
...

Wenn das so durchgeht sicher kein "Einzelfall" sondern die Mehrheit.

Was kommt dann als nächster, das die Bewerbe keine "Sport" Veranstaltung mehr sind wenn es nicht einer der 3 "Sportschützenvereine" durchführt?!


es sind ned nur drei
es sind wahrscheinlich ca 15 bis 20 in oesterreich

und nochmal so viele werden sich irgendwie strecken um da auch rein zu fallen
es muessen die betroffenen vereine ja nur einen gemeinsamen cup machen ueber 5 bundeslaender
lediglich die mit weniger als 100 mitgliedern haben die A-karte

das was tatsaechlich das grosse püroblem werden kann ist dass NICHTS in diesem entwurf die verwaltung davon abhaenlt die neue "sportschuetzendefinition" nicht nur auf die hicaps mags sondern auf alle definitionen anzuwenden.

d.h. wenn es kein verein nach neuer definition ist dann
- keine rechtfertigung fuer WBK ausstellung
- keine rechtfertigung fuer erweiterungen nach §23
- keine rechtferttigung fuer TMHS
uswu
usw

das steht tatsaechlich zu befuerchten

das waere dann definitiv das aus fuer diese vereine

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:16
von DerSchwede
hari hat geschrieben:
DerSchwede hat geschrieben:2) Es gibt rechtssicherheit wann man Sportschütze ist (12/pro Jahr IM SCHNITT) und 3 Bewerbe - fein !


Nein, das ist ein "oder", kein "und". Entweder 3 Bewerbe oder 1x im Monat training.


ist ja noch besser

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:18
von Schinigg
Senf hat geschrieben:
Schinigg hat geschrieben:Servus,

hab den Thread mal überflogen und nichts dazu gefunden. Falls ich es übersehen haben sollte bitte um Entschuldigung.

unter § 23 ist zu lesen:

(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt, oder Schusswaffen der
Kategorie B, die vor 1900 erzeugt wurden, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht
einzurechnen.“


Verstehe ich das richtig, dass zukünftig Replikas von Waffen welche vor 1871 Entwickelt wurden wie bisher keinen Platz brauchen und ZUSÄTZLICH alle Originale, welche vor 1900 Produziert wurden, ebenfalls keinen Platz brauchen? Sprich, wenn ich einen Gasser 1898 oder eine C96 hätte, welche vor 1900 Produziert wurde dann keinen Platz belegt? Wäre fast zu schön um Wahr zu sein.


Jop ... nur dass halt alles eine Kat c ist...:think:


Wie meinst das mit Kat C? Bisher wäre sowas ja Kat B, danach auch noch Kat B aber ohne Platz wenn ich das Richtig verstehe.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:26
von The_Governor
Vereinsgröße hin oder her, da steht doch, dass man den Bedarf für Kat. A Bewerbe rechtfertigen muss. Es gibt aber keine Sportordnung, also welche anerkannten Bewerbe bleiben da? Das heißt für mich, dass es trotz 100 Mitglieder usw. keine Hi-Cap-Mags gibt. Bestenfalls für die Pistole, aber da braucht man sie noch am wenigsten.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:29
von Hailwood
Die Definition vom Sportschützen/Sportschützenverein ist wirklich idiotisch, als ob die Anzahl der Maxeln die mit mir im Verein sind irgentetwas aussagen würde. Das ist reine Schikane, noch dazu wo das Ganze 0,00% Sicherheitsgewinn bringt. Das war aber bereits in der RL enthalten allerdings nicht in diesem Ausmaß.

Apropos Einzelfall:

Ich schieße IPSC seit 2011, durchschnittlich 10-15 Bewerbe (Rifle,Shotgun,Production) pro Jahr. Durch das 2. Kind, mehr Arbeit in der Firma und einem Pflegefall in der Familie werde ich 2018 max 3 Bewerbe schaffen. Training geht sich noch regelmäßig aus da bei uns im Verein 24h am Tag geschossen werden kann. So gesehen bin ich nach der neuen Definition nur mehr an der Grenze zum ,,echten Sportschützen``

Beim Rest muss ich sagen dass ich durchaus weniger erwartet habe.

Die Verbesserungen für die Jäger finde ich super.
LWHA Bestand inkl. Magazine bleiben erhalten
Neue LWHA gibts mit 10er weiterhin normal als Kat B
Eventuell kommen jetzt auch noch mehr LWHA ins Land
Selbstverteidigung bleibt auch erhalten und wird noch erweitertn um Sammeln und Jagt
etc

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:31
von Kapselpracker
gewo hat geschrieben:...
es sind wahrscheinlich ca 15 bis 20 in oesterreich
...

Bitte welche Bewerbe sollen das sein "über 5 Bundesländer" reichende??
Per neuer Definition ist dann nicht einmal mehr eine Landesmeisterschaft eine Schießsportveranstaltung!

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:33
von Ferrum
Jo_Kux hat geschrieben:
Ferrum hat geschrieben:Bin ich jetzt kein Sportschütze mehr? Deiner Meinung nach ja. Danke vielmals, dein konstruierter Einzelfall.

Das es bei allen Regelungen Einzelfälle gibt, die die Härte Besonders trifft ist leider so.
Dass man ein Gesetz nicht so auslegen kann, dass es diese Einzelfälle nicht gibt, liegt auf der Hand. Bist also jetzt per Definition kein Sportschütze mehr... und?
Wenn du eh keine Zeit mehr hast Bewerbe zu schiessen, wozu dann die HiCaps?
Brauch ich eine Definition von oben in welchem Rang ich in meinem Hobby angesiedelt bin? Na anscheinend ist das Selbstbewußtsein mancher so angekratzt, dass sie das benötigen.
Isses nicht völlig wurscht wie andere einen einteilen, wenn man einem Hobby nachkommt, das man eben gerne (aber selten) ausübt?


Darfst gerne mein ganzes Posting nochmal lesen, da steht schon alles drin. Aber nochmal in kurz: ich schieße wenn ich da bin Bewerbe, auch Rifle --> da brauch ich große Mags. Mein Problem hat null mit Ego zu tun, das unterstellst du mir (und darfst bitte ganz dringend in Zukunft unterlassen). Ich würde mich selbst ja auch als Hobbyschütze bezeichnen. Aber mein Hobby kann ich eben dann nicht mehr ausüben wegen der Übererfüllung der EU-RL. Warum hat Maddin schon erklärt. Damit ist dein ganzes Argument leider keines, sorry. Gibt's noch weitere?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:34
von Halvar
Kapselpracker hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...
es sind wahrscheinlich ca 15 bis 20 in oesterreich
...

Bitte welche Bewerbe sollen das sein "über 5 Bundesländer" reichende??
Per neuer Definition ist dann nicht einmal mehr eine Landesmeisterschaft eine Schießsportveranstaltung!


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Alle Bundesländer inkludiert, Problem gelöst